Gesundheitsverträglichkeitsprüfung

ShortId
96.3313
Id
19963313
Updated
10.04.2024 11:41
Language
de
Title
Gesundheitsverträglichkeitsprüfung
AdditionalIndexing
Gesundheitsrisiko;Projektanalyse;Gesundheitszustand;Verursacherprinzip
1
  • L04K01050523, Gesundheitszustand
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L06K070305010103, Projektanalyse
  • L04K06010417, Verursacherprinzip
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das EVED hat in einer exemplarischen wissenschaftlichen Studie erstmals die verkehrsbedingten externen Gesundheitsschäden untersucht und monetarisiert, und zwar in den Bereichen:</p><p>- Produktionsausfall;</p><p>- immaterielle Kosten;</p><p>- medizinische Behandlungskosten;</p><p>- Administrativkosten.</p><p>Ermittelt wurden externe, d. h. ungedeckte Kosten von 1,6 Milliarden Franken für 1993. Ziel der Studie war vor allem, einen Beitrag zur Kostenwahrheit im Verhältnis der verschiedenen Verkehrsträger zu erbringen.</p><p>Das Umweltschutzgesetz sieht in Artikel 9 die Umweltverträglichkeitsprüfung für umweltbelastende Grossprojekte vor. Eine entsprechende Verpflichtung zur Prüfung gesundheitsrelevanter Grossprojekte, Anlagen oder Gesetzgebungsvorhaben besteht nicht, obwohl dabei die wichtigsten Persönlichkeitsgüter des Menschen betroffen sind.</p>
  • <p>Der Schutz und die Förderung der menschlichen Gesundheit in Harmonie mit der Umwelt ist ein wichtiges Anliegen der bundesrätlichen Politik. Die Erhaltung und die Mehrung von Gesundheit und Wohlbefinden in einer gesunden Umwelt sind auch Elemente einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie in der "Agenda 21" gefordert wird.</p><p>Ein international diskutierter Weg dazu ist - unter anderen Massnahmen - die Gesundheitsverträglichkeitsprüfung (GVP).</p><p>A. GVP bei Grossprojekten</p><p>GVP könnten eine sinnvolle Ergänzung der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) von Grossprojekten sein. Dies um so mehr, als gesundheitsrelevante Aspekte, beispielsweise im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung, der Lärmbekämpfung, der Sicherheitstechnik, dem Trinkwasserschutz, dem Bodenschutz und den elektromagnetischen Wellen, auf der Grundlage der Vorschriften im Umweltschutzgesetz (USG) bereits heute in der UVP zu behandeln sind. Mit dem Inkrafttreten des revidierten USG wird ein weiterer Aspekt, nämlich der Bereich umweltgefährdende Organismen, durch die schweizerische Umweltschutzgesetzgebung abgedeckt werden. Allerdings sollte eine GVP nicht nur dazu dienen, die entstehenden Gesundheitskosten zu quantifizieren und Kostenträger nach dem Verursacherprinzip zu bestimmen. Vielmehr sollte sie dazu beitragen, dass solche Grossprojekte gesundheitsverträglich ausgestaltet werden; d. h., Gesundheitsbeeinträchtigungen sollten von Anfang an vermieden werden. Es wäre sogar wünschenswert, Grossprojekte so auszugestalten, dass sie für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung förderlich sind.</p><p>Zu untersuchen bzw. festzulegen bleibt, welche weiteren gesundheitsrelevanten Abklärungen in einer GVP vorzunehmen wären und welche gesetzlichen Bestimmungen hierzu notwendig bzw. zu schaffen wären.</p><p>B. Weitere Anwendungsbereiche von GVP</p><p>Eine allfällige GVP hätte ihre Berechtigung aber nicht nur auf Projektebene, sondern auch im Hinblick auf die Entscheidfindung bei projektübergeordneten Fragen. Zum Beispiel bei einer Änderung der Gewichtslimite bei Lastwagen (28 t oder 40 t), einer Vergünstigung des Treibstoffs, einem allfälligen Ausbau des Nationalstrassennetzes oder dem Sachplan Infrastrukturanlagen der Luftfahrt.</p><p>Die auch in der Motion erwähnte Studie des EVED zeigt, dass auf übergeordneter Stufe - trotz dem bisherigen Fehlen einer GVP - bereits erste Anstrengungen erfolgt sind. Bei einer allfälligen Einführung einer übergeordneten GVP ist entsprechend grosser Wert darauf zu legen, dass sowohl bestehende als auch zukünftige Bemühungen in diesem Bereich nicht dupliziert, sondern mit einer allfälligen GVP koordiniert werden.</p><p>Zu untersuchen bzw. festzulegen bleibt auch hier, welche Aspekte eine GVP auf übergeordneter Stufe beinhalten sollte und welche gesetzlichen Unterlagen hierzu notwendig bzw. zu schaffen wären. Zudem sollte auch auf dieser Stufe der Bezug zum Schutz der Umwelt insgesamt gewährleistet werden.</p><p>Der Bundesrat ist aufgrund der geschilderten Sachlage bereit, die Situation vertieft analysieren zu lassen und, falls nötig, die vom Motionär geforderten zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>- Der Bundesrat wird aufgefordert, gesetzliche Grundlagen für die obligatorische Gesundheitsverträglichkeitsprüfung von gesundheitsrelevanten Grossprojekten zu schaffen.</p><p>- Dabei sind die externen Gesundheitskosten zur quantifizieren und die Kostenträger nach dem Verursacherprinzip zu bestimmen.</p><p>- Bestehende Anlagen und Verrichtungen, die die öffentliche Gesundheit wesentlich gefährden oder beeinträchtigen, sind nach deren Kriterien zu behandeln.</p><p>- Eine Meldepflicht für gesundheitsrelevante Anlagen und Aktivitäten, welche die öffentliche Gesundheit wesentlich gefährden oder beeinträchtigen, ist vorzusehen.</p>
  • Gesundheitsverträglichkeitsprüfung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das EVED hat in einer exemplarischen wissenschaftlichen Studie erstmals die verkehrsbedingten externen Gesundheitsschäden untersucht und monetarisiert, und zwar in den Bereichen:</p><p>- Produktionsausfall;</p><p>- immaterielle Kosten;</p><p>- medizinische Behandlungskosten;</p><p>- Administrativkosten.</p><p>Ermittelt wurden externe, d. h. ungedeckte Kosten von 1,6 Milliarden Franken für 1993. Ziel der Studie war vor allem, einen Beitrag zur Kostenwahrheit im Verhältnis der verschiedenen Verkehrsträger zu erbringen.</p><p>Das Umweltschutzgesetz sieht in Artikel 9 die Umweltverträglichkeitsprüfung für umweltbelastende Grossprojekte vor. Eine entsprechende Verpflichtung zur Prüfung gesundheitsrelevanter Grossprojekte, Anlagen oder Gesetzgebungsvorhaben besteht nicht, obwohl dabei die wichtigsten Persönlichkeitsgüter des Menschen betroffen sind.</p>
    • <p>Der Schutz und die Förderung der menschlichen Gesundheit in Harmonie mit der Umwelt ist ein wichtiges Anliegen der bundesrätlichen Politik. Die Erhaltung und die Mehrung von Gesundheit und Wohlbefinden in einer gesunden Umwelt sind auch Elemente einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie in der "Agenda 21" gefordert wird.</p><p>Ein international diskutierter Weg dazu ist - unter anderen Massnahmen - die Gesundheitsverträglichkeitsprüfung (GVP).</p><p>A. GVP bei Grossprojekten</p><p>GVP könnten eine sinnvolle Ergänzung der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) von Grossprojekten sein. Dies um so mehr, als gesundheitsrelevante Aspekte, beispielsweise im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung, der Lärmbekämpfung, der Sicherheitstechnik, dem Trinkwasserschutz, dem Bodenschutz und den elektromagnetischen Wellen, auf der Grundlage der Vorschriften im Umweltschutzgesetz (USG) bereits heute in der UVP zu behandeln sind. Mit dem Inkrafttreten des revidierten USG wird ein weiterer Aspekt, nämlich der Bereich umweltgefährdende Organismen, durch die schweizerische Umweltschutzgesetzgebung abgedeckt werden. Allerdings sollte eine GVP nicht nur dazu dienen, die entstehenden Gesundheitskosten zu quantifizieren und Kostenträger nach dem Verursacherprinzip zu bestimmen. Vielmehr sollte sie dazu beitragen, dass solche Grossprojekte gesundheitsverträglich ausgestaltet werden; d. h., Gesundheitsbeeinträchtigungen sollten von Anfang an vermieden werden. Es wäre sogar wünschenswert, Grossprojekte so auszugestalten, dass sie für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung förderlich sind.</p><p>Zu untersuchen bzw. festzulegen bleibt, welche weiteren gesundheitsrelevanten Abklärungen in einer GVP vorzunehmen wären und welche gesetzlichen Bestimmungen hierzu notwendig bzw. zu schaffen wären.</p><p>B. Weitere Anwendungsbereiche von GVP</p><p>Eine allfällige GVP hätte ihre Berechtigung aber nicht nur auf Projektebene, sondern auch im Hinblick auf die Entscheidfindung bei projektübergeordneten Fragen. Zum Beispiel bei einer Änderung der Gewichtslimite bei Lastwagen (28 t oder 40 t), einer Vergünstigung des Treibstoffs, einem allfälligen Ausbau des Nationalstrassennetzes oder dem Sachplan Infrastrukturanlagen der Luftfahrt.</p><p>Die auch in der Motion erwähnte Studie des EVED zeigt, dass auf übergeordneter Stufe - trotz dem bisherigen Fehlen einer GVP - bereits erste Anstrengungen erfolgt sind. Bei einer allfälligen Einführung einer übergeordneten GVP ist entsprechend grosser Wert darauf zu legen, dass sowohl bestehende als auch zukünftige Bemühungen in diesem Bereich nicht dupliziert, sondern mit einer allfälligen GVP koordiniert werden.</p><p>Zu untersuchen bzw. festzulegen bleibt auch hier, welche Aspekte eine GVP auf übergeordneter Stufe beinhalten sollte und welche gesetzlichen Unterlagen hierzu notwendig bzw. zu schaffen wären. Zudem sollte auch auf dieser Stufe der Bezug zum Schutz der Umwelt insgesamt gewährleistet werden.</p><p>Der Bundesrat ist aufgrund der geschilderten Sachlage bereit, die Situation vertieft analysieren zu lassen und, falls nötig, die vom Motionär geforderten zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>- Der Bundesrat wird aufgefordert, gesetzliche Grundlagen für die obligatorische Gesundheitsverträglichkeitsprüfung von gesundheitsrelevanten Grossprojekten zu schaffen.</p><p>- Dabei sind die externen Gesundheitskosten zur quantifizieren und die Kostenträger nach dem Verursacherprinzip zu bestimmen.</p><p>- Bestehende Anlagen und Verrichtungen, die die öffentliche Gesundheit wesentlich gefährden oder beeinträchtigen, sind nach deren Kriterien zu behandeln.</p><p>- Eine Meldepflicht für gesundheitsrelevante Anlagen und Aktivitäten, welche die öffentliche Gesundheit wesentlich gefährden oder beeinträchtigen, ist vorzusehen.</p>
    • Gesundheitsverträglichkeitsprüfung

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