Gleiche Geschwindigkeiten für Anhänger und Zugfahrzeuge

ShortId
96.3315
Id
19963315
Updated
25.06.2025 02:07
Language
de
Title
Gleiche Geschwindigkeiten für Anhänger und Zugfahrzeuge
AdditionalIndexing
Nutzfahrzeug;Schnellstrasse;Geschwindigkeitsregelung
1
  • L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L05K1803010208, Schnellstrasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die technische Entwicklung mechanischer oder durchgehender Anhängerbremsen ermöglicht nach heutigem Stand der Technik ein zuverlässiges Abbremsen der Anhänger auch aus Tempo 80. Ein Festhalten an einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für die angesprochenen Anhängerarten rechtfertigt sich auch deshalb nicht länger, weil mit dem genau gleichen Fahrzeug, welches auf der Autobahn bewegt wird, Tempo 80 gefahren werden darf.</p><p>2. Die Begrenzung der Anhänger, Anhängerzüge und Sattelauflieger auf Tempo 60 im Verkehr auf Ausserortsstrassen führt zu zähflüssigem und stockendem Kolonnenverkehr auf unseren Strassen und leider oftmals zu gewagten Überholmanövern.</p><p>3. Umwegverkehr aufgrund einer Lockerung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht zu erwarten. Mit dem heutigen, mehrheitlich gut ausgebauten Nationalstrassennetz bewegt sich der Güterverkehr erfahrungsgemäss immer auf den schnelleren Hauptverkehrsachsen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verkehrsregelnverordnung des SVG dahingehend zu ändern, dass Anhänger an Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 1000 Kilogramm auf Ausserortsstrassen in bezug auf die Tempolimiten gleich behandelt werden wie die entsprechenden Zugfahrzeuge.</p>
  • Gleiche Geschwindigkeiten für Anhänger und Zugfahrzeuge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die technische Entwicklung mechanischer oder durchgehender Anhängerbremsen ermöglicht nach heutigem Stand der Technik ein zuverlässiges Abbremsen der Anhänger auch aus Tempo 80. Ein Festhalten an einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für die angesprochenen Anhängerarten rechtfertigt sich auch deshalb nicht länger, weil mit dem genau gleichen Fahrzeug, welches auf der Autobahn bewegt wird, Tempo 80 gefahren werden darf.</p><p>2. Die Begrenzung der Anhänger, Anhängerzüge und Sattelauflieger auf Tempo 60 im Verkehr auf Ausserortsstrassen führt zu zähflüssigem und stockendem Kolonnenverkehr auf unseren Strassen und leider oftmals zu gewagten Überholmanövern.</p><p>3. Umwegverkehr aufgrund einer Lockerung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht zu erwarten. Mit dem heutigen, mehrheitlich gut ausgebauten Nationalstrassennetz bewegt sich der Güterverkehr erfahrungsgemäss immer auf den schnelleren Hauptverkehrsachsen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verkehrsregelnverordnung des SVG dahingehend zu ändern, dass Anhänger an Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 1000 Kilogramm auf Ausserortsstrassen in bezug auf die Tempolimiten gleich behandelt werden wie die entsprechenden Zugfahrzeuge.</p>
    • Gleiche Geschwindigkeiten für Anhänger und Zugfahrzeuge

Back to List