Dezentrale Bildung von Katastrophen-Ausrüstungssortimenten
- ShortId
-
96.3317
- Id
-
19963317
- Updated
-
14.11.2025 06:46
- Language
-
de
- Title
-
Dezentrale Bildung von Katastrophen-Ausrüstungssortimenten
- AdditionalIndexing
-
Katastrophenhilfe;Ausrüstung des Zivilschutzes;Feuerwehr;Sparmassnahme;Armeematerial
- 1
-
- L04K04030202, Feuerwehr
- L05K0403020102, Ausrüstung des Zivilschutzes
- L04K04020305, Armeematerial
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L04K10010702, Katastrophenhilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ausgangslage</p><p>Die Feuerwehren haben heute einen hohen Ausrüstungsstandard zur Bekämpfung von Bränden in Wohnhäusern und kleineren Industrieanlagen. Die Beschaffung dieser Ausrüstungen (vor allem Tanklöschfahrzeuge, Drehleitern usw.) durch die einzelnen Gemeinden ist vertretbar, weil die Brände durch den raschen Einsatz meistens rasch unter Kontrolle gebracht werden können.</p><p>Problematischer ist die Beschaffung schwerer Ausrüstungen für seltene, nicht voraussehbare "Jahrhundertereignisse" (z. B. Flugzeugabsturz auf Wohngebiete, Altstadtbrände usw.). Die dazu notwendigen Mittel sind jedoch bei der Armee in genügender Anzahl vorhanden, wie z. B. über 200 Löschwasserpumpen 83, 180 Kilometer Schläuche d 110 Millimeter, Wasserwerfer usw. Wegen der Einlagerung in den Zeughäusern und wegen des langen Anforderungs- und Bewilligungsweges über verschiedene Instanzen stehen diese Mittel aber nicht innert nützlicher Frist den Feuerwehren zur Verfügung.</p><p>Mögliche Lösung</p><p>Aus den rund 120 Ausrüstungen der Rettungstruppen und des Katastrophenhilferegimentes werden etwa 10 bis 15 Katastrophensortimente A und B zusammengestellt. Diese Katastrophensortimente werden in Zeughäusern oder anderen Einrichtungen des Bundes - räumlich getrennt von anderen Ausrüstungen - bereitgestellt.</p><p>Eine von den kantonalen Feuerwehrinstanzen der Region bestimmte Stützpunkt- oder Betriebsfeuerwehr übernimmt die Sortimente leihweise vom Bund. Diese Stützpunktfeuerwehr hat rund um die Uhr uneingeschränkt Zugang zu diesen Katastrophensortimenten und verpflichtet sich, diese zu unterhalten und auf Anforderung des kantonalen Führungsstabes hin in einem Umkreis von 40 bis 50 Kilometern einzusetzen.</p><p>Kosten</p><p>Für den Bund entstehen praktisch keine Mehrkosten, da der Unterhalt durch die Feuerwehren übernommen wird. Ausserdem kann damit effiziente militärische Katastrophenhilfe ohne Truppenaufgebot geleistet werden. Die Kantone könnten auf etwa 4 Millionen Franken Beschaffungskosten verzichten.</p><p>Reduktion der subsidiären Katastrophenhilfe</p><p>Bei der heute geringen Bedrohung durch grossflächig wirkende Waffen (Bombenteppiche) und der geringen Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz gleichzeitig von verschiedenen Katastrophen betroffen wird, hätte eine unabhängige Stelle zudem zu prüfen, ob der Bund überhaupt noch so viele Ausrüstungen für die subsidiäre Katastrophenhilfe benötigt.</p><p>Ein praktisches Beispiel: 1994 und 1995 sind für die Rettungstruppen rund 500 Zugsausrüstungen beschafft worden. Heute plant der Zivilschutz die Beschaffung von etwa 1200 ähnlichen Ergänzungsausrüstungen für seine Rettungsdetachemente. Nach Aussagen von Feuerwehrfachleuten und nach der Beurteilung von Stabsoffizieren der Rettungstruppen würden bei einem Erdbeben in einer Kleinstadt (bis zu 20 000 Einwohnern) maximal 60 Ausrüstungen (= Ausrüstung für etwa 1000 Helfer) benötigt. Bei den heutigen Transportmöglichkeiten auf Strassen und mit Helikoptern könnten Katastrophenausrüstungen in einem Umkreis von bis zu 150 Kilometern problemlos zusammengezogen werden. Die Probleme ergeben sich nicht wegen der Ausrüstung, sondern aus der Tatsache, dass sich zu viele Helfer aus drei verschiedenen Organisationen (Feuerwehr, Zivilschutz und Armee) auf dem gleichen Schadenplatz gegenseitig behindern.</p><p>Meines Erachtens ist diese Prüfung vordringlich, weil im anstehenden und in den nächsten beiden Rüstungsprogrammen verschiedene Ausrüstungen für die Rettungstruppen im Betrage von etwa 180 Millionen Franken vorgesehen sind (Sortimente Trümmereinsatz, Wassertransport, Brandeinsatz und Beleuchtung/Stromversorgung).</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen:</p><p>- ob aus dem vorhandenen Korpsmaterial der Rettungstruppen bzw. des Katastrophenhilferegimentes etwa 10 bis 15 Katastrophensortimente A (für Rettungseinsätze) und B (für Brandeinsätze) den zivilen Feuerwehren ohne lange Anforderungs- und Bewilligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden können; und</p><p>- ob der Bund überhaupt noch so viele Ausrüstungen für die subsidiäre Katastrophenhilfe benötigt.</p>
- Dezentrale Bildung von Katastrophen-Ausrüstungssortimenten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ausgangslage</p><p>Die Feuerwehren haben heute einen hohen Ausrüstungsstandard zur Bekämpfung von Bränden in Wohnhäusern und kleineren Industrieanlagen. Die Beschaffung dieser Ausrüstungen (vor allem Tanklöschfahrzeuge, Drehleitern usw.) durch die einzelnen Gemeinden ist vertretbar, weil die Brände durch den raschen Einsatz meistens rasch unter Kontrolle gebracht werden können.</p><p>Problematischer ist die Beschaffung schwerer Ausrüstungen für seltene, nicht voraussehbare "Jahrhundertereignisse" (z. B. Flugzeugabsturz auf Wohngebiete, Altstadtbrände usw.). Die dazu notwendigen Mittel sind jedoch bei der Armee in genügender Anzahl vorhanden, wie z. B. über 200 Löschwasserpumpen 83, 180 Kilometer Schläuche d 110 Millimeter, Wasserwerfer usw. Wegen der Einlagerung in den Zeughäusern und wegen des langen Anforderungs- und Bewilligungsweges über verschiedene Instanzen stehen diese Mittel aber nicht innert nützlicher Frist den Feuerwehren zur Verfügung.</p><p>Mögliche Lösung</p><p>Aus den rund 120 Ausrüstungen der Rettungstruppen und des Katastrophenhilferegimentes werden etwa 10 bis 15 Katastrophensortimente A und B zusammengestellt. Diese Katastrophensortimente werden in Zeughäusern oder anderen Einrichtungen des Bundes - räumlich getrennt von anderen Ausrüstungen - bereitgestellt.</p><p>Eine von den kantonalen Feuerwehrinstanzen der Region bestimmte Stützpunkt- oder Betriebsfeuerwehr übernimmt die Sortimente leihweise vom Bund. Diese Stützpunktfeuerwehr hat rund um die Uhr uneingeschränkt Zugang zu diesen Katastrophensortimenten und verpflichtet sich, diese zu unterhalten und auf Anforderung des kantonalen Führungsstabes hin in einem Umkreis von 40 bis 50 Kilometern einzusetzen.</p><p>Kosten</p><p>Für den Bund entstehen praktisch keine Mehrkosten, da der Unterhalt durch die Feuerwehren übernommen wird. Ausserdem kann damit effiziente militärische Katastrophenhilfe ohne Truppenaufgebot geleistet werden. Die Kantone könnten auf etwa 4 Millionen Franken Beschaffungskosten verzichten.</p><p>Reduktion der subsidiären Katastrophenhilfe</p><p>Bei der heute geringen Bedrohung durch grossflächig wirkende Waffen (Bombenteppiche) und der geringen Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz gleichzeitig von verschiedenen Katastrophen betroffen wird, hätte eine unabhängige Stelle zudem zu prüfen, ob der Bund überhaupt noch so viele Ausrüstungen für die subsidiäre Katastrophenhilfe benötigt.</p><p>Ein praktisches Beispiel: 1994 und 1995 sind für die Rettungstruppen rund 500 Zugsausrüstungen beschafft worden. Heute plant der Zivilschutz die Beschaffung von etwa 1200 ähnlichen Ergänzungsausrüstungen für seine Rettungsdetachemente. Nach Aussagen von Feuerwehrfachleuten und nach der Beurteilung von Stabsoffizieren der Rettungstruppen würden bei einem Erdbeben in einer Kleinstadt (bis zu 20 000 Einwohnern) maximal 60 Ausrüstungen (= Ausrüstung für etwa 1000 Helfer) benötigt. Bei den heutigen Transportmöglichkeiten auf Strassen und mit Helikoptern könnten Katastrophenausrüstungen in einem Umkreis von bis zu 150 Kilometern problemlos zusammengezogen werden. Die Probleme ergeben sich nicht wegen der Ausrüstung, sondern aus der Tatsache, dass sich zu viele Helfer aus drei verschiedenen Organisationen (Feuerwehr, Zivilschutz und Armee) auf dem gleichen Schadenplatz gegenseitig behindern.</p><p>Meines Erachtens ist diese Prüfung vordringlich, weil im anstehenden und in den nächsten beiden Rüstungsprogrammen verschiedene Ausrüstungen für die Rettungstruppen im Betrage von etwa 180 Millionen Franken vorgesehen sind (Sortimente Trümmereinsatz, Wassertransport, Brandeinsatz und Beleuchtung/Stromversorgung).</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen:</p><p>- ob aus dem vorhandenen Korpsmaterial der Rettungstruppen bzw. des Katastrophenhilferegimentes etwa 10 bis 15 Katastrophensortimente A (für Rettungseinsätze) und B (für Brandeinsätze) den zivilen Feuerwehren ohne lange Anforderungs- und Bewilligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden können; und</p><p>- ob der Bund überhaupt noch so viele Ausrüstungen für die subsidiäre Katastrophenhilfe benötigt.</p>
- Dezentrale Bildung von Katastrophen-Ausrüstungssortimenten
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