Einführung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik

ShortId
96.3326
Id
19963326
Updated
10.04.2024 13:23
Language
de
Title
Einführung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik
AdditionalIndexing
Bodenmarkt;Statistik
1
  • L04K01020403, Bodenmarkt
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gegenwärtig laufen umfangreiche Vorarbeiten im Bundesamt für Statistik (BFS) zur Errichtung einer neuen Statistik über die Entwicklung der Bodenpreise. Der Bundesrat sollte den Mut und die Weisheit haben, die Übung - selbst wenn sie seinerzeit durch einen parlamentarischen Vorstoss ausgelöst wurde - abzubrechen. Sie passt in keiner Weise mehr zu den geänderten Rahmenbedingungen:</p><p>1. Diese Statistik wird Bund und Kantone pro Jahr rund 2 Millionen Franken kosten (ohne die Kosten für Gestaltung, Druck und Publikation). Beim Bund rechnet man zusätzlich mit 4 bis 5 neuen Beamtenstellen; bei Bund und Kantonen zusammen dürften es 15 bis 20 Dauerstellen sein.</p><p>2. Der Erhebungsbogen ist im Entwurf sehr kompliziert und bringt für die Wirtschaft, vor allem für Kleinunternehmer, erhebliche administrative Mehrbelastungen und straft die auch vom Bundesrat geforderte administrative Entlastung Lügen.</p>
  • <p>Das BFS erarbeitete in den letzten Jahren im Auftrag des Bundesrates ein Detailkonzept für eine schweizerische Bodenpreisstatistik. Ausgangspunkt war dabei eine von beiden Räten überwiesene Motion Ruffy (86.938, Bodenstatistik; vgl. AB 1987 N 508 und AB 1987 S 682) zur Schaffung eines zuverlässigen Systems mit bodenstatistischen Daten in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Auch im Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 bekräftigte der Gesetzgeber den Auftrag an die Bundesstatistik, repräsentative Ergebnisse über Zustand und Entwicklung des Raumes zu ermitteln (Art. 3). Entsprechend dem Anliegen des Motionärs bereitete das BFS das Detailkonzept in enger Zusammenarbeit mit den interessierten Kantonen und Kreisen vor. Vereinzelte Kantonsvertreter äusserten sich zwar skeptisch zur Notwendigkeit dieser Statistik. Insgesamt wurde indessen der Bedarf eindeutig bestätigt.</p><p>Im Gesetzesvollzug kann eine Bodenpreisstatistik u. a. wertvolle Dienste in den Bereichen Raumplanung, Natur- und Landschaftsschutz, bäuerliches Bodenrecht und Steuerharmonisierung leisten. Darüber hinaus verbessert sie die Transparenz der Immobilienmärkte und liefert solide Entscheidungsgrundlagen für alle Interessierten. Dass dieses Interesse besteht, zeigen nicht zuletzt die bereits in sieben Kantonen vorhandenen und rege genutzten Bodenpreisstatistiken. Ferner ist zu beachten, dass, unabhängig von den sich ändernden konjunkturellen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen, nur auf der Grundlage eines zuverlässigen Systems bodenstatistischer Daten wirkungsvolle Massnahmen zur Lösung allfälliger Bodenprobleme ergriffen werden können.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern beabsichtigt im übrigen, nach den Sommerferien 1996 eine Vernehmlassung zum Detailkonzept des BFS durchzuführen. Der Bundesrat möchte das Ergebnis abwarten und sieht deshalb zurzeit keinen Anlass, das Projekt abzubrechen.</p><p>Zu den zwei in der Begründung der Interpellation geäusserten Feststellungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Frage nach dem Aufwand für die neue Statistik kann nicht pauschal beantwortet werden. Beim BFS dürfte ein Team von drei, allenfalls in der Einführungsphase von vier bis fünf Mitarbeitenden notwendig sein. Bei den Kantonen mit eigener Statistik oder elektronisch geführtem Grundbuch, d. h. bei rund der Hälfte, entsteht aufgrund der Erfahrungen in Piloterhebungen - abgesehen von der Einführungsphase - kein nennenswerter Zusatzaufwand. Es sind im wesentlichen die gespeicherten Daten periodisch zusammenzustellen und an das BFS zu übermitteln. Den übrigen Kantonen stellt das BFS bei Bedarf ein geeignetes Formular zur Verfügung, das auch für administrative Zwecke (z. B. als Handänderungsanzeige) verwendbar ist und die Umstellung auf ein informatisiertes Grundbuch unterstützt. Bei diesen Kantonen entsteht ein zusätzlicher Aufwand. Er ist aber mangels Erfahrung nicht genau abschätzbar und hängt davon ab, inwieweit die Kantone bereit sind, das Sparpotential durch die Standardisierung der Arbeitsabläufe im Grundbuchwesen auszuschöpfen. Der Aufwand kann sich somit mittelfristig in Form eines modernisierten Grundbuchwesens auszahlen und wird zudem im Zug der Informatisierung sukzessive kleiner.</p><p>2. Die Erhebung erfolgt nicht mittels Fragebogen, sondern sie ist als Registererhebung auf der Basis des Grundbuches geplant. Bis auf die Zonenzugehörigkeit sind die geforderten Merkmale bereits in kantonalen und bundesinternen Registern vorhanden. Der Variablenkatalog ist sorgfältig auf die Bedürfnisse der Statistik abgestimmt und wurde vorgängig mit Vertretern aus den Kantonen abgesprochen. Um den Erhebungsaufwand möglichst klein zu halten, passt das BFS - wie erwähnt - die Erhebungsorganisation den Gegebenheiten in den einzelnen Kantonen an und stellt ein auch für Grundbuchzwecke verwendbares, auf den einzelnen Kanton zugeschnittenes Formular zur Verfügung. In zahlreichen Kantonen liegen die Daten zudem bereits in elektronischer Form vor und können für die Statistik weiterverwendet werden.</p><p>Eine Direktbefragung bei Unternehmen, namentlich bei Kleinunternehmen, findet bei diesen Verfahren nicht statt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, die Vorarbeiten zur Einführung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik unter den heute gegebenen Rahmenbedingungen einzustellen?</p>
  • Einführung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gegenwärtig laufen umfangreiche Vorarbeiten im Bundesamt für Statistik (BFS) zur Errichtung einer neuen Statistik über die Entwicklung der Bodenpreise. Der Bundesrat sollte den Mut und die Weisheit haben, die Übung - selbst wenn sie seinerzeit durch einen parlamentarischen Vorstoss ausgelöst wurde - abzubrechen. Sie passt in keiner Weise mehr zu den geänderten Rahmenbedingungen:</p><p>1. Diese Statistik wird Bund und Kantone pro Jahr rund 2 Millionen Franken kosten (ohne die Kosten für Gestaltung, Druck und Publikation). Beim Bund rechnet man zusätzlich mit 4 bis 5 neuen Beamtenstellen; bei Bund und Kantonen zusammen dürften es 15 bis 20 Dauerstellen sein.</p><p>2. Der Erhebungsbogen ist im Entwurf sehr kompliziert und bringt für die Wirtschaft, vor allem für Kleinunternehmer, erhebliche administrative Mehrbelastungen und straft die auch vom Bundesrat geforderte administrative Entlastung Lügen.</p>
    • <p>Das BFS erarbeitete in den letzten Jahren im Auftrag des Bundesrates ein Detailkonzept für eine schweizerische Bodenpreisstatistik. Ausgangspunkt war dabei eine von beiden Räten überwiesene Motion Ruffy (86.938, Bodenstatistik; vgl. AB 1987 N 508 und AB 1987 S 682) zur Schaffung eines zuverlässigen Systems mit bodenstatistischen Daten in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Auch im Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 bekräftigte der Gesetzgeber den Auftrag an die Bundesstatistik, repräsentative Ergebnisse über Zustand und Entwicklung des Raumes zu ermitteln (Art. 3). Entsprechend dem Anliegen des Motionärs bereitete das BFS das Detailkonzept in enger Zusammenarbeit mit den interessierten Kantonen und Kreisen vor. Vereinzelte Kantonsvertreter äusserten sich zwar skeptisch zur Notwendigkeit dieser Statistik. Insgesamt wurde indessen der Bedarf eindeutig bestätigt.</p><p>Im Gesetzesvollzug kann eine Bodenpreisstatistik u. a. wertvolle Dienste in den Bereichen Raumplanung, Natur- und Landschaftsschutz, bäuerliches Bodenrecht und Steuerharmonisierung leisten. Darüber hinaus verbessert sie die Transparenz der Immobilienmärkte und liefert solide Entscheidungsgrundlagen für alle Interessierten. Dass dieses Interesse besteht, zeigen nicht zuletzt die bereits in sieben Kantonen vorhandenen und rege genutzten Bodenpreisstatistiken. Ferner ist zu beachten, dass, unabhängig von den sich ändernden konjunkturellen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen, nur auf der Grundlage eines zuverlässigen Systems bodenstatistischer Daten wirkungsvolle Massnahmen zur Lösung allfälliger Bodenprobleme ergriffen werden können.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern beabsichtigt im übrigen, nach den Sommerferien 1996 eine Vernehmlassung zum Detailkonzept des BFS durchzuführen. Der Bundesrat möchte das Ergebnis abwarten und sieht deshalb zurzeit keinen Anlass, das Projekt abzubrechen.</p><p>Zu den zwei in der Begründung der Interpellation geäusserten Feststellungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Frage nach dem Aufwand für die neue Statistik kann nicht pauschal beantwortet werden. Beim BFS dürfte ein Team von drei, allenfalls in der Einführungsphase von vier bis fünf Mitarbeitenden notwendig sein. Bei den Kantonen mit eigener Statistik oder elektronisch geführtem Grundbuch, d. h. bei rund der Hälfte, entsteht aufgrund der Erfahrungen in Piloterhebungen - abgesehen von der Einführungsphase - kein nennenswerter Zusatzaufwand. Es sind im wesentlichen die gespeicherten Daten periodisch zusammenzustellen und an das BFS zu übermitteln. Den übrigen Kantonen stellt das BFS bei Bedarf ein geeignetes Formular zur Verfügung, das auch für administrative Zwecke (z. B. als Handänderungsanzeige) verwendbar ist und die Umstellung auf ein informatisiertes Grundbuch unterstützt. Bei diesen Kantonen entsteht ein zusätzlicher Aufwand. Er ist aber mangels Erfahrung nicht genau abschätzbar und hängt davon ab, inwieweit die Kantone bereit sind, das Sparpotential durch die Standardisierung der Arbeitsabläufe im Grundbuchwesen auszuschöpfen. Der Aufwand kann sich somit mittelfristig in Form eines modernisierten Grundbuchwesens auszahlen und wird zudem im Zug der Informatisierung sukzessive kleiner.</p><p>2. Die Erhebung erfolgt nicht mittels Fragebogen, sondern sie ist als Registererhebung auf der Basis des Grundbuches geplant. Bis auf die Zonenzugehörigkeit sind die geforderten Merkmale bereits in kantonalen und bundesinternen Registern vorhanden. Der Variablenkatalog ist sorgfältig auf die Bedürfnisse der Statistik abgestimmt und wurde vorgängig mit Vertretern aus den Kantonen abgesprochen. Um den Erhebungsaufwand möglichst klein zu halten, passt das BFS - wie erwähnt - die Erhebungsorganisation den Gegebenheiten in den einzelnen Kantonen an und stellt ein auch für Grundbuchzwecke verwendbares, auf den einzelnen Kanton zugeschnittenes Formular zur Verfügung. In zahlreichen Kantonen liegen die Daten zudem bereits in elektronischer Form vor und können für die Statistik weiterverwendet werden.</p><p>Eine Direktbefragung bei Unternehmen, namentlich bei Kleinunternehmen, findet bei diesen Verfahren nicht statt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, die Vorarbeiten zur Einführung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik unter den heute gegebenen Rahmenbedingungen einzustellen?</p>
    • Einführung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik

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