Freigabe des gesamten zweiten NEAT-Verpflichtungskredites
- ShortId
-
96.3341
- Id
-
19963341
- Updated
-
10.04.2024 13:58
- Language
-
de
- Title
-
Freigabe des gesamten zweiten NEAT-Verpflichtungskredites
- AdditionalIndexing
-
NEAT;Kredit;Verpflichtungskredit
- 1
-
- L05K1803020701, NEAT
- L04K11020306, Verpflichtungskredit
- L03K110403, Kredit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für den Übergang von den Planungs-/Sondierungsarbeiten und bauvorbereitenden Tätigkeiten zu den Bauarbeiten in den beiden Basistunneln haben die eidgenössischen Räte Ende letzten Jahres einem zweiten Verpflichtungskredit in der Höhe von 855 Millionen Franken zugestimmt. Davon hat der Bundesrat bis heute 210 Millionen Franken freigegeben (160 Millionen für den Zwischenangriff Sedrun an der Gotthardachse und 50 Millionen für den Zwischenangriff Ferden an der Lötschbergachse, von denen erst 10 Millionen Franken freigegeben sind). Gemäss dem Beschluss der Bundesversammlung ist der Bundesrat ermächtigt, den zurückbehaltenen Teil des Verpflichtungskredites freizugeben, sobald die Finanzierung für die Eisenbahn-Alpentransversale sichergestellt ist. Dabei dürfen keine baulichen Präjudizien für die Zufahrtslinien und die beiden Basistunnel geschaffen werden.</p><p>Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses war nicht bekannt, wieviel Zeit die Beratungen und Abklärungen betreffend Neuregelung der Finanzierung der Neat in Anspruch nehmen wird. Heute wissen wir, dass eine Volksabstimmung über eine neue Finanzierung frühestens Ende nächsten Jahres, also Ende 1997, stattfinden kann.</p><p>Bis es soweit ist, wird die Gefahr immer grösser, dass mangels politischer Entscheide ein Baustopp verfügt werden muss. Ein solcher hätte schwerwiegende Folgen auf eine zeitgerechte und kostengünstige Realisierung der Neat sowie auf die Wettbewerbssituation der Schweizer Bahnen im alpenquerenden Güter- und Personenverkehr. Unsere vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Transitvertrages wären in Frage gestellt, wenn nicht sogar unerfüllbar. Ein Baustopp liegt somit nicht im Interesse einer kohärenten Verkehrspolitik und einer kostengünstigen Realisierung der Neat.</p><p>Ein Baustopp widerspräche auch dem Willen des Volkes. Dieses hat 1992 mit einer Ja-Mehrheit von 63,6 Prozent die Realisierung von zwei Neat-Achsen beschlossen. Dieser Volksbeschluss hat Rechtskraft und verpflichtet uns, ihn auszuführen. Die als Netzbeschluss bekannte Modernisierung unserer Alpenbahnen wird bis heute nicht grundsätzlich bestritten. Es ist lediglich die Rede von einer möglichen Etappierung.</p><p>Falls Ende 1997 das Volk zur Neuregelung der Neat-Finanzierung nein sagen würde, dann wäre dies lediglich ein Nein zur Finanzierung, nicht aber ein Nein zum Neat-Beschluss von 1992. Das Volk würde es auch aus diesem Grund nicht verstehen, wenn nur mangels Kreditfreigabe ein Baustopp verfügt würde.</p><p>Mit einer umgehenden Freigabe des restlichen Verpflichtungskredites werden keine präjudizierenden Bauten verwirklicht, die noch der politischen Diskussion unterliegen oder zu deren Realisierung die Linienführung noch nicht festgelegt ist.</p><p>Es könnte lediglich mit jenen Bauten begonnen werden, die zu den im Grundsatz nicht bestrittenen Kernprojekten gehören. Dazu zählen die Portal- und Zwischenangriffe auf der Gotthardachse, namentlich Amsteg, Faido und Bodio, nebst dem soeben begonnenen in Sedrun, sowie die Portal- und Zwischenangriffe auf der Lötschbergachse, namentlich Mitholz, Ferden und Steg.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den noch ausstehenden Teil des zweiten Neat-Verpflichtungskredites freizugeben.</p>
- Freigabe des gesamten zweiten NEAT-Verpflichtungskredites
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Für den Übergang von den Planungs-/Sondierungsarbeiten und bauvorbereitenden Tätigkeiten zu den Bauarbeiten in den beiden Basistunneln haben die eidgenössischen Räte Ende letzten Jahres einem zweiten Verpflichtungskredit in der Höhe von 855 Millionen Franken zugestimmt. Davon hat der Bundesrat bis heute 210 Millionen Franken freigegeben (160 Millionen für den Zwischenangriff Sedrun an der Gotthardachse und 50 Millionen für den Zwischenangriff Ferden an der Lötschbergachse, von denen erst 10 Millionen Franken freigegeben sind). Gemäss dem Beschluss der Bundesversammlung ist der Bundesrat ermächtigt, den zurückbehaltenen Teil des Verpflichtungskredites freizugeben, sobald die Finanzierung für die Eisenbahn-Alpentransversale sichergestellt ist. Dabei dürfen keine baulichen Präjudizien für die Zufahrtslinien und die beiden Basistunnel geschaffen werden.</p><p>Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses war nicht bekannt, wieviel Zeit die Beratungen und Abklärungen betreffend Neuregelung der Finanzierung der Neat in Anspruch nehmen wird. Heute wissen wir, dass eine Volksabstimmung über eine neue Finanzierung frühestens Ende nächsten Jahres, also Ende 1997, stattfinden kann.</p><p>Bis es soweit ist, wird die Gefahr immer grösser, dass mangels politischer Entscheide ein Baustopp verfügt werden muss. Ein solcher hätte schwerwiegende Folgen auf eine zeitgerechte und kostengünstige Realisierung der Neat sowie auf die Wettbewerbssituation der Schweizer Bahnen im alpenquerenden Güter- und Personenverkehr. Unsere vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Transitvertrages wären in Frage gestellt, wenn nicht sogar unerfüllbar. Ein Baustopp liegt somit nicht im Interesse einer kohärenten Verkehrspolitik und einer kostengünstigen Realisierung der Neat.</p><p>Ein Baustopp widerspräche auch dem Willen des Volkes. Dieses hat 1992 mit einer Ja-Mehrheit von 63,6 Prozent die Realisierung von zwei Neat-Achsen beschlossen. Dieser Volksbeschluss hat Rechtskraft und verpflichtet uns, ihn auszuführen. Die als Netzbeschluss bekannte Modernisierung unserer Alpenbahnen wird bis heute nicht grundsätzlich bestritten. Es ist lediglich die Rede von einer möglichen Etappierung.</p><p>Falls Ende 1997 das Volk zur Neuregelung der Neat-Finanzierung nein sagen würde, dann wäre dies lediglich ein Nein zur Finanzierung, nicht aber ein Nein zum Neat-Beschluss von 1992. Das Volk würde es auch aus diesem Grund nicht verstehen, wenn nur mangels Kreditfreigabe ein Baustopp verfügt würde.</p><p>Mit einer umgehenden Freigabe des restlichen Verpflichtungskredites werden keine präjudizierenden Bauten verwirklicht, die noch der politischen Diskussion unterliegen oder zu deren Realisierung die Linienführung noch nicht festgelegt ist.</p><p>Es könnte lediglich mit jenen Bauten begonnen werden, die zu den im Grundsatz nicht bestrittenen Kernprojekten gehören. Dazu zählen die Portal- und Zwischenangriffe auf der Gotthardachse, namentlich Amsteg, Faido und Bodio, nebst dem soeben begonnenen in Sedrun, sowie die Portal- und Zwischenangriffe auf der Lötschbergachse, namentlich Mitholz, Ferden und Steg.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den noch ausstehenden Teil des zweiten Neat-Verpflichtungskredites freizugeben.</p>
- Freigabe des gesamten zweiten NEAT-Verpflichtungskredites
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