Futtermittel und BSE

ShortId
96.3345
Id
19963345
Updated
10.04.2024 10:28
Language
de
Title
Futtermittel und BSE
AdditionalIndexing
Handel mit Agrarerzeugnissen;Futtermittel;Einfuhrpolitik;Qualitätskontrolle;Rinderwahnsinn
1
  • L06K140101030103, Rinderwahnsinn
  • L05K1401010401, Futtermittel
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L05K0706010309, Qualitätskontrolle
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ist eine Rinderseuche, deren Erreger nach heutigem Stand der Kenntnisse mit ungenügend erhitzten Fleischmehlen und Fleischknochenmehlen in die Schweiz eingeschleppt worden sind.</p><p>Nach den Importstatistiken wurden seit 1985 - also schon vor der erstmaligen Diagnose der BSE - mit Ausnahme einer Fleischmehlsendung von 11 Tonnen keine kritischen Futtermittel direkt aus Grossbritannien importiert. Es muss daher angenommen werden, dass grosse Mengen infizierter Ware zu günstigen Preisen aus Grossbritannien in verschiedene europäische Länder verbracht und dort mit neuen amtlichen Herkunfts- und Qualitätsangaben u. a. auch in die Schweiz verkauft worden sind.</p><p>Im Juni 1990 erliess das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ein formelles Einfuhrverbot für Futtermittel aus Grossbritannien, welche Bestandteile von Wiederkäuern enthalten und welche für landwirtschaftliche Nutztiere bestimmt sind. Bereits vorher liess das BVET Gesuche um Einfuhrbewilligungen, die bei der Schweizerischen Genossenschaft für Getreide- und Futtermittel eingereicht worden waren, überprüfen. Gesuche für Sendungen aus Grossbritannien wären abgelehnt worden. Im November 1990 verbot das BVET in einer Verordnung über Sofortmassnahmen generell das Verabreichen bestimmter tierischer Futtermittel an Rinder, Schafe und Ziegen. Ab Januar 1991 erlaubte es die Einfuhr aus anderen Ländern als Grossbritannien nur noch, wenn die Herstellungsbetriebe bestimmten Anforderungen genügten und wenn die Waren von dort direkt nach der Schweiz exportiert wurden. Seit April 1996 sind Importe nur noch zulässig, wenn bei der Produktion die in der Schweiz geltenden, neuerdings verschärften Bedingungen garantiert werden können, was vorläufig einem faktischen Importverbot gleichkommt. Alle Einfuhrsendungen wurden und werden vom grenztierärztlichen Dienst kontrolliert.</p><p>Überdies ist die Deklaration der bei der Herstellung von Mischfuttermitteln verwendeten Ausgangsprodukte seit dem Inkrafttreten der Futtermittelbuch-Verordnung (1. April 1995) obligatorisch. Die für diese Vorschrift geltende Übergangsfrist lief am 31. Mai 1996 ab, d. h., heute müssen alle Mischfuttermittel, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, diese Deklarationsvorschrift erfüllen. Entweder sind die Ausgangsprodukte auf den Etiketten und Lieferscheinen alle einzeln aufzuführen, oder es sind die Kategorien zu erwähnen, aus denen Ausgangsprodukte verwendet wurden. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass entweder Fleischmehl, Fleischknochenmehl, Griebenmehl usw. deklariert werden oder aber die allgemeine Kategorie "Landtierprodukte" angegeben wird. Wird der letztgenannte Ausdruck auf einer Futtermittelpackung verwendet, dann kann der Landwirt davon ausgehen, dass das Futtermittel eines oder mehrere der erwähnten oder weitere Ausgangsprodukte enthält.</p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Menge der fraglichen Futtermittel und die Länder, über welche diese vor 1991 in die Schweiz verbracht worden sind, können nicht ermittelt werden.</p><p>2. Für die Einfuhrsendungen mussten dem schweizerischen Grenztierarzt Zeugnisse abgegeben werden, in welchen bestätigt war, dass die aus der Sendung amtlich erhobenen Proben frei von bestimmten Mikroorganismen waren. Ein analytischer Nachweis des BSE-Erregers in Futtermitteln ist nach wie vor nicht möglich.</p><p>3. Bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften im Futtermittelbuch sind keine Informationen über die Ausgangsprodukte für Futtermittel an die Landwirte abgegeben worden, weil dies nicht als erforderlich betrachtet wurde und die seuchenpolizeilichen Anforderungen durch die Garantien über die Vorbehandlung der Produkte abgedeckt waren.</p><p>4. Da die Sendungen mit ordnungsgemässen Zeugnissen in die Schweiz verbracht wurden und keine Hinweise auf eine Herkunft aus Grossbritannien bestanden, kann Herstellern, Händlern und Kontrollorganen in der Schweiz keine Verantwortung an der Einschleppung der BSE in die Schweiz nachgewiesen werden.</p><p>5. Der Bundesrat und die zuständigen Bundesämter haben alle erforderlichen Massnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass nur hygienisch einwandfreies Tierfutter importiert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Handel mit unsorgfältig hergestellten Futtermitteln hat bekanntlich eine wichtige Rolle in der Verbreitung von BSE gespielt, welche der Landwirtschaft grossen Schaden zugefügt hat. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Um welche Mengen handelte es sich bei den fraglichen Futtermitteln, und in welche Länder wurden diese verkauft?</p><p>2. Wie wurden die Importe in die Schweiz kontrolliert?</p><p>3. Welche Informationen erhielten die Landwirte bezüglich der Zusammensetzung der Futtermittel?</p><p>4. Wie steht es mit der Verantwortung von Herstellern, Händlern und Kontrollorganen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, für die Zukunft - zur Vermeidung von solchen Vorkommnissen - Qualitätsanliegen gegenüber Handelsaspekten stärker zu gewichten?</p>
  • Futtermittel und BSE
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ist eine Rinderseuche, deren Erreger nach heutigem Stand der Kenntnisse mit ungenügend erhitzten Fleischmehlen und Fleischknochenmehlen in die Schweiz eingeschleppt worden sind.</p><p>Nach den Importstatistiken wurden seit 1985 - also schon vor der erstmaligen Diagnose der BSE - mit Ausnahme einer Fleischmehlsendung von 11 Tonnen keine kritischen Futtermittel direkt aus Grossbritannien importiert. Es muss daher angenommen werden, dass grosse Mengen infizierter Ware zu günstigen Preisen aus Grossbritannien in verschiedene europäische Länder verbracht und dort mit neuen amtlichen Herkunfts- und Qualitätsangaben u. a. auch in die Schweiz verkauft worden sind.</p><p>Im Juni 1990 erliess das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ein formelles Einfuhrverbot für Futtermittel aus Grossbritannien, welche Bestandteile von Wiederkäuern enthalten und welche für landwirtschaftliche Nutztiere bestimmt sind. Bereits vorher liess das BVET Gesuche um Einfuhrbewilligungen, die bei der Schweizerischen Genossenschaft für Getreide- und Futtermittel eingereicht worden waren, überprüfen. Gesuche für Sendungen aus Grossbritannien wären abgelehnt worden. Im November 1990 verbot das BVET in einer Verordnung über Sofortmassnahmen generell das Verabreichen bestimmter tierischer Futtermittel an Rinder, Schafe und Ziegen. Ab Januar 1991 erlaubte es die Einfuhr aus anderen Ländern als Grossbritannien nur noch, wenn die Herstellungsbetriebe bestimmten Anforderungen genügten und wenn die Waren von dort direkt nach der Schweiz exportiert wurden. Seit April 1996 sind Importe nur noch zulässig, wenn bei der Produktion die in der Schweiz geltenden, neuerdings verschärften Bedingungen garantiert werden können, was vorläufig einem faktischen Importverbot gleichkommt. Alle Einfuhrsendungen wurden und werden vom grenztierärztlichen Dienst kontrolliert.</p><p>Überdies ist die Deklaration der bei der Herstellung von Mischfuttermitteln verwendeten Ausgangsprodukte seit dem Inkrafttreten der Futtermittelbuch-Verordnung (1. April 1995) obligatorisch. Die für diese Vorschrift geltende Übergangsfrist lief am 31. Mai 1996 ab, d. h., heute müssen alle Mischfuttermittel, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, diese Deklarationsvorschrift erfüllen. Entweder sind die Ausgangsprodukte auf den Etiketten und Lieferscheinen alle einzeln aufzuführen, oder es sind die Kategorien zu erwähnen, aus denen Ausgangsprodukte verwendet wurden. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass entweder Fleischmehl, Fleischknochenmehl, Griebenmehl usw. deklariert werden oder aber die allgemeine Kategorie "Landtierprodukte" angegeben wird. Wird der letztgenannte Ausdruck auf einer Futtermittelpackung verwendet, dann kann der Landwirt davon ausgehen, dass das Futtermittel eines oder mehrere der erwähnten oder weitere Ausgangsprodukte enthält.</p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Menge der fraglichen Futtermittel und die Länder, über welche diese vor 1991 in die Schweiz verbracht worden sind, können nicht ermittelt werden.</p><p>2. Für die Einfuhrsendungen mussten dem schweizerischen Grenztierarzt Zeugnisse abgegeben werden, in welchen bestätigt war, dass die aus der Sendung amtlich erhobenen Proben frei von bestimmten Mikroorganismen waren. Ein analytischer Nachweis des BSE-Erregers in Futtermitteln ist nach wie vor nicht möglich.</p><p>3. Bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften im Futtermittelbuch sind keine Informationen über die Ausgangsprodukte für Futtermittel an die Landwirte abgegeben worden, weil dies nicht als erforderlich betrachtet wurde und die seuchenpolizeilichen Anforderungen durch die Garantien über die Vorbehandlung der Produkte abgedeckt waren.</p><p>4. Da die Sendungen mit ordnungsgemässen Zeugnissen in die Schweiz verbracht wurden und keine Hinweise auf eine Herkunft aus Grossbritannien bestanden, kann Herstellern, Händlern und Kontrollorganen in der Schweiz keine Verantwortung an der Einschleppung der BSE in die Schweiz nachgewiesen werden.</p><p>5. Der Bundesrat und die zuständigen Bundesämter haben alle erforderlichen Massnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass nur hygienisch einwandfreies Tierfutter importiert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Handel mit unsorgfältig hergestellten Futtermitteln hat bekanntlich eine wichtige Rolle in der Verbreitung von BSE gespielt, welche der Landwirtschaft grossen Schaden zugefügt hat. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Um welche Mengen handelte es sich bei den fraglichen Futtermitteln, und in welche Länder wurden diese verkauft?</p><p>2. Wie wurden die Importe in die Schweiz kontrolliert?</p><p>3. Welche Informationen erhielten die Landwirte bezüglich der Zusammensetzung der Futtermittel?</p><p>4. Wie steht es mit der Verantwortung von Herstellern, Händlern und Kontrollorganen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, für die Zukunft - zur Vermeidung von solchen Vorkommnissen - Qualitätsanliegen gegenüber Handelsaspekten stärker zu gewichten?</p>
    • Futtermittel und BSE

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