Abgabe der Archive des Schriftstellers Chessex an das schweizerische Literaturarchiv

ShortId
96.3348
Id
19963348
Updated
10.04.2024 14:19
Language
de
Title
Abgabe der Archive des Schriftstellers Chessex an das schweizerische Literaturarchiv
AdditionalIndexing
Schweizerische Nationalbibliothek;kulturelles Erbe;Archiv;literarischer Beruf;Waadt
1
  • L04K12040101, Archiv
  • L04K01060405, literarischer Beruf
  • L04K01060301, kulturelles Erbe
  • L05K0804010102, Schweizerische Nationalbibliothek
  • L05K0301010120, Waadt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Waadtländerinnen und Waadtländer waren doch leicht überrascht, als sie erfuhren, dass der Schriftsteller, der sie porträtiert hat, der vom Verlag .Cahiers de la Renaissance vaudoise. verlegt wurde, der für sein künstlerisches Schaffen den Preis des Kantons Waadt erhalten hat und der sich in seinem Werk mehr mit der Region als mit dem ganzen Land auseinandersetzt, sein Archiv dem Schweizerischen Literaturarchiv abgetreten habe.</p><p>Ist die Geste des Autors Ausdruck der Befürchtung, die Verschlechterung des Waadtländer Klimas könnte auf dasjenige der Kultur abfärben? Oder hat er Angst vor den Auswirkungen des Plans Orchidee II, die die Waadtländer Verwaltung veranlassen könnten, das Archiv schlecht zu behandeln? Welche Gründe der Autor auch immer für seinen Entscheid hatte - ein Entscheid, den er natürlich als Eigentümer des Archivs treffen darf -, dieser Vorgang stellt den Politiker vor Fragen zu den Beziehungen zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Zuständigkeit für literarisches Kulturgut, zu den Kriterien, nach denen diese Zuständigkeit festgelegt wird, und zu den finanziellen Aufwendungen, die zu bewilligen sind. Auf jeden Fall muss vermieden werden, dass sich Bund und Kantone gegenseitig überbieten.</p>
  • <p>Die Interpellation stellt drei grundsätzliche Fragen: Die Gründe, warum das persönliche Archiv von Jacques Chessex an den Bund abgegeben wurde, das Verfahren für die Bestimmung des Erwerbspreises beim Ankauf von literarischen Archiven sowie die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich. Der Bundesrat äussert sich zunächst zu den grundsätzlichen Fragen.</p><p></p><p>Anlässlich der offiziellen Übergabe seines Archivs an die Schweizerische Landesbibliothek und an das Literaturarchiv, die beide dem Bundesamt für Kultur angehören, hat Jacques Chessex selbst die Hauptfrage der Interpellation beantwortet. Nach den Worten des Autors hatte er sich seit der Gründung des Literaturarchives mit dem Gedanken getragen, sein persönliches Archiv an das Literaturarchiv abzugeben, das der Bund auf Wunsch von Friedrich Dürrenmatt geschaffen hatte. "Warum also Bern?", fragte Jacques Chessex in seiner Rede während der Zeremonie im von Wattenwyl-Haus im Beisein der Vorsteherin des Departementes des Innern. "Bern ist für mich gleichzeitig die Hauptstadt eines Bundesstaates, dem mein Heimatkanton angehört, das verwaltungsorganisatorische Zentrum der Schweiz sowie eine starke Stadt im Herzen Europas." Sodann verwies er auf andere Schriftsteller und persönliche Freunde, die vor ihm ihr Archiv an das Schweizerische Literaturarchiv übergeben hatten, so z.B. Maurice Chappaz, Corinna Bille, Pierre-Olivier Walzer und Bertil Galland. Er erwähnte auch Autoren wie Blaise Cendrars, Ludwig Hohl, Otto F. Walter, Hermann Burger, Niklaus Meienberg und Giovanni Orelli, die er sehr schätzt und deren Nachlass oder Archiv sich ebenfalls in Bern befinden.</p><p></p><p>Wenn sich Jacques Chessex für das Literaturarchiv der Schweizerischen Landesbibliothek entschieden hat, so handelt es sich also um eine persönliche Entscheidung des Autors, die auf das Vertrauen in diese Institution und in die fachliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter/innen gegründet ist. Jacques Chessex pflegte schon lange Kontakt mit der Schweizerischen Landesbibliothek, lange vor der Einführung der Sparmassnahmen im Kanton Waadt, die unter dem Namen "Orchidee" bekannt sind; jedenfalls spielten bei der Wahl des Schweizerischen Literaturarchives finanzielle Überlegungen keine Rolle. Die Schweizerische Landesbibliothek und das Literaturarchiv fühlen sich geehrt durch die Entscheidung dieses Autors waadtländischer Herkunft, dessen Werk gesamtschweizerische, wenn nicht gar internationale Bedeutung zukommt.</p><p></p><p>Sowohl die Schweizerische Landesbibliothek als auch das Literaturarchiv sind sich der Gefahr bewusst, dass sich Bund und Kantone gegenseitig überbieten könnten. Genau aus diesem Grund haben sie auch nie Erwerbspreise bekanntgegeben; diese bleiben vertraulich. Dieselbe Praxis wird im übrigen auch von allen vergleichbaren Institutionen befolgt, so z.B. vom bekannten Deutschen Literaturarchiv in Marbach bei Stuttgart. Jeder Nachlass ist ein Einzelfall, den es in allen Einzelheiten zu prüfen gilt, um seinen Wert zu bestimmen. Was enthält er? Hat der Autor alle seine Manuskripte, auch seine Notizen, Entwürfe, Vorversionen behalten? Fügt sich der betreffende Bestand in bereits bestehende Sammlungen ein? Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die Erwerbskosten nur einen Teil der mit der Betreuung und Erschliessung eines Nachlasses verbundenen Kosten darstellen. Neben diesen wirtschaftlichen Überlegungen sind auch die privaten Interessen des Verkäufers sowie das öffentliche Interesse des Literaturarchives zu berücksichtigen, die hier überwiegend gegen die Bekanntgabe einer Summe sprechen. Das Verwaltungsorganisationsgesetz sieht bei einer solchen Interessenlage keine Veröffentlichung der vereinbarten Summe vor. In vielen Fällen erhält der Bund jedoch Archive und Bestände in Form von Schenkungen.</p><p></p><p>Für jeden Neuerwerb erstellt das Literaturarchiv der Schweizerischen Landesbibliothek ein umfassendes Gutachten auf der Grundlage eines detaillierten Inventars; die eigene Bewertung wird dabei mit den Preisen auf dem Manuskriptmarkt verglichen. Als öffentliche Institution ist sich das Literaturarchiv seiner diesbezüglichen Verantwortung bewusst; um eine gegenseitiges Überbieten zu vermeiden, hat es schon mehrfach auf einen Kauf verzichtet, so z.B. bei einer Auktion in Paris im Jahre 1993, an welcher ein einziges Manuskript von Blaise Cendrars für 350'000 französische Francs versteigert wurde. Das Literaturarchiv war nicht bereit, einen solchen Betrag zu bezahlen.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich der Rechte und der Stellung der Kantone im Kulturbereich bewusst; er berücksichtigt bei seinem Vorgehen stets die spezifischen Kompetenzen der Kantone im Kulturbereich und kommt mit den Kantonen zu einvernehmlichen Lösungen. Deshalb haben die Schweizerische Landesbibliothek und das Literaturarchiv bereits 1992 alle zuständigen Leiter von Manuskriptabteilungen der kantonalen und Universitätsbibliotheken zu einem Treffen eingeladen, um die grundsätzlichen Fragen des Erwerbes von Beständen mit ihnen zu diskutieren. Das Literaturarchiv beteiligt sich aktiv an den Arbeiten der Gruppe der Handschriften-Konservatoren im Rahmen der Berufsorganisationen BBS (Verband der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz) und hat diese Gruppe sogar während einiger Zeit geleitet. Die Wahl der entsprechenden Institution bleibt aber letztlich Sache des Schriftstellers. Dasselbe Problem stellte sich im übrigen bereits früher, so z.B. 1955, als der Bund das Archiv des Freiburgers Gonzague de Reynold erwarb, 1981 bei den Archiven des Wallisers Maurice Chappaz und 1991 bei den Archiven des Tessiners Giovanni Orelli und des Zürchers Erwin Jaeckle. Umgekehrt entschieden sich Elias Canetti und Ella Maillart, die ihre Archive an Zürich bzw. an Genf übergaben.</p><p></p><p>Aufgrund dieser Überlegungen beantwortet der Bundesrat die Fragen der Interpellation wie folgt:</p><p></p><p>1. Ja, das Literaturarchiv wurde anlässlich der Übergabe des Archivs von Friedrich Dürrenmatt an den Bund geschaffen.</p><p></p><p>2. Ja, Friedrich Dürrenmatt hat sein Archiv dem Bund gratis abgetreten.</p><p></p><p>3. Die Praxis bei der Bestimmung des Erwerbspreises für Archive wurde oben erläutert.</p><p></p><p>4. Der Erwerb des fraglichen Archivs wurde oben beschrieben.</p><p></p><p>5. Im vorliegenden Fall fanden keine Diskussionen zwischen den Verantwortlichen der Schweizerischen Landesbibliothek und der entsprechenden Waadtländer Institution statt, da sich der Schriftsteller bereits grundsätzlich für das nationale Archiv entschieden hatte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Übernahme des Archivs des Waadtländer Schriftstellers Jacques Chessex durch das Schweizerische Literaturarchiv wirft eine Reihe von Fragen auf:</p><p>1. Wurde das Schweizerische Literaturarchiv geschaffen, als das Dürrenmatt-Archiv an den Bund überging?</p><p>2. Hat Friedrich Dürrenmatt dem Bund sein Archiv gratis abgetreten?</p><p>3. Wie berechnet man den Erwerbspreis für ein Archiv?</p><p>4. Wieviel hat das Schweizerische Literaturarchiv für das Archiv des Waadtländer Schriftstellers bezahlt?</p><p>5. Fanden Diskussionen zwischen den Verantwortlichen des Schweizerischen Literaturarchivs und denjenigen des Waadtländer Staatsarchivs statt, oder wurde der Kauf abgeschlossen, ohne dass die Waadtländer Behörden etwas davon wussten?</p>
  • Abgabe der Archive des Schriftstellers Chessex an das schweizerische Literaturarchiv
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Waadtländerinnen und Waadtländer waren doch leicht überrascht, als sie erfuhren, dass der Schriftsteller, der sie porträtiert hat, der vom Verlag .Cahiers de la Renaissance vaudoise. verlegt wurde, der für sein künstlerisches Schaffen den Preis des Kantons Waadt erhalten hat und der sich in seinem Werk mehr mit der Region als mit dem ganzen Land auseinandersetzt, sein Archiv dem Schweizerischen Literaturarchiv abgetreten habe.</p><p>Ist die Geste des Autors Ausdruck der Befürchtung, die Verschlechterung des Waadtländer Klimas könnte auf dasjenige der Kultur abfärben? Oder hat er Angst vor den Auswirkungen des Plans Orchidee II, die die Waadtländer Verwaltung veranlassen könnten, das Archiv schlecht zu behandeln? Welche Gründe der Autor auch immer für seinen Entscheid hatte - ein Entscheid, den er natürlich als Eigentümer des Archivs treffen darf -, dieser Vorgang stellt den Politiker vor Fragen zu den Beziehungen zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Zuständigkeit für literarisches Kulturgut, zu den Kriterien, nach denen diese Zuständigkeit festgelegt wird, und zu den finanziellen Aufwendungen, die zu bewilligen sind. Auf jeden Fall muss vermieden werden, dass sich Bund und Kantone gegenseitig überbieten.</p>
    • <p>Die Interpellation stellt drei grundsätzliche Fragen: Die Gründe, warum das persönliche Archiv von Jacques Chessex an den Bund abgegeben wurde, das Verfahren für die Bestimmung des Erwerbspreises beim Ankauf von literarischen Archiven sowie die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich. Der Bundesrat äussert sich zunächst zu den grundsätzlichen Fragen.</p><p></p><p>Anlässlich der offiziellen Übergabe seines Archivs an die Schweizerische Landesbibliothek und an das Literaturarchiv, die beide dem Bundesamt für Kultur angehören, hat Jacques Chessex selbst die Hauptfrage der Interpellation beantwortet. Nach den Worten des Autors hatte er sich seit der Gründung des Literaturarchives mit dem Gedanken getragen, sein persönliches Archiv an das Literaturarchiv abzugeben, das der Bund auf Wunsch von Friedrich Dürrenmatt geschaffen hatte. "Warum also Bern?", fragte Jacques Chessex in seiner Rede während der Zeremonie im von Wattenwyl-Haus im Beisein der Vorsteherin des Departementes des Innern. "Bern ist für mich gleichzeitig die Hauptstadt eines Bundesstaates, dem mein Heimatkanton angehört, das verwaltungsorganisatorische Zentrum der Schweiz sowie eine starke Stadt im Herzen Europas." Sodann verwies er auf andere Schriftsteller und persönliche Freunde, die vor ihm ihr Archiv an das Schweizerische Literaturarchiv übergeben hatten, so z.B. Maurice Chappaz, Corinna Bille, Pierre-Olivier Walzer und Bertil Galland. Er erwähnte auch Autoren wie Blaise Cendrars, Ludwig Hohl, Otto F. Walter, Hermann Burger, Niklaus Meienberg und Giovanni Orelli, die er sehr schätzt und deren Nachlass oder Archiv sich ebenfalls in Bern befinden.</p><p></p><p>Wenn sich Jacques Chessex für das Literaturarchiv der Schweizerischen Landesbibliothek entschieden hat, so handelt es sich also um eine persönliche Entscheidung des Autors, die auf das Vertrauen in diese Institution und in die fachliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter/innen gegründet ist. Jacques Chessex pflegte schon lange Kontakt mit der Schweizerischen Landesbibliothek, lange vor der Einführung der Sparmassnahmen im Kanton Waadt, die unter dem Namen "Orchidee" bekannt sind; jedenfalls spielten bei der Wahl des Schweizerischen Literaturarchives finanzielle Überlegungen keine Rolle. Die Schweizerische Landesbibliothek und das Literaturarchiv fühlen sich geehrt durch die Entscheidung dieses Autors waadtländischer Herkunft, dessen Werk gesamtschweizerische, wenn nicht gar internationale Bedeutung zukommt.</p><p></p><p>Sowohl die Schweizerische Landesbibliothek als auch das Literaturarchiv sind sich der Gefahr bewusst, dass sich Bund und Kantone gegenseitig überbieten könnten. Genau aus diesem Grund haben sie auch nie Erwerbspreise bekanntgegeben; diese bleiben vertraulich. Dieselbe Praxis wird im übrigen auch von allen vergleichbaren Institutionen befolgt, so z.B. vom bekannten Deutschen Literaturarchiv in Marbach bei Stuttgart. Jeder Nachlass ist ein Einzelfall, den es in allen Einzelheiten zu prüfen gilt, um seinen Wert zu bestimmen. Was enthält er? Hat der Autor alle seine Manuskripte, auch seine Notizen, Entwürfe, Vorversionen behalten? Fügt sich der betreffende Bestand in bereits bestehende Sammlungen ein? Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die Erwerbskosten nur einen Teil der mit der Betreuung und Erschliessung eines Nachlasses verbundenen Kosten darstellen. Neben diesen wirtschaftlichen Überlegungen sind auch die privaten Interessen des Verkäufers sowie das öffentliche Interesse des Literaturarchives zu berücksichtigen, die hier überwiegend gegen die Bekanntgabe einer Summe sprechen. Das Verwaltungsorganisationsgesetz sieht bei einer solchen Interessenlage keine Veröffentlichung der vereinbarten Summe vor. In vielen Fällen erhält der Bund jedoch Archive und Bestände in Form von Schenkungen.</p><p></p><p>Für jeden Neuerwerb erstellt das Literaturarchiv der Schweizerischen Landesbibliothek ein umfassendes Gutachten auf der Grundlage eines detaillierten Inventars; die eigene Bewertung wird dabei mit den Preisen auf dem Manuskriptmarkt verglichen. Als öffentliche Institution ist sich das Literaturarchiv seiner diesbezüglichen Verantwortung bewusst; um eine gegenseitiges Überbieten zu vermeiden, hat es schon mehrfach auf einen Kauf verzichtet, so z.B. bei einer Auktion in Paris im Jahre 1993, an welcher ein einziges Manuskript von Blaise Cendrars für 350'000 französische Francs versteigert wurde. Das Literaturarchiv war nicht bereit, einen solchen Betrag zu bezahlen.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich der Rechte und der Stellung der Kantone im Kulturbereich bewusst; er berücksichtigt bei seinem Vorgehen stets die spezifischen Kompetenzen der Kantone im Kulturbereich und kommt mit den Kantonen zu einvernehmlichen Lösungen. Deshalb haben die Schweizerische Landesbibliothek und das Literaturarchiv bereits 1992 alle zuständigen Leiter von Manuskriptabteilungen der kantonalen und Universitätsbibliotheken zu einem Treffen eingeladen, um die grundsätzlichen Fragen des Erwerbes von Beständen mit ihnen zu diskutieren. Das Literaturarchiv beteiligt sich aktiv an den Arbeiten der Gruppe der Handschriften-Konservatoren im Rahmen der Berufsorganisationen BBS (Verband der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz) und hat diese Gruppe sogar während einiger Zeit geleitet. Die Wahl der entsprechenden Institution bleibt aber letztlich Sache des Schriftstellers. Dasselbe Problem stellte sich im übrigen bereits früher, so z.B. 1955, als der Bund das Archiv des Freiburgers Gonzague de Reynold erwarb, 1981 bei den Archiven des Wallisers Maurice Chappaz und 1991 bei den Archiven des Tessiners Giovanni Orelli und des Zürchers Erwin Jaeckle. Umgekehrt entschieden sich Elias Canetti und Ella Maillart, die ihre Archive an Zürich bzw. an Genf übergaben.</p><p></p><p>Aufgrund dieser Überlegungen beantwortet der Bundesrat die Fragen der Interpellation wie folgt:</p><p></p><p>1. Ja, das Literaturarchiv wurde anlässlich der Übergabe des Archivs von Friedrich Dürrenmatt an den Bund geschaffen.</p><p></p><p>2. Ja, Friedrich Dürrenmatt hat sein Archiv dem Bund gratis abgetreten.</p><p></p><p>3. Die Praxis bei der Bestimmung des Erwerbspreises für Archive wurde oben erläutert.</p><p></p><p>4. Der Erwerb des fraglichen Archivs wurde oben beschrieben.</p><p></p><p>5. Im vorliegenden Fall fanden keine Diskussionen zwischen den Verantwortlichen der Schweizerischen Landesbibliothek und der entsprechenden Waadtländer Institution statt, da sich der Schriftsteller bereits grundsätzlich für das nationale Archiv entschieden hatte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Übernahme des Archivs des Waadtländer Schriftstellers Jacques Chessex durch das Schweizerische Literaturarchiv wirft eine Reihe von Fragen auf:</p><p>1. Wurde das Schweizerische Literaturarchiv geschaffen, als das Dürrenmatt-Archiv an den Bund überging?</p><p>2. Hat Friedrich Dürrenmatt dem Bund sein Archiv gratis abgetreten?</p><p>3. Wie berechnet man den Erwerbspreis für ein Archiv?</p><p>4. Wieviel hat das Schweizerische Literaturarchiv für das Archiv des Waadtländer Schriftstellers bezahlt?</p><p>5. Fanden Diskussionen zwischen den Verantwortlichen des Schweizerischen Literaturarchivs und denjenigen des Waadtländer Staatsarchivs statt, oder wurde der Kauf abgeschlossen, ohne dass die Waadtländer Behörden etwas davon wussten?</p>
    • Abgabe der Archive des Schriftstellers Chessex an das schweizerische Literaturarchiv

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