Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3): Aenderung des BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG)
- ShortId
-
96.3368
- Id
-
19963368
- Updated
-
24.06.2025 21:02
- Language
-
de
- Title
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Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3): Aenderung des BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG)
- AdditionalIndexing
-
Steuerabzug;Hauswirtschaft;Berufliche Vorsorge;Hausfrau;Gesetz;Ehescheidung
- 1
-
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K0704060202, Hauswirtschaft
- L05K0107010102, Hausfrau
- L05K0103010303, Ehescheidung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
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- Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen
- <p>Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) sind so zu ändern, dass:</p><p>a. nebst Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden auch solche Personen von der "Vorsorge 3a" Gebrauch machen können, die hauptberuflich im eigenen Haushalt tätig sind; und</p><p>b. die Ansprüche aus der "Vorsorge 3a" bei Scheidung analog den Ansprüchen aus der beruflichen Vorsorge zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden.</p>
- Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3): Aenderung des BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen
- <p>Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) sind so zu ändern, dass:</p><p>a. nebst Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden auch solche Personen von der "Vorsorge 3a" Gebrauch machen können, die hauptberuflich im eigenen Haushalt tätig sind; und</p><p>b. die Ansprüche aus der "Vorsorge 3a" bei Scheidung analog den Ansprüchen aus der beruflichen Vorsorge zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden.</p>
- Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3): Aenderung des BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG)
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