Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3): Aenderung des BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG)

ShortId
96.3368
Id
19963368
Updated
24.06.2025 21:02
Language
de
Title
Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3): Aenderung des BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG)
AdditionalIndexing
Steuerabzug;Hauswirtschaft;Berufliche Vorsorge;Hausfrau;Gesetz;Ehescheidung
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K0704060202, Hauswirtschaft
  • L05K0107010102, Hausfrau
  • L05K0103010303, Ehescheidung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen
  • <p>Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) sind so zu ändern, dass:</p><p>a. nebst Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden auch solche Personen von der "Vorsorge 3a" Gebrauch machen können, die hauptberuflich im eigenen Haushalt tätig sind; und</p><p>b. die Ansprüche aus der "Vorsorge 3a" bei Scheidung analog den Ansprüchen aus der beruflichen Vorsorge zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden.</p>
  • Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3): Aenderung des BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG)
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19950079
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen
    • <p>Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) sind so zu ändern, dass:</p><p>a. nebst Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden auch solche Personen von der "Vorsorge 3a" Gebrauch machen können, die hauptberuflich im eigenen Haushalt tätig sind; und</p><p>b. die Ansprüche aus der "Vorsorge 3a" bei Scheidung analog den Ansprüchen aus der beruflichen Vorsorge zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden.</p>
    • Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3): Aenderung des BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG)

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