Weitere Anträge zum Bericht Käseverwertung
- ShortId
-
96.3384
- Id
-
19963384
- Updated
-
10.04.2024 18:44
- Language
-
de
- Title
-
Weitere Anträge zum Bericht Käseverwertung
- AdditionalIndexing
-
Milchkuh;Käse;Milchviehbetrieb;Überschussverwertung landwirtschaftlicher Produkte;Direktzahlungen;parastaatliche Verwaltung;Milchkontingentierung;Finanzhilfe
- 1
-
- L04K08060110, parastaatliche Verwaltung
- L05K1402060104, Käse
- L06K140104030101, Überschussverwertung landwirtschaftlicher Produkte
- L05K1401040310, Milchkontingentierung
- L05K1401050305, Milchviehbetrieb
- L07K14010801010301, Milchkuh
- L04K14010404, Direktzahlungen
- L04K11020302, Finanzhilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat Ende Juni 1996 die Botschaft zu einem neuen Landwirtschaftsgesetz verabschiedet. Das Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Ernährungssektors zu verbessern. Dabei ist es unbestritten, dass die geltende Käsemarktordnung (KMO) und die Schweizerische Käseunion, die aus einer völlig anderen Zeit stammen, nicht die geeignete Form haben, um in Zukunft die Märkte effizient bearbeiten zu können. Die Schweizerische Käseunion in der heutigen Form wird es deshalb nicht mehr geben.</p><p>Zu den einzelnen Anträgen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die von der Schweizerischen Käseunion zu erfüllenden Aufgaben sind in Artikel 1 KMO umschrieben:</p><p>- Sicherung einer geordneten Versorgung des Landes mit Qualitätskäse;</p><p>- Erhaltung und Steigerung des Absatzes im In- und Ausland;</p><p>- Qualitätsförderung.</p><p>Die Grundsätze der Vermarktung legt die Schweizerische Käseunion in eigener Kompetenz fest. Sie könnte deshalb die kostspielige Auslandvermarktung auch ohne speziellen Auftrag noch zusätzlich zur heutigen Reduktion vermindern. Allerdings müsste sie dann gleichzeitig den Organen der Milchverwertungslenkung beantragen, die Käseherstellung massiv weiter einzuschränken. Bei konstanter Milchmenge würde sich die günstigere Ausgangslage für Käseverkäufe jedoch in hohen, zusätzlichen Aufwendungen für die Butterverwertung niederschlagen.</p><p>2. Der Verzicht auf die Finanzierung der sogenannten Sondergeschäfte hätte zur Folge, dass entweder die Kontingentsmenge gekürzt werden müsste oder die entsprechende Milchmenge zu Butter verarbeitet würde. Die dabei anfallenden Verwertungsaufwendungen - zur Sicherstellung des Milchgrundpreises - gingen ebenfalls zu Lasten der Milchrechnung.</p><p>3. Die Milch spielt in der schweizerischen Landwirtschaft eine wichtige Rolle, denn sie trägt rund einen Drittel zum Wert der Endproduktion bei. Die Mehrkosten gegenüber dem Ausland sind bei der Milchproduktion geringer als im Ackerbau. Die Milchpolitik des Bundesrates hat deshalb zum Ziel, die Milchmenge im Grasland Schweiz auf einem möglichst hohen Niveau zu halten, das Preisniveau hingegen den tatsächlichen Marktverhältnissen anzunähern. Aus diesem Grund hat der Bundesrat bereits zweimal eine Senkung des Milchgrundpreises beschlossen. Der nächste Schritt wird im Rahmen der neuen Landwirtschaftsgesetzgebung die Inkraftsetzung einer liberaleren, wettbewerbsorientierten Milchmarktordnung sein. Die Marktkräfte müssen sich auf den Stufen Produktion, Verwertung und Handel besser entfalten können, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Branche verbessert wird. Die dazu notwendigen Rahmenbedingungen sollen mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz geschaffen werden.</p><p>Das Abrechnungsjahr für die Milchkontingentierung beginnt jeweils am 1. Mai. Da eine rückwirkende Kürzung der Kontingente nicht möglich ist, könnte eine solche frühestens auf den 1. Mai 1997 verfügt werden. Eine allfällige Kürzung - ohne gleichzeitig eine neue Marktordnung einzuführen - würde zudem nicht den gewünschten Erfolg bringen. Primär gingen nämlich nur Marktanteile verloren; die weiterbestehende hohe staatliche Regelungsdichte würde bewirken, dass sich die unternehmerische Initiative nach wie vor nicht genügend entfalten könnte.</p><p>4. Die Tierzucht wird als Massnahme zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen seit Jahrzehnten staatlich gefördert. Wirtschaftlich betrachtet ist der Milchertrag das weitaus wichtigste Selektionskriterium. Eine optimale Milchleistung kann aber nur durch eine gesunde, widerstandsfähige, fruchtbare und langlebige Kuh erbracht werden. Diese sekundären Leistungsmerkmale sind denn auch im Zuchtprogramm aller Rassen berücksichtigt. Bei sinkendem Milchpreis wird ihr Stellenwert künftig noch steigen.</p><p>Die ausgewiesenen mittleren Milchleistungen betragen, je nach Rasse, zwischen 5600 und knapp 6600 Kilogramm Milch. Die rassebedingten Unterschiede sind somit nicht sehr gross. Grösser dagegen sind die Leistungsunterschiede zwischen einzelnen Betrieben innerhalb der gleichen Rasse. Diese kommen vor allem aufgrund der verschiedenen topographischen und klimatischen Verhältnisse zwischen den Regionen sowie unterschiedlicher Fütterung, Haltung und Pflege zustande.</p><p>Der Bund fördert, wie alle EU-Staaten auch, die Tierzucht mit Beiträgen zur Herdebuchführung und zur Leistungskontrolle.</p><p>Unter Berücksichtigung aller Aspekte unterstützt der Bund somit keine extreme Milchleistungszucht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. den Auftrag an die Schweizerische Käseunion, die gesamten Hartkäseüberschüsse im Ausland abzusetzen, dringend zu ändern;</p><p>2. von der weiteren Finanzierung sogenannter Sonderverkäufe ab sofort abzusehen;</p><p>3. die Milchkontingentsmenge - bei Kompensation allfälliger Einkommensverluste der Bauern über zusätzliche Direktzahlungen - sofort an die Nachfrage anzupassen;</p><p>4. auf die weitere direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung der extremen Milchleistungszucht zu verzichten.</p>
- Weitere Anträge zum Bericht Käseverwertung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat Ende Juni 1996 die Botschaft zu einem neuen Landwirtschaftsgesetz verabschiedet. Das Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Ernährungssektors zu verbessern. Dabei ist es unbestritten, dass die geltende Käsemarktordnung (KMO) und die Schweizerische Käseunion, die aus einer völlig anderen Zeit stammen, nicht die geeignete Form haben, um in Zukunft die Märkte effizient bearbeiten zu können. Die Schweizerische Käseunion in der heutigen Form wird es deshalb nicht mehr geben.</p><p>Zu den einzelnen Anträgen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die von der Schweizerischen Käseunion zu erfüllenden Aufgaben sind in Artikel 1 KMO umschrieben:</p><p>- Sicherung einer geordneten Versorgung des Landes mit Qualitätskäse;</p><p>- Erhaltung und Steigerung des Absatzes im In- und Ausland;</p><p>- Qualitätsförderung.</p><p>Die Grundsätze der Vermarktung legt die Schweizerische Käseunion in eigener Kompetenz fest. Sie könnte deshalb die kostspielige Auslandvermarktung auch ohne speziellen Auftrag noch zusätzlich zur heutigen Reduktion vermindern. Allerdings müsste sie dann gleichzeitig den Organen der Milchverwertungslenkung beantragen, die Käseherstellung massiv weiter einzuschränken. Bei konstanter Milchmenge würde sich die günstigere Ausgangslage für Käseverkäufe jedoch in hohen, zusätzlichen Aufwendungen für die Butterverwertung niederschlagen.</p><p>2. Der Verzicht auf die Finanzierung der sogenannten Sondergeschäfte hätte zur Folge, dass entweder die Kontingentsmenge gekürzt werden müsste oder die entsprechende Milchmenge zu Butter verarbeitet würde. Die dabei anfallenden Verwertungsaufwendungen - zur Sicherstellung des Milchgrundpreises - gingen ebenfalls zu Lasten der Milchrechnung.</p><p>3. Die Milch spielt in der schweizerischen Landwirtschaft eine wichtige Rolle, denn sie trägt rund einen Drittel zum Wert der Endproduktion bei. Die Mehrkosten gegenüber dem Ausland sind bei der Milchproduktion geringer als im Ackerbau. Die Milchpolitik des Bundesrates hat deshalb zum Ziel, die Milchmenge im Grasland Schweiz auf einem möglichst hohen Niveau zu halten, das Preisniveau hingegen den tatsächlichen Marktverhältnissen anzunähern. Aus diesem Grund hat der Bundesrat bereits zweimal eine Senkung des Milchgrundpreises beschlossen. Der nächste Schritt wird im Rahmen der neuen Landwirtschaftsgesetzgebung die Inkraftsetzung einer liberaleren, wettbewerbsorientierten Milchmarktordnung sein. Die Marktkräfte müssen sich auf den Stufen Produktion, Verwertung und Handel besser entfalten können, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Branche verbessert wird. Die dazu notwendigen Rahmenbedingungen sollen mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz geschaffen werden.</p><p>Das Abrechnungsjahr für die Milchkontingentierung beginnt jeweils am 1. Mai. Da eine rückwirkende Kürzung der Kontingente nicht möglich ist, könnte eine solche frühestens auf den 1. Mai 1997 verfügt werden. Eine allfällige Kürzung - ohne gleichzeitig eine neue Marktordnung einzuführen - würde zudem nicht den gewünschten Erfolg bringen. Primär gingen nämlich nur Marktanteile verloren; die weiterbestehende hohe staatliche Regelungsdichte würde bewirken, dass sich die unternehmerische Initiative nach wie vor nicht genügend entfalten könnte.</p><p>4. Die Tierzucht wird als Massnahme zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen seit Jahrzehnten staatlich gefördert. Wirtschaftlich betrachtet ist der Milchertrag das weitaus wichtigste Selektionskriterium. Eine optimale Milchleistung kann aber nur durch eine gesunde, widerstandsfähige, fruchtbare und langlebige Kuh erbracht werden. Diese sekundären Leistungsmerkmale sind denn auch im Zuchtprogramm aller Rassen berücksichtigt. Bei sinkendem Milchpreis wird ihr Stellenwert künftig noch steigen.</p><p>Die ausgewiesenen mittleren Milchleistungen betragen, je nach Rasse, zwischen 5600 und knapp 6600 Kilogramm Milch. Die rassebedingten Unterschiede sind somit nicht sehr gross. Grösser dagegen sind die Leistungsunterschiede zwischen einzelnen Betrieben innerhalb der gleichen Rasse. Diese kommen vor allem aufgrund der verschiedenen topographischen und klimatischen Verhältnisse zwischen den Regionen sowie unterschiedlicher Fütterung, Haltung und Pflege zustande.</p><p>Der Bund fördert, wie alle EU-Staaten auch, die Tierzucht mit Beiträgen zur Herdebuchführung und zur Leistungskontrolle.</p><p>Unter Berücksichtigung aller Aspekte unterstützt der Bund somit keine extreme Milchleistungszucht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. den Auftrag an die Schweizerische Käseunion, die gesamten Hartkäseüberschüsse im Ausland abzusetzen, dringend zu ändern;</p><p>2. von der weiteren Finanzierung sogenannter Sonderverkäufe ab sofort abzusehen;</p><p>3. die Milchkontingentsmenge - bei Kompensation allfälliger Einkommensverluste der Bauern über zusätzliche Direktzahlungen - sofort an die Nachfrage anzupassen;</p><p>4. auf die weitere direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung der extremen Milchleistungszucht zu verzichten.</p>
- Weitere Anträge zum Bericht Käseverwertung
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