Diskriminierung von Zivildienstleistenden im Bundesdienst

ShortId
96.3386
Id
19963386
Updated
14.11.2025 08:44
Language
de
Title
Diskriminierung von Zivildienstleistenden im Bundesdienst
AdditionalIndexing
Lohn;Zivildienst;Bundespersonal
1
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K0702010103, Lohn
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass Zivildienstleistende bezüglich der Lohnfortzahlung gleich zu behandeln sind wie Militär- und Schutzdienstleistende. Er beabsichtigt daher, für Zivildienstleistende die gleiche Lohnfortzahlungspflicht einzuführen, wie sie das Beamtenrecht für Militär- und Schutzdienstleistende vorsieht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit dem auf den 1. Oktober 1996 in Kraft tretenden Zivildienstgesetz werden vom Bundesrat demnächst auch verschiedene personalrechtliche Ausführungsbestimmungen erlassen. Das Personalamt wie die Personaldirektorenkonferenz beharren dem Vernehmen nach auf einem Vorschlag, der die Zivildienst- gegenüber den Militärdienstleistenden bezüglich der Lohnfortzahlung bewusst schlechterstellen will. Damit würde das im Zivildienstgesetz sogar ausdrücklich festgehaltene Prinzip der Gleichwertigkeit und der Gleichbehandlung von Dienstleistenden in Armee und Zivilschutz im besonderen beim Erwerbsersatz und in der Militärversicherung krass missachtet. Die vorgesehene 20prozentige Kürzung der Bezüge der Zivildienstleistenden gegenüber den Militär- und Zivilschutzleistenden käme einer unhaltbaren Bestrafung gleich, da der Zivildienst keinesfalls als verschuldete Dienstabwesenheit gewertet werden darf. Es ist zudem zu befürchten, dass eine diskriminierende Bundesregelung die Stellung der Zivildienstleistungen in vielerlei Hinsicht auch in den privaten Arbeitsverhältnissen negativ beeinflussen würde.</p><p>Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die zu erlassenden beamtenrechtlichen Ausführungsbestimmungen an, ob er bereit ist, eine Regelung zu treffen, welche die Zivildienstleistenden in keiner Weise diskriminiert und bezüglich der Lohnfortzahlungsbestimmungen den Armee- und Zivilschutzleistenden vollumfänglich gleichstellt.</p>
  • Diskriminierung von Zivildienstleistenden im Bundesdienst
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass Zivildienstleistende bezüglich der Lohnfortzahlung gleich zu behandeln sind wie Militär- und Schutzdienstleistende. Er beabsichtigt daher, für Zivildienstleistende die gleiche Lohnfortzahlungspflicht einzuführen, wie sie das Beamtenrecht für Militär- und Schutzdienstleistende vorsieht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit dem auf den 1. Oktober 1996 in Kraft tretenden Zivildienstgesetz werden vom Bundesrat demnächst auch verschiedene personalrechtliche Ausführungsbestimmungen erlassen. Das Personalamt wie die Personaldirektorenkonferenz beharren dem Vernehmen nach auf einem Vorschlag, der die Zivildienst- gegenüber den Militärdienstleistenden bezüglich der Lohnfortzahlung bewusst schlechterstellen will. Damit würde das im Zivildienstgesetz sogar ausdrücklich festgehaltene Prinzip der Gleichwertigkeit und der Gleichbehandlung von Dienstleistenden in Armee und Zivilschutz im besonderen beim Erwerbsersatz und in der Militärversicherung krass missachtet. Die vorgesehene 20prozentige Kürzung der Bezüge der Zivildienstleistenden gegenüber den Militär- und Zivilschutzleistenden käme einer unhaltbaren Bestrafung gleich, da der Zivildienst keinesfalls als verschuldete Dienstabwesenheit gewertet werden darf. Es ist zudem zu befürchten, dass eine diskriminierende Bundesregelung die Stellung der Zivildienstleistungen in vielerlei Hinsicht auch in den privaten Arbeitsverhältnissen negativ beeinflussen würde.</p><p>Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die zu erlassenden beamtenrechtlichen Ausführungsbestimmungen an, ob er bereit ist, eine Regelung zu treffen, welche die Zivildienstleistenden in keiner Weise diskriminiert und bezüglich der Lohnfortzahlungsbestimmungen den Armee- und Zivilschutzleistenden vollumfänglich gleichstellt.</p>
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