BSE bedingte Preiszusammenbrüche im Rindfleischmarkt. Massnahmen des Bundes

ShortId
96.3387
Id
19963387
Updated
10.04.2024 13:29
Language
de
Title
BSE bedingte Preiszusammenbrüche im Rindfleischmarkt. Massnahmen des Bundes
AdditionalIndexing
Kuh;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarmarkt;Preis für Agrarprodukte;Schlachtung;Rinderwahnsinn;Rindfleisch
1
  • L06K140101030103, Rinderwahnsinn
  • L05K1402050108, Rindfleisch
  • L05K1401030202, Agrarmarkt
  • L04K11050210, Preis für Agrarprodukte
  • L06K140108010103, Kuh
  • L05K1402040107, Schlachtung
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Massnahme bei sachlicher Information gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten vertrauensbildend wirkt. Dies im wesentlichen aus zwei Gründen:</p><p>- Erstens wird das potentielle Restrisiko nochmals minimiert, weil die an sich konsumtauglichen Schlachtkörper nicht für die menschliche Ernährung zugelassen werden. Damit wird den Ängsten in der Bevölkerung durch eine Massnahme, die die bereits getroffenen, objektiv notwendigen Vorkehrungen ergänzt, Rechnung getragen. Auch kommt damit zum Ausdruck, dass es dem Bundesrat ein grosses Anliegen ist, den schweizerischen Rindviehbestand von dieser Krankheit zu befreien.</p><p>- Zweitens soll auf diese Weise der Status eines BSE-freien Landes erreicht werden. Entsprechende internationale Normen sind beim internationalen Tierseuchenamt in Ausarbeitung. Deren Einhaltung soll auch den schweizerischen Ausfuhren die heute "verschlossenen Türen" wieder öffnen.</p><p>Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass auch in England ein grosser Anteil der Rindviehpopulation (über 4 Millionen Tiere) der menschlichen Ernährung entzogen werden soll. Die voraussichtlichen Kosten dieses Vorgehens betragen über 5 Milliarden Franken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme ist daher nicht einmalig in Europa.</p><p>2. Die Massnahme verfolgt drei Zielsetzungen. Erstens, und das steht im Vordergrund, soll der schweizerische Rindviehbestand BSE-frei werden. Zweitens wird eine Sanierung des Fleischmarktes angestrebt. Und drittens dient die Massnahme der Minimierung des potentiellen Restrisikos für den Menschen. Ein BSE-freier Bestand stellt das Vertrauen im In- und Ausland wieder her.</p><p>3. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner bisherigen Beschlüsse zu den agrarpolitischen Begehren jeweils jene Betriebe besonders berücksichtigt, die umwelt- und marktgerecht produzieren. Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse des letzten Jahres zeigen deutlich, dass Betriebe, die integriert oder biologisch produzieren, bessere wirtschaftliche Ergebnisse aufweisen. Der Bundesrat wird diesen Weg konsequent weiterverfolgen, was auch deutlich in der Botschaft zur zweiten Reformetappe der Agrarpolitik, die mit Beschluss vom 26. Juni 1996 dem Parlament unterbreitet wurde, zum Ausdruck kommt.</p><p>4. Im Zusammenhang mit den Massnahmen, die der Bundesrat mit dem dringlichen Bundesbeschluss zu BSE dem Parlament vorschlägt, ist vorgesehen, dass angemessene Schutzmassnahmen betreffend die Einfuhr von Rindern, Rindfleisch und Rindfleischprodukten getroffen werden. Die Anordnung von Schutzmassnahmen ist nach Artikel 24 Absatz 2 des Tierseuchengesetzes Sache des Bundesamtes für Veterinärwesen. Das Amt hat die Schutzmassnahmen in differenzierter und nichtdiskriminierender Weise unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit anzuwenden. Sämtliche Massnahmen des Bundesamtes für Veterinärwesen werden in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen getroffen, insbesondere unter Berücksichtigung der einschlägigen Konsultations- und Informationsmechanismen.</p><p>Die WTO-rechtliche Beurteilung der von unseren Nachbarländern getroffenen Grenzmassnahmen ist aufgrund derselben Kriterien vorzunehmen, wie sie der Bundesrat seinen eigenen Massnahmen zugrunde legen muss: Neben den Regeln in den einschlägigen Abkommen bestehen auch Gebote wie jene der Nichtdiskriminierung und Verhältnismässigkeit. Allerdings kann nicht jede Massnahme im voraus abschliessend beurteilt werden. Nur ein allfälliges Streitschlichtungsverfahren würde darüber vollständige Klarheit schaffen. Die Grenzmassnahmen unserer Nachbarländer werden mit diesen sowie der EU-Kommission eingehend erörtert. Der Bundesrat erachtet deshalb die Einleitung eines WTO-Streitschlichtungsverfahrens gegenwärtig als nicht angezeigt, schliesst allerdings eine solche Möglichkeit a priori auch nicht aus.</p><p>Bezüglich der verschiedenen Fleischschmuggelaffären ist der Ermittlungsstand wie folgt:</p><p>- Zwischen Mitte 1993 und Ende 1994 wurden französische Kälber illegal in die Schweiz eingeführt. Dieser Fall ist im Kanton Freiburg vor Gericht hängig. Die ursprünglich auf den 1. Juli 1996 angesetzte Gerichtsverhandlung wurde verschoben.</p><p>- Zwischen 1993 und Oktober 1995 hat ein Transportunternehmer in der Westschweiz rund 600 Tonnen Fleisch illegal importiert. Die administrative Strafuntersuchung ist im Sommer 1996 abgeschlossen worden. Gegenwärtig sind in diesem Zusammenhang rund ein Dutzend Beschwerdeverfahren hängig.</p><p>- Kürzlich wurden rund 40 Tonnen Fleisch aus Österreich illegal importiert. Die administrative Strafuntersuchung ist noch hängig.</p><p>Die Strafverfolgungsbehörden haben auch in diesen Untersuchungen die geltenden Prinzipien wie das Amtsgeheimnis oder die Unschuldsvermutung zu beachten. Die Gerichtsverhandlungen ihrerseits werden öffentlich sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Schlachtung von 230 000 Kühen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die psychologische Wirkung einer solchen Massnahme, die bezüglich Kosten und Konsequenzen in Europa einmalig ist? Wird die erhoffte Wirkung der Vertrauensbildung nicht überschätzt?</p><p>2. Handelt es sich bei der vorgesehenen Schlachtung um eine tierseuchenpolizeiliche Massnahme mit dem Nebeneffekt der kurzfristigen Marktsanierung? Oder geht es um eine kurzfristige Sanierung des Fleischmarktes mit dem positiven Nebeneffekt der Ausrottung einer Seuche? Der Bundesrat muss sich hier klar äussern.</p><p>3. Wie könnte der Bundesrat Produzenten begleiten, die sich selber helfen wollen und beabsichtigen, den Markt über eine dauerhafte Anpassung des Angebotes in quantitativer und qualitativer Hinsicht ins Lot zu bringen?</p><p>4. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat an der Grenze, damit eigene Anstrengungen im Inland nicht unterlaufen werden?</p><p>- Wieso können WTO-Regeln (nichttarifäre Handelshemmnisse) von unseren Nachbarn ohne Konsequenzen missachtet werden?</p><p>- Wann endlich entsteht Transparenz bezüglich der verschiedenen Fleischschmuggelaffären?</p>
  • BSE bedingte Preiszusammenbrüche im Rindfleischmarkt. Massnahmen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Massnahme bei sachlicher Information gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten vertrauensbildend wirkt. Dies im wesentlichen aus zwei Gründen:</p><p>- Erstens wird das potentielle Restrisiko nochmals minimiert, weil die an sich konsumtauglichen Schlachtkörper nicht für die menschliche Ernährung zugelassen werden. Damit wird den Ängsten in der Bevölkerung durch eine Massnahme, die die bereits getroffenen, objektiv notwendigen Vorkehrungen ergänzt, Rechnung getragen. Auch kommt damit zum Ausdruck, dass es dem Bundesrat ein grosses Anliegen ist, den schweizerischen Rindviehbestand von dieser Krankheit zu befreien.</p><p>- Zweitens soll auf diese Weise der Status eines BSE-freien Landes erreicht werden. Entsprechende internationale Normen sind beim internationalen Tierseuchenamt in Ausarbeitung. Deren Einhaltung soll auch den schweizerischen Ausfuhren die heute "verschlossenen Türen" wieder öffnen.</p><p>Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass auch in England ein grosser Anteil der Rindviehpopulation (über 4 Millionen Tiere) der menschlichen Ernährung entzogen werden soll. Die voraussichtlichen Kosten dieses Vorgehens betragen über 5 Milliarden Franken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme ist daher nicht einmalig in Europa.</p><p>2. Die Massnahme verfolgt drei Zielsetzungen. Erstens, und das steht im Vordergrund, soll der schweizerische Rindviehbestand BSE-frei werden. Zweitens wird eine Sanierung des Fleischmarktes angestrebt. Und drittens dient die Massnahme der Minimierung des potentiellen Restrisikos für den Menschen. Ein BSE-freier Bestand stellt das Vertrauen im In- und Ausland wieder her.</p><p>3. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner bisherigen Beschlüsse zu den agrarpolitischen Begehren jeweils jene Betriebe besonders berücksichtigt, die umwelt- und marktgerecht produzieren. Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse des letzten Jahres zeigen deutlich, dass Betriebe, die integriert oder biologisch produzieren, bessere wirtschaftliche Ergebnisse aufweisen. Der Bundesrat wird diesen Weg konsequent weiterverfolgen, was auch deutlich in der Botschaft zur zweiten Reformetappe der Agrarpolitik, die mit Beschluss vom 26. Juni 1996 dem Parlament unterbreitet wurde, zum Ausdruck kommt.</p><p>4. Im Zusammenhang mit den Massnahmen, die der Bundesrat mit dem dringlichen Bundesbeschluss zu BSE dem Parlament vorschlägt, ist vorgesehen, dass angemessene Schutzmassnahmen betreffend die Einfuhr von Rindern, Rindfleisch und Rindfleischprodukten getroffen werden. Die Anordnung von Schutzmassnahmen ist nach Artikel 24 Absatz 2 des Tierseuchengesetzes Sache des Bundesamtes für Veterinärwesen. Das Amt hat die Schutzmassnahmen in differenzierter und nichtdiskriminierender Weise unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit anzuwenden. Sämtliche Massnahmen des Bundesamtes für Veterinärwesen werden in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen getroffen, insbesondere unter Berücksichtigung der einschlägigen Konsultations- und Informationsmechanismen.</p><p>Die WTO-rechtliche Beurteilung der von unseren Nachbarländern getroffenen Grenzmassnahmen ist aufgrund derselben Kriterien vorzunehmen, wie sie der Bundesrat seinen eigenen Massnahmen zugrunde legen muss: Neben den Regeln in den einschlägigen Abkommen bestehen auch Gebote wie jene der Nichtdiskriminierung und Verhältnismässigkeit. Allerdings kann nicht jede Massnahme im voraus abschliessend beurteilt werden. Nur ein allfälliges Streitschlichtungsverfahren würde darüber vollständige Klarheit schaffen. Die Grenzmassnahmen unserer Nachbarländer werden mit diesen sowie der EU-Kommission eingehend erörtert. Der Bundesrat erachtet deshalb die Einleitung eines WTO-Streitschlichtungsverfahrens gegenwärtig als nicht angezeigt, schliesst allerdings eine solche Möglichkeit a priori auch nicht aus.</p><p>Bezüglich der verschiedenen Fleischschmuggelaffären ist der Ermittlungsstand wie folgt:</p><p>- Zwischen Mitte 1993 und Ende 1994 wurden französische Kälber illegal in die Schweiz eingeführt. Dieser Fall ist im Kanton Freiburg vor Gericht hängig. Die ursprünglich auf den 1. Juli 1996 angesetzte Gerichtsverhandlung wurde verschoben.</p><p>- Zwischen 1993 und Oktober 1995 hat ein Transportunternehmer in der Westschweiz rund 600 Tonnen Fleisch illegal importiert. Die administrative Strafuntersuchung ist im Sommer 1996 abgeschlossen worden. Gegenwärtig sind in diesem Zusammenhang rund ein Dutzend Beschwerdeverfahren hängig.</p><p>- Kürzlich wurden rund 40 Tonnen Fleisch aus Österreich illegal importiert. Die administrative Strafuntersuchung ist noch hängig.</p><p>Die Strafverfolgungsbehörden haben auch in diesen Untersuchungen die geltenden Prinzipien wie das Amtsgeheimnis oder die Unschuldsvermutung zu beachten. Die Gerichtsverhandlungen ihrerseits werden öffentlich sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Schlachtung von 230 000 Kühen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die psychologische Wirkung einer solchen Massnahme, die bezüglich Kosten und Konsequenzen in Europa einmalig ist? Wird die erhoffte Wirkung der Vertrauensbildung nicht überschätzt?</p><p>2. Handelt es sich bei der vorgesehenen Schlachtung um eine tierseuchenpolizeiliche Massnahme mit dem Nebeneffekt der kurzfristigen Marktsanierung? Oder geht es um eine kurzfristige Sanierung des Fleischmarktes mit dem positiven Nebeneffekt der Ausrottung einer Seuche? Der Bundesrat muss sich hier klar äussern.</p><p>3. Wie könnte der Bundesrat Produzenten begleiten, die sich selber helfen wollen und beabsichtigen, den Markt über eine dauerhafte Anpassung des Angebotes in quantitativer und qualitativer Hinsicht ins Lot zu bringen?</p><p>4. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat an der Grenze, damit eigene Anstrengungen im Inland nicht unterlaufen werden?</p><p>- Wieso können WTO-Regeln (nichttarifäre Handelshemmnisse) von unseren Nachbarn ohne Konsequenzen missachtet werden?</p><p>- Wann endlich entsteht Transparenz bezüglich der verschiedenen Fleischschmuggelaffären?</p>
    • BSE bedingte Preiszusammenbrüche im Rindfleischmarkt. Massnahmen des Bundes

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