Stopp - keine Reklamen
- ShortId
-
96.3392
- Id
-
19963392
- Updated
-
10.04.2024 18:25
- Language
-
de
- Title
-
Stopp - keine Reklamen
- AdditionalIndexing
-
PTT;politische Partei (speziell);Werbung;Wahlpropaganda;Abstimmungskampf
- 1
-
- L05K1202020203, PTT
- L05K0701010302, Werbung
- L03K080503, politische Partei (speziell)
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L06K080103050204, Wahlpropaganda
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kantone Bern (Gesetz über die politischen Rechte, Art. 77a-77d; Verordnung über die politischen Rechte, Art. 50-55), Solothurn (neues Gesetz über die politischen Rechte, Paragraphen 63-66) und Aargau (Gesetz über die politischen Rechte, Paragraph 16 Abs. 4-6; Verordnung über die politischen Rechte, Paragraph 22) sehen einen gemeinsamen amtlichen Versand von Wahlwerbematerial der kandidierenden Gruppierungen vor, und der Kanton Genf kennt auf andere Weise eine gleichberechtigte Förderung der Wahlpropaganda der Parteien (unentgeltliche Plakatflächen der öffentlichen Hand; Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte, Art. 30 und 31; Anwendungsreglement zum Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte, Art. 9 und 10). In diesen vier Kantonen, welche insgesamt 60 der total 200 Nationalratsmandate vergeben, stellt sich die Frage des Interpellanten daher nicht. Sie beschränkt sich auf Kantone, welche keinen gemeinsamen amtlichen Versand des Wahlwerbematerials und keine unentgeltlichen Plakatflächen der öffentlichen Hand kennen.</p><p>Aber auch in den verbleibenden Kantonen tragen die PTT dem Willen der Bürgerinnen und Bürger, welche einen "Stopp"-Kleber an ihrem Briefkasten angebracht haben, nicht ohne ausdrückliche Ausnahmen für politische Propaganda Rechnung: Neben den Behörden der öffentlichen Hand können auch die politischen Parteien nach den guten Erfahrungen mit einem Versuch bei den Nationalratswahlen 1991 auf Wunsch ihre Drucksachen ausnahmslos in sämtliche Briefkästen verteilen lassen. Die politischen Parteien wurden hierüber von den PTT informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>An immer mehr Briefkasten prangen Kleber mit der Aufschrift "Stopp - keine Reklame".</p><p>Offenbar verteilen PTT und Verteilerorganisationen diesen Haushaltungen während Wahl- und Abstimmungszeiten auch keine politische Propaganda mehr.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie beurteilt er die Folgen dieser Behinderung politischer Parteien und Gruppierungen im Meinungsbildungsprozess?</p><p>2. Ist er bereit, bei den PTT darauf hinzuwirken, dass politische Propaganda künftig wieder an alle Haushaltungen verteilt wird?</p>
- Stopp - keine Reklamen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kantone Bern (Gesetz über die politischen Rechte, Art. 77a-77d; Verordnung über die politischen Rechte, Art. 50-55), Solothurn (neues Gesetz über die politischen Rechte, Paragraphen 63-66) und Aargau (Gesetz über die politischen Rechte, Paragraph 16 Abs. 4-6; Verordnung über die politischen Rechte, Paragraph 22) sehen einen gemeinsamen amtlichen Versand von Wahlwerbematerial der kandidierenden Gruppierungen vor, und der Kanton Genf kennt auf andere Weise eine gleichberechtigte Förderung der Wahlpropaganda der Parteien (unentgeltliche Plakatflächen der öffentlichen Hand; Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte, Art. 30 und 31; Anwendungsreglement zum Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte, Art. 9 und 10). In diesen vier Kantonen, welche insgesamt 60 der total 200 Nationalratsmandate vergeben, stellt sich die Frage des Interpellanten daher nicht. Sie beschränkt sich auf Kantone, welche keinen gemeinsamen amtlichen Versand des Wahlwerbematerials und keine unentgeltlichen Plakatflächen der öffentlichen Hand kennen.</p><p>Aber auch in den verbleibenden Kantonen tragen die PTT dem Willen der Bürgerinnen und Bürger, welche einen "Stopp"-Kleber an ihrem Briefkasten angebracht haben, nicht ohne ausdrückliche Ausnahmen für politische Propaganda Rechnung: Neben den Behörden der öffentlichen Hand können auch die politischen Parteien nach den guten Erfahrungen mit einem Versuch bei den Nationalratswahlen 1991 auf Wunsch ihre Drucksachen ausnahmslos in sämtliche Briefkästen verteilen lassen. Die politischen Parteien wurden hierüber von den PTT informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>An immer mehr Briefkasten prangen Kleber mit der Aufschrift "Stopp - keine Reklame".</p><p>Offenbar verteilen PTT und Verteilerorganisationen diesen Haushaltungen während Wahl- und Abstimmungszeiten auch keine politische Propaganda mehr.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie beurteilt er die Folgen dieser Behinderung politischer Parteien und Gruppierungen im Meinungsbildungsprozess?</p><p>2. Ist er bereit, bei den PTT darauf hinzuwirken, dass politische Propaganda künftig wieder an alle Haushaltungen verteilt wird?</p>
- Stopp - keine Reklamen
Back to List