Verwaltung des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung
- ShortId
-
96.3399
- Id
-
19963399
- Updated
-
10.04.2024 08:31
- Language
-
de
- Title
-
Verwaltung des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung
- AdditionalIndexing
-
Buchprüfung;Einnahmenüberschuss der öffentlichen Hand;Darlehen;Sozialabgabe;Erwerbsersatzordnung;Informationsverbreitung
- 1
-
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- L04K01040117, Sozialabgabe
- L05K1104030101, Darlehen
- L05K0703020202, Buchprüfung
- L04K11020501, Einnahmenüberschuss der öffentlichen Hand
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Der Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung lag immer über dem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag, der einer halben Jahresausgabe entspricht (Art. 28 EOG).</p><p>Der EO-Fonds hat seit 1980 einen bedeutenden Zuwachs erfahren, obwohl in den Jahren 1988 und 1989 ein vorübergehender Rücklang aufgrund der 5. EO-Revision zu verzeichnen war (geringes Leistungswachstum, Transfer von einem Lohnpromille von der EO auf die IV).</p><p>Parallel dazu sind die Diensttage in der Armee stark gesunken. Währen 1980 noch 12,4 Millionen Diensttage durchgeführt wurden (Maximum im Jahr 1986 bei 13,3 Millionen), waren es 1995 nur noch 7,2 Millionen. Diese Abnahme von rund 42 Prozent der Diensttage war der Hauptgrund für den bedeutenden Anstieg des Ausgleichsfonds.</p><p>Die Diensttage haben schrittweise abgenommen - ausser zwischen 1994 und 1995, wo eine markante Senkung stattfand. Somit hatte der Bundesrat in einer ersten Phase keinen ausreichenden Grund, um die EO-Beiträge zu senken. Da sich im übrigen die finanzielle Lage der IV zunehmend verschlechtert hatte, beantragte der Bundesrat in seiner Botschaft vom 29. November 1993 die Übertragung eines weiteren Lohnpromilles von der EO auf die IV. Diese Änderung ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten und hatte grosse Einnahmeeinbussen in der EO zur Folge.</p><p>2. Entwicklung der EO (in Mio. Franken):</p><p></p><p>1976: Einnahmen: 530,5; Ausgaben: 463,6; Ergebnisse: 66,9; Vermögen: 490,8</p><p>1977: Einnahmen: 546,9; Ausgaben: 485,4; Ergebnisse: 61,5; Vermögen: 552,3</p><p>1978: Einnahmen: 566,6; Ausgaben: 467,3; Ergebnisse: 99,3; Vermögen: 651,6</p><p>1979: Einnahmen: 595,8; Ausgaben: 508,6; Ergebnisse: 87,2; Vermögen: 738,9</p><p>1980: Einnahmen: 648,0; Ausgaben: 482,5; Ergebnisse: 165,5; Vermögen: 904,4</p><p>1981: Einnahmen: 705,1; Ausgaben: 533,8; Ergebnisse: 171,3; Vermögen: 1 075,</p><p>1982: Einnahmen: 766,9; Ausgaben: 569,1; Ergebnisse: 197,8; Vermögen: 1 273,5</p><p>1983: Einnahmen: 805,4; Ausgaben: 636,5; Ergebnisse: 168,9; Vermögen: 1 442,4</p><p>1984: Einnahmen: 845,7; Ausgaben: 656,7; Ergebnisse: 189,0; Vermögen: 1 631,4</p><p>1985: Einnahmen: 882,5; Ausgaben: 711,0; Ergebnisse: 171,5; Vermögen: 1 802,9</p><p>1986: Einnahmen: 951,2; Ausgaben: 701,6; Ergebnisse: 249,6; Vermögen: 2 052,5</p><p>1987: Einnahmen: 1005,7; Ausgaben: 715,8; Ergebnisse: 289,9; Vermögen: 2 342,</p><p>1988: Einnahmen: 909,1; Ausgaben: 848,8; Ergebnisse: 60,3; Vermögen: 2 402,7</p><p>1989: Einnahmen: 971,6; Ausgaben: 891,5; Ergebnisse: 80,1; Vermögen: 2 482,8</p><p>1990: Einnahmen: 1059,7; Ausgaben: 885,1; Ergebnisse: 174,6; Vermögen: 2 657,4</p><p>1991: Einnahmen: 1152,8; Ausgaben: 889,5; Ergebnisse: 263,3; Vermögen: 2 920,7</p><p>1992: Einnahmen: 1209,8; Ausgaben: 887,4; Ergebnisse: 322,4; Vermögen: 3 243,1</p><p>1993: Einnahmen: 1249,7; Ausgaben: 830,4; Ergebnisse: 419,3; Vermögen: 3 662,4</p><p>1994: Einnahmen: 1265,7; Ausgaben: 809,9; Ergebnisse: 455,8; Vermögen: 4 118,2</p><p>1995: Einnahmen: 859,8; Ausgaben: 620,8; Ergebnisse: 239,0; Vermögen: 4 357,2</p><p></p><p>3. Zu den vom Interpellanten genannten Schuldnern sei folgendes bemerkt: Appenzell-Ausserrhodische Kantonalbank:</p><p>Diese wurde inzwischen von der Schweizerischen Bankgesellschaft übernommen. Anlagestand Ende 1994: 107 Millionen Franken, Ende 1995: 87 Millionen Franken.</p><p>Berner Kantonalbank:</p><p>Es besteht eine Staatsgarantie.</p><p>Solothurner Kantonalbank:</p><p>Diese wurde vom Schweizerischen Bankverein übernommen. Für sämtliche Verpflichtungen der Bank gegenüber dem AHV-Fonds besteht eine Staatsgarantie.</p><p>Anlagestand Ende 1994: 107 Millionen Franken, Ende 1995: 84 Millionen Franken.</p><p>Banque cantonale de Genève:</p><p>Die Darlehen werden durch das Eigenkapital der Bank, das Ende 1995 877 Millionen Franken betrug, gedeckt. Der Anlagebestand ist relativ hoch, infolge Fusion mit der Caisse d'épargne.</p><p>Banque cantonale vaudoise:</p><p>Die Darlehen werden durch das Eigenkapital der Bank, das Ende 1995 1 039 Millionen Franken betrug, gedeckt. Der Anlagebestand ist relativ hoch, infolge Fusion mit dem Crédit foncier vaudois.</p><p>Parkhaus Ländli AG, Baden:</p><p>Es besteht eine Garantie der Stadt Baden.</p><p>Parkhaus Obertor AG, Bremgarten:</p><p>Es besteht eine Solidarbürgschaft der Einwohnergemeinde Bremgarten AG.</p><p>Swissair:</p><p>Die Darlehen werden durch das Eigenkapital der Bank, das Ende 1995 2 913 Millionen Franken betrug, gedeckt. Die Swissair-Darlehen werden nach und nach verringert.</p><p></p><p>Stand der Darlehen Ende August 1996:</p><p></p><p>Zinssatz:6 3/4; Betrag:15 000 000; Wert: 12.11.1981; Verfall: 12.11.1996</p><p>Zinssatz 6; Betrag: 5 100 000; Wert: 13.10.1989; Verfall: 13.10.1998</p><p>Zinssatz 6; Betrag: 13 000 000; Wert: 04.01.1990; Verfall: 04.01.2000</p><p>Zinssatz 6 7/8; Betrag: 30 000 000; Wert: 17.12.1992; Verfall: 17.12.2000</p><p>Zinssatz 6 3/4; Betrag: 50 000 000; Wert: 22.03.1991; Verfall: 22.03.2001</p><p>Zinssatz 6 7/8; Betrag: 10 000 000; Wert: 14.02.1992; Verfall: 14.02.2002</p><p>Zinssatz 7 3/4; Betrag: 10 000 000; Wert: 16.09.1992; Verfall: 16.09.2002</p><p>Zinssatz 7 1/8; Betrag: 50 000 000; Wert: 10.10.1990; Verfall: 10.10.2002</p><p></p><p>Total183 100 000(Vorjahr 210 Mio.)</p><p></p><p>4. Tragweite und Umfang des Mandats der Eidg. Finanzkontrolle</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Buchhaltung und vier Zwischenbilanzen im Rahmen ihrer Revision der Jahresrechnung auf den 31.12.1995 geprüft. Dabei kamen die im Revisionswesen anerkannten Grundsätze und Methoden zur Anwendung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle konnte dabei auf die Mitarbeit des internen Inspektorats der Zentralen Ausgleichsstelle und der Schweizerischen Ausgleichskasse zurückgreifen.</p><p>Wie dies im Jahresbericht 1995 des Verwaltungsrats erwähnt wurde, hat die Eidgenössische Finanzkontrolle festgestellt, dass die Ausführung der Entscheidungen, die Rechnungsführung sowie der Stand der Darlehen für 1995 ordnungsgemäss waren. Die Revisionsabteilung der Schweizerischen Nationalbank hat überdies den Stand der Titel überprüft, die in ihrem Sitz in Bern deponiert sind. Diese wurden den Belegen gemäss vorgefunden.</p><p>5. Informationspflicht des Verwaltungsrats des Fonds</p><p>Diese Informationspflicht wird vom erwähnten Organ regelmässig erfüllt. Pressemitteilungen über den Stand des Fonds werden in regelmässigen Abständen der Presse übermittelt. Zudem wird der Jahresbericht jeweils veröffentlicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der IDA-Fiso-Bericht weist in der Abrechnung 1994 der Erwerbsersatzordnung einen Betrag von 172 Millionen Franken an Zinsen aus Kapitalanlagen auf, womit ein Einnahmenüberschuss von 456 Millionen Franken zustande kommt.</p><p>1995 brachte einen Kapitalgewinn von 191 Millionen Franken und einen Einnahmenüberschuss von 239 Millionen Franken. Ab dem 1. Januar 1995 ist der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung um 2 Promille zugunsten der Invalidenversicherung gesenkt worden, was zu einem Einnahmenverlust von 450 Millionen Franken für die Erwerbsausfallentschädigungen geführt hat. Ohne diesen "Transfer" hätte der Einnahmenüberschuss bei den Erwerbsausfallentschädigungen 689 Millionen Franken im Jahre 1995 betragen, 69 Millionen Franken mehr als die Erwerbsausfallentschädigungen von 1995, die sich auf 620 Millionen Franken beliefen</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, über folgende Punkte Auskunft geben:</p><p>1. Das Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung sieht in Artikel 28 vor, dass der "Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung .... in der Regel den Betrag einer halben Jahresausgabe nicht unterschreiten" soll, was 310 Millionen Franken auf der Grundlage der Abrechnung von 1995 wären. Das Fondsvermögen betrug jedoch 4,357 Milliarden Franken im Jahre 1995. Welches sind die Gründe für die seit Jahren weit höher als notwendig festgelegten Lohnabzüge, wo doch seit 1990 die hohen Lohnkosten zum zentralen Thema für Politik und Wirtschaft geworden sind?</p><p>2. Kann der Bundesrat für jedes Jahr seit 1980 die Entwicklung des Vermögens des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung darstellen?</p><p>3. Aufgrund der Artikel 107 AHVG, 79 IVG und 28 EOG werden die Vermögen der einzelnen Ausgleichsfonds nach diesen Gesetzen sowie ein Teil des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung vom Ausgleichsfonds der AHV verwaltet, dessen Verwaltung wiederum einem vom Bundesrat ernannten Verwaltungsrat anvertraut ist und in dem je ein Vertreter des Eidgenössischen Finanzdepartementes und des Eidgenössischen Departementes des Innern mit beratender Stimme Einsitz haben. Der Verwaltungsrat erstattet dem Bundesrat alljährlich einen Bericht.</p><p>Nach Artikel 2 der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV erlässt der Verwaltungsrat Richtlinien für die Vermögensanlage. Die am 27. Oktober 1982 vom Verwaltungsrat erlassenen Richtlinien sehen verschiedene Kategorien von Schuldnern vor: den Bund, die Kantone, die Gemeinden, die Pfandbriefzentralen, die Kantonalbanken, Institute des öffentlichen Rechts, halbstaatliche Unternehmen, schweizerische Banken und Versicherungen, die ihre Jahresrechnungen publizieren.</p><p>Der Geschäftsbericht 1994 führt neben zahlreichen Kantonalbanken auch Darlehen an folgende Banken auf:</p><p>- 107 Millionen Franken an die Appenzell-Ausserrhodische Kantonalbank;</p><p>- 210 Millionen Franken an die Berner Kantonalbank;</p><p>- 107 Millionen Franken an die Solothurner Kantonalbank, sowie grosse Beträge an die Banque cantonale genevoise (364 Millionen Franken) und an den Crédit foncier vaudois (382 Millionen Franken).</p><p>Unter den halbstaatlichen Unternehmen, die in den Genuss von Darlehen von rund 1,2 Milliarden Franken kamen, figurieren mehrere Parking-Gesellschaften sowie ein Darlehen an die Swissair (210 Millionen Franken).</p><p>Kann uns der Bundesrat über Form, Fälligkeit und allfällige Sicherheiten informieren, die mit diesen Darlehen verbunden sind?</p><p>4. Nach Artikel 9 der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle die Rechnungen des Ausgleichsfonds und erstattet darüber dem Bundesrat Bericht. Welches sind Tragweite und Umfang dieser der Eidgenössischen Finanzkontrolle übertragenen Aufgabe?</p><p>5. Die vom Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds erlassenen Richtlinien sehen in Ziffer 26 eine Informationspflicht vor, welcher der leitende Ausschuss des Verwaltungsrates gegenüber der Öffentlichkeit nachzukommen hat. Welches sind Tragweite und Umfang dieser Informationspflicht?</p>
- Verwaltung des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung lag immer über dem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag, der einer halben Jahresausgabe entspricht (Art. 28 EOG).</p><p>Der EO-Fonds hat seit 1980 einen bedeutenden Zuwachs erfahren, obwohl in den Jahren 1988 und 1989 ein vorübergehender Rücklang aufgrund der 5. EO-Revision zu verzeichnen war (geringes Leistungswachstum, Transfer von einem Lohnpromille von der EO auf die IV).</p><p>Parallel dazu sind die Diensttage in der Armee stark gesunken. Währen 1980 noch 12,4 Millionen Diensttage durchgeführt wurden (Maximum im Jahr 1986 bei 13,3 Millionen), waren es 1995 nur noch 7,2 Millionen. Diese Abnahme von rund 42 Prozent der Diensttage war der Hauptgrund für den bedeutenden Anstieg des Ausgleichsfonds.</p><p>Die Diensttage haben schrittweise abgenommen - ausser zwischen 1994 und 1995, wo eine markante Senkung stattfand. Somit hatte der Bundesrat in einer ersten Phase keinen ausreichenden Grund, um die EO-Beiträge zu senken. Da sich im übrigen die finanzielle Lage der IV zunehmend verschlechtert hatte, beantragte der Bundesrat in seiner Botschaft vom 29. November 1993 die Übertragung eines weiteren Lohnpromilles von der EO auf die IV. Diese Änderung ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten und hatte grosse Einnahmeeinbussen in der EO zur Folge.</p><p>2. Entwicklung der EO (in Mio. Franken):</p><p></p><p>1976: Einnahmen: 530,5; Ausgaben: 463,6; Ergebnisse: 66,9; Vermögen: 490,8</p><p>1977: Einnahmen: 546,9; Ausgaben: 485,4; Ergebnisse: 61,5; Vermögen: 552,3</p><p>1978: Einnahmen: 566,6; Ausgaben: 467,3; Ergebnisse: 99,3; Vermögen: 651,6</p><p>1979: Einnahmen: 595,8; Ausgaben: 508,6; Ergebnisse: 87,2; Vermögen: 738,9</p><p>1980: Einnahmen: 648,0; Ausgaben: 482,5; Ergebnisse: 165,5; Vermögen: 904,4</p><p>1981: Einnahmen: 705,1; Ausgaben: 533,8; Ergebnisse: 171,3; Vermögen: 1 075,</p><p>1982: Einnahmen: 766,9; Ausgaben: 569,1; Ergebnisse: 197,8; Vermögen: 1 273,5</p><p>1983: Einnahmen: 805,4; Ausgaben: 636,5; Ergebnisse: 168,9; Vermögen: 1 442,4</p><p>1984: Einnahmen: 845,7; Ausgaben: 656,7; Ergebnisse: 189,0; Vermögen: 1 631,4</p><p>1985: Einnahmen: 882,5; Ausgaben: 711,0; Ergebnisse: 171,5; Vermögen: 1 802,9</p><p>1986: Einnahmen: 951,2; Ausgaben: 701,6; Ergebnisse: 249,6; Vermögen: 2 052,5</p><p>1987: Einnahmen: 1005,7; Ausgaben: 715,8; Ergebnisse: 289,9; Vermögen: 2 342,</p><p>1988: Einnahmen: 909,1; Ausgaben: 848,8; Ergebnisse: 60,3; Vermögen: 2 402,7</p><p>1989: Einnahmen: 971,6; Ausgaben: 891,5; Ergebnisse: 80,1; Vermögen: 2 482,8</p><p>1990: Einnahmen: 1059,7; Ausgaben: 885,1; Ergebnisse: 174,6; Vermögen: 2 657,4</p><p>1991: Einnahmen: 1152,8; Ausgaben: 889,5; Ergebnisse: 263,3; Vermögen: 2 920,7</p><p>1992: Einnahmen: 1209,8; Ausgaben: 887,4; Ergebnisse: 322,4; Vermögen: 3 243,1</p><p>1993: Einnahmen: 1249,7; Ausgaben: 830,4; Ergebnisse: 419,3; Vermögen: 3 662,4</p><p>1994: Einnahmen: 1265,7; Ausgaben: 809,9; Ergebnisse: 455,8; Vermögen: 4 118,2</p><p>1995: Einnahmen: 859,8; Ausgaben: 620,8; Ergebnisse: 239,0; Vermögen: 4 357,2</p><p></p><p>3. Zu den vom Interpellanten genannten Schuldnern sei folgendes bemerkt: Appenzell-Ausserrhodische Kantonalbank:</p><p>Diese wurde inzwischen von der Schweizerischen Bankgesellschaft übernommen. Anlagestand Ende 1994: 107 Millionen Franken, Ende 1995: 87 Millionen Franken.</p><p>Berner Kantonalbank:</p><p>Es besteht eine Staatsgarantie.</p><p>Solothurner Kantonalbank:</p><p>Diese wurde vom Schweizerischen Bankverein übernommen. Für sämtliche Verpflichtungen der Bank gegenüber dem AHV-Fonds besteht eine Staatsgarantie.</p><p>Anlagestand Ende 1994: 107 Millionen Franken, Ende 1995: 84 Millionen Franken.</p><p>Banque cantonale de Genève:</p><p>Die Darlehen werden durch das Eigenkapital der Bank, das Ende 1995 877 Millionen Franken betrug, gedeckt. Der Anlagebestand ist relativ hoch, infolge Fusion mit der Caisse d'épargne.</p><p>Banque cantonale vaudoise:</p><p>Die Darlehen werden durch das Eigenkapital der Bank, das Ende 1995 1 039 Millionen Franken betrug, gedeckt. Der Anlagebestand ist relativ hoch, infolge Fusion mit dem Crédit foncier vaudois.</p><p>Parkhaus Ländli AG, Baden:</p><p>Es besteht eine Garantie der Stadt Baden.</p><p>Parkhaus Obertor AG, Bremgarten:</p><p>Es besteht eine Solidarbürgschaft der Einwohnergemeinde Bremgarten AG.</p><p>Swissair:</p><p>Die Darlehen werden durch das Eigenkapital der Bank, das Ende 1995 2 913 Millionen Franken betrug, gedeckt. Die Swissair-Darlehen werden nach und nach verringert.</p><p></p><p>Stand der Darlehen Ende August 1996:</p><p></p><p>Zinssatz:6 3/4; Betrag:15 000 000; Wert: 12.11.1981; Verfall: 12.11.1996</p><p>Zinssatz 6; Betrag: 5 100 000; Wert: 13.10.1989; Verfall: 13.10.1998</p><p>Zinssatz 6; Betrag: 13 000 000; Wert: 04.01.1990; Verfall: 04.01.2000</p><p>Zinssatz 6 7/8; Betrag: 30 000 000; Wert: 17.12.1992; Verfall: 17.12.2000</p><p>Zinssatz 6 3/4; Betrag: 50 000 000; Wert: 22.03.1991; Verfall: 22.03.2001</p><p>Zinssatz 6 7/8; Betrag: 10 000 000; Wert: 14.02.1992; Verfall: 14.02.2002</p><p>Zinssatz 7 3/4; Betrag: 10 000 000; Wert: 16.09.1992; Verfall: 16.09.2002</p><p>Zinssatz 7 1/8; Betrag: 50 000 000; Wert: 10.10.1990; Verfall: 10.10.2002</p><p></p><p>Total183 100 000(Vorjahr 210 Mio.)</p><p></p><p>4. Tragweite und Umfang des Mandats der Eidg. Finanzkontrolle</p><p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Buchhaltung und vier Zwischenbilanzen im Rahmen ihrer Revision der Jahresrechnung auf den 31.12.1995 geprüft. Dabei kamen die im Revisionswesen anerkannten Grundsätze und Methoden zur Anwendung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle konnte dabei auf die Mitarbeit des internen Inspektorats der Zentralen Ausgleichsstelle und der Schweizerischen Ausgleichskasse zurückgreifen.</p><p>Wie dies im Jahresbericht 1995 des Verwaltungsrats erwähnt wurde, hat die Eidgenössische Finanzkontrolle festgestellt, dass die Ausführung der Entscheidungen, die Rechnungsführung sowie der Stand der Darlehen für 1995 ordnungsgemäss waren. Die Revisionsabteilung der Schweizerischen Nationalbank hat überdies den Stand der Titel überprüft, die in ihrem Sitz in Bern deponiert sind. Diese wurden den Belegen gemäss vorgefunden.</p><p>5. Informationspflicht des Verwaltungsrats des Fonds</p><p>Diese Informationspflicht wird vom erwähnten Organ regelmässig erfüllt. Pressemitteilungen über den Stand des Fonds werden in regelmässigen Abständen der Presse übermittelt. Zudem wird der Jahresbericht jeweils veröffentlicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der IDA-Fiso-Bericht weist in der Abrechnung 1994 der Erwerbsersatzordnung einen Betrag von 172 Millionen Franken an Zinsen aus Kapitalanlagen auf, womit ein Einnahmenüberschuss von 456 Millionen Franken zustande kommt.</p><p>1995 brachte einen Kapitalgewinn von 191 Millionen Franken und einen Einnahmenüberschuss von 239 Millionen Franken. Ab dem 1. Januar 1995 ist der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung um 2 Promille zugunsten der Invalidenversicherung gesenkt worden, was zu einem Einnahmenverlust von 450 Millionen Franken für die Erwerbsausfallentschädigungen geführt hat. Ohne diesen "Transfer" hätte der Einnahmenüberschuss bei den Erwerbsausfallentschädigungen 689 Millionen Franken im Jahre 1995 betragen, 69 Millionen Franken mehr als die Erwerbsausfallentschädigungen von 1995, die sich auf 620 Millionen Franken beliefen</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, über folgende Punkte Auskunft geben:</p><p>1. Das Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung sieht in Artikel 28 vor, dass der "Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung .... in der Regel den Betrag einer halben Jahresausgabe nicht unterschreiten" soll, was 310 Millionen Franken auf der Grundlage der Abrechnung von 1995 wären. Das Fondsvermögen betrug jedoch 4,357 Milliarden Franken im Jahre 1995. Welches sind die Gründe für die seit Jahren weit höher als notwendig festgelegten Lohnabzüge, wo doch seit 1990 die hohen Lohnkosten zum zentralen Thema für Politik und Wirtschaft geworden sind?</p><p>2. Kann der Bundesrat für jedes Jahr seit 1980 die Entwicklung des Vermögens des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung darstellen?</p><p>3. Aufgrund der Artikel 107 AHVG, 79 IVG und 28 EOG werden die Vermögen der einzelnen Ausgleichsfonds nach diesen Gesetzen sowie ein Teil des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung vom Ausgleichsfonds der AHV verwaltet, dessen Verwaltung wiederum einem vom Bundesrat ernannten Verwaltungsrat anvertraut ist und in dem je ein Vertreter des Eidgenössischen Finanzdepartementes und des Eidgenössischen Departementes des Innern mit beratender Stimme Einsitz haben. Der Verwaltungsrat erstattet dem Bundesrat alljährlich einen Bericht.</p><p>Nach Artikel 2 der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV erlässt der Verwaltungsrat Richtlinien für die Vermögensanlage. Die am 27. Oktober 1982 vom Verwaltungsrat erlassenen Richtlinien sehen verschiedene Kategorien von Schuldnern vor: den Bund, die Kantone, die Gemeinden, die Pfandbriefzentralen, die Kantonalbanken, Institute des öffentlichen Rechts, halbstaatliche Unternehmen, schweizerische Banken und Versicherungen, die ihre Jahresrechnungen publizieren.</p><p>Der Geschäftsbericht 1994 führt neben zahlreichen Kantonalbanken auch Darlehen an folgende Banken auf:</p><p>- 107 Millionen Franken an die Appenzell-Ausserrhodische Kantonalbank;</p><p>- 210 Millionen Franken an die Berner Kantonalbank;</p><p>- 107 Millionen Franken an die Solothurner Kantonalbank, sowie grosse Beträge an die Banque cantonale genevoise (364 Millionen Franken) und an den Crédit foncier vaudois (382 Millionen Franken).</p><p>Unter den halbstaatlichen Unternehmen, die in den Genuss von Darlehen von rund 1,2 Milliarden Franken kamen, figurieren mehrere Parking-Gesellschaften sowie ein Darlehen an die Swissair (210 Millionen Franken).</p><p>Kann uns der Bundesrat über Form, Fälligkeit und allfällige Sicherheiten informieren, die mit diesen Darlehen verbunden sind?</p><p>4. Nach Artikel 9 der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle die Rechnungen des Ausgleichsfonds und erstattet darüber dem Bundesrat Bericht. Welches sind Tragweite und Umfang dieser der Eidgenössischen Finanzkontrolle übertragenen Aufgabe?</p><p>5. Die vom Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds erlassenen Richtlinien sehen in Ziffer 26 eine Informationspflicht vor, welcher der leitende Ausschuss des Verwaltungsrates gegenüber der Öffentlichkeit nachzukommen hat. Welches sind Tragweite und Umfang dieser Informationspflicht?</p>
- Verwaltung des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung
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