Steuererleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die neue Arbeitsplätze schaffen
- ShortId
-
96.3403
- Id
-
19963403
- Updated
-
10.04.2024 12:37
- Language
-
de
- Title
-
Steuererleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die neue Arbeitsplätze schaffen
- AdditionalIndexing
-
Schaffung von Arbeitsplätzen;Steuerabzug;Klein- und mittleres Unternehmen
- 1
-
- L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L04K11070304, Steuerabzug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Anbetracht der prekären Wirtschaftslage und der besorgniserregenden Situation auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt erscheint es dringlich, jene Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen und damit mithelfen, unsere Volkswirtschaft schneller wieder auf einen positiven Wachstumspfad zurückzuführen, durch geeignete steuerliche Massnahmen zu begünstigen. Denn gerade Jungunternehmen sehen sich in der Schweiz zahlreichen Hindernissen gegenüber (progressive Gewinnbesteuerung, erschwerte Beschaffung von Risikokapital usw.). Da die neuen Unternehmen oft in hochtechnischen Bereichen mit grossem Reinvestitionsbedarf (F&E) tätig sind, sind gerade in der Startphase hohe Gewinne wichtig, und eine Erleichterung der staatlichen Belastung erscheint gerechtfertigt.</p><p>Die Umsetzung der vorgeschlagenen steuerpolitischen Massnahme wird dem Bund allerdings kurzfristig Einnahmenausfälle verursachen. Sie stärkt aber den Wirtschaftsstandort Schweiz im allgemeinen und die KMU im besonderen und schafft damit die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum des Steuersubstrates. Es wäre daher verfehlt, diese sachlich notwendige Reform des Unternehmenssteuerrechts kurzfristigen Einnahmeüberlegungen zu opfern.</p><p>Die jüngsten Vorschläge des Bundesrates zur Reform der Unternehmensbesteuerung, die unter anderem den Übergang zur Proportionalsteuer und eine Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe vorsehen, sind aus KMU-politischer Sicht ebenfalls wichtige Schritte. Der vorgesehene Steuersatz bei der Proportionalsteuer vermag jedoch dem Anliegen der Entlastung der KMU nicht zu genügen, insbesondere wenn man bedenkt, dass der Vorschlag des Bundesrates von einer Beseitigung der Doppelbesteuerung von Unternehmen und Aktionär absieht.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die von den Interpellanten zum Ausdruck gebrachte Besorgnis um die Konjunkturlage in der Schweiz.</p><p>Die beschäftigungs-, sozial- und strukturpolitische Bedeutung der KMU in unserem Lande ist unbestritten. In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit ist es deshalb naheliegend, dass Massnahmen zur Unterstützung jener Unternehmen gesucht werden, die angesichts ihrer Anpassungsfähigkeit bei Strukturwandlungen in der Wirtschaft am ehesten in der Lage sind, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten oder sogar neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei können allerdings steuerliche Massnahmen allenfalls bloss als ergänzend zur allgemeinen Wirtschaftspolitik verstanden werden.</p><p>In seinem Bericht zur Reform der Unternehmensbesteuerung hat der Bundesrat Massnahmen vorgeschlagen, welche die steuerlichen Rahmenbedingungen für die KMU verbessern sollen. Namentlich zu erwähnen sind dabei die Ablösung des renditeabhängigen Gewinnsteuersatzes durch einen proportionalen Satz sowie eine massiv höhere Freigrenze bei der Emissionsabgabe. Die Vernehmlassungsfrist für diesen Bericht dauert bis Ende September 1996. Die Auswertung der Vernehmlassungen sowie die gestützt darauf vorzunehmende Beurteilung werden zeigen, ob in der bundesrätlichen Botschaft allenfalls weitere Massnahmen zugunsten neugegründeter, auf Innovation ausgerichteter KMU oder ganz allgemein zur Förderung des Risikokapitals ("venture capital") vorzusehen sind.</p><p>Zu den von den Interpellanten gemachten Vorschlägen ist folgendes zu bemerken:</p><p>1. Neugegründete KMU im sekundären Sektor, die Arbeitsplätze schaffen und auf Innovation ausgerichtet sind, nehmen in aller Regel hohe Investitionen vor. Daraus resultieren gerade in der Startphase beträchtliche Abschreibungen, die erfahrungsgemäss den Unternehmensgewinn drastisch kürzen oder ganz zum Verschwinden bringen. Eine Befreiung von der Gewinnsteuer während der ersten fünf Betriebsjahre könnte sich daher für die meisten jungen Unternehmen als "Scheingeschenk" herausstellen. Für KMU des Dienstleistungssektors spielen Abschreibungen eine substantiell geringere Rolle; die Auswirkungen besonderer steuerlicher Massnahmen könnten sich hier als wirksam erweisen.</p><p>Erwähnt werden darf in diesem Zusammenhang das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1985 über die Bildung steuerlich begünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven. Aufgrund dieses Gesetzes kann das steuerpflichtige Unternehmen faktisch einen jährlichen Steuerfreibetrag von 15 Prozent des handelsrechtlich ausgewiesenen Reingewinnes beanspruchen. Es wäre diesbezüglich kaum damit zu rechnen, dass der höchstzulässige Bestand an Arbeitsbeschaffungsreserven (20 Prozent der jährlichen Lohnsumme) bereits in der Startphase erreicht würde.</p><p>Hinzuweisen ist auch auf die in Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorgesehene Rückstellung für künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte, die bis zu 10 Prozent des steuerbaren Gewinnes, insgesamt jedoch höchstens 1 Million Franken ausmachen darf. Solche Aufträge fördern zwar nicht direkt die Erhaltung und Bildung von Arbeitsplätzen beim steuerpflichtigen Unternehmen; der beschäftigungspolitische Effekt solcher Aufträge ist jedoch trotzdem gegeben.</p><p>Von einer Steuerbefreiung neugegründeter KMU oder von der Einführung der vorgeschlagenen Rückstellungsmöglichkeit sollte so lange abgesehen werden, als das Ziel der Sanierung der Bundesfinanzen Priorität geniesst. Es gilt auch zu überlegen, ob die steuerlichen Privilegien nur neugegründeten oder nicht auch etablierten Unternehmen gewährt werden müssten, da solche mitunter ebenfalls neue Arbeitsplätze schaffen, z. B. durch Gründung von Betriebsstätten. Auch sei auf die zusätzlichen Kosten der damit verbundenen Kontrollmassnahmen hingewiesen.</p><p>Zudem ist zu erwähnen, dass die vorgeschlagenen Massnahmen Steuerausfälle nicht nur für den Bund, sondern - und zwar in noch grösserem Ausmass - auch für die Kantone und Gemeinden zur Folge hätten. Es ist jedenfalls unumgänglich, die Kantone bei derartigen Vorschlägen um ihre Meinung zu fragen.</p><p>2. Im Rahmen der erwähnten Reform der Unternehmensbesteuerung prüft der Bundesrat Möglichkeiten, die Hingabe von Risikokapital namentlich für arbeitsplatzschaffende KMU steuerlich zu fördern. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates prüft derzeit ebenfalls solche Möglichkeiten. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass ein gewisser fiskalischer Handlungsspielraum besteht. Er wird die Ergebnisse seiner Abklärungen in seine Botschaft zur Reform der Unternehmensbesteuerung aufnehmen.</p>
- <p>Nach bereits sechs Jahren dauernder Stagnation hat sich die Konjunkturlage in der Schweiz entgegen den Erwartungen erneut verschlechtert. Mit 0,7 Prozent war das Realwachstum 1995 in der Schweiz gemäss dem Bericht der OECD das niedrigste aller europäischen OECD-Staaten - vor allem verursacht durch die reale Überbewertung des Frankens; das tatsächliche Produktionsniveau lag damit 3 bis 4 Prozent unter dem Potentialoutput. Trotz günstigen saisonalen Bedingungen sind die Arbeitslosenzahlen im ersten Halbjahr 1996 weiter gestiegen. Alle wichtigen Forschungsinstitute haben ihre Wirtschaftsprognosen für die Schweiz nach unten revidiert: Für das laufende Jahr liegt die Konsensprognose bei einem negativen Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent. Die konjunkturelle Erholung wird voraussichtlich frühestens in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres einsetzen.</p><p>Die KMU erweisen sich in der gegenwärtigen Krise immer mehr als Stütze der Beschäftigung, da sie ihre Produktion nicht so leicht ins Ausland verlagern können wie Grossunternehmen. Letztere haben in der näheren Vergangenheit nicht selten ihre soziale Verantwortung für den Erhalt von Arbeitsplätzen zugunsten einer erhöhten Kapitalrendite hintangestellt. Daneben können sich KMU aufgrund ihrer einfachen Organisationsstruktur einem veränderten Umfeld relativ schnell anpassen. KMU sind daher auch ein wichtiger Faktor bei der erfolgreichen Bewältigung des Strukturwandels. Schliesslich sind KMU wichtige Ausbildungsstätten für Lehrlinge, denen im Rahmen unseres dualen Bildungssystems eine grosse Bedeutung zukommt.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, KMU, die neue Arbeitsplätze schaffen, in der Startphase bei der Gewinnbesteuerung im Verhältnis zu den neu geschaffenen Arbeitsplätzen bei den Steuern zu entlasten,</p><p>- indem sie während der ersten fünf Jahre nach der Gründung von der Steuer befreit werden bzw. indem ihnen ein Steuerfreibetrag zugestanden wird, und</p><p>- indem sie während weiteren fünf Jahren zur Sicherung der neu geschaffenen Arbeitsplätze eine Risikorückstellung von bis zu 50 Prozent des Gewinns bilden können?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob natürlichen Personen, die in arbeitsplatzschaffende KMU investieren, nicht mindestens teilweise eine Verlustverrechnungsmöglichkeit für solche Investitionen einzuräumen ist?</p>
- Steuererleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die neue Arbeitsplätze schaffen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Anbetracht der prekären Wirtschaftslage und der besorgniserregenden Situation auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt erscheint es dringlich, jene Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen und damit mithelfen, unsere Volkswirtschaft schneller wieder auf einen positiven Wachstumspfad zurückzuführen, durch geeignete steuerliche Massnahmen zu begünstigen. Denn gerade Jungunternehmen sehen sich in der Schweiz zahlreichen Hindernissen gegenüber (progressive Gewinnbesteuerung, erschwerte Beschaffung von Risikokapital usw.). Da die neuen Unternehmen oft in hochtechnischen Bereichen mit grossem Reinvestitionsbedarf (F&E) tätig sind, sind gerade in der Startphase hohe Gewinne wichtig, und eine Erleichterung der staatlichen Belastung erscheint gerechtfertigt.</p><p>Die Umsetzung der vorgeschlagenen steuerpolitischen Massnahme wird dem Bund allerdings kurzfristig Einnahmenausfälle verursachen. Sie stärkt aber den Wirtschaftsstandort Schweiz im allgemeinen und die KMU im besonderen und schafft damit die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum des Steuersubstrates. Es wäre daher verfehlt, diese sachlich notwendige Reform des Unternehmenssteuerrechts kurzfristigen Einnahmeüberlegungen zu opfern.</p><p>Die jüngsten Vorschläge des Bundesrates zur Reform der Unternehmensbesteuerung, die unter anderem den Übergang zur Proportionalsteuer und eine Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe vorsehen, sind aus KMU-politischer Sicht ebenfalls wichtige Schritte. Der vorgesehene Steuersatz bei der Proportionalsteuer vermag jedoch dem Anliegen der Entlastung der KMU nicht zu genügen, insbesondere wenn man bedenkt, dass der Vorschlag des Bundesrates von einer Beseitigung der Doppelbesteuerung von Unternehmen und Aktionär absieht.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die von den Interpellanten zum Ausdruck gebrachte Besorgnis um die Konjunkturlage in der Schweiz.</p><p>Die beschäftigungs-, sozial- und strukturpolitische Bedeutung der KMU in unserem Lande ist unbestritten. In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit ist es deshalb naheliegend, dass Massnahmen zur Unterstützung jener Unternehmen gesucht werden, die angesichts ihrer Anpassungsfähigkeit bei Strukturwandlungen in der Wirtschaft am ehesten in der Lage sind, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten oder sogar neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei können allerdings steuerliche Massnahmen allenfalls bloss als ergänzend zur allgemeinen Wirtschaftspolitik verstanden werden.</p><p>In seinem Bericht zur Reform der Unternehmensbesteuerung hat der Bundesrat Massnahmen vorgeschlagen, welche die steuerlichen Rahmenbedingungen für die KMU verbessern sollen. Namentlich zu erwähnen sind dabei die Ablösung des renditeabhängigen Gewinnsteuersatzes durch einen proportionalen Satz sowie eine massiv höhere Freigrenze bei der Emissionsabgabe. Die Vernehmlassungsfrist für diesen Bericht dauert bis Ende September 1996. Die Auswertung der Vernehmlassungen sowie die gestützt darauf vorzunehmende Beurteilung werden zeigen, ob in der bundesrätlichen Botschaft allenfalls weitere Massnahmen zugunsten neugegründeter, auf Innovation ausgerichteter KMU oder ganz allgemein zur Förderung des Risikokapitals ("venture capital") vorzusehen sind.</p><p>Zu den von den Interpellanten gemachten Vorschlägen ist folgendes zu bemerken:</p><p>1. Neugegründete KMU im sekundären Sektor, die Arbeitsplätze schaffen und auf Innovation ausgerichtet sind, nehmen in aller Regel hohe Investitionen vor. Daraus resultieren gerade in der Startphase beträchtliche Abschreibungen, die erfahrungsgemäss den Unternehmensgewinn drastisch kürzen oder ganz zum Verschwinden bringen. Eine Befreiung von der Gewinnsteuer während der ersten fünf Betriebsjahre könnte sich daher für die meisten jungen Unternehmen als "Scheingeschenk" herausstellen. Für KMU des Dienstleistungssektors spielen Abschreibungen eine substantiell geringere Rolle; die Auswirkungen besonderer steuerlicher Massnahmen könnten sich hier als wirksam erweisen.</p><p>Erwähnt werden darf in diesem Zusammenhang das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1985 über die Bildung steuerlich begünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven. Aufgrund dieses Gesetzes kann das steuerpflichtige Unternehmen faktisch einen jährlichen Steuerfreibetrag von 15 Prozent des handelsrechtlich ausgewiesenen Reingewinnes beanspruchen. Es wäre diesbezüglich kaum damit zu rechnen, dass der höchstzulässige Bestand an Arbeitsbeschaffungsreserven (20 Prozent der jährlichen Lohnsumme) bereits in der Startphase erreicht würde.</p><p>Hinzuweisen ist auch auf die in Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorgesehene Rückstellung für künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte, die bis zu 10 Prozent des steuerbaren Gewinnes, insgesamt jedoch höchstens 1 Million Franken ausmachen darf. Solche Aufträge fördern zwar nicht direkt die Erhaltung und Bildung von Arbeitsplätzen beim steuerpflichtigen Unternehmen; der beschäftigungspolitische Effekt solcher Aufträge ist jedoch trotzdem gegeben.</p><p>Von einer Steuerbefreiung neugegründeter KMU oder von der Einführung der vorgeschlagenen Rückstellungsmöglichkeit sollte so lange abgesehen werden, als das Ziel der Sanierung der Bundesfinanzen Priorität geniesst. Es gilt auch zu überlegen, ob die steuerlichen Privilegien nur neugegründeten oder nicht auch etablierten Unternehmen gewährt werden müssten, da solche mitunter ebenfalls neue Arbeitsplätze schaffen, z. B. durch Gründung von Betriebsstätten. Auch sei auf die zusätzlichen Kosten der damit verbundenen Kontrollmassnahmen hingewiesen.</p><p>Zudem ist zu erwähnen, dass die vorgeschlagenen Massnahmen Steuerausfälle nicht nur für den Bund, sondern - und zwar in noch grösserem Ausmass - auch für die Kantone und Gemeinden zur Folge hätten. Es ist jedenfalls unumgänglich, die Kantone bei derartigen Vorschlägen um ihre Meinung zu fragen.</p><p>2. Im Rahmen der erwähnten Reform der Unternehmensbesteuerung prüft der Bundesrat Möglichkeiten, die Hingabe von Risikokapital namentlich für arbeitsplatzschaffende KMU steuerlich zu fördern. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates prüft derzeit ebenfalls solche Möglichkeiten. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass ein gewisser fiskalischer Handlungsspielraum besteht. Er wird die Ergebnisse seiner Abklärungen in seine Botschaft zur Reform der Unternehmensbesteuerung aufnehmen.</p>
- <p>Nach bereits sechs Jahren dauernder Stagnation hat sich die Konjunkturlage in der Schweiz entgegen den Erwartungen erneut verschlechtert. Mit 0,7 Prozent war das Realwachstum 1995 in der Schweiz gemäss dem Bericht der OECD das niedrigste aller europäischen OECD-Staaten - vor allem verursacht durch die reale Überbewertung des Frankens; das tatsächliche Produktionsniveau lag damit 3 bis 4 Prozent unter dem Potentialoutput. Trotz günstigen saisonalen Bedingungen sind die Arbeitslosenzahlen im ersten Halbjahr 1996 weiter gestiegen. Alle wichtigen Forschungsinstitute haben ihre Wirtschaftsprognosen für die Schweiz nach unten revidiert: Für das laufende Jahr liegt die Konsensprognose bei einem negativen Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent. Die konjunkturelle Erholung wird voraussichtlich frühestens in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres einsetzen.</p><p>Die KMU erweisen sich in der gegenwärtigen Krise immer mehr als Stütze der Beschäftigung, da sie ihre Produktion nicht so leicht ins Ausland verlagern können wie Grossunternehmen. Letztere haben in der näheren Vergangenheit nicht selten ihre soziale Verantwortung für den Erhalt von Arbeitsplätzen zugunsten einer erhöhten Kapitalrendite hintangestellt. Daneben können sich KMU aufgrund ihrer einfachen Organisationsstruktur einem veränderten Umfeld relativ schnell anpassen. KMU sind daher auch ein wichtiger Faktor bei der erfolgreichen Bewältigung des Strukturwandels. Schliesslich sind KMU wichtige Ausbildungsstätten für Lehrlinge, denen im Rahmen unseres dualen Bildungssystems eine grosse Bedeutung zukommt.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, KMU, die neue Arbeitsplätze schaffen, in der Startphase bei der Gewinnbesteuerung im Verhältnis zu den neu geschaffenen Arbeitsplätzen bei den Steuern zu entlasten,</p><p>- indem sie während der ersten fünf Jahre nach der Gründung von der Steuer befreit werden bzw. indem ihnen ein Steuerfreibetrag zugestanden wird, und</p><p>- indem sie während weiteren fünf Jahren zur Sicherung der neu geschaffenen Arbeitsplätze eine Risikorückstellung von bis zu 50 Prozent des Gewinns bilden können?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob natürlichen Personen, die in arbeitsplatzschaffende KMU investieren, nicht mindestens teilweise eine Verlustverrechnungsmöglichkeit für solche Investitionen einzuräumen ist?</p>
- Steuererleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die neue Arbeitsplätze schaffen
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