Ausbildung der Verantwortlichen in Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
- ShortId
-
96.3416
- Id
-
19963416
- Updated
-
10.04.2024 10:55
- Language
-
de
- Title
-
Ausbildung der Verantwortlichen in Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
- AdditionalIndexing
-
Controlling;Qualitätssicherung;Arbeitsvermittlungsstelle;Unterrichtswesen (allgemein);Führungskraft;berufliche Wiedereingliederung
- 1
-
- L05K0702020304, Arbeitsvermittlungsstelle
- L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
- L02K1302, Unterrichtswesen (allgemein)
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L05K0703050102, Controlling
- L05K0702020204, Führungskraft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Parlament hat am 23. Juni 1995 mit der Verabschiedung der zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) die Kantone beauftragt, Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu errichten. Laut den Budgeteingaben der Kantone für 1996 werden beim Endausbau rund 130 RAV-Leiter und 1400 Personalberater in den RAV tätig sein. Nur eine Minderheit der bereits rekrutierten RAV-Mitarbeiter war bereits vorher in der öffentlichen Arbeitsvermittlung tätig. Da es in der Schweiz bisher auch keinen entsprechenden Lehrgang gab, sind ausgebildete Personalberater auf dem Arbeitsmarkt noch nicht verfügbar. Aufgrund dieser Ausgangslage wurden zwei kurzfristige Massnahmen getroffen: Erstens hat das Biga den Kantonen für die Rekrutierung des RAV-Personals einen Mindestanforderungskatalog vorgegeben. Zweitens wurde ein Ausbildungskonzept für die RAV-Mitarbeiter ausgearbeitet.</p><p>1. Für die RAV-Personalberater und die RAV-Leiter sind unterschiedliche Ausbildungsgänge vorgesehen:</p><p>Allen Personalberatern wird eine 25tägige Erstausbildung angeboten. Diese Ausbildung soll unmittelbar nach der Einstellung absolviert werden. 16 Ausbildungsinstitutionen in der Deutschschweiz und 5 Ausbildungsinstitutionen in der Westschweiz führen diese Ausbildung durch. Die Vorgaben wurden durch das Biga, in Zusammenarbeit mit Kantonen und einer externen Beratungsfirma, ausgearbeitet und orientieren sich an der Berufsprüfung für Personalberater.</p><p>Die Erstausbildung schliesst mit einer Abschlussarbeit ab, die spätestens zwei Monate nach der Ausbildung absolviert werden soll. Diese Abschlussarbeit ist ebenfalls für die RAV-Leiter vorgesehen.</p><p>Im weiteren haben die RAV-Personalberater die Möglichkeit, berufsbegleitend den Lehrgang zum Personalberater mit eidgenössischem Fachausweis zu besuchen. Die Zielvorgabe des Biga besteht darin, alle RAV-Personalberater, die die Erstausbildung abgeschlossen haben, diesem Lehrgang zuzuführen. Eine höhere Ausbildung mit Diplom ist noch nicht verfügbar.</p><p>Für die RAV-Leiter, die zusätzlich zur normalen Qualifikation über Spezialwissen verfügen müssen, wird durch die Kantone ein spezifisches Ausbildungsprogramm zur Verfügung gestellt. Zielsetzungen und Leistungsumfang wurden durch das Biga vorgegeben.</p><p>Der Leistungsumfang umfasst im wesentlichen:</p><p>- Leistungsauftrag des RAV (zielorientierte Führung im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag, Controlling, konzeptionelle Konsequenzen für den Aufbau des RAV);</p><p>- Beratung und Vermittlung (Arbeitsabläufe, Arbeitsinstrumente, Vernetzung, Datenschutz);</p><p>- regionaler Arbeitsmarkt (Struktur, Kontakte zu Unternehmungen und Organisationen);</p><p>- Zusammenarbeit im RAV und mit anderen RAV (Personalselektion, Informationsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Synergien/Vereinbarungen);</p><p>- individuelle Weiterbildung (z. B. Verwaltungsrecht, Avig, arbeitsmarktliche Massnahmen usw.).</p><p>2. Im Bereich Weiterbildung sind vor allem die Kurse des Verbandes schweizerischer Arbeitsämter zu erwähnen. Das bestehende Angebot wird zurzeit einer Bedarfsanalyse unterzogen und besonders für die Bedürfnisse der RAV ausgebaut. Die einzelnen Module decken die Bedürfnisse sowohl neuer Mitarbeiter als auch erfahrener Personalberater, die ihr Wissen vertiefen wollen, ab. Das Jahresprogramm 1996 umfasst u. a. Seminare zu Themen wie Arbeitslosenversicherungsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsvermittlungsgesetz, Techniken der Arbeitsvermittlung und Gesprächsführung. Weitere Kurse nach den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter liegen im Ermessen der RAV-Leitung und können im Rahmen des RAV-Budget selbständig bewilligt werden.</p><p>3. Die für die Personalselektion und Qualifizierung der Mitarbeiter nötigen Weisungen sind durch das Biga bereits erlassen worden ("Mindestanforderungen für Auswahl und Erstausbildung von Personalberatern und RAV-Leitern"). Für die berufsbegleitende Ausbildung zum Personalberater mit eidgenössischem Fachausweis besteht ebenfalls ein vom EVD anerkanntes Reglement mit Wegleitung.</p><p>4. Der Bundesrat begleitet und überwacht den Aufbau und den Betrieb der RAV über die Koordinationsstelle RAV, welche das Biga eingerichtet hat. Diese Stelle nimmt folgende Aufgaben wahr:</p><p>- Erarbeitung von Richtlinien;</p><p>- Behandlung der Finanzierungsgesuche;</p><p>- Organisation und Koordination der Ausbildung der RAV-Mitarbeiter;</p><p>- Durchführung eines Controllings.</p><p>Der Aufbau der RAV in den Kantonen wird durch eine laufende Kontrolle vor Ort durch die RAV-Koordination des Biga überwacht. Dabei wird insbesondere der zweckmässige und effiziente Einsatz der von der Arbeitslosenversicherung bereitgestellten Mittel überprüft. Die Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandards wird zum einen über den RAV-Leistungsauftrag und dessen Überprüfung via RAV-Controlling sowie über die RAV-Koordinatorenkonferenz unter der Leitung des Biga erreicht. Die Gesamtheit der realisierten Dienstleistungen der RAV werden mit dem Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (Avam) abgewickelt und über diese Datenbank ausgewertet.</p><p>5. Den Kantonen wurde bereits Ende 1995 ein Leistungsauftrag für die RAV vorgegeben. Dabei wurden insbesondere quantitative Vorgaben gemacht, die mit Avam genau messbar sind (z. B. Beratungen, Stellenakquisitionen, Zuweisungen auf offene Stellen oder aktive arbeitsmarktliche Massnahmen, Vermittlungen usw.). Das Controlling wird 1997 in der Praxis getestet. Die Controllingresultate können pro Personalberater, RAV oder Kanton erhoben werden und dienen dem Biga und den Kantonen als wichtige Führungsinformationen.</p><p>Neben diesem quantitativen Controlling soll auch die Qualität der Arbeit aus der Sicht der RAV-Kunden gemessen werden. Es ist vorgesehen, mittels einer repräsentativen Umfrage die Kunden der RAV, d. h. Arbeitgeber und Arbeitslose, in bezug auf ihre Erfahrungen mit den RAV zu befragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Wirksamkeit der Regionalen Arbeitsvermittlungzentren (RAV) hinsichtlich Umschulung, Weiterbildung und Wiedereingliederung der Arbeitslosen in die Arbeitswelt hängt stark von der Qualität der RAV-Verantwortlichen ab. Diese sollten eine den Berufsberatern gleichwertige Ausbildung und Qualifikation und zudem erst noch gute Kenntnisse des Arbeitsmarktes und der lokalen Wirtschaft vorweisen.</p><p>In verschiedenen Kantonen wurden nun Verwaltungspersonen, die keine entsprechende Ausbildung haben und den Anforderungen bei weitem nicht genügen, als RAV-Verantwortliche eingesetzt. Damit werden die Qualität und der Erfolg der recht kostenaufwendigen RAV in Frage gestellt. Die recht minimalistischen Ausbildungsanforderungen des Biga unterlaufen die vom Gesetzgeber anvisierte aktive Arbeitsmarktpolitik, indem sie für RAV-Verantwortliche zunächst nur eine "Schnellbleiche" von 25 Ausbildungstagen verlangen. In den Kommissionsberatungen zum Avig hat der Direktor des Biga noch zugesichert, für die RAV-Verantwortlichen eine ausreichende und gute Ausbildung vorauszusetzen.</p><p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Welche Ausbildung für RAV-Verantwortliche und RAV-Leiterinnen und -Leiter ist in Zukunft vorgesehen und vorgeschrieben? Welcher Zeitrahmen ist für die Erfüllung der Ausbildungsanforderungen anvisiert?</p><p>2. Welche Weiterbildung wird für jene RAV-Verantwortlichen verlangt, die nur einen minimalen Lehrgang von 25 Tagen absolviert haben? Welche berufsbegleitende Weiterbildung ist für Personen mit einem Fachausweis vorgesehen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des Vollzuges des Avig für die Kantone entsprechende Weisungen zu erlassen?</p><p>4. Wie begleitet und überwacht der Bundesrat den derzeit laufenden Aufbau des RAV in den Kantonen, und wie sorgt er für einen einheitlichen Qualitätsstandard?</p><p>5. Wie ist in Zukunft das Controlling über die Tätigkeit und Wirksamkeit der RAV organisiert?</p>
- Ausbildung der Verantwortlichen in Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Parlament hat am 23. Juni 1995 mit der Verabschiedung der zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) die Kantone beauftragt, Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu errichten. Laut den Budgeteingaben der Kantone für 1996 werden beim Endausbau rund 130 RAV-Leiter und 1400 Personalberater in den RAV tätig sein. Nur eine Minderheit der bereits rekrutierten RAV-Mitarbeiter war bereits vorher in der öffentlichen Arbeitsvermittlung tätig. Da es in der Schweiz bisher auch keinen entsprechenden Lehrgang gab, sind ausgebildete Personalberater auf dem Arbeitsmarkt noch nicht verfügbar. Aufgrund dieser Ausgangslage wurden zwei kurzfristige Massnahmen getroffen: Erstens hat das Biga den Kantonen für die Rekrutierung des RAV-Personals einen Mindestanforderungskatalog vorgegeben. Zweitens wurde ein Ausbildungskonzept für die RAV-Mitarbeiter ausgearbeitet.</p><p>1. Für die RAV-Personalberater und die RAV-Leiter sind unterschiedliche Ausbildungsgänge vorgesehen:</p><p>Allen Personalberatern wird eine 25tägige Erstausbildung angeboten. Diese Ausbildung soll unmittelbar nach der Einstellung absolviert werden. 16 Ausbildungsinstitutionen in der Deutschschweiz und 5 Ausbildungsinstitutionen in der Westschweiz führen diese Ausbildung durch. Die Vorgaben wurden durch das Biga, in Zusammenarbeit mit Kantonen und einer externen Beratungsfirma, ausgearbeitet und orientieren sich an der Berufsprüfung für Personalberater.</p><p>Die Erstausbildung schliesst mit einer Abschlussarbeit ab, die spätestens zwei Monate nach der Ausbildung absolviert werden soll. Diese Abschlussarbeit ist ebenfalls für die RAV-Leiter vorgesehen.</p><p>Im weiteren haben die RAV-Personalberater die Möglichkeit, berufsbegleitend den Lehrgang zum Personalberater mit eidgenössischem Fachausweis zu besuchen. Die Zielvorgabe des Biga besteht darin, alle RAV-Personalberater, die die Erstausbildung abgeschlossen haben, diesem Lehrgang zuzuführen. Eine höhere Ausbildung mit Diplom ist noch nicht verfügbar.</p><p>Für die RAV-Leiter, die zusätzlich zur normalen Qualifikation über Spezialwissen verfügen müssen, wird durch die Kantone ein spezifisches Ausbildungsprogramm zur Verfügung gestellt. Zielsetzungen und Leistungsumfang wurden durch das Biga vorgegeben.</p><p>Der Leistungsumfang umfasst im wesentlichen:</p><p>- Leistungsauftrag des RAV (zielorientierte Führung im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag, Controlling, konzeptionelle Konsequenzen für den Aufbau des RAV);</p><p>- Beratung und Vermittlung (Arbeitsabläufe, Arbeitsinstrumente, Vernetzung, Datenschutz);</p><p>- regionaler Arbeitsmarkt (Struktur, Kontakte zu Unternehmungen und Organisationen);</p><p>- Zusammenarbeit im RAV und mit anderen RAV (Personalselektion, Informationsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Synergien/Vereinbarungen);</p><p>- individuelle Weiterbildung (z. B. Verwaltungsrecht, Avig, arbeitsmarktliche Massnahmen usw.).</p><p>2. Im Bereich Weiterbildung sind vor allem die Kurse des Verbandes schweizerischer Arbeitsämter zu erwähnen. Das bestehende Angebot wird zurzeit einer Bedarfsanalyse unterzogen und besonders für die Bedürfnisse der RAV ausgebaut. Die einzelnen Module decken die Bedürfnisse sowohl neuer Mitarbeiter als auch erfahrener Personalberater, die ihr Wissen vertiefen wollen, ab. Das Jahresprogramm 1996 umfasst u. a. Seminare zu Themen wie Arbeitslosenversicherungsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsvermittlungsgesetz, Techniken der Arbeitsvermittlung und Gesprächsführung. Weitere Kurse nach den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter liegen im Ermessen der RAV-Leitung und können im Rahmen des RAV-Budget selbständig bewilligt werden.</p><p>3. Die für die Personalselektion und Qualifizierung der Mitarbeiter nötigen Weisungen sind durch das Biga bereits erlassen worden ("Mindestanforderungen für Auswahl und Erstausbildung von Personalberatern und RAV-Leitern"). Für die berufsbegleitende Ausbildung zum Personalberater mit eidgenössischem Fachausweis besteht ebenfalls ein vom EVD anerkanntes Reglement mit Wegleitung.</p><p>4. Der Bundesrat begleitet und überwacht den Aufbau und den Betrieb der RAV über die Koordinationsstelle RAV, welche das Biga eingerichtet hat. Diese Stelle nimmt folgende Aufgaben wahr:</p><p>- Erarbeitung von Richtlinien;</p><p>- Behandlung der Finanzierungsgesuche;</p><p>- Organisation und Koordination der Ausbildung der RAV-Mitarbeiter;</p><p>- Durchführung eines Controllings.</p><p>Der Aufbau der RAV in den Kantonen wird durch eine laufende Kontrolle vor Ort durch die RAV-Koordination des Biga überwacht. Dabei wird insbesondere der zweckmässige und effiziente Einsatz der von der Arbeitslosenversicherung bereitgestellten Mittel überprüft. Die Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandards wird zum einen über den RAV-Leistungsauftrag und dessen Überprüfung via RAV-Controlling sowie über die RAV-Koordinatorenkonferenz unter der Leitung des Biga erreicht. Die Gesamtheit der realisierten Dienstleistungen der RAV werden mit dem Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (Avam) abgewickelt und über diese Datenbank ausgewertet.</p><p>5. Den Kantonen wurde bereits Ende 1995 ein Leistungsauftrag für die RAV vorgegeben. Dabei wurden insbesondere quantitative Vorgaben gemacht, die mit Avam genau messbar sind (z. B. Beratungen, Stellenakquisitionen, Zuweisungen auf offene Stellen oder aktive arbeitsmarktliche Massnahmen, Vermittlungen usw.). Das Controlling wird 1997 in der Praxis getestet. Die Controllingresultate können pro Personalberater, RAV oder Kanton erhoben werden und dienen dem Biga und den Kantonen als wichtige Führungsinformationen.</p><p>Neben diesem quantitativen Controlling soll auch die Qualität der Arbeit aus der Sicht der RAV-Kunden gemessen werden. Es ist vorgesehen, mittels einer repräsentativen Umfrage die Kunden der RAV, d. h. Arbeitgeber und Arbeitslose, in bezug auf ihre Erfahrungen mit den RAV zu befragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Wirksamkeit der Regionalen Arbeitsvermittlungzentren (RAV) hinsichtlich Umschulung, Weiterbildung und Wiedereingliederung der Arbeitslosen in die Arbeitswelt hängt stark von der Qualität der RAV-Verantwortlichen ab. Diese sollten eine den Berufsberatern gleichwertige Ausbildung und Qualifikation und zudem erst noch gute Kenntnisse des Arbeitsmarktes und der lokalen Wirtschaft vorweisen.</p><p>In verschiedenen Kantonen wurden nun Verwaltungspersonen, die keine entsprechende Ausbildung haben und den Anforderungen bei weitem nicht genügen, als RAV-Verantwortliche eingesetzt. Damit werden die Qualität und der Erfolg der recht kostenaufwendigen RAV in Frage gestellt. Die recht minimalistischen Ausbildungsanforderungen des Biga unterlaufen die vom Gesetzgeber anvisierte aktive Arbeitsmarktpolitik, indem sie für RAV-Verantwortliche zunächst nur eine "Schnellbleiche" von 25 Ausbildungstagen verlangen. In den Kommissionsberatungen zum Avig hat der Direktor des Biga noch zugesichert, für die RAV-Verantwortlichen eine ausreichende und gute Ausbildung vorauszusetzen.</p><p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Welche Ausbildung für RAV-Verantwortliche und RAV-Leiterinnen und -Leiter ist in Zukunft vorgesehen und vorgeschrieben? Welcher Zeitrahmen ist für die Erfüllung der Ausbildungsanforderungen anvisiert?</p><p>2. Welche Weiterbildung wird für jene RAV-Verantwortlichen verlangt, die nur einen minimalen Lehrgang von 25 Tagen absolviert haben? Welche berufsbegleitende Weiterbildung ist für Personen mit einem Fachausweis vorgesehen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des Vollzuges des Avig für die Kantone entsprechende Weisungen zu erlassen?</p><p>4. Wie begleitet und überwacht der Bundesrat den derzeit laufenden Aufbau des RAV in den Kantonen, und wie sorgt er für einen einheitlichen Qualitätsstandard?</p><p>5. Wie ist in Zukunft das Controlling über die Tätigkeit und Wirksamkeit der RAV organisiert?</p>
- Ausbildung der Verantwortlichen in Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
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