Nein dem Abbau beim Gewässerschutz
- ShortId
-
96.3418
- Id
-
19963418
- Updated
-
10.04.2024 09:07
- Language
-
de
- Title
-
Nein dem Abbau beim Gewässerschutz
- AdditionalIndexing
-
Leistungsabbau;Vorrat;Kontrolle der Umweltbelastungen;Trinkwasser;Verhütung von Umweltbelastungen;Brennstoff;Gewässerschutz
- 1
-
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L04K06010416, Verhütung von Umweltbelastungen
- L05K0603030210, Trinkwasser
- L04K17010201, Brennstoff
- L05K0703050106, Vorrat
- L04K06010404, Kontrolle der Umweltbelastungen
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auch der Bundesrat bemüht sich um einen wirksamen Gewässerschutz im Bereich der Kohlenwasserstofflagerung. Die aktive Politik zur Verhinderung von Verschmutzungen muss weitergeführt werden.</p><p></p><p>Die Ziele des Gewässerschutzes sind vom Gesetz festgelegt. Die laufende Revision der Verordnung vom 28. September 1981 über die Anlagen für das Lagern und Umschlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) verfolgt dieselben Ziele, die somit auch in Zukunft wie bis anhin gültig sind.</p><p></p><p>Die Revision der Verordnung stützt sich auf die Thesen, die von den kantonalen Dienststellenleitern des Umweltschutzes gebilligt worden sind. Diese Thesen enthalten folgende Zielsetzungen:</p><p></p><p>- Klare Zielformulierung statt zu detaillierte und starre technische Vorschriften.</p><p>- Vereinfachung der Ausführungsaufgaben.</p><p>- Anpassung an den technischen Fortschritt.</p><p>- Harmonisierung mit den auf internationaler Ebene gültigen Vorschriften.</p><p>- Vertiefung der Verantwortung bei den Besitzern.</p><p>- Wirksamere Zusammenarbeit der Wirtschaftskreise mit den Behörden.</p><p>- Verstärkung des Umweltschutzes bei den Tankrevisionsarbeiten.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass es verfrüht ist, im einzelnen auf den zukünftigen Anwendungsbereich der Revisionsarbeiten für Heizöltanks einzugehen, solange noch am Entwurf der Verordnung gearbeitet wird. Dieser Entwurf wird anfangs 1997 in die Vernehmlassung gehen. Zu dem Zeitpunkt wird die Branche der Tankreviseure ihren Standpunkt mitteilen können.</p><p></p><p>Der Bundesrat antwortet wie folgt auf die gestellten Fragen:</p><p></p><p>1./2. Es ist schwierig, einen Vergleich zwischen dem Aufruf zur Verantwortung an einen Hersteller für die Sicherheit seines Fahrzeuges und der Verantwortung eines Heizöltankbesitzers zu ziehen. Der Bundesrat schätzt es, dass die Kantone die Tankbesitzer zu den unerlässlichen Kontrollen aufrufen. Die geltenden Vorschriften des Bundes verpflichten sie nicht zu dieser Dienstleistung. Die Kantone tun dies auf eigene Initiative.</p><p></p><p>3. Die Befürchtung, die Revision der Verordnung ziehe eine Erhöhung der Anzahl kleiner Tanks nach sich, ist nicht gerechtfertigt. Eine solche Vermehrung hat bereits unabhängig von den Vorschriften stattgefunden, wie dies die Statistiken seit Jahren zeigen. Der Grund dafür liegt beim Preisvorteil, den kleine Plastiktanks im Vergleich zu den Stahltanks aufweisen. Die Unfallstatistik zeigt zudem, dass Unfälle weder zahlenmässig noch an Schwere zugenommen haben.</p><p></p><p>4./5. Die Ziele der Revision der Verordnung können einen Einfluss haben auf die Zahl der in Unterhalt und Revision der Tanks beschäftigten Personen, eine Zahl, die schon jetzt zu hoch ist in einem seit Jahren rückgängigen Markt. Dafür wird die Revision der Verordnung eine erhöhte Nachfrage an qualifizierten Fachkräften mit sich bringen, die sich auf Arbeiten konzentrieren werden, die direkter und wirksamer zum Schutz der Gewässer beitragen.</p><p></p><p>Es geht nicht darum, ein Wiederaufkommen der Verschmutzungen zu akzeptieren. Sowohl die technischen Verordnungen als auch die Qualität der Ausführungsarbeiten müssen garantieren, dass die Ziele des Gewässerschutzes eingehalten werden. Die Fachleute auf dem Gebiet der Tankrevision werden dabei weiterhin ihren angemessenen Platz finden.</p><p></p><p>6. Die Bundesgesetzgebung verpflichtet die Kantone nicht dazu, eine Lagerhaltung für eine bis zwei Heizperioden auferlegen zu müssen.</p><p></p><p>7. Die Pflichtlagerhaltung von Brenn- und Treibstoff entspricht den Anforderungen des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung. Am 30. Juni 1996 beliefen sich diese Vorräte auf 2'300'000 t flüssigen Treibstoff und 3'600'000 t flüssigen Brennstoff.</p><p></p><p>Es gibt eine Million Tanks zur Deckung des Konsumbedarfs. Ihre Kapazität ist nicht erfasst worden, und das Lagervolumen wird nicht registriert. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die vom Interpellanten angeführten Vorratszahlen zu bestätigen, noch sie mit dem Volumen des Bundeshauses zu vergleichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Wasser verlangt unsere ganze Aufmerksamkeit. Im nächsten Jahrhundert wird es das Problem Nummer eins sein. Selbst die niederschlagsreiche Schweiz darf in dieser Hinsicht nicht allzu sorglos sein, denn sie kann die Nachfrage nur mit Seewasser befriedigen, das teuer aufbereitet werden muss.</p><p>Das Wasser als lebenswichtiges Gut ist bedroht. Die grösste Gefahr droht von der Million Brennstofftanks, die überall im Land vorhanden sind. Das gesamte Volumen dieser Tanks entspricht 64mal dem Volumen des Bundeshauses. Seit 30 Jahren besteht eine ausgezeichnete Überwachung, und Unfälle waren glücklicherweise selten.</p><p>Nun scheint, dass einmal mehr der Abbauideologie nachgegeben wird: Es ist die Rede davon, einzig die unterirdischen Tanks zu überwachen und bei allen anderen nur noch optische Kontrollen durchzuführen, es den Berufsorganisationen anheimzustellen, die technischen Vorschriften festzulegen, und nicht mehr sicherzustellen, dass die Eigentümer der Tanks die notwendigen Revisionen durchführen.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Glaubt der Bundesrat, dass die periodischen Fahrzeugprüfungen regelmässig durchgeführt würden, wenn nicht ein öffentlicher Dienst alle Autofahrer an ihre Verantwortung für die Sicherheit ihres Fahrzeuges mahnte?</p><p>2. Die Verantwortung der Inhaber von Brennstofftanks ist ähnlicher Natur. Hält es der Bundesrat nicht für nötig, dass öffentliche Dienste auf die notwendigen Revisionen aufmerksam machen?</p><p>3. Könnte die geplante Abschaffung der Bewilligungspflicht für Anlagen unter 4000 Liter nicht dazu führen, dass sich längerfristig die Zahl dieser Anlagen auf Kosten der grösseren vervielfacht, womit auch umweltschädigenden Tätigkeiten wie Auf- und Umfüllungen und Transporte zunähmen?</p><p>4. Wird die geplante Verringerung der Kontrollen der Anlagen von unter 4000 Liter um mindestens die Hälfte nicht ein enormes Verschmutzungsrisiko schaffen und einige tausend kompetente Techniker beschäftigungslos machen?</p><p>5. Wenn schwere Umweltschäden entstanden sind und wieder ein wirksamer Schutz eingeführt werden muss, werden uns diese Fachleute dann nicht fehlen?</p><p>6. Was wird aus der in den kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzen enthaltenen Vorschrift, dass ein Vorrat vorhanden sein muss, der für eine oder sogar zwei Heizperioden ausreicht?</p><p>7. Weiss der Bundesrat, dass die Vorräte an Heizöl, Diesel, Benzin usw. in der Schweiz 16 bis 20 Millionen Kubikmeter betragen und ihr Volumen 64mal bis 100mal dem Gesamtvolumen des Bundeshauses entspricht? Kann der Bundesrat diese Zahlen bestätigen?</p>
- Nein dem Abbau beim Gewässerschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Auch der Bundesrat bemüht sich um einen wirksamen Gewässerschutz im Bereich der Kohlenwasserstofflagerung. Die aktive Politik zur Verhinderung von Verschmutzungen muss weitergeführt werden.</p><p></p><p>Die Ziele des Gewässerschutzes sind vom Gesetz festgelegt. Die laufende Revision der Verordnung vom 28. September 1981 über die Anlagen für das Lagern und Umschlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) verfolgt dieselben Ziele, die somit auch in Zukunft wie bis anhin gültig sind.</p><p></p><p>Die Revision der Verordnung stützt sich auf die Thesen, die von den kantonalen Dienststellenleitern des Umweltschutzes gebilligt worden sind. Diese Thesen enthalten folgende Zielsetzungen:</p><p></p><p>- Klare Zielformulierung statt zu detaillierte und starre technische Vorschriften.</p><p>- Vereinfachung der Ausführungsaufgaben.</p><p>- Anpassung an den technischen Fortschritt.</p><p>- Harmonisierung mit den auf internationaler Ebene gültigen Vorschriften.</p><p>- Vertiefung der Verantwortung bei den Besitzern.</p><p>- Wirksamere Zusammenarbeit der Wirtschaftskreise mit den Behörden.</p><p>- Verstärkung des Umweltschutzes bei den Tankrevisionsarbeiten.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass es verfrüht ist, im einzelnen auf den zukünftigen Anwendungsbereich der Revisionsarbeiten für Heizöltanks einzugehen, solange noch am Entwurf der Verordnung gearbeitet wird. Dieser Entwurf wird anfangs 1997 in die Vernehmlassung gehen. Zu dem Zeitpunkt wird die Branche der Tankreviseure ihren Standpunkt mitteilen können.</p><p></p><p>Der Bundesrat antwortet wie folgt auf die gestellten Fragen:</p><p></p><p>1./2. Es ist schwierig, einen Vergleich zwischen dem Aufruf zur Verantwortung an einen Hersteller für die Sicherheit seines Fahrzeuges und der Verantwortung eines Heizöltankbesitzers zu ziehen. Der Bundesrat schätzt es, dass die Kantone die Tankbesitzer zu den unerlässlichen Kontrollen aufrufen. Die geltenden Vorschriften des Bundes verpflichten sie nicht zu dieser Dienstleistung. Die Kantone tun dies auf eigene Initiative.</p><p></p><p>3. Die Befürchtung, die Revision der Verordnung ziehe eine Erhöhung der Anzahl kleiner Tanks nach sich, ist nicht gerechtfertigt. Eine solche Vermehrung hat bereits unabhängig von den Vorschriften stattgefunden, wie dies die Statistiken seit Jahren zeigen. Der Grund dafür liegt beim Preisvorteil, den kleine Plastiktanks im Vergleich zu den Stahltanks aufweisen. Die Unfallstatistik zeigt zudem, dass Unfälle weder zahlenmässig noch an Schwere zugenommen haben.</p><p></p><p>4./5. Die Ziele der Revision der Verordnung können einen Einfluss haben auf die Zahl der in Unterhalt und Revision der Tanks beschäftigten Personen, eine Zahl, die schon jetzt zu hoch ist in einem seit Jahren rückgängigen Markt. Dafür wird die Revision der Verordnung eine erhöhte Nachfrage an qualifizierten Fachkräften mit sich bringen, die sich auf Arbeiten konzentrieren werden, die direkter und wirksamer zum Schutz der Gewässer beitragen.</p><p></p><p>Es geht nicht darum, ein Wiederaufkommen der Verschmutzungen zu akzeptieren. Sowohl die technischen Verordnungen als auch die Qualität der Ausführungsarbeiten müssen garantieren, dass die Ziele des Gewässerschutzes eingehalten werden. Die Fachleute auf dem Gebiet der Tankrevision werden dabei weiterhin ihren angemessenen Platz finden.</p><p></p><p>6. Die Bundesgesetzgebung verpflichtet die Kantone nicht dazu, eine Lagerhaltung für eine bis zwei Heizperioden auferlegen zu müssen.</p><p></p><p>7. Die Pflichtlagerhaltung von Brenn- und Treibstoff entspricht den Anforderungen des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung. Am 30. Juni 1996 beliefen sich diese Vorräte auf 2'300'000 t flüssigen Treibstoff und 3'600'000 t flüssigen Brennstoff.</p><p></p><p>Es gibt eine Million Tanks zur Deckung des Konsumbedarfs. Ihre Kapazität ist nicht erfasst worden, und das Lagervolumen wird nicht registriert. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die vom Interpellanten angeführten Vorratszahlen zu bestätigen, noch sie mit dem Volumen des Bundeshauses zu vergleichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Wasser verlangt unsere ganze Aufmerksamkeit. Im nächsten Jahrhundert wird es das Problem Nummer eins sein. Selbst die niederschlagsreiche Schweiz darf in dieser Hinsicht nicht allzu sorglos sein, denn sie kann die Nachfrage nur mit Seewasser befriedigen, das teuer aufbereitet werden muss.</p><p>Das Wasser als lebenswichtiges Gut ist bedroht. Die grösste Gefahr droht von der Million Brennstofftanks, die überall im Land vorhanden sind. Das gesamte Volumen dieser Tanks entspricht 64mal dem Volumen des Bundeshauses. Seit 30 Jahren besteht eine ausgezeichnete Überwachung, und Unfälle waren glücklicherweise selten.</p><p>Nun scheint, dass einmal mehr der Abbauideologie nachgegeben wird: Es ist die Rede davon, einzig die unterirdischen Tanks zu überwachen und bei allen anderen nur noch optische Kontrollen durchzuführen, es den Berufsorganisationen anheimzustellen, die technischen Vorschriften festzulegen, und nicht mehr sicherzustellen, dass die Eigentümer der Tanks die notwendigen Revisionen durchführen.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Glaubt der Bundesrat, dass die periodischen Fahrzeugprüfungen regelmässig durchgeführt würden, wenn nicht ein öffentlicher Dienst alle Autofahrer an ihre Verantwortung für die Sicherheit ihres Fahrzeuges mahnte?</p><p>2. Die Verantwortung der Inhaber von Brennstofftanks ist ähnlicher Natur. Hält es der Bundesrat nicht für nötig, dass öffentliche Dienste auf die notwendigen Revisionen aufmerksam machen?</p><p>3. Könnte die geplante Abschaffung der Bewilligungspflicht für Anlagen unter 4000 Liter nicht dazu führen, dass sich längerfristig die Zahl dieser Anlagen auf Kosten der grösseren vervielfacht, womit auch umweltschädigenden Tätigkeiten wie Auf- und Umfüllungen und Transporte zunähmen?</p><p>4. Wird die geplante Verringerung der Kontrollen der Anlagen von unter 4000 Liter um mindestens die Hälfte nicht ein enormes Verschmutzungsrisiko schaffen und einige tausend kompetente Techniker beschäftigungslos machen?</p><p>5. Wenn schwere Umweltschäden entstanden sind und wieder ein wirksamer Schutz eingeführt werden muss, werden uns diese Fachleute dann nicht fehlen?</p><p>6. Was wird aus der in den kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzen enthaltenen Vorschrift, dass ein Vorrat vorhanden sein muss, der für eine oder sogar zwei Heizperioden ausreicht?</p><p>7. Weiss der Bundesrat, dass die Vorräte an Heizöl, Diesel, Benzin usw. in der Schweiz 16 bis 20 Millionen Kubikmeter betragen und ihr Volumen 64mal bis 100mal dem Gesamtvolumen des Bundeshauses entspricht? Kann der Bundesrat diese Zahlen bestätigen?</p>
- Nein dem Abbau beim Gewässerschutz
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