WTO-Mitgliedschaft der Schweiz. Bericht des Bundesrates
- ShortId
-
96.3423
- Id
-
19963423
- Updated
-
10.04.2024 16:27
- Language
-
de
- Title
-
WTO-Mitgliedschaft der Schweiz. Bericht des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
WTO;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Zollkontingent;Entwicklungszusammenarbeit;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung
- 1
-
- L05K0701020401, WTO
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
- L05K0701040114, Zollkontingent
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Welthandelsorganisation (WTO) zählt heute 125 Mitglieder. Die sich aus den WTO-Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen entfalten gemäss dem vorgesehenen Zeitplan Wirkung. Die rund 40 Organe der WTO funktionieren auf befriedigende Weise. Hervorgehoben werden darf ebenfalls das gute Funktionieren des Streitschlichtungsverfahrens. Die Ministerkonferenz wird in Singapur eine Bilanz über das Funktionieren der WTO ziehen und die erforderlichen Massnahmen treffen, um allfällige im Verlaufe der beiden vergangenen Jahre aufgetauchten Schwierigkeiten zu beheben.</p><p>In der Schweiz erfolgte die Inkraftsetzung der WTO-Übereinkommen in den vorgegebenen Fristen ohne nennenswerte Schwierigkeiten. Aus den ersten zwei Jahren des Bestehens der WTO zieht der Bundesrat bereits jetzt eine positive Bilanz. Für die Schweizer Wirtschaft, die eng in den internationalen Handel eingebunden ist, hat die Mitgliedschaft bei der WTO grosse Bedeutung. Der Marktzugang für unsere Exportgüter hängt in der Tat in grossem Masse von der internationalen Einhaltung der multilateral vereinbarten Regeln und Prinzipien ab.</p><p>2. Andererseits ist festzustellen, dass die gesteckten Ziele für Verhandlungen in zwei wichtigen Gebieten der Dienstleistung nur teilweise erreicht werden konnten (Finanzdienstleistungen und Basistelekommunikation). Es wurde vereinbart, diese Verhandlungen fortzusetzen, mit dem Ziel, sie im Jahre 1997 abzuschliessen.</p><p>Auf schweizerischer Ebene konnten die Verpflichtungen aus dem WTO-Beitritt - insbesondere im Landwirtschaftsbereich - dank dem Einsatz aller Beteiligten im wesentlichen erfolgreich umgesetzt und, soweit diese nicht fortlaufend sind, abgeschlossen werden. Der Systemwechsel beim Einfuhrschutz (Tarifizierung) erfolgte relativ problemlos. Einige Fehler in den ursprünglich erstellten Konzessionslisten mussten nachträglich korrigiert werden. Das Verfahren zur Verteilung der Zollkontingente bei Weisswein wird aufgrund der Erfahrungen in den letzten zwei Jahren auf den 1. Januar 1997 geändert, wobei die Änderung der Zuteilungsart gerade dieses Zollkontingentes nicht primär WTO-bedingt ist. Das weiteren hat die Umsetzung der Übereinkunft über das öffentliche Beschaffungswesen auf Kantonsebene länger als vorgesehen gedauert.</p><p>3. Die Präambel des Abkommens zur Errichtung der WTO enthält einen expliziten Hinweis auf die nachhaltige Entwicklung und auf die Notwendigkeit, die Umwelt zu schützen. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die WTO-Regeln, wie auch diejenigen des Gatt, den Regierungen betreffend die Umsetzung von Umweltpolitiken zur nachhaltigen Entwicklung einen grossen Handlungsspielraum lassen. Die Länder können auf ein breites Instrumentarium - Verbote, Auflagen, Abgaben - zurückgreifen, um ihre Umwelt vor Schädigung durch interne Produktionstätigkeiten oder durch den Verbrauch einheimischer oder importierter Erzeugnisse zu schützen, unter der Bedingung, dass bei der Umsetzung die Grundprinzipien des Gatt - Nichtdiskriminierung, Verhältnismässigkeit und Transparenz - beachtet werden. Dies wurde in der ersten Entscheidung des WTO-Streitbeilegungsverfahrens eindeutig anerkannt. Im übrigen lässt es die Uruguay-Runde zu, die verfügbaren Mittel zu verstärken, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Ferner sind folgende Bereiche zu erwähnen: Landwirtschaft (erlaubte Direktzahlungen im Rahmen von Umweltschutzprogrammen); industrielle Subventionen (erlaubte Subventionen zur Verbesserung des Umweltschutzes); geistiges Eigentum (die Möglichkeit zur Verweigerung der Erteilung eines Patentes für eine Erfindung, die eine schwere Schädigung der Umwelt zur Folge hat). Ausserdem wurde ein Ausschuss für Handel und Umwelt eingesetzt. Seine Aufgabe besteht darin, geeignete Empfehlungen abzugeben, um zu bestimmen, ob die Regeln des multilateralen Handelssystems zwecks Förderung der nachhaltigen Entwicklung einer Änderung bedürfen. Sein Mandat umfasst praktisch sämtliche Bereiche der WTO. Die Ministerkonferenz in Singapur wird sich mit einem ersten Bericht des Ausschusses befassen und das weitere Vorgehen festlegen. Bis heute konnte im Komitee für Handel und Umwelt kein Konsens hinsichtlich der Wünschbarkeit einer Anpassung der WTO-Regeln im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung erreicht werden. Angesichts der divergierenden Interessen unter den WTO-Mitgliedern wird die Erarbeitung allgemein annehmbarer Lösungen noch Zeit in Anspruch nehmen. Die Weiterführung der Arbeiten nach der Ministerkonferenz von Singapur ist daher von grosser Bedeutung.</p><p>4. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Arbeiten des WTO-Komitees für Handel und Umwelt. Sie vertritt dabei die Position, dass eventuelle Änderungen der WTO-Regeln eine Verbesserung des Schutzes der Umwelt ermöglichen sollen, wobei verhindert werden muss, dass die dazu ergriffenen wirtschaftlichen Massnahmen als Rechtfertigung für protektionistische Interventionen missbraucht werden. In diesem Zusammenhang misst die Schweiz der Frage der Beziehung zwischen den auf multilateralen Umweltverträgen basierenden Massnahmen und den Regeln des multilateralen Handelssystems grosse Bedeutung bei. Sie hat einen Vorstoss präsentiert, der darauf abzielt, eine grössere Kohärenz dieser beiden Domänen des internationalen Rechts zu gewährleisten. Die Schweiz setzt einen weiteren Schwerpunkt auf die Frage der Überprüfung der Ökolabelling-Programme und deren Beziehungen zu den WTO-Bestimmungen. Sie setzt sich dabei für vermehrte Transparenz bei der Erarbeitung und der Umsetzung derartiger Programme ein, mit dem Ziel der Minimierung ihrer möglichen Auswirkungen auf den Handel. Innenpolitisch setzt sich der Bundesrat für die Kompatibilität der Gesetze in den Bereichen des Handels und der Umwelt ein.</p><p>5. Gestützt auf eine Untersuchung über die Auswirkungen der Ergebnisse der Uruguay-Runde auf die Entwicklungsländer hat die Schweiz die Ausrichtung ihrer Handelsförderung entlang folgender Richtlinien neu definiert:</p><p>a. Stärkung der nationalen Kapazitäten der Entwicklungsländer mit dem Ziel, diese Länder bei der Umsetzung der Abkommen der Uruguay-Runde zu unterstützen und ihre Teilnahme an der Aushandlung weiterer Handelsvereinbarungen zu fördern;</p><p>b. Steigerung der Handelseffizienz beispielsweise durch Hilfe bei der Entwicklung von Handelsdienstleistungen im Transport-, im Informations- und im Kreditwesen;</p><p>c. die Verbesserung des Marktzugangs in der Schweiz mittels eines Programms zur Förderung von Importen aus Entwicklungsländern sowie der Revision des schweizerischen Systems der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer;</p><p>d. eine bessere Abstimmung der Entwicklungs- mit der Handelspolitik der Schweiz; und</p><p>e. die Diversifizierung der Produktionsbasen.</p><p>Diese neuen Richtlinien sind in der Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1996 über</p><p>- die Weiterführung der Finanzierung und über die Neuausrichtung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und</p><p>- zur Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer (Zollpräferenzenbeschluss) enthalten.</p><p>Im übrigen hat sich die Schweiz für eine verbesserte Koordination der handelsbezogenen Entwicklungszusammenarbeit auf internationaler Ebene eingesetzt. Zu diesem Zweck hat sie die hauptsächlich betroffenen Institutionen im November 1995 in Ascona versammelt. Ausserdem hat die Schweiz Richtlinien für die Aktivitäten der WTO im Bereich der technischen Zusammenarbeit vorgeschlagen. Im selben Geiste wird die Schweiz an der Ministerkonferenz in Singapur den Vorschlag unterstützen, 1997 in Genf eine Konferenz zu organisieren, an welcher die Entwicklungsorganisationen der WTO-Mitglieder zusammen mit den internationalen Finanzinstitutionen und -organisationen Bestrebungen unternehmen sollen, um die Kohärenz und die Effizienz der technischen Zusammenarbeit zugunsten der Entwicklungsländer zu stärken.</p><p>6. Die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem WTO-Landwirtschaftsabkommen hat zu keiner fundamentalen Änderung der Importmengen geführt. Mehr- oder Minderimporte bei einzelnen Produktegruppen sind grösstenteils nicht auf den WTO-Beitritt, sondern auf Nachfrage- oder Angebotsveränderungen (Kartoffeln, Getreide) zurückzuführen. Ein angemessener Schutz der einheimischen Produktion und deren Vermarktung ist daher aufgrund der geltenden Zollsätze weiterhin gewährleistet. Die Erfahrung zeigt, dass der Grenzschutz heute voraussehbarer ist.</p><p>7. Mit dem Bericht vom 21. Februar 1996 über zolltarifarische Massnahmen im zweiten Halbjahr 1995 an das Parlament hat der Bundesrat den Separatdruck "Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente" vorgelegt. Auf den Seiten 1 und folgende dieser Veröffentlichung wird die Art der Verteilung der Zollkontingente detailliert beschrieben, wie dies Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b der Allgemeinen Landwirtschaftsverordnung vom 21. Dezember 1953 (SR 916.01; AS 1995 1983) vorsieht. Diese Angaben gelten bis auf jene zur Marktordnung Weisswein auch für das laufende Jahr. Das Zollkontingent für Weisswein wurde zu Beginn des Jahres 1996 neu anhand des "Windhundverfahrens" verteilt.</p><p>8. Die Bestandesaufnahme im Rahmen der Fragen 2 und 6 ergibt, dass keine grösseren Probleme aufgetreten sind und daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf im Bereich des Grenzschutzes besteht. In der Botschaft zur "Agrarpolitik 2002" werden diesbezüglich denn auch keine wesentlichen Änderungen vorgeschlagen. Die Verteilung von Zollkontingenten durch Versteigerung oder Inlandleistung ist allerdings in der WTO auf zunehmende Kritik gestossen. Eine rechtlich bindende Beurteilung derartiger Mechanismen hinsichtlich ihrer Konformität mit den bestehenden WTO-Regeln existiert aber bis heute nicht. Eine diesbezügliche Weiterentwicklung des WTO-Rechts könnte aber zu gegebener Zeit eine Überprüfung der schweizerischen Mechanismen der Zollkontingentsverteilung notwendig machen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz ist seit einem Jahr Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. An der ersten Ministerkonferenz der WTO, die vom 09. - 13.12.1996 in Singapur stattfinden wird, werden die Mitgliedstaaten der WTO Bilanz über den bisher erreichten Stand bei der Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde ziehen und Leitplanken für die künftige Tätigkeit der Welthandelsorganisation setzen. Ich bitte den Bundesrat um Bericht zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie sieht die Bilanz für die Schweiz aus?</p><p>2. In welchen Bereichen sind Schwierigkeiten aufgetreten?</p><p>3. Wie wird die in der Präambel erwähnte nachhaltige Entwicklung vorangetrieben?</p><p></p><p>4. Welche Anstrengungen unternimmt die Schweiz, um die Umweltverträglichkeit der WTO-Regeln zu gewährleisten?</p><p>5. Welche Förderungsmassnahmen zu Gunsten der Entwicklungsländer werden von der Schweiz initiiert oder mitgetragen?</p><p>6. Wie sind die Erfahrungen im agrarpolitischen Grenzschutz gegenüber den einheimischen Landwirtschaftsprodukten?</p><p>7. Nach welchen Kriterien werden beispielsweise die einzelnen Zollkontingente verteilt?</p><p>8. Sind aus der Sicht des Bundesrates Korrekturen am Grenzschutz notwendig?</p>
- WTO-Mitgliedschaft der Schweiz. Bericht des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Welthandelsorganisation (WTO) zählt heute 125 Mitglieder. Die sich aus den WTO-Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen entfalten gemäss dem vorgesehenen Zeitplan Wirkung. Die rund 40 Organe der WTO funktionieren auf befriedigende Weise. Hervorgehoben werden darf ebenfalls das gute Funktionieren des Streitschlichtungsverfahrens. Die Ministerkonferenz wird in Singapur eine Bilanz über das Funktionieren der WTO ziehen und die erforderlichen Massnahmen treffen, um allfällige im Verlaufe der beiden vergangenen Jahre aufgetauchten Schwierigkeiten zu beheben.</p><p>In der Schweiz erfolgte die Inkraftsetzung der WTO-Übereinkommen in den vorgegebenen Fristen ohne nennenswerte Schwierigkeiten. Aus den ersten zwei Jahren des Bestehens der WTO zieht der Bundesrat bereits jetzt eine positive Bilanz. Für die Schweizer Wirtschaft, die eng in den internationalen Handel eingebunden ist, hat die Mitgliedschaft bei der WTO grosse Bedeutung. Der Marktzugang für unsere Exportgüter hängt in der Tat in grossem Masse von der internationalen Einhaltung der multilateral vereinbarten Regeln und Prinzipien ab.</p><p>2. Andererseits ist festzustellen, dass die gesteckten Ziele für Verhandlungen in zwei wichtigen Gebieten der Dienstleistung nur teilweise erreicht werden konnten (Finanzdienstleistungen und Basistelekommunikation). Es wurde vereinbart, diese Verhandlungen fortzusetzen, mit dem Ziel, sie im Jahre 1997 abzuschliessen.</p><p>Auf schweizerischer Ebene konnten die Verpflichtungen aus dem WTO-Beitritt - insbesondere im Landwirtschaftsbereich - dank dem Einsatz aller Beteiligten im wesentlichen erfolgreich umgesetzt und, soweit diese nicht fortlaufend sind, abgeschlossen werden. Der Systemwechsel beim Einfuhrschutz (Tarifizierung) erfolgte relativ problemlos. Einige Fehler in den ursprünglich erstellten Konzessionslisten mussten nachträglich korrigiert werden. Das Verfahren zur Verteilung der Zollkontingente bei Weisswein wird aufgrund der Erfahrungen in den letzten zwei Jahren auf den 1. Januar 1997 geändert, wobei die Änderung der Zuteilungsart gerade dieses Zollkontingentes nicht primär WTO-bedingt ist. Das weiteren hat die Umsetzung der Übereinkunft über das öffentliche Beschaffungswesen auf Kantonsebene länger als vorgesehen gedauert.</p><p>3. Die Präambel des Abkommens zur Errichtung der WTO enthält einen expliziten Hinweis auf die nachhaltige Entwicklung und auf die Notwendigkeit, die Umwelt zu schützen. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die WTO-Regeln, wie auch diejenigen des Gatt, den Regierungen betreffend die Umsetzung von Umweltpolitiken zur nachhaltigen Entwicklung einen grossen Handlungsspielraum lassen. Die Länder können auf ein breites Instrumentarium - Verbote, Auflagen, Abgaben - zurückgreifen, um ihre Umwelt vor Schädigung durch interne Produktionstätigkeiten oder durch den Verbrauch einheimischer oder importierter Erzeugnisse zu schützen, unter der Bedingung, dass bei der Umsetzung die Grundprinzipien des Gatt - Nichtdiskriminierung, Verhältnismässigkeit und Transparenz - beachtet werden. Dies wurde in der ersten Entscheidung des WTO-Streitbeilegungsverfahrens eindeutig anerkannt. Im übrigen lässt es die Uruguay-Runde zu, die verfügbaren Mittel zu verstärken, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Ferner sind folgende Bereiche zu erwähnen: Landwirtschaft (erlaubte Direktzahlungen im Rahmen von Umweltschutzprogrammen); industrielle Subventionen (erlaubte Subventionen zur Verbesserung des Umweltschutzes); geistiges Eigentum (die Möglichkeit zur Verweigerung der Erteilung eines Patentes für eine Erfindung, die eine schwere Schädigung der Umwelt zur Folge hat). Ausserdem wurde ein Ausschuss für Handel und Umwelt eingesetzt. Seine Aufgabe besteht darin, geeignete Empfehlungen abzugeben, um zu bestimmen, ob die Regeln des multilateralen Handelssystems zwecks Förderung der nachhaltigen Entwicklung einer Änderung bedürfen. Sein Mandat umfasst praktisch sämtliche Bereiche der WTO. Die Ministerkonferenz in Singapur wird sich mit einem ersten Bericht des Ausschusses befassen und das weitere Vorgehen festlegen. Bis heute konnte im Komitee für Handel und Umwelt kein Konsens hinsichtlich der Wünschbarkeit einer Anpassung der WTO-Regeln im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung erreicht werden. Angesichts der divergierenden Interessen unter den WTO-Mitgliedern wird die Erarbeitung allgemein annehmbarer Lösungen noch Zeit in Anspruch nehmen. Die Weiterführung der Arbeiten nach der Ministerkonferenz von Singapur ist daher von grosser Bedeutung.</p><p>4. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Arbeiten des WTO-Komitees für Handel und Umwelt. Sie vertritt dabei die Position, dass eventuelle Änderungen der WTO-Regeln eine Verbesserung des Schutzes der Umwelt ermöglichen sollen, wobei verhindert werden muss, dass die dazu ergriffenen wirtschaftlichen Massnahmen als Rechtfertigung für protektionistische Interventionen missbraucht werden. In diesem Zusammenhang misst die Schweiz der Frage der Beziehung zwischen den auf multilateralen Umweltverträgen basierenden Massnahmen und den Regeln des multilateralen Handelssystems grosse Bedeutung bei. Sie hat einen Vorstoss präsentiert, der darauf abzielt, eine grössere Kohärenz dieser beiden Domänen des internationalen Rechts zu gewährleisten. Die Schweiz setzt einen weiteren Schwerpunkt auf die Frage der Überprüfung der Ökolabelling-Programme und deren Beziehungen zu den WTO-Bestimmungen. Sie setzt sich dabei für vermehrte Transparenz bei der Erarbeitung und der Umsetzung derartiger Programme ein, mit dem Ziel der Minimierung ihrer möglichen Auswirkungen auf den Handel. Innenpolitisch setzt sich der Bundesrat für die Kompatibilität der Gesetze in den Bereichen des Handels und der Umwelt ein.</p><p>5. Gestützt auf eine Untersuchung über die Auswirkungen der Ergebnisse der Uruguay-Runde auf die Entwicklungsländer hat die Schweiz die Ausrichtung ihrer Handelsförderung entlang folgender Richtlinien neu definiert:</p><p>a. Stärkung der nationalen Kapazitäten der Entwicklungsländer mit dem Ziel, diese Länder bei der Umsetzung der Abkommen der Uruguay-Runde zu unterstützen und ihre Teilnahme an der Aushandlung weiterer Handelsvereinbarungen zu fördern;</p><p>b. Steigerung der Handelseffizienz beispielsweise durch Hilfe bei der Entwicklung von Handelsdienstleistungen im Transport-, im Informations- und im Kreditwesen;</p><p>c. die Verbesserung des Marktzugangs in der Schweiz mittels eines Programms zur Förderung von Importen aus Entwicklungsländern sowie der Revision des schweizerischen Systems der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer;</p><p>d. eine bessere Abstimmung der Entwicklungs- mit der Handelspolitik der Schweiz; und</p><p>e. die Diversifizierung der Produktionsbasen.</p><p>Diese neuen Richtlinien sind in der Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1996 über</p><p>- die Weiterführung der Finanzierung und über die Neuausrichtung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und</p><p>- zur Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer (Zollpräferenzenbeschluss) enthalten.</p><p>Im übrigen hat sich die Schweiz für eine verbesserte Koordination der handelsbezogenen Entwicklungszusammenarbeit auf internationaler Ebene eingesetzt. Zu diesem Zweck hat sie die hauptsächlich betroffenen Institutionen im November 1995 in Ascona versammelt. Ausserdem hat die Schweiz Richtlinien für die Aktivitäten der WTO im Bereich der technischen Zusammenarbeit vorgeschlagen. Im selben Geiste wird die Schweiz an der Ministerkonferenz in Singapur den Vorschlag unterstützen, 1997 in Genf eine Konferenz zu organisieren, an welcher die Entwicklungsorganisationen der WTO-Mitglieder zusammen mit den internationalen Finanzinstitutionen und -organisationen Bestrebungen unternehmen sollen, um die Kohärenz und die Effizienz der technischen Zusammenarbeit zugunsten der Entwicklungsländer zu stärken.</p><p>6. Die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem WTO-Landwirtschaftsabkommen hat zu keiner fundamentalen Änderung der Importmengen geführt. Mehr- oder Minderimporte bei einzelnen Produktegruppen sind grösstenteils nicht auf den WTO-Beitritt, sondern auf Nachfrage- oder Angebotsveränderungen (Kartoffeln, Getreide) zurückzuführen. Ein angemessener Schutz der einheimischen Produktion und deren Vermarktung ist daher aufgrund der geltenden Zollsätze weiterhin gewährleistet. Die Erfahrung zeigt, dass der Grenzschutz heute voraussehbarer ist.</p><p>7. Mit dem Bericht vom 21. Februar 1996 über zolltarifarische Massnahmen im zweiten Halbjahr 1995 an das Parlament hat der Bundesrat den Separatdruck "Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente" vorgelegt. Auf den Seiten 1 und folgende dieser Veröffentlichung wird die Art der Verteilung der Zollkontingente detailliert beschrieben, wie dies Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b der Allgemeinen Landwirtschaftsverordnung vom 21. Dezember 1953 (SR 916.01; AS 1995 1983) vorsieht. Diese Angaben gelten bis auf jene zur Marktordnung Weisswein auch für das laufende Jahr. Das Zollkontingent für Weisswein wurde zu Beginn des Jahres 1996 neu anhand des "Windhundverfahrens" verteilt.</p><p>8. Die Bestandesaufnahme im Rahmen der Fragen 2 und 6 ergibt, dass keine grösseren Probleme aufgetreten sind und daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf im Bereich des Grenzschutzes besteht. In der Botschaft zur "Agrarpolitik 2002" werden diesbezüglich denn auch keine wesentlichen Änderungen vorgeschlagen. Die Verteilung von Zollkontingenten durch Versteigerung oder Inlandleistung ist allerdings in der WTO auf zunehmende Kritik gestossen. Eine rechtlich bindende Beurteilung derartiger Mechanismen hinsichtlich ihrer Konformität mit den bestehenden WTO-Regeln existiert aber bis heute nicht. Eine diesbezügliche Weiterentwicklung des WTO-Rechts könnte aber zu gegebener Zeit eine Überprüfung der schweizerischen Mechanismen der Zollkontingentsverteilung notwendig machen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz ist seit einem Jahr Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. An der ersten Ministerkonferenz der WTO, die vom 09. - 13.12.1996 in Singapur stattfinden wird, werden die Mitgliedstaaten der WTO Bilanz über den bisher erreichten Stand bei der Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde ziehen und Leitplanken für die künftige Tätigkeit der Welthandelsorganisation setzen. Ich bitte den Bundesrat um Bericht zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie sieht die Bilanz für die Schweiz aus?</p><p>2. In welchen Bereichen sind Schwierigkeiten aufgetreten?</p><p>3. Wie wird die in der Präambel erwähnte nachhaltige Entwicklung vorangetrieben?</p><p></p><p>4. Welche Anstrengungen unternimmt die Schweiz, um die Umweltverträglichkeit der WTO-Regeln zu gewährleisten?</p><p>5. Welche Förderungsmassnahmen zu Gunsten der Entwicklungsländer werden von der Schweiz initiiert oder mitgetragen?</p><p>6. Wie sind die Erfahrungen im agrarpolitischen Grenzschutz gegenüber den einheimischen Landwirtschaftsprodukten?</p><p>7. Nach welchen Kriterien werden beispielsweise die einzelnen Zollkontingente verteilt?</p><p>8. Sind aus der Sicht des Bundesrates Korrekturen am Grenzschutz notwendig?</p>
- WTO-Mitgliedschaft der Schweiz. Bericht des Bundesrates
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