Einreichen von Vorstössen ausserhalb der Session
- ShortId
-
96.3427
- Id
-
19963427
- Updated
-
10.04.2024 18:22
- Language
-
de
- Title
-
Einreichen von Vorstössen ausserhalb der Session
- AdditionalIndexing
-
Nationalrat;Ratsbüro;parlamentarischer Vorstoss;Einstimmigkeit;parlamentarisches Verfahren
- 1
-
- L04K08030308, Ratsbüro
- L06K080305030101, Nationalrat
- L05K0801010203, Einstimmigkeit
- L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vor einem Jahr lehnte das Büro, in welchem ich Mitglied war, meinen schriftlichen Antrag vom 22.09.1995 einstimmig ab. Mit diesem Antrag verlangte ich, das Einreichen parlamentarischer Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen etc.) müsse auch vor den Sessionen der eidgenössischen Räte möglich sein. Dazu müssten - so schrieb ich - die bestehenden Reglemente der beiden Räte geändert werden. Ich wies die zuständige Stelle mehrmals darauf hin, dass es diese Änderung den Parlamentariern und Parlamentarierinnen ermöglichen würde, aktuellere Vorstösse einzureichen (vgl. meinen Brief vom 22.09.1995). Ich denke nicht, dass dadurch die Zahl der Vorstösse zunehmen würde!</p><p>Ich habe festgestellt, dass das Büro seine Beschlüsse nie einstimmig fasste. Dies scheint erst jetzt der Fall zu sein, nachdem mein Kollege Mario Grassi von der CVP, der während einiger Jahre Mitglied in diesem .illustren. Gremium war, und ich das Büro verlassen haben. Daher wende ich mich erneut an das Büro. Aufgrund der Erfahrungen aus diesem ersten Legislaturjahr bin ich überzeugt, dass die politischen Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, nicht wiederholt werden.</p>
- <p>Das Büro hatte sich an seiner Sitzung vom 25. September 1995 mit einem Brief des Interpellanten vom 22. September 1995 befasst, in welchem er - wie übrigens bereits einmal zuvor - eine Änderung der Reglementsbestimmung verlangt, welche vorsieht, dass die Vorstösse "während einer Ratssitzung" eingereicht werden müssen (Art. 33 Abs. 1 GRN). Das Büro hat diesen Vorschlag abgelehnt. Der Beschluss fiel einstimmig, wie dies dem Interpellanten mitgeteilt wurde. Das Büro hat im übrigen seine Meinung nicht geändert.</p><p></p><p>Es kommt im Büro ab und zu vor, dass Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Wie aber auch in den übrigen Kommissionen des Parlamentes, liegen zu den einzelnen Geschäften der Tagesordnung verschiedene Anträge vor und es muss darüber abgestimmt werden. Dass solche Abstimmungen nicht einstimmig ausfallen, versteht sich von selbst.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage das Büro, ob es seine Beschlüsse immer einstimmig fasst. In seiner Antwort vom 25. September 1995 auf meinen Brief vom 22. September 1995 beispielsweise lehnte es meinen Antrag einstimmig ab!</p>
- Einreichen von Vorstössen ausserhalb der Session
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Vor einem Jahr lehnte das Büro, in welchem ich Mitglied war, meinen schriftlichen Antrag vom 22.09.1995 einstimmig ab. Mit diesem Antrag verlangte ich, das Einreichen parlamentarischer Vorstösse (Interpellationen, Postulate, Motionen etc.) müsse auch vor den Sessionen der eidgenössischen Räte möglich sein. Dazu müssten - so schrieb ich - die bestehenden Reglemente der beiden Räte geändert werden. Ich wies die zuständige Stelle mehrmals darauf hin, dass es diese Änderung den Parlamentariern und Parlamentarierinnen ermöglichen würde, aktuellere Vorstösse einzureichen (vgl. meinen Brief vom 22.09.1995). Ich denke nicht, dass dadurch die Zahl der Vorstösse zunehmen würde!</p><p>Ich habe festgestellt, dass das Büro seine Beschlüsse nie einstimmig fasste. Dies scheint erst jetzt der Fall zu sein, nachdem mein Kollege Mario Grassi von der CVP, der während einiger Jahre Mitglied in diesem .illustren. Gremium war, und ich das Büro verlassen haben. Daher wende ich mich erneut an das Büro. Aufgrund der Erfahrungen aus diesem ersten Legislaturjahr bin ich überzeugt, dass die politischen Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, nicht wiederholt werden.</p>
- <p>Das Büro hatte sich an seiner Sitzung vom 25. September 1995 mit einem Brief des Interpellanten vom 22. September 1995 befasst, in welchem er - wie übrigens bereits einmal zuvor - eine Änderung der Reglementsbestimmung verlangt, welche vorsieht, dass die Vorstösse "während einer Ratssitzung" eingereicht werden müssen (Art. 33 Abs. 1 GRN). Das Büro hat diesen Vorschlag abgelehnt. Der Beschluss fiel einstimmig, wie dies dem Interpellanten mitgeteilt wurde. Das Büro hat im übrigen seine Meinung nicht geändert.</p><p></p><p>Es kommt im Büro ab und zu vor, dass Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Wie aber auch in den übrigen Kommissionen des Parlamentes, liegen zu den einzelnen Geschäften der Tagesordnung verschiedene Anträge vor und es muss darüber abgestimmt werden. Dass solche Abstimmungen nicht einstimmig ausfallen, versteht sich von selbst.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage das Büro, ob es seine Beschlüsse immer einstimmig fasst. In seiner Antwort vom 25. September 1995 auf meinen Brief vom 22. September 1995 beispielsweise lehnte es meinen Antrag einstimmig ab!</p>
- Einreichen von Vorstössen ausserhalb der Session
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