DDT und ähnliche Pestizide. Herstellungs- und Ausfuhrverbot
- ShortId
-
96.3428
- Id
-
19963428
- Updated
-
10.04.2024 08:07
- Language
-
de
- Title
-
DDT und ähnliche Pestizide. Herstellungs- und Ausfuhrverbot
- AdditionalIndexing
-
Pestizid;Verhütung von Gefahren;Nord-Süd-Handel;Ausfuhrbeschränkung;Produktion
- 1
-
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L03K070602, Produktion
- L06K140108020303, Pestizid
- L04K06010302, Verhütung von Gefahren
- L05K0701020405, Nord-Süd-Handel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach einem Unterbruch von über sechs Jahren traten kürzlich im Wasser des Langensees wieder Rückstände des gefährlichen Pestizids DDT und seines Derivats DDD auf. Die Ereignisse der letzten Wochen weisen darauf hin, dass die Vergiftung kein isoliertes oder vorübergehendes Phänomen, sondern ein Dauerproblem ist, das nicht die gebotene Beachtung gefunden hat.</p><p>Das Problem ist nicht die Frage der Geniessbarkeit einiger Fischarten und auch nicht der finanzielle Schaden, der den Berufsfischern daraus entstehen kann.</p><p>Der Skandal besteht darin, dass mehr als 25 Jahre nach dem gesetzlichen Verbot von Verkauf und Einsatz dieses äusserst gefährlichen und instabilen Pestizids in den Industrieländern die Herstellung zur Ausfuhr in die Dritte Welt sowohl in der Schweiz als auch in Italien immer noch erlaubt ist.</p><p>Diese Herstellung und Ausfuhr tragen zur Vergiftung des Ökosystems bei. Zudem fordert der Einsatz des Pestizids jährlich Opfer, ganz abgesehen davon, dass es in Form von Rückständen in importierten Agrarprodukten und Blumen auch in unsere Küchen und Häuser zurückfindet. Es darf nicht vergessen werden, dass die Pestizide der DDT-Familie eine sterilisierende Wirkung haben, die sich beim Aufstieg in der Nahrungskette, an deren Spitze der Mensch steht, potenziert.</p><p>Aus all diesen Gründen ist es sinnlos, nur die Symptome zu bekämpfen - durch ein Konsumverbot für vergifteten Fisch beispielsweise. Man muss zu den Ursachen vordringen. Dies wird erreicht, wenn auf dem Gesetzgebungsweg ein absolutes Herstellungs- und Ausfuhrverbot für DDT und ähnliche Pestizide erlassen wird.</p>
- <p>Aufgrund der Bestimmungen von Anhang 3.1 der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe ist seit dem 1. September 1986 das Herstellen, Einführen, Abgeben und Verwenden von DDT und anderen persistenten halogenierten Pestiziden wie Methoxychlor, Perthane, Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Telodrin, Stroban und Toxaphen in der Schweiz verboten. Da die Herstellung und die Einfuhr verboten sind, ist auch ein Export all dieser Stoffe nicht mehr möglich. Bis vor kurzem bestand bezüglich dieses Verbotes eine Ausnahme, indem das Einführen und Weiterverarbeiten von DDT zur Wiederausfuhr gestattet war. Mit Inkrafttreten per 1. Januar 1996 wurde diese Ausnahme jedoch aufgehoben. Gleichzeitig wurden die drei weiteren halogenierten Pestizide Isodrin, Kelevan und Chlordecon verboten. Die Verwendung der meisten der genannten Stoffe war bereits 1971 mit der "Verordnung über verbotene giftige Stoffe" untersagt worden.</p><p></p><p>In zahlreichen anderen Staaten - so zum Beispiel in Italien - ist allerdings die Produktion von DDT weiterhin erlaubt und DDT wird insbesondere zur Malariabekämpfung nach wie vor verwendet. Im Rahmen der UNEP (United Nations Environmental Program) und der UNECE (United Nations Economic Commission of Europe) sind zur Zeit rechtsverbindliche Abkommen in Vorbereitung, welche darauf abzielen, diese Pestizide sowie weitere persistente organische Verbindungen möglichst weltweit zu verbieten. Die Schweiz wird sich für das Zustandekommen entsprechender Abkommen einsetzen.</p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Seit über 25 Jahren dürfen DDT und ähnliche Pestizide in den Industrieländern nicht mehr verkauft und eingesetzt werden. Die Herstellung zur Ausfuhr in die Dritte Welt hingegen ist immer noch erlaubt. Die Folgen davon, die Vergiftung von Ökosystem und Mensch, beschränken sich jedoch nicht auf die Staaten der Dritten Welt.</p><p>Die Unterzeichnenden beauftragen den Bundesrat, auf dem Gesetzgebungsweg für diese äusserst toxischen und instabilen Pestizide ein absolutes Herstellungs- und Ausfuhrverbot zu erlassen.</p>
- DDT und ähnliche Pestizide. Herstellungs- und Ausfuhrverbot
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach einem Unterbruch von über sechs Jahren traten kürzlich im Wasser des Langensees wieder Rückstände des gefährlichen Pestizids DDT und seines Derivats DDD auf. Die Ereignisse der letzten Wochen weisen darauf hin, dass die Vergiftung kein isoliertes oder vorübergehendes Phänomen, sondern ein Dauerproblem ist, das nicht die gebotene Beachtung gefunden hat.</p><p>Das Problem ist nicht die Frage der Geniessbarkeit einiger Fischarten und auch nicht der finanzielle Schaden, der den Berufsfischern daraus entstehen kann.</p><p>Der Skandal besteht darin, dass mehr als 25 Jahre nach dem gesetzlichen Verbot von Verkauf und Einsatz dieses äusserst gefährlichen und instabilen Pestizids in den Industrieländern die Herstellung zur Ausfuhr in die Dritte Welt sowohl in der Schweiz als auch in Italien immer noch erlaubt ist.</p><p>Diese Herstellung und Ausfuhr tragen zur Vergiftung des Ökosystems bei. Zudem fordert der Einsatz des Pestizids jährlich Opfer, ganz abgesehen davon, dass es in Form von Rückständen in importierten Agrarprodukten und Blumen auch in unsere Küchen und Häuser zurückfindet. Es darf nicht vergessen werden, dass die Pestizide der DDT-Familie eine sterilisierende Wirkung haben, die sich beim Aufstieg in der Nahrungskette, an deren Spitze der Mensch steht, potenziert.</p><p>Aus all diesen Gründen ist es sinnlos, nur die Symptome zu bekämpfen - durch ein Konsumverbot für vergifteten Fisch beispielsweise. Man muss zu den Ursachen vordringen. Dies wird erreicht, wenn auf dem Gesetzgebungsweg ein absolutes Herstellungs- und Ausfuhrverbot für DDT und ähnliche Pestizide erlassen wird.</p>
- <p>Aufgrund der Bestimmungen von Anhang 3.1 der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe ist seit dem 1. September 1986 das Herstellen, Einführen, Abgeben und Verwenden von DDT und anderen persistenten halogenierten Pestiziden wie Methoxychlor, Perthane, Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Telodrin, Stroban und Toxaphen in der Schweiz verboten. Da die Herstellung und die Einfuhr verboten sind, ist auch ein Export all dieser Stoffe nicht mehr möglich. Bis vor kurzem bestand bezüglich dieses Verbotes eine Ausnahme, indem das Einführen und Weiterverarbeiten von DDT zur Wiederausfuhr gestattet war. Mit Inkrafttreten per 1. Januar 1996 wurde diese Ausnahme jedoch aufgehoben. Gleichzeitig wurden die drei weiteren halogenierten Pestizide Isodrin, Kelevan und Chlordecon verboten. Die Verwendung der meisten der genannten Stoffe war bereits 1971 mit der "Verordnung über verbotene giftige Stoffe" untersagt worden.</p><p></p><p>In zahlreichen anderen Staaten - so zum Beispiel in Italien - ist allerdings die Produktion von DDT weiterhin erlaubt und DDT wird insbesondere zur Malariabekämpfung nach wie vor verwendet. Im Rahmen der UNEP (United Nations Environmental Program) und der UNECE (United Nations Economic Commission of Europe) sind zur Zeit rechtsverbindliche Abkommen in Vorbereitung, welche darauf abzielen, diese Pestizide sowie weitere persistente organische Verbindungen möglichst weltweit zu verbieten. Die Schweiz wird sich für das Zustandekommen entsprechender Abkommen einsetzen.</p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Seit über 25 Jahren dürfen DDT und ähnliche Pestizide in den Industrieländern nicht mehr verkauft und eingesetzt werden. Die Herstellung zur Ausfuhr in die Dritte Welt hingegen ist immer noch erlaubt. Die Folgen davon, die Vergiftung von Ökosystem und Mensch, beschränken sich jedoch nicht auf die Staaten der Dritten Welt.</p><p>Die Unterzeichnenden beauftragen den Bundesrat, auf dem Gesetzgebungsweg für diese äusserst toxischen und instabilen Pestizide ein absolutes Herstellungs- und Ausfuhrverbot zu erlassen.</p>
- DDT und ähnliche Pestizide. Herstellungs- und Ausfuhrverbot
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