Pflege zu Hause und in Heimen. Gesamtkonzept
- ShortId
-
96.3430
- Id
-
19963430
- Updated
-
25.06.2025 02:06
- Language
-
de
- Title
-
Pflege zu Hause und in Heimen. Gesamtkonzept
- AdditionalIndexing
-
Hauswirtschaft;Sozialeinrichtung;Spitex;unentgeltliche ärztliche Fürsorge;Sozialversicherung
- 1
-
- L05K0105051105, Spitex
- L04K01040407, Sozialeinrichtung
- L03K010401, Sozialversicherung
- L04K01050522, unentgeltliche ärztliche Fürsorge
- L05K0704060202, Hauswirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Sozialversicherungsgesetze des Bundes enthalten zahlreiche Bestimmungen über Leistungen und Beiträge für die Pflege zu Hause und in Heimen. Zu erwähnen sind insbesondere die Hilflosenentschädigungen der AHV, der IV und der Unfallversicherung, die Ergänzungsleistungen in der AHV und der IV, die Beiträge der AHV zur Förderung der Altershilfe, die Beiträge der IV an Wohnheime und an Organisationen der privaten Invalidenhilfe sowie die mit dem KVG neu eingeführten Leistungen in Pflegeheimen und bei Pflege zu Hause. Diese Leistungen sind heute zu wenig aufeinander abgestimmt und koordiniert. Zudem hat sich nach der Einführung der neuen Leistungen der Krankenversicherung gezeigt, dass dabei die Koordination mit den Leistungen der Kantone und der Gemeinden mangelhaft ist. Es besteht die Gefahr, dass sich die Kantone und Gemeinden zu Lasten der Krankenversicherung aus der Finanzierung von Spitex-Organisationen und Pflegeheimen zurückziehen. Dies hätte eine gewaltige Prämiensteigerung in der Krankenversicherung zur Folge.</p><p>Bei der heutigen Lage der Wirtschaft und der Finanzen des Bundes kann es nicht darum gehen, die vorhandenen Probleme einfach durch einen Ausbau der Leistungen zu lösen. Der Bund sollte daher die bereits bestehenden Leistungen besser aufeinander abstimmen und die vorhandenen Instrumente und Kompetenzen so benützen und einsetzen, dass dadurch eine Koordination mit den Kantonen und Gemeinden entsteht. Dadurch lassen sich die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen.</p><p>Bereits heute pflegen zahlreiche Personen, insbesondere Frauen, unter grossen persönlichen Opfern ihre Angehörigen, aber auch Dritte. Sie entlasten damit die Sozialversicherungen und die öffentliche Hand in einem grossen Ausmass. Es liegt deshalb auch im Interesse der Sozialversicherungen und der öffentlichen Hand, diese Leistungen besser zu anerkennen und zu fördern. Zu denken wäre insbesondere an die fachliche Unterstützung dieser Personen bei der Pflege sowie an ihre zeitweise Entlastung während Ferien. Im weiteren sollte die in einem grossen Ausmass vorhandene Selbstverantwortung und Eigeninitiative stärker als bisher gefördert werden, bei welchen Personen, welche auf freiwilliger Basis pflegebedürftige Mitmenschen betreut haben, ihrerseits Ansprüche auf Pflege erwerben, wenn sie später selber darauf angewiesen sein sollten.</p>
- <p>Im Dreisäulenbericht behandelt ein Abschnitt den Anpassungsbedarf in der Dreisäulenkonzeption. Dabei werden auch Überlegungen zur Anpassung der Leistungen im Bereich der Pflege behandelt (S. 45). Diese Fragen sollen in der 4. EL-Revision behandelt werden, wobei die Revision auch eine Koordination mit der Krankenversicherung und der AHV (Hilflosenentschädigung) mitbeinhalten muss. In diesem Zusammenhang werden die Anliegen der Motion behandelt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Gesetzesbestimmungen über die Pflege und Betreuung zu Hause und in Heimen in der AHV, der IV, den EL, der Krankenversicherung und der Unfallversicherung</p><p>1. zu koordinieren und zu einem Gesamtkonzept über die Leistungen der Sozialversicherung bei Pflege zu Hause und in Heimen zusammenzufügen;</p><p>2. dafür zu sorgen, dass die Leistungen des Bundes und der Sozialversicherungen mit jenen der Kantone koordiniert werden, und</p><p>3. dabei insbesondere darauf zu achten, dass Personen, welche bereit sind, die Pflege von Angehörigen oder anderen Personen zu übernehmen, unterstützt und zeitweise entlastet werden.</p>
- Pflege zu Hause und in Heimen. Gesamtkonzept
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Sozialversicherungsgesetze des Bundes enthalten zahlreiche Bestimmungen über Leistungen und Beiträge für die Pflege zu Hause und in Heimen. Zu erwähnen sind insbesondere die Hilflosenentschädigungen der AHV, der IV und der Unfallversicherung, die Ergänzungsleistungen in der AHV und der IV, die Beiträge der AHV zur Förderung der Altershilfe, die Beiträge der IV an Wohnheime und an Organisationen der privaten Invalidenhilfe sowie die mit dem KVG neu eingeführten Leistungen in Pflegeheimen und bei Pflege zu Hause. Diese Leistungen sind heute zu wenig aufeinander abgestimmt und koordiniert. Zudem hat sich nach der Einführung der neuen Leistungen der Krankenversicherung gezeigt, dass dabei die Koordination mit den Leistungen der Kantone und der Gemeinden mangelhaft ist. Es besteht die Gefahr, dass sich die Kantone und Gemeinden zu Lasten der Krankenversicherung aus der Finanzierung von Spitex-Organisationen und Pflegeheimen zurückziehen. Dies hätte eine gewaltige Prämiensteigerung in der Krankenversicherung zur Folge.</p><p>Bei der heutigen Lage der Wirtschaft und der Finanzen des Bundes kann es nicht darum gehen, die vorhandenen Probleme einfach durch einen Ausbau der Leistungen zu lösen. Der Bund sollte daher die bereits bestehenden Leistungen besser aufeinander abstimmen und die vorhandenen Instrumente und Kompetenzen so benützen und einsetzen, dass dadurch eine Koordination mit den Kantonen und Gemeinden entsteht. Dadurch lassen sich die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen.</p><p>Bereits heute pflegen zahlreiche Personen, insbesondere Frauen, unter grossen persönlichen Opfern ihre Angehörigen, aber auch Dritte. Sie entlasten damit die Sozialversicherungen und die öffentliche Hand in einem grossen Ausmass. Es liegt deshalb auch im Interesse der Sozialversicherungen und der öffentlichen Hand, diese Leistungen besser zu anerkennen und zu fördern. Zu denken wäre insbesondere an die fachliche Unterstützung dieser Personen bei der Pflege sowie an ihre zeitweise Entlastung während Ferien. Im weiteren sollte die in einem grossen Ausmass vorhandene Selbstverantwortung und Eigeninitiative stärker als bisher gefördert werden, bei welchen Personen, welche auf freiwilliger Basis pflegebedürftige Mitmenschen betreut haben, ihrerseits Ansprüche auf Pflege erwerben, wenn sie später selber darauf angewiesen sein sollten.</p>
- <p>Im Dreisäulenbericht behandelt ein Abschnitt den Anpassungsbedarf in der Dreisäulenkonzeption. Dabei werden auch Überlegungen zur Anpassung der Leistungen im Bereich der Pflege behandelt (S. 45). Diese Fragen sollen in der 4. EL-Revision behandelt werden, wobei die Revision auch eine Koordination mit der Krankenversicherung und der AHV (Hilflosenentschädigung) mitbeinhalten muss. In diesem Zusammenhang werden die Anliegen der Motion behandelt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Gesetzesbestimmungen über die Pflege und Betreuung zu Hause und in Heimen in der AHV, der IV, den EL, der Krankenversicherung und der Unfallversicherung</p><p>1. zu koordinieren und zu einem Gesamtkonzept über die Leistungen der Sozialversicherung bei Pflege zu Hause und in Heimen zusammenzufügen;</p><p>2. dafür zu sorgen, dass die Leistungen des Bundes und der Sozialversicherungen mit jenen der Kantone koordiniert werden, und</p><p>3. dabei insbesondere darauf zu achten, dass Personen, welche bereit sind, die Pflege von Angehörigen oder anderen Personen zu übernehmen, unterstützt und zeitweise entlastet werden.</p>
- Pflege zu Hause und in Heimen. Gesamtkonzept
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