Arzneimittelpreise
- ShortId
-
96.3437
- Id
-
19963437
- Updated
-
10.04.2024 14:37
- Language
-
de
- Title
-
Arzneimittelpreise
- AdditionalIndexing
-
Krankenversicherung;Medikament;Preispolitik
- 1
-
- L05K0105030102, Medikament
- L03K110503, Preispolitik
- L04K01040109, Krankenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zur Frage 1</p><p></p><p>Obwohl von der ersten Überprüfungsetappe, welche die rund 280 zwischen 1955 (erste Spezialitätenliste) und 1965 in die Spezialitätenliste aufgenommenen Arzneimitteln erfasst hat, weniger deutliche Kosteneinsparungen erwartet wurden als von den bis 1999 folgenden drei Tranchen - die "alten" Medikamente weisen im Vergleich zu den "neueren" ein eher tieferes Preisniveau auf - ist der Preissenkungseffekt in der Tat ungenügend geblieben. Die Hauptgründe hierfür liegen vor allem darin, dass das zuständige Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) nicht alle im Verordnungsrecht verankerten Bedingungen geprüft hat, sondern indem es den Preis jedes Medikamentes gestützt auf den Durchschnitt der Preise des betreffenden Medikamentes - gestützt auf den Durchschnitt der Preise des betreffenden Medikamentes in Deutschland, Dänemark und den Niederlande - neu festlegte. Da es auch Arzneimittel gab, die in der Schweiz billiger sind als in den erwähnten Vergleichsländern, erlaubte das BSV zudem den Firmen - auch ohne entsprechenden Antrag - die Preise von knapp 90 Präparaten auf den 15. September 1996 zu erhöhen. Es bleibt deshalb festzuhalten, dass es sich weitgehend um ein Vollzugsproblem und nicht um ein Versagen des Systems als solches, wie es vom Interpellanten vermutet wird, gehandelt hat.</p><p></p><p>Zu den Fragen 2 und 3</p><p></p><p>Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung der Preisüberwachung hat das Eidgenössische Departement des Innern das BSV angewiesen, die verfügten Preiserhöhungen in Wiedererwägung zu ziehen. Preiserhöhungen soll es nicht von Amtes wegen, sondern nur aufgrund von Gesuchen, die gemäss allen Aufnahmekriterien begründet sind, gewähren. Zudem soll es auch die Arzneimittel, die im Ausland nicht im Handel sind, aufgrund aller Aufnahmekriterien überprüfen. Weiter soll es in den Überprüfungen 1997 bis 1999 alle Arzneimittel aufgrund aller Aufnahmekriterien einbeziehen. Schliesslich wird das BSV bei den künftigen Überprüfungsrunden die Stellungnahme der Preisüberwachung einholen, wenn es Preiserhöhungsgesuche zu beurteilen haben wird. Mit diesen Weisungen sind alle Massnahmen getroffen worden, um eine verordnungskonforme Umsetzung der anstehenden Preisüberprüfungsrunden zu ermöglichen.</p><p></p><p>Zur Frage 4</p><p></p><p>Der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) gehören insbesondere wissenschaftliche Experten sowie Vertretungen der Kranken- und Unfallversicherer, der FMH, des Schweizerischen Apothekerverbandes und der Spitäler an. Eine Vertretung der Preisüberwachung nimmt an den Sitzungen teil.</p><p></p><p>Die EAK hat beratende Funktion. Sie hat die Durchführung der Überprüfung nach 15jährigem SL-Eintrag zwar eingehend erörtert, vollzogen wurden die Preisanpassungen hingegen durch das BSV. Die Überprüfung erfolgte erstmals 1996. Es wurde nicht erwartet, dass der gewählte Auslandpreisvergleich zu Erhöhungen in dieser Anzahl und in diesem Umfang führt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bilanz der erstmaligen Anpassung der Arzneimittelpreise ist zumindest als enttäuschend:</p><p>Von 70 beschlossenen Preissenkungen wurden nur 33 tatsächlich umgesetzt, gegen 37 wurde Beschwerde erhoben. Schlimmer noch: Es wurden 90 Preiserhöhungen bekanntgegeben, wovon 70 Prozent auch umgesetzt wurden. Im Endergebnis ist somit gar ein leichter Kostenanstieg zu verzeichnen. Unglaublich, aber wahr!</p><p>Dies beweist, dass das System, mit welchem Einsparungen erreicht werden sollten, versagt hat.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die Gründe für dieses Versagen?</p><p>2. Darf man hoffen, dass im nächsten Jahr aus den Fehlern gelernt wird?</p><p>3. Ist es wirklich die Aufgabe des BSV, die Hersteller zu ermuntern, die Preise einiger ihrer Produkte zu erhöhen?</p><p>4. Erfüllt die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) ihre Aufgabe tatsächlich noch im Sinne des neuen KVG?</p>
- Arzneimittelpreise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zur Frage 1</p><p></p><p>Obwohl von der ersten Überprüfungsetappe, welche die rund 280 zwischen 1955 (erste Spezialitätenliste) und 1965 in die Spezialitätenliste aufgenommenen Arzneimitteln erfasst hat, weniger deutliche Kosteneinsparungen erwartet wurden als von den bis 1999 folgenden drei Tranchen - die "alten" Medikamente weisen im Vergleich zu den "neueren" ein eher tieferes Preisniveau auf - ist der Preissenkungseffekt in der Tat ungenügend geblieben. Die Hauptgründe hierfür liegen vor allem darin, dass das zuständige Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) nicht alle im Verordnungsrecht verankerten Bedingungen geprüft hat, sondern indem es den Preis jedes Medikamentes gestützt auf den Durchschnitt der Preise des betreffenden Medikamentes - gestützt auf den Durchschnitt der Preise des betreffenden Medikamentes in Deutschland, Dänemark und den Niederlande - neu festlegte. Da es auch Arzneimittel gab, die in der Schweiz billiger sind als in den erwähnten Vergleichsländern, erlaubte das BSV zudem den Firmen - auch ohne entsprechenden Antrag - die Preise von knapp 90 Präparaten auf den 15. September 1996 zu erhöhen. Es bleibt deshalb festzuhalten, dass es sich weitgehend um ein Vollzugsproblem und nicht um ein Versagen des Systems als solches, wie es vom Interpellanten vermutet wird, gehandelt hat.</p><p></p><p>Zu den Fragen 2 und 3</p><p></p><p>Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung der Preisüberwachung hat das Eidgenössische Departement des Innern das BSV angewiesen, die verfügten Preiserhöhungen in Wiedererwägung zu ziehen. Preiserhöhungen soll es nicht von Amtes wegen, sondern nur aufgrund von Gesuchen, die gemäss allen Aufnahmekriterien begründet sind, gewähren. Zudem soll es auch die Arzneimittel, die im Ausland nicht im Handel sind, aufgrund aller Aufnahmekriterien überprüfen. Weiter soll es in den Überprüfungen 1997 bis 1999 alle Arzneimittel aufgrund aller Aufnahmekriterien einbeziehen. Schliesslich wird das BSV bei den künftigen Überprüfungsrunden die Stellungnahme der Preisüberwachung einholen, wenn es Preiserhöhungsgesuche zu beurteilen haben wird. Mit diesen Weisungen sind alle Massnahmen getroffen worden, um eine verordnungskonforme Umsetzung der anstehenden Preisüberprüfungsrunden zu ermöglichen.</p><p></p><p>Zur Frage 4</p><p></p><p>Der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) gehören insbesondere wissenschaftliche Experten sowie Vertretungen der Kranken- und Unfallversicherer, der FMH, des Schweizerischen Apothekerverbandes und der Spitäler an. Eine Vertretung der Preisüberwachung nimmt an den Sitzungen teil.</p><p></p><p>Die EAK hat beratende Funktion. Sie hat die Durchführung der Überprüfung nach 15jährigem SL-Eintrag zwar eingehend erörtert, vollzogen wurden die Preisanpassungen hingegen durch das BSV. Die Überprüfung erfolgte erstmals 1996. Es wurde nicht erwartet, dass der gewählte Auslandpreisvergleich zu Erhöhungen in dieser Anzahl und in diesem Umfang führt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bilanz der erstmaligen Anpassung der Arzneimittelpreise ist zumindest als enttäuschend:</p><p>Von 70 beschlossenen Preissenkungen wurden nur 33 tatsächlich umgesetzt, gegen 37 wurde Beschwerde erhoben. Schlimmer noch: Es wurden 90 Preiserhöhungen bekanntgegeben, wovon 70 Prozent auch umgesetzt wurden. Im Endergebnis ist somit gar ein leichter Kostenanstieg zu verzeichnen. Unglaublich, aber wahr!</p><p>Dies beweist, dass das System, mit welchem Einsparungen erreicht werden sollten, versagt hat.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die Gründe für dieses Versagen?</p><p>2. Darf man hoffen, dass im nächsten Jahr aus den Fehlern gelernt wird?</p><p>3. Ist es wirklich die Aufgabe des BSV, die Hersteller zu ermuntern, die Preise einiger ihrer Produkte zu erhöhen?</p><p>4. Erfüllt die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) ihre Aufgabe tatsächlich noch im Sinne des neuen KVG?</p>
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