Erziehung, soziale Sicherheit, Gleichstellung: Schweiz fällt zurück
- ShortId
-
96.3443
- Id
-
19963443
- Updated
-
10.04.2024 13:24
- Language
-
de
- Title
-
Erziehung, soziale Sicherheit, Gleichstellung: Schweiz fällt zurück
- AdditionalIndexing
-
Gleichstellung von Mann und Frau;UNDP;Bildung (allgemein);Ländervergleich;Sozialversicherung;Wettbewerbsfähigkeit
- 1
-
- L04K15040108, UNDP
- L04K02022201, Ländervergleich
- L01K13, Bildung (allgemein)
- L03K010401, Sozialversicherung
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Fragen 1 und 2</p><p></p><p>Der Index für menschliche Entwicklung (HD) setzt sich aus drei Indikatoren zusammen. Enthalten sind der Lebenserwartungsindex (Lebenserwartung bei der Geburt), der Bildungsstandindex (Anteil der über 15jährigen, welche Lese- und Schreibkenntnisse haben (2/3), sowie eine kombinierte Quote aus dem Anteil der sich in Ausbildung befindenden an der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe der Schulabschlüsse auf den drei Schulstufen), sowie der Lebensstandard (kaufkraftbereinigtes BIP pro Kopf).</p><p></p><p>Der Bundesrat glaubt aufgrund der eben genannten Ausführungen nicht, dass es der UNDP-Bericht erlaubt, die Behauptung, die Sozialausgaben hätten einen negativen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit, zu begründen.</p><p></p><p>Die Schweiz hat sich 1993 gegenüber dem Vorjahr von Rang 13 auf Rang 15 bewegt, d.h. Österreich und Neuseeland liegen nun vor der Schweiz. In der Schweiz ist einzig der Index des BIP (real) pro Kopf geringfügig gesunken. Im Gegensatz dazu ist in Österreich der Lebenserwartungsindex leicht gestiegen (obwohl noch immer unter demjenigen der Schweiz) und in Neuseeland der Ausbildungsindex und das BIP (real) pro Kopf. Die Länder liegen bezüglich HDI sehr nahe beieinander, die Unterschiede sind sehr gering.</p><p></p><p>Diese Rangfolge der vom UNDP berücksichtigten Länder beruht auf einem Missverständnis: Der HDI, der diese Länderrangfolge festlegt, wurde so konzipiert, dass er die Situation weltweit widerspiegelt. Er basiert auf verschiedenen Indikatoren und die ihm zu Grunde liegenden Daten haben in allen Ländern der Welt vorhanden zu sein (fehlen diese Daten, hat man sich auf zuverlässige Schätzungen zu stützen). Das UNDP ist deshalb gezwungen, die Zahl der im HDI enthaltenen Variablen stark zu limitieren. So werden beispielsweise die Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherheit, die ein wichtiges Element für den Vergleich der Entwicklungsländer in diesem Zusammenhang darstellen, in diesem Indikator nicht widerspiegelt (siehe weiter im Text).</p><p></p><p>Der UNDP-Bericht und insbesondere der HDI enthalten Globalübersichten. Sie weisen auf die Inegalitäten bei der Verteilung der Einkommen wie auch bei der Gleichstellung von Frau und Mann hin. Jedoch ist der HDI zu grob gegliedert, um die einzelnen Staaten untereinander vergleichen zu können. Dazu müssten weitere Variablen hinzugefügt werden, damit sichere Schlüsse gezogen werden können. Vor allem handelt es sich beim Index für menschliche Entwicklung nicht um ein adäquates Instrument, um eine Feinaufgliederung zwischen den Entwicklungsländern zu ermöglichen. Die Schweiz gehört beispielsweise zu den sogenannten Ländern mit einer "hohen menschlichen Entwicklung" und liegt an der Spitze dieser Kategorie.</p><p></p><p>Im übrigen weist das UNDP die reichen Länder darauf hin, dass der "Bericht über die menschliche Entwicklung" nicht zum Ziel hat, ihnen den Vergleich mit anderen Staaten ihrer Kategorie zu erlauben, sondern er soll sie lediglich dazu anregen, die geeigneten Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen, die es ihnen erlauben, die dringendsten Probleme zu erkennen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ihm solche Instrumente in seinem Kompetenzbereich zugute kommen und er die notwendigen Schritte unternommen hat, um die noch fehlenden Grundlagen zu ergänzen (siehe weiter im Text).</p><p></p><p>Bildung</p><p></p><p>Im Bereich der Bildung haben die OECD und ihre Mitgliedsstaaten in den letzten Jahren rund 50 international vergleichbare Indikatoren definiert. Es wurden grosse Anstrengungen unternommen, um die Vergleichbarkeit der für deren Berechnung nötigen nationalen Datensätze (Bildungsstatistiken, Systembeschreibungen, Klassifikationen) herzustellen. Im Licht dieser Arbeiten und in bezug auf andere europäische Länder erscheint die Position der Schweiz im UNDP-Bericht im Bereich Bildung als plausibel und die Positionsänderung als nicht dramatisch; die Spannweite der Indikator-Werte für die europäischen Länder ist ohnehin relativ klein. Rangverschiebungen können einerseits auf Neudefinitionen der Indikatoren und auf die Verwendung verbesserter nationaler Datensätze zurückgehen (beides wird für UNDP-Berichte laufend praktiziert), andererseits auf reale Veränderungen in den Ländern. So war etwa in der Schweiz - im Gegensatz zu anderen Ländern - in den letzten Jahren eine immigrationsbedingte, leichte Verflachung der Beteiligungsraten in der nach-obligatorischen Bildung festzustellen.</p><p></p><p>Soziale Sicherheit</p><p></p><p>Gemäss Bericht soll die Schweiz 1992 14 Prozent des BIP für Sozialausgaben aufgewendet haben. Hier sei hervorgehoben, dass diese Zahl erinnerungshalber aufgeführt wird, und die Ausgaben im Bereich der Sozialen Sicherheit nicht im Index für menschliche Entwicklung berücksichtigt werden. In der UNDP-Rangfolge tauchen diese Ausgaben für die Schweiz also nirgends auf. Der Rangverlust der Schweiz in der UNDP-Klassierung widerspiegelt somit in keiner Weise eine rückläufige Entwicklung im Sozialbereich.</p><p></p><p>Die Daten stammen höchstwahrscheinlich aus einer Umfrage des Internationalen Arbeitsamtes (IAA). Wie aus diesen Daten ein Anteil der Sozialausgaben am BIP von 14 Prozent berechnet wurde, ist nicht bekannt. So enthalten die Daten des IAA keine Angaben zu gesamtschweizerischen Familienzulagen, zur Sozialhilfe und zu Lohnfortzahlungen bei Krankheitsfall oder Mutterschaft. Im Gegensatz dazu weist ein internationaler Vergleich der OECD eine Sozialausgabenquote für die Schweiz von 21,4 Prozent des BIP aus. Auch bei diesen Daten sind die Sozialhilfe und die Lohnfortzahlung für die Schweiz nicht enthalten. Der Vergleich berücksichtigt auch keinerlei Unterschiede bezüglich Steuern und Sozialausgaben in den einzelnen Ländern. Die OECD ist daran, die Datenbasis der Sozialausgaben so zu erweitern, dass internationale Vergleiche besser möglich werden.</p><p></p><p>Gleichstellung von Mann und Frau</p><p></p><p>Der geschlechtsbezogene Entwicklungsindex (GDI), auf den der Bericht in diesem Zusammenhang verweist, setzt sich aus den gleichen drei Indikatoren wie der HDI zusammen. Unterschiede gibt es insofern, als die Durchschnittsangaben für jedes Land bei der Lebenserwartung, der Bildung und beim Einkommen korrigiert wurden, um den soziologisch bedingten Unterschieden zwischen Frauen und Männern in diesen drei Bereichen Rechnung zu tragen. Die Schweiz liegt 1993 im Bericht 1996 beim GDI auf Rang 19 gegenüber Rang 15 beim HDI (Vorjahr 13. bzw. 15. Rang). Dies bedeutet grundsätzlich, dass die Rangfolge des GDI schlechter ist als diejenige des HDI. Aus nachfolgenden Gründen gilt es jedoch, diese Klassifizierung zu relativieren. Das Zurückfallen der Schweiz könnte nicht durch eine Verschlechterung der Situation der Frauen in der Schweiz verursacht worden sein, sondern durch die Tatsache, dass in den anderen Industrieländern die früher vorgenommenen Gleichstellungsmassnahmen bereits greifen. Diese Massnahmen fehlen in der Schweiz zum Teil noch (z.B. Frauenquoten in den Parteien) oder sie wurden erst kürzlich erkämpft (z.B. Gleichstellungsgesetz für das Erwerbsleben). In der Gruppe der Entwicklungsländer, in der sich die Schweiz befindet, gibt es jedoch zwischen dem HDI und dem GDI keine bedeutenden Unterschiede an der Spitze. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Zurückfallen der Schweiz in der UNDP-Rangliste nicht auf eine Verschlechterung der Situation der Frauen in unserem Land schliessen lässt. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Umsetzung der Gleichstellung ein prioritäres Ziel der laufenden Legislaturperiode ist.</p><p></p><p>Im übrigen enthält der zweite Bericht des Bundesamtes für Statistik "Auf dem Weg zur Gleichstellung? Frauen und Männer in der Schweiz" aus dem Jahre 1996 aussagekräftigere Daten als der "Bericht über die menschliche Entwicklung" des UNDP. Der BFS-Bericht gibt eine gute Übersicht über Daten, welche die unterschiedliche Situation von Frauen und Männern in der Schweiz dokumentieren und erfasst eine Reihe von Bereichen (Bevölkerung, Gesundheit und Krankheit, Haushaltarbeit, Mutterschaft und Kinderbetreuung, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzielle Ressourcen, Wissenschaft und Forschung, Politik und Macht, Kriminalität und Gewalt).</p><p></p><p>Frage 3</p><p></p><p>Bildung</p><p></p><p>Das Bildungswesen ist in der Schweiz bekanntlich primär die Angelegenheit der Kantone. Dies gilt insbesondere für die Grundschulausbildung und ganz generell für das Führen von Schulen (der Bund selber führt, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, keine eigenen Schulen). Auch liegt es nicht am Bund, gesetztenfalls geeignete Massnahmen durchzusetzen, um die Position der Schweiz in internationalen Vergleichen zu verbessern. Der Bund hat nur äusserst beschränkte Einwirkungsmöglichkeiten, und dies meist nur indirekt über Beiträge (Beiträge an die kantonalen Stipendienaufwendungen und kantonalen Hochschulen). Der Bundesrat ist aber bereit, die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren über das Anliegen des Interpellanten in Kenntnis zu setzen.</p><p></p><p>Soziale Sicherheit</p><p></p><p>Für den Bundesrat liegen die Prioritäten neu bei der Stärkung des Wirtschaftsplatzes Schweiz, der Sanierung des Bundeshaushaltes sowie einer tragbaren Anpassung der Sozialversicherungen. Er hat die von der interdepartementalen Arbeitsgruppe IDA FiSo aufgezeigten Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen zur Kenntnis genommen und deren Nutzen hervorgehoben. Wie der Bundesrat weiter erklärt hat, ist er überzeugt, dass in unserem Sozialversicherungssystem kein grundlegender Richtungswechsel notwendig ist. Dennoch hat er, um die Analyse der Arbeitsgruppe zu ergänzen die sich auf die gegenwärtigen Leistungen gestützt hat, entschieden, die Leistungen noch einmal prüfen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die sozialen und finanziellen Folgen eines Aus- oder Abbaus von bestimmten Sozialversicherungsleistungen. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse dieser Arbeiten dürften somit künftige Revisionen zu einer Festigung des heutigen Systems beitragen und ein nachhaltiges globales Gleichgewicht sicherstellen.</p><p></p><p>Einige dringende Geschäfte werden bereits vor der Veröffentlichung dieser Ergebnisse in Angriff genommen (Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung, Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung). Zu berücksichtigen sind in jedem Fall auch die finanziellen Interdependenzen dieser drei Projekte, damit der schwierigen wirtschaftlichen Situation Rechnung getragen werden kann und diese nicht noch verschärft wird. Im übrigen wird ein Revisionsentwurf der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vorbereitet werden. Die Vorbereitungsarbeiten zur 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge werden weitergeführt, damit diese zusammen mit der 11. AHV-Revision vorgestellt werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) erstellte "Bericht über die menschliche Entwicklung" enthält eine Rangfolge der 174 berücksichtigten Staaten; die Schweiz ist darin vom 12. auf den 15. Rang zurückgefallen. Ihr schlechtes Abschneiden hängt vor allem mit ihrem mangelhaften Leistungsausweis im Bereich der Erziehung und der Schulbildung (19. Rang), der sozialen Sicherheit (die Schweiz gab dafür 1992 nur 14 Prozent ihres Bruttoszialproduktes aus, was die niedrigste Quote in West- und Südeuropa ist) sowie der Gleichstellung von Frau und Mann (19. Rang) zusammen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>- Welche Schlüsse zieht er aus dem UNDP-Bericht?</p><p>- Ist er nicht der Auffassung, dass dieser Bericht die Behauptung relativiert, die Schweiz habe als Land mit zu hohen Sozialabgaben und nicht mehr tragbaren Produktionskosten an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst?</p><p>- Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Position der Schweiz in den erwähnten Bereichen (Erziehung und Schulbildung, soziale Sicherheit, Gleichstellung von Frau und Mann) zu verbessern?</p>
- Erziehung, soziale Sicherheit, Gleichstellung: Schweiz fällt zurück
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Fragen 1 und 2</p><p></p><p>Der Index für menschliche Entwicklung (HD) setzt sich aus drei Indikatoren zusammen. Enthalten sind der Lebenserwartungsindex (Lebenserwartung bei der Geburt), der Bildungsstandindex (Anteil der über 15jährigen, welche Lese- und Schreibkenntnisse haben (2/3), sowie eine kombinierte Quote aus dem Anteil der sich in Ausbildung befindenden an der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe der Schulabschlüsse auf den drei Schulstufen), sowie der Lebensstandard (kaufkraftbereinigtes BIP pro Kopf).</p><p></p><p>Der Bundesrat glaubt aufgrund der eben genannten Ausführungen nicht, dass es der UNDP-Bericht erlaubt, die Behauptung, die Sozialausgaben hätten einen negativen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit, zu begründen.</p><p></p><p>Die Schweiz hat sich 1993 gegenüber dem Vorjahr von Rang 13 auf Rang 15 bewegt, d.h. Österreich und Neuseeland liegen nun vor der Schweiz. In der Schweiz ist einzig der Index des BIP (real) pro Kopf geringfügig gesunken. Im Gegensatz dazu ist in Österreich der Lebenserwartungsindex leicht gestiegen (obwohl noch immer unter demjenigen der Schweiz) und in Neuseeland der Ausbildungsindex und das BIP (real) pro Kopf. Die Länder liegen bezüglich HDI sehr nahe beieinander, die Unterschiede sind sehr gering.</p><p></p><p>Diese Rangfolge der vom UNDP berücksichtigten Länder beruht auf einem Missverständnis: Der HDI, der diese Länderrangfolge festlegt, wurde so konzipiert, dass er die Situation weltweit widerspiegelt. Er basiert auf verschiedenen Indikatoren und die ihm zu Grunde liegenden Daten haben in allen Ländern der Welt vorhanden zu sein (fehlen diese Daten, hat man sich auf zuverlässige Schätzungen zu stützen). Das UNDP ist deshalb gezwungen, die Zahl der im HDI enthaltenen Variablen stark zu limitieren. So werden beispielsweise die Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherheit, die ein wichtiges Element für den Vergleich der Entwicklungsländer in diesem Zusammenhang darstellen, in diesem Indikator nicht widerspiegelt (siehe weiter im Text).</p><p></p><p>Der UNDP-Bericht und insbesondere der HDI enthalten Globalübersichten. Sie weisen auf die Inegalitäten bei der Verteilung der Einkommen wie auch bei der Gleichstellung von Frau und Mann hin. Jedoch ist der HDI zu grob gegliedert, um die einzelnen Staaten untereinander vergleichen zu können. Dazu müssten weitere Variablen hinzugefügt werden, damit sichere Schlüsse gezogen werden können. Vor allem handelt es sich beim Index für menschliche Entwicklung nicht um ein adäquates Instrument, um eine Feinaufgliederung zwischen den Entwicklungsländern zu ermöglichen. Die Schweiz gehört beispielsweise zu den sogenannten Ländern mit einer "hohen menschlichen Entwicklung" und liegt an der Spitze dieser Kategorie.</p><p></p><p>Im übrigen weist das UNDP die reichen Länder darauf hin, dass der "Bericht über die menschliche Entwicklung" nicht zum Ziel hat, ihnen den Vergleich mit anderen Staaten ihrer Kategorie zu erlauben, sondern er soll sie lediglich dazu anregen, die geeigneten Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen, die es ihnen erlauben, die dringendsten Probleme zu erkennen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ihm solche Instrumente in seinem Kompetenzbereich zugute kommen und er die notwendigen Schritte unternommen hat, um die noch fehlenden Grundlagen zu ergänzen (siehe weiter im Text).</p><p></p><p>Bildung</p><p></p><p>Im Bereich der Bildung haben die OECD und ihre Mitgliedsstaaten in den letzten Jahren rund 50 international vergleichbare Indikatoren definiert. Es wurden grosse Anstrengungen unternommen, um die Vergleichbarkeit der für deren Berechnung nötigen nationalen Datensätze (Bildungsstatistiken, Systembeschreibungen, Klassifikationen) herzustellen. Im Licht dieser Arbeiten und in bezug auf andere europäische Länder erscheint die Position der Schweiz im UNDP-Bericht im Bereich Bildung als plausibel und die Positionsänderung als nicht dramatisch; die Spannweite der Indikator-Werte für die europäischen Länder ist ohnehin relativ klein. Rangverschiebungen können einerseits auf Neudefinitionen der Indikatoren und auf die Verwendung verbesserter nationaler Datensätze zurückgehen (beides wird für UNDP-Berichte laufend praktiziert), andererseits auf reale Veränderungen in den Ländern. So war etwa in der Schweiz - im Gegensatz zu anderen Ländern - in den letzten Jahren eine immigrationsbedingte, leichte Verflachung der Beteiligungsraten in der nach-obligatorischen Bildung festzustellen.</p><p></p><p>Soziale Sicherheit</p><p></p><p>Gemäss Bericht soll die Schweiz 1992 14 Prozent des BIP für Sozialausgaben aufgewendet haben. Hier sei hervorgehoben, dass diese Zahl erinnerungshalber aufgeführt wird, und die Ausgaben im Bereich der Sozialen Sicherheit nicht im Index für menschliche Entwicklung berücksichtigt werden. In der UNDP-Rangfolge tauchen diese Ausgaben für die Schweiz also nirgends auf. Der Rangverlust der Schweiz in der UNDP-Klassierung widerspiegelt somit in keiner Weise eine rückläufige Entwicklung im Sozialbereich.</p><p></p><p>Die Daten stammen höchstwahrscheinlich aus einer Umfrage des Internationalen Arbeitsamtes (IAA). Wie aus diesen Daten ein Anteil der Sozialausgaben am BIP von 14 Prozent berechnet wurde, ist nicht bekannt. So enthalten die Daten des IAA keine Angaben zu gesamtschweizerischen Familienzulagen, zur Sozialhilfe und zu Lohnfortzahlungen bei Krankheitsfall oder Mutterschaft. Im Gegensatz dazu weist ein internationaler Vergleich der OECD eine Sozialausgabenquote für die Schweiz von 21,4 Prozent des BIP aus. Auch bei diesen Daten sind die Sozialhilfe und die Lohnfortzahlung für die Schweiz nicht enthalten. Der Vergleich berücksichtigt auch keinerlei Unterschiede bezüglich Steuern und Sozialausgaben in den einzelnen Ländern. Die OECD ist daran, die Datenbasis der Sozialausgaben so zu erweitern, dass internationale Vergleiche besser möglich werden.</p><p></p><p>Gleichstellung von Mann und Frau</p><p></p><p>Der geschlechtsbezogene Entwicklungsindex (GDI), auf den der Bericht in diesem Zusammenhang verweist, setzt sich aus den gleichen drei Indikatoren wie der HDI zusammen. Unterschiede gibt es insofern, als die Durchschnittsangaben für jedes Land bei der Lebenserwartung, der Bildung und beim Einkommen korrigiert wurden, um den soziologisch bedingten Unterschieden zwischen Frauen und Männern in diesen drei Bereichen Rechnung zu tragen. Die Schweiz liegt 1993 im Bericht 1996 beim GDI auf Rang 19 gegenüber Rang 15 beim HDI (Vorjahr 13. bzw. 15. Rang). Dies bedeutet grundsätzlich, dass die Rangfolge des GDI schlechter ist als diejenige des HDI. Aus nachfolgenden Gründen gilt es jedoch, diese Klassifizierung zu relativieren. Das Zurückfallen der Schweiz könnte nicht durch eine Verschlechterung der Situation der Frauen in der Schweiz verursacht worden sein, sondern durch die Tatsache, dass in den anderen Industrieländern die früher vorgenommenen Gleichstellungsmassnahmen bereits greifen. Diese Massnahmen fehlen in der Schweiz zum Teil noch (z.B. Frauenquoten in den Parteien) oder sie wurden erst kürzlich erkämpft (z.B. Gleichstellungsgesetz für das Erwerbsleben). In der Gruppe der Entwicklungsländer, in der sich die Schweiz befindet, gibt es jedoch zwischen dem HDI und dem GDI keine bedeutenden Unterschiede an der Spitze. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Zurückfallen der Schweiz in der UNDP-Rangliste nicht auf eine Verschlechterung der Situation der Frauen in unserem Land schliessen lässt. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Umsetzung der Gleichstellung ein prioritäres Ziel der laufenden Legislaturperiode ist.</p><p></p><p>Im übrigen enthält der zweite Bericht des Bundesamtes für Statistik "Auf dem Weg zur Gleichstellung? Frauen und Männer in der Schweiz" aus dem Jahre 1996 aussagekräftigere Daten als der "Bericht über die menschliche Entwicklung" des UNDP. Der BFS-Bericht gibt eine gute Übersicht über Daten, welche die unterschiedliche Situation von Frauen und Männern in der Schweiz dokumentieren und erfasst eine Reihe von Bereichen (Bevölkerung, Gesundheit und Krankheit, Haushaltarbeit, Mutterschaft und Kinderbetreuung, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzielle Ressourcen, Wissenschaft und Forschung, Politik und Macht, Kriminalität und Gewalt).</p><p></p><p>Frage 3</p><p></p><p>Bildung</p><p></p><p>Das Bildungswesen ist in der Schweiz bekanntlich primär die Angelegenheit der Kantone. Dies gilt insbesondere für die Grundschulausbildung und ganz generell für das Führen von Schulen (der Bund selber führt, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, keine eigenen Schulen). Auch liegt es nicht am Bund, gesetztenfalls geeignete Massnahmen durchzusetzen, um die Position der Schweiz in internationalen Vergleichen zu verbessern. Der Bund hat nur äusserst beschränkte Einwirkungsmöglichkeiten, und dies meist nur indirekt über Beiträge (Beiträge an die kantonalen Stipendienaufwendungen und kantonalen Hochschulen). Der Bundesrat ist aber bereit, die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren über das Anliegen des Interpellanten in Kenntnis zu setzen.</p><p></p><p>Soziale Sicherheit</p><p></p><p>Für den Bundesrat liegen die Prioritäten neu bei der Stärkung des Wirtschaftsplatzes Schweiz, der Sanierung des Bundeshaushaltes sowie einer tragbaren Anpassung der Sozialversicherungen. Er hat die von der interdepartementalen Arbeitsgruppe IDA FiSo aufgezeigten Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen zur Kenntnis genommen und deren Nutzen hervorgehoben. Wie der Bundesrat weiter erklärt hat, ist er überzeugt, dass in unserem Sozialversicherungssystem kein grundlegender Richtungswechsel notwendig ist. Dennoch hat er, um die Analyse der Arbeitsgruppe zu ergänzen die sich auf die gegenwärtigen Leistungen gestützt hat, entschieden, die Leistungen noch einmal prüfen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die sozialen und finanziellen Folgen eines Aus- oder Abbaus von bestimmten Sozialversicherungsleistungen. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse dieser Arbeiten dürften somit künftige Revisionen zu einer Festigung des heutigen Systems beitragen und ein nachhaltiges globales Gleichgewicht sicherstellen.</p><p></p><p>Einige dringende Geschäfte werden bereits vor der Veröffentlichung dieser Ergebnisse in Angriff genommen (Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung, Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung). Zu berücksichtigen sind in jedem Fall auch die finanziellen Interdependenzen dieser drei Projekte, damit der schwierigen wirtschaftlichen Situation Rechnung getragen werden kann und diese nicht noch verschärft wird. Im übrigen wird ein Revisionsentwurf der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vorbereitet werden. Die Vorbereitungsarbeiten zur 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge werden weitergeführt, damit diese zusammen mit der 11. AHV-Revision vorgestellt werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) erstellte "Bericht über die menschliche Entwicklung" enthält eine Rangfolge der 174 berücksichtigten Staaten; die Schweiz ist darin vom 12. auf den 15. Rang zurückgefallen. Ihr schlechtes Abschneiden hängt vor allem mit ihrem mangelhaften Leistungsausweis im Bereich der Erziehung und der Schulbildung (19. Rang), der sozialen Sicherheit (die Schweiz gab dafür 1992 nur 14 Prozent ihres Bruttoszialproduktes aus, was die niedrigste Quote in West- und Südeuropa ist) sowie der Gleichstellung von Frau und Mann (19. Rang) zusammen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>- Welche Schlüsse zieht er aus dem UNDP-Bericht?</p><p>- Ist er nicht der Auffassung, dass dieser Bericht die Behauptung relativiert, die Schweiz habe als Land mit zu hohen Sozialabgaben und nicht mehr tragbaren Produktionskosten an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst?</p><p>- Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Position der Schweiz in den erwähnten Bereichen (Erziehung und Schulbildung, soziale Sicherheit, Gleichstellung von Frau und Mann) zu verbessern?</p>
- Erziehung, soziale Sicherheit, Gleichstellung: Schweiz fällt zurück
Back to List