Preis- und Margenentwicklung

ShortId
96.3448
Id
19963448
Updated
14.11.2025 08:25
Language
de
Title
Preis- und Margenentwicklung
AdditionalIndexing
Agrarpreis;Brotgetreide;Produktverbilligung;Milcherzeugnis;Agrarreform;Preisspanne
1
  • L05K1401030204, Agrarreform
  • L07K14010403010101, Produktverbilligung
  • L03K110501, Agrarpreis
  • L04K14020601, Milcherzeugnis
  • L06K140202050101, Brotgetreide
  • L04K11050411, Preisspanne
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Entkoppelung von Preis- und Einkommenspolitik ist ein wesentlicher Punkt der mit dem 7. Landwirtschaftsbericht eingeleiteten Agrarreform. Die Umsetzung begann 1993. Bis und mit 1996 wurden verschiedene administrierte Preise einmal oder mehrmals reduziert. Die damit verbundenen Erlöseinbussen belaufen sich auf insgesamt 837 Millionen Franken. Im gleichen Zeitraum wurden die Direktzahlungen für die Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes um 1085 Millionen Franken erhöht. Die Direktzahlungen kompensieren somit den Abbau der administrierten Preise. Sie konnten hingegen nicht alle Preiseinbussen auffangen, die zusätzlich auf den Märkten ohne garantierte Preise, insbesondere auf dem Schlachtviehmarkt, zu verzeichnen waren.</p><p>Zu den beiden Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten werden durch die Produzentenpreissenkungen bei der Milch insgesamt um rund 260 Millionen Franken entlastet:</p><p>- Bei einem wesentlichen Teil der Milchprodukte verbilligt der Bund die Abgabepreise auf Grosshandelsstufe mit Mitteln aus der Bundeskasse. Zu diesen Produkten zählen die Butter und ein grosser Teil des Käses. Eine Produzentenpreissenkung hat deshalb bei diesen Produkten vor allem eine Entlastung der Bundeskasse und indirekt der Steuerzahler zur Folge. Bei der ersten Produzentenpreissenkung 1993 um 10 Rappen je Kilogramm Milch wurden zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Butter in zwei Schritten auch deren Abgabepreise auf Grosshandelsstufe herabgesetzt. Die Konsumentinnen und Konsumenten profitierten davon im Ausmass von rund 30 Millionen Franken. Bei der zweiten Produzentenpreissenkung 1996 wurde gleichzeitig die Zulage auf verkäste Milch um 5 Rappen je Kilogramm Milch erhöht. Damit wurden auch beim Käse Preissenkungen möglich. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden dadurch um weitere rund 30 Millionen Franken entlastet.</p><p>- Rund ein Drittel der in der Schweiz konsumierten Milchprodukte werden ohne staatliche Verbilligungsbeiträge abgesetzt. Darunter fallen insbesondere die Konsummilch und die Frischprodukte sowie der Konsumrahm. Die Weitergabe der Produzentenpreissenkungen bei diesen Produkten wurde von der Eidgenössischen Preiskontrollstelle laufend überwacht und - wo nötig - auch durchgesetzt. Die Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten beträgt in diesem Bereich rund 200 Millionen Franken.</p><p>2. Der Bundesrat hat die Übernahmepreise für Brotgetreide mit Beschluss vom 24. Januar 1996 um durchschnittlich knapp 10 Prozent reduziert. Das Getreide für die Brotproduktion im Jahre 1996 stammt aber noch aus der Ernte 1995. Die Produzentenpreissenkung kann deshalb erst im folgenden Kalenderjahr auf die Brotpreise durchschlagen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass das Inlandgetreide nur noch einen Anteil von 14 Prozent des Brotpreises im Laden ausmacht. Die effektiven Ladenpreise bestimmen die einzelnen Sektionen des Schweizerischen Bäcker- und Konditormeister-Verbandes sowie die Grossverteiler selber.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die vom Bundesrat angestrebte zweite Etappe der Agrarreform sieht vor, durch auflagengebundene Direktzahlungen die Konsumenten preislich zu entlasten. Diese Politik wurde bereits mehrmals beschritten: Preissenkungen bei der Milch, beim Brotgetreide, bei den Ölfrüchten usw. Durch die zweimalige Senkung des Milchpreises von Fr. 1.07 auf Fr. 0.87 entstand der Landwirtschaft auf volle Jahre umgerechnet ein Einkommensverlust von 600 Millionen Franken. Die Preissenkungen wurden aber nur zum Teil durch Direktzahlungen aufgefangen. Die Umsätze von Milch und Milchprodukten konnten trotz der Produzentenpreissenkungen nicht wesentlich gesteigert werden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass durch die Preissenkungen im Milchbereich die Konsumenten 400 Millionen Franken (inländischer Anteil am Verbrauch) eingespart haben?</p><p>2. Kann der Bundesrat begründen, wieso trotz Senkung des Brotgetreidepreises um mehr als 10 Prozent für die Ernte 1996 bis jetzt keine Brotpreissenkung erfolgt ist?</p>
  • Preis- und Margenentwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entkoppelung von Preis- und Einkommenspolitik ist ein wesentlicher Punkt der mit dem 7. Landwirtschaftsbericht eingeleiteten Agrarreform. Die Umsetzung begann 1993. Bis und mit 1996 wurden verschiedene administrierte Preise einmal oder mehrmals reduziert. Die damit verbundenen Erlöseinbussen belaufen sich auf insgesamt 837 Millionen Franken. Im gleichen Zeitraum wurden die Direktzahlungen für die Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes um 1085 Millionen Franken erhöht. Die Direktzahlungen kompensieren somit den Abbau der administrierten Preise. Sie konnten hingegen nicht alle Preiseinbussen auffangen, die zusätzlich auf den Märkten ohne garantierte Preise, insbesondere auf dem Schlachtviehmarkt, zu verzeichnen waren.</p><p>Zu den beiden Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten werden durch die Produzentenpreissenkungen bei der Milch insgesamt um rund 260 Millionen Franken entlastet:</p><p>- Bei einem wesentlichen Teil der Milchprodukte verbilligt der Bund die Abgabepreise auf Grosshandelsstufe mit Mitteln aus der Bundeskasse. Zu diesen Produkten zählen die Butter und ein grosser Teil des Käses. Eine Produzentenpreissenkung hat deshalb bei diesen Produkten vor allem eine Entlastung der Bundeskasse und indirekt der Steuerzahler zur Folge. Bei der ersten Produzentenpreissenkung 1993 um 10 Rappen je Kilogramm Milch wurden zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Butter in zwei Schritten auch deren Abgabepreise auf Grosshandelsstufe herabgesetzt. Die Konsumentinnen und Konsumenten profitierten davon im Ausmass von rund 30 Millionen Franken. Bei der zweiten Produzentenpreissenkung 1996 wurde gleichzeitig die Zulage auf verkäste Milch um 5 Rappen je Kilogramm Milch erhöht. Damit wurden auch beim Käse Preissenkungen möglich. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden dadurch um weitere rund 30 Millionen Franken entlastet.</p><p>- Rund ein Drittel der in der Schweiz konsumierten Milchprodukte werden ohne staatliche Verbilligungsbeiträge abgesetzt. Darunter fallen insbesondere die Konsummilch und die Frischprodukte sowie der Konsumrahm. Die Weitergabe der Produzentenpreissenkungen bei diesen Produkten wurde von der Eidgenössischen Preiskontrollstelle laufend überwacht und - wo nötig - auch durchgesetzt. Die Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten beträgt in diesem Bereich rund 200 Millionen Franken.</p><p>2. Der Bundesrat hat die Übernahmepreise für Brotgetreide mit Beschluss vom 24. Januar 1996 um durchschnittlich knapp 10 Prozent reduziert. Das Getreide für die Brotproduktion im Jahre 1996 stammt aber noch aus der Ernte 1995. Die Produzentenpreissenkung kann deshalb erst im folgenden Kalenderjahr auf die Brotpreise durchschlagen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass das Inlandgetreide nur noch einen Anteil von 14 Prozent des Brotpreises im Laden ausmacht. Die effektiven Ladenpreise bestimmen die einzelnen Sektionen des Schweizerischen Bäcker- und Konditormeister-Verbandes sowie die Grossverteiler selber.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die vom Bundesrat angestrebte zweite Etappe der Agrarreform sieht vor, durch auflagengebundene Direktzahlungen die Konsumenten preislich zu entlasten. Diese Politik wurde bereits mehrmals beschritten: Preissenkungen bei der Milch, beim Brotgetreide, bei den Ölfrüchten usw. Durch die zweimalige Senkung des Milchpreises von Fr. 1.07 auf Fr. 0.87 entstand der Landwirtschaft auf volle Jahre umgerechnet ein Einkommensverlust von 600 Millionen Franken. Die Preissenkungen wurden aber nur zum Teil durch Direktzahlungen aufgefangen. Die Umsätze von Milch und Milchprodukten konnten trotz der Produzentenpreissenkungen nicht wesentlich gesteigert werden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass durch die Preissenkungen im Milchbereich die Konsumenten 400 Millionen Franken (inländischer Anteil am Verbrauch) eingespart haben?</p><p>2. Kann der Bundesrat begründen, wieso trotz Senkung des Brotgetreidepreises um mehr als 10 Prozent für die Ernte 1996 bis jetzt keine Brotpreissenkung erfolgt ist?</p>
    • Preis- und Margenentwicklung

Back to List