Kommission für Konjunkturfragen und Wettbewerbskommission. Neubelebung der Wirtschaftspolitik
- ShortId
-
96.3450
- Id
-
19963450
- Updated
-
10.04.2024 13:59
- Language
-
de
- Title
-
Kommission für Konjunkturfragen und Wettbewerbskommission. Neubelebung der Wirtschaftspolitik
- AdditionalIndexing
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Kartell;Wettbewerb;Preisabsprache;Konjunkturpolitik;ausserparlamentarische Kommission
- 1
-
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L03K070301, Wettbewerb
- L05K0704010202, Konjunkturpolitik
- L07K07030102010401, Kartell
- L05K0703010107, Preisabsprache
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Kommission für Konjunkturfragen (KfK)</p><p></p><p>In der KfK sind die Wissenschaft, die Wirtschaft, die Kantone, die Schweizerische Nationalbank und die Bundesverwaltung inkl. die drei vom Interpellanten erwähnten Departemente vertreten. Zudem kann die Kommission Experten aus den Departementen und von ausserhalb der Bundesverwaltung beiziehen. Ihre Zusammensetzung gewährleistet ein unabhängiges, ausgewogenes und fachlich abgesichertes Urteil. Ihr Mandat, zu dem neu auch die Aufgaben der aufgehobenen Kommission für Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung hinzugekommen sind, ist breit gefasst. Dazu gehört nicht einzig die Beurteilung der Konjunktur, die KfK nimmt zu wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen Stellung, ist berechtigt, dem Bundesrat Empfehlungen zu unterbreiten und erarbeitet auf Auftrag wissenschaftliche Gutachten oder formuliert entsprechende Aufträge an Dritte.</p><p></p><p>Die KfK hat in den vergangenen Jahren ihren Blick stark auf die gesamtwirtschaftliche Problematik ausgerichtet. Präsident und Vizepräsident besprechen periodisch mit dem Direktor des Bundesamtes für Konjunkturfragen das Arbeitsprogramm. Als Grundlage für dessen Festlegung dienen die wirtschaftspolitische Agenda und schwergewichtig die Probleme, welche die Gesprächspunkte der Wirtschaftspolitik von morgen sein werden.</p><p></p><p>In den Jahren 1995 und 1996 z.B. standen neben Fragen der Konjunktur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die marktwirtschaftliche Erneuerung, die Arbeitslosigkeit, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das System der sozialen Sicherung, die Finanzpolitik, die Ökologisierung des Steuersystems, mögliche Auswirkungen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion auf die schweizerische Wirtschaft, die Wachstumsschwäche sowie die Rolle der Löhne bei deren Überwindung im Vordergrund.</p><p></p><p>Die Frage der Institutionalisierung eines wirtschaftlichen Sachverständigenrates oder eines Wirtschafts- und Sozialrates ist in den vergangenen Jahren verschiedentlich zur Diskussion gestanden und immer starke Ablehnung gestossen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Ende der siebziger Jahre versuchshalber vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und der Schweizerischen Nationalbank eingesetzte Expertengruppe "Wirtschaftslage" (Drei Weisen), die bezüglich Mandat und Ausstattung dem amerikanischen Council of Economic Advisers nachgebildet war und die nach dreijähriger Tätigkeit aus verschiedenen Gründen keine Überführung in ein dauerhaftes Verhältnis fand. Der Bundesrat ist der Meinung, es sollen die vorhandenen Instrumente, die er als hilfreich und geeignet einstuft, genutzt werden.</p><p></p><p>Wettbewerbskommission</p><p></p><p>Am 1. Juli 1996 trat das total revidierte Kartellgesetz in Kraft. Es war hauptsächliches Anliegen der Gesetzesrevision, ein griffiges Instrumentarium zu schaffen, das erlaubt, rasch und entschlossen gegen Kartelle, unzulässige Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen können, vorzugehen. Das Kartellgesetz sieht in den Übergangsbestimmungen allerdings vor, dass neue Verfahren über Kartelle erst ab 1997 eingeleitet werden können. Den potentiell Beteiligten an solchen Verfahren wird damit die Möglichkeit gegeben, ihre Absprachen oder Verhaltensweisen dem neuen Recht anzupassen.</p><p></p><p>Um eine wirksame Durchsetzung der Gesetzesbestimmungen zu ermöglichen, wurden entsprechende Verfahrensvorschriften ins Gesetz aufgenommen. So werden neu die Untersuchungs- und Entscheidfunktionen getrennt und das Verfahren wird nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz abgewickelt, wodurch es an Transparenz und Effizienz gewinnt. Zudem wird die Anzahl der Mitarbeiter des Sekretariates der Wettbewerbskommission regelmässig aufgestockt bis der notwendige Personalbestand erreicht ist. Die vom Bundesrat eingesetzte Wettbewerbskommission garantiert nach seiner Auffassung eine entschlossene Durchsetzung des neuen Kartellgesetzes. Die bisher von der Kommission und ihrem Sekretariat ergriffenen Massnahmen bezeugen dies.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Was hält der Bundesrat vor dem Hintergrund der strukturellen und konjunkturellen Schwierigkeiten der Schweizer Wirtschaft von den folgenden beiden Massnahmen?</p><p>1. Die ausserparlamentarische Kommission für Konjunkturfragen wird durch einen Wirtschaftsrat nach dem Modell des Council of Economic Advisers, der die amerikanische Verwaltung berät, ersetzt.</p><p>2. Die neue Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat werden aufgefordert oder auch verbindlich angewiesen, ihre Verfahren zu beschleunigen, damit nicht durch die kartellähnlichen Strukturen die Preise in der Schweiz auf einem zu hohen Niveau gehalten werden.</p>
- Kommission für Konjunkturfragen und Wettbewerbskommission. Neubelebung der Wirtschaftspolitik
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Kommission für Konjunkturfragen (KfK)</p><p></p><p>In der KfK sind die Wissenschaft, die Wirtschaft, die Kantone, die Schweizerische Nationalbank und die Bundesverwaltung inkl. die drei vom Interpellanten erwähnten Departemente vertreten. Zudem kann die Kommission Experten aus den Departementen und von ausserhalb der Bundesverwaltung beiziehen. Ihre Zusammensetzung gewährleistet ein unabhängiges, ausgewogenes und fachlich abgesichertes Urteil. Ihr Mandat, zu dem neu auch die Aufgaben der aufgehobenen Kommission für Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung hinzugekommen sind, ist breit gefasst. Dazu gehört nicht einzig die Beurteilung der Konjunktur, die KfK nimmt zu wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen Stellung, ist berechtigt, dem Bundesrat Empfehlungen zu unterbreiten und erarbeitet auf Auftrag wissenschaftliche Gutachten oder formuliert entsprechende Aufträge an Dritte.</p><p></p><p>Die KfK hat in den vergangenen Jahren ihren Blick stark auf die gesamtwirtschaftliche Problematik ausgerichtet. Präsident und Vizepräsident besprechen periodisch mit dem Direktor des Bundesamtes für Konjunkturfragen das Arbeitsprogramm. Als Grundlage für dessen Festlegung dienen die wirtschaftspolitische Agenda und schwergewichtig die Probleme, welche die Gesprächspunkte der Wirtschaftspolitik von morgen sein werden.</p><p></p><p>In den Jahren 1995 und 1996 z.B. standen neben Fragen der Konjunktur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die marktwirtschaftliche Erneuerung, die Arbeitslosigkeit, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das System der sozialen Sicherung, die Finanzpolitik, die Ökologisierung des Steuersystems, mögliche Auswirkungen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion auf die schweizerische Wirtschaft, die Wachstumsschwäche sowie die Rolle der Löhne bei deren Überwindung im Vordergrund.</p><p></p><p>Die Frage der Institutionalisierung eines wirtschaftlichen Sachverständigenrates oder eines Wirtschafts- und Sozialrates ist in den vergangenen Jahren verschiedentlich zur Diskussion gestanden und immer starke Ablehnung gestossen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Ende der siebziger Jahre versuchshalber vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und der Schweizerischen Nationalbank eingesetzte Expertengruppe "Wirtschaftslage" (Drei Weisen), die bezüglich Mandat und Ausstattung dem amerikanischen Council of Economic Advisers nachgebildet war und die nach dreijähriger Tätigkeit aus verschiedenen Gründen keine Überführung in ein dauerhaftes Verhältnis fand. Der Bundesrat ist der Meinung, es sollen die vorhandenen Instrumente, die er als hilfreich und geeignet einstuft, genutzt werden.</p><p></p><p>Wettbewerbskommission</p><p></p><p>Am 1. Juli 1996 trat das total revidierte Kartellgesetz in Kraft. Es war hauptsächliches Anliegen der Gesetzesrevision, ein griffiges Instrumentarium zu schaffen, das erlaubt, rasch und entschlossen gegen Kartelle, unzulässige Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen können, vorzugehen. Das Kartellgesetz sieht in den Übergangsbestimmungen allerdings vor, dass neue Verfahren über Kartelle erst ab 1997 eingeleitet werden können. Den potentiell Beteiligten an solchen Verfahren wird damit die Möglichkeit gegeben, ihre Absprachen oder Verhaltensweisen dem neuen Recht anzupassen.</p><p></p><p>Um eine wirksame Durchsetzung der Gesetzesbestimmungen zu ermöglichen, wurden entsprechende Verfahrensvorschriften ins Gesetz aufgenommen. So werden neu die Untersuchungs- und Entscheidfunktionen getrennt und das Verfahren wird nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz abgewickelt, wodurch es an Transparenz und Effizienz gewinnt. Zudem wird die Anzahl der Mitarbeiter des Sekretariates der Wettbewerbskommission regelmässig aufgestockt bis der notwendige Personalbestand erreicht ist. Die vom Bundesrat eingesetzte Wettbewerbskommission garantiert nach seiner Auffassung eine entschlossene Durchsetzung des neuen Kartellgesetzes. Die bisher von der Kommission und ihrem Sekretariat ergriffenen Massnahmen bezeugen dies.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Was hält der Bundesrat vor dem Hintergrund der strukturellen und konjunkturellen Schwierigkeiten der Schweizer Wirtschaft von den folgenden beiden Massnahmen?</p><p>1. Die ausserparlamentarische Kommission für Konjunkturfragen wird durch einen Wirtschaftsrat nach dem Modell des Council of Economic Advisers, der die amerikanische Verwaltung berät, ersetzt.</p><p>2. Die neue Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat werden aufgefordert oder auch verbindlich angewiesen, ihre Verfahren zu beschleunigen, damit nicht durch die kartellähnlichen Strukturen die Preise in der Schweiz auf einem zu hohen Niveau gehalten werden.</p>
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