Frührenten in der Landwirtschaft
- ShortId
-
96.3459
- Id
-
19963459
- Updated
-
25.06.2025 02:17
- Language
-
de
- Title
-
Frührenten in der Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
Landwirt/in;Altersrentner/in;vorgezogener Ruhestand
- 1
-
- L05K1401050601, Landwirt/in
- L05K0702030107, vorgezogener Ruhestand
- L05K0702030101, Altersrentner/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Landwirtschaft steckt wie die meisten Wirtschaftssektoren in einer schweren Krise. Die Situation ist umso ernster, als die Landwirte, deren Einkommen in den letzten fünf Jahren um 30 Prozent zurückgegangen ist, ihre Produktion nur schwerlich diversifizieren können. Sie müssen sich auf das rauhe Klima und die Topographie des Landes einstellen und haben keine Möglichkeit, ihre Tätigkeit an einen andern Ort zu verlegen, um dort von niedrigeren Produktionskosten zu profitieren. Gewiss sind die Direktzahlungen willkommen und auch nötig, aber sie vermögen die Verluste nicht auszugleichen. In der Tat beläuft sich der durchschnittliche Tagesverdienst 1996 auf weniger als 90 Franken.</p><p>Das ist eine Tatsache, und es besteht aufgrund der Schwierigkeiten auf dem Inlandmarkt und bei der Ausfuhr keine Hoffnung, dass sich die Lage rasch verbessert. Die Agrarreform 2002 wird die Situation weiter verschlimmern, da sie eine vermehrte Liberalisierung der Märkte für Landwirtschaftsprodukte vorsieht. Die Landwirte setzen ihre Hoffnung auf eine Verbesserung des Einkommens in eine Steigerung der Produktion - aber nicht wie bisher durch deren Intensivierung, sondern durch Erhöhung der Anbaufläche und des Milchkontingents.</p><p>Dies setzt jedoch voraus, dass sich die Strukturen ändern, d. h. dass Landwirte ihre landwirtschaftliche Tätigkeit zugunsten jüngerer Bauern, die ihren Betrieb dadurch vergrössern und ihre Produktion somit steigern können, aufgeben. Eben dies nennt man Strukturanpassung. Diese lässt sich aber, wenn soziale Probleme vermieden werden sollen, nur beim Generationenwechsel verwirklichen.</p><p>Diese Motion, welche die Schaffung einer Frührente und damit die vorgezogene Pensionierung verlangt, soll jüngeren Landwirten eine bessere Zukunft schaffen. Jeder ist frei, sich zwischen dem 55. und dem 65. Altersjahr aus dem Berufsleben zurückzuziehen; der Entscheid liegt beim Landwirt selbst. Es besteht kein Zwang. Diese Regelung würde es Landwirten, die sehr jung zu arbeiten begonnen haben (oft mit 15 Jahren) und müde geworden sind, ermöglichen, etwas früher in den Ruhestand zu treten. Der Vorschlag würde es auch erlauben, aufwendige Investitionen für den Kauf von Betriebsmitteln oder für die Anpassung der Gebäude an die gesetzlichen Normen (Tierschutz-, Gewässerschutzgesetz) bei jenen Betrieben zu vermeiden, deren Zukunftin mittelfristig so oder so unsicher oder gar gefährdet ist.</p><p>Bleibt das Problem der Finanzierung. Die vorgesehene Lösung kostet den Bund nicht einen Rappen mehr, da es einzig darum geht, die Direktzahlungen zwischen altem und neuem Bewirtschafter aufzuteilen. Der neue Bewirtschafter kann mit gleichen Infrastrukturkosten mehr verdienen; er ist darum nicht auf sämtliche Direktzahlungen, die für den alten Betrieb ausbezahlt wurden, angewiesen. Der alte Bewirtschafter verfügt ja immer noch über sein Wohneigentum. Zudem kann er sein Land verpachten und in den Zeiten, in denen die meisten Arbeiten anfallen, seinem Nachfolger aushelfen.</p><p>Dieses System, das sehr einfach ist und dessen Finanzierung sichergestellt ist, könnte die Situation der Landwirtschaft und insbesondere einiger Landwirte verbessern, ohne dass neue Kredite gesprochen werden müssen.</p>
- <p>Der Motionär will Landwirten zwischen dem 55. und 65. Altersjahr einen finanziellen Anreiz verschaffen, wenn sie ihre landwirtschaftliche Tätigkeit zugunsten jüngerer Kollegen vorzeitig aufgeben. Der Strukturwandel soll dadurch aktiv gefördert und damit das Einkommen der verbleibenden Betriebe verbessert werden.</p><p>In seiner Botschaft zur Reform der Agrarpolitik vom 26. Juni 1996 hat sich der Bundesrat ausführlich zur Strukturpolitik geäussert (Abschnitt 132). Er ist nach wie vor der Auffassung, dass kein Anlass besteht, um den Strukturwandel aktiv mit öffentlichen Mitteln zu beschleunigen. Der Vorschlag des Motionärs stellt eine auf Freiwilligkeit beruhende, für den Bund weitgehend kostenneutrale Massnahme dar, die der Neuorientierung der Agrarpolitik grundsätzlich nicht widerspricht. Indessen sind die rechtlichen Zusammenhänge vertieft zu prüfen und die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser komplexen Massnahme detaillierter zu untersuchen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für Landwirte, die im Alter von 55 Jahren und mehr ihre Tätigkeit aufgeben und ihren Betrieb einem Dritten übergeben, ein Frührentensystem einzurichten. Sie beziehen eine Jahresrente, die sich auf mindestens 50 Prozent und höchstens 75 Prozent des Betrages beläuft, der ihnen in der Form von Direktzahlungen während der letzten drei Jahre ihrer beruflichen Tätigkeit im Durchschnitt ausbezahlt wurde. Der Saldo wird an den Landwirt überwiesen, der den Betrieb übernimmt. Ein Vertrag zwischen den Betroffenen und dem BLW legt die Zahlungsmodalitäten sowie die Vertragsdauer (höchstens bis zum 65. Altersjahr desjenigen, der den Betrieb übergibt) fest.</p>
- Frührenten in der Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Landwirtschaft steckt wie die meisten Wirtschaftssektoren in einer schweren Krise. Die Situation ist umso ernster, als die Landwirte, deren Einkommen in den letzten fünf Jahren um 30 Prozent zurückgegangen ist, ihre Produktion nur schwerlich diversifizieren können. Sie müssen sich auf das rauhe Klima und die Topographie des Landes einstellen und haben keine Möglichkeit, ihre Tätigkeit an einen andern Ort zu verlegen, um dort von niedrigeren Produktionskosten zu profitieren. Gewiss sind die Direktzahlungen willkommen und auch nötig, aber sie vermögen die Verluste nicht auszugleichen. In der Tat beläuft sich der durchschnittliche Tagesverdienst 1996 auf weniger als 90 Franken.</p><p>Das ist eine Tatsache, und es besteht aufgrund der Schwierigkeiten auf dem Inlandmarkt und bei der Ausfuhr keine Hoffnung, dass sich die Lage rasch verbessert. Die Agrarreform 2002 wird die Situation weiter verschlimmern, da sie eine vermehrte Liberalisierung der Märkte für Landwirtschaftsprodukte vorsieht. Die Landwirte setzen ihre Hoffnung auf eine Verbesserung des Einkommens in eine Steigerung der Produktion - aber nicht wie bisher durch deren Intensivierung, sondern durch Erhöhung der Anbaufläche und des Milchkontingents.</p><p>Dies setzt jedoch voraus, dass sich die Strukturen ändern, d. h. dass Landwirte ihre landwirtschaftliche Tätigkeit zugunsten jüngerer Bauern, die ihren Betrieb dadurch vergrössern und ihre Produktion somit steigern können, aufgeben. Eben dies nennt man Strukturanpassung. Diese lässt sich aber, wenn soziale Probleme vermieden werden sollen, nur beim Generationenwechsel verwirklichen.</p><p>Diese Motion, welche die Schaffung einer Frührente und damit die vorgezogene Pensionierung verlangt, soll jüngeren Landwirten eine bessere Zukunft schaffen. Jeder ist frei, sich zwischen dem 55. und dem 65. Altersjahr aus dem Berufsleben zurückzuziehen; der Entscheid liegt beim Landwirt selbst. Es besteht kein Zwang. Diese Regelung würde es Landwirten, die sehr jung zu arbeiten begonnen haben (oft mit 15 Jahren) und müde geworden sind, ermöglichen, etwas früher in den Ruhestand zu treten. Der Vorschlag würde es auch erlauben, aufwendige Investitionen für den Kauf von Betriebsmitteln oder für die Anpassung der Gebäude an die gesetzlichen Normen (Tierschutz-, Gewässerschutzgesetz) bei jenen Betrieben zu vermeiden, deren Zukunftin mittelfristig so oder so unsicher oder gar gefährdet ist.</p><p>Bleibt das Problem der Finanzierung. Die vorgesehene Lösung kostet den Bund nicht einen Rappen mehr, da es einzig darum geht, die Direktzahlungen zwischen altem und neuem Bewirtschafter aufzuteilen. Der neue Bewirtschafter kann mit gleichen Infrastrukturkosten mehr verdienen; er ist darum nicht auf sämtliche Direktzahlungen, die für den alten Betrieb ausbezahlt wurden, angewiesen. Der alte Bewirtschafter verfügt ja immer noch über sein Wohneigentum. Zudem kann er sein Land verpachten und in den Zeiten, in denen die meisten Arbeiten anfallen, seinem Nachfolger aushelfen.</p><p>Dieses System, das sehr einfach ist und dessen Finanzierung sichergestellt ist, könnte die Situation der Landwirtschaft und insbesondere einiger Landwirte verbessern, ohne dass neue Kredite gesprochen werden müssen.</p>
- <p>Der Motionär will Landwirten zwischen dem 55. und 65. Altersjahr einen finanziellen Anreiz verschaffen, wenn sie ihre landwirtschaftliche Tätigkeit zugunsten jüngerer Kollegen vorzeitig aufgeben. Der Strukturwandel soll dadurch aktiv gefördert und damit das Einkommen der verbleibenden Betriebe verbessert werden.</p><p>In seiner Botschaft zur Reform der Agrarpolitik vom 26. Juni 1996 hat sich der Bundesrat ausführlich zur Strukturpolitik geäussert (Abschnitt 132). Er ist nach wie vor der Auffassung, dass kein Anlass besteht, um den Strukturwandel aktiv mit öffentlichen Mitteln zu beschleunigen. Der Vorschlag des Motionärs stellt eine auf Freiwilligkeit beruhende, für den Bund weitgehend kostenneutrale Massnahme dar, die der Neuorientierung der Agrarpolitik grundsätzlich nicht widerspricht. Indessen sind die rechtlichen Zusammenhänge vertieft zu prüfen und die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser komplexen Massnahme detaillierter zu untersuchen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für Landwirte, die im Alter von 55 Jahren und mehr ihre Tätigkeit aufgeben und ihren Betrieb einem Dritten übergeben, ein Frührentensystem einzurichten. Sie beziehen eine Jahresrente, die sich auf mindestens 50 Prozent und höchstens 75 Prozent des Betrages beläuft, der ihnen in der Form von Direktzahlungen während der letzten drei Jahre ihrer beruflichen Tätigkeit im Durchschnitt ausbezahlt wurde. Der Saldo wird an den Landwirt überwiesen, der den Betrieb übernimmt. Ein Vertrag zwischen den Betroffenen und dem BLW legt die Zahlungsmodalitäten sowie die Vertragsdauer (höchstens bis zum 65. Altersjahr desjenigen, der den Betrieb übergibt) fest.</p>
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