Stärkung der strategischen Führungskompetenz des Bundesrates

ShortId
96.3463
Id
19963463
Updated
10.04.2024 18:32
Language
de
Title
Stärkung der strategischen Führungskompetenz des Bundesrates
AdditionalIndexing
Führungsstruktur;Regierung;Organisation der Bundesverwaltung;Kompetenzregelung;Verwaltung;Führung;Gesetz
1
  • L05K0702050306, Führungsstruktur
  • L04K08020207, Führung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08060203, Regierung
  • L03K080601, Verwaltung
  • L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Tätigkeit des Bundesrates als oberste politische Exekutive der Eidgenossenschaft ist heute stark operativ geprägt. Anstatt sich mit den grundsätzlichen politischen Leitlinien und der Führung unseres Landes beschäftigen zu können, bleibt die Tätigkeit der Mitglieder der Landesregierung vielfach auf die Behandlung von Detailpositionen und auf die Auseinandersetzung mit operativen Sachfragen fokussiert.</p><p>Der Vorschlag für die Stärkung der strategischen Führungskompetenz des Bundesrates kann im einzelnen wie folgt begründet werden:</p><p>- Der Hauptzweck der Regierungstätigkeit liegt in der Festlegung von strategischen Zielsetzungen, die lang-, mittel- und kurzfristig die Ausrichtung des staatlichen Handelns vorgeben.</p><p>- Wie bei der heutigen Organisation ist der Bundesrat Vorsteher einer Departements. Im Unterschied zur aktuellen Regelung soll die operative Führung der Departemente, d.h. das Management und die Geschäftsführung der Verwaltungstätigkeiten stärker in die Departemente selber delegiert werden. Damit kann sich der politisch vorgesetzte Bundesrat auf das Wesentliche, eben auf die Formulierung von Strategien konzentrieren.</p><p>- Die operative Entlastung des Bundesrates stärkt das Kollegialprinzip. Der einzelne Bundesrat findet wieder vermehrt Zeit, sich intensiv mit Fragestellungen anderer Departemente auseinanderzusetzen.</p><p>- Durch klare, transparente und eindeutige Ziel- und Globalbudgetvorgaben an die Departemente (mit dem Instrument des Leistungsauftrages) und durch die Messung der Zielerreichung mit entsprechenden Leistungsindikatoren kann die Verwaltungstätigkeit effizienter, effektiver, wirtschaftlicher und bürgerfreundlicher strukturiert werden.</p>
  • <p>Grundlage für das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG), sowohl in seiner Fassung vom 6. Oktober 1995 als auch in derjenigen gemäss Botschaft vom 16. Oktober 1996, bilden Überlegungen und Studien von Regierungsmodellen, die danach trachten, dass sich der Bundesrat auf der politisch-strategischen Ebene auf die Regierungstätigkeit und Staatsführung konzentriert und dass auf der operativen Ebene Gruppen- und Amtsdirektoren mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben und - führung betraut sind.</p><p></p><p>Von einer eigentlichen Trennung von strategischer und operativer Ebene sieht der Bundesrat bewusst ab. Er favorisiert eine Lösung, bei der die Mitglieder des Bundesrates weiterhin - wie es die Bundesverfassung vorschreibt - den Departementen direkt vorstehen. Vor diesem Hintergrund sind allerdings alle Massnahmen zu treffen, welche sicherstellen, dass sich die Departementsvorsteher und -vorsteherinnen in der Verwaltungsführung auf das Wesentliche konzentrieren können.</p><p></p><p>In diesem Sinne bietet die mit dem RVOG angestrebte Reform den Mitgliedern des Bundesrates verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsmittel an, damit sich diese verstärkt und in erster Linie dem Kollegium zuwenden können. Vorrangig ist die Konzentration des Bundesrates als Kollegium auf die Staatsleitung. Die Mitglieder des Bundesrates sollen sich von einem Teil der Aufgaben in der Leitung der Departemente, im Verkehr mit dem Ausland, der Öffentlichkeit oder parlamentarischen Gremien entlasten können.</p><p></p><p>Zu diesem Zweck sollten flexiblere Führungs- und Verwaltungsstrukturen geschaffen werden. Der Schlüssel zu dieser erhöhten Beweglichkeit liegt in einer erweiterten Organisationskompetenz des Bundesrates. Damit können Führungsorganisation und Verwaltungsstruktur durch den Bundesrat periodisch den Bedürfnissen angepasst und innovativ weiterentwickelt werden. Dazu gehören auch die neuen Methoden wirkungsorientierter Verwaltungsführung (New Public Management, NPM). Erste Pilotprojekte (Schweizerische Meteorologische Anstalt, SMA und Bundesamt für Landestopographie, L+T) starten bereits am 1. Januar 1997. Weitere Verwaltungseinheiten sollen in einem oder zwei Jahren hinzukommen. Ein anderes Element erweiterter Organisationskompetenz des Bundesrates bildet die Gestaltung der departementalen Führung. Die Departementsvorsteher und -vorsteherinnen sollen, im Einverständnis mit dem Bundesrat, die Führungsstrukturen ihrer Departemente nach den eigenen Bedürfnissen ordnen können.</p><p></p><p>Nachdem nun für die Übertragung von Führungs- und Vertretungsfunktionen keine neue Staatssekretären-Institution zur Verfügung steht, wird es darum gehen, die Gruppen- und Amtsdirektoren in geeigneter Weise einzusetzen und ihre Kompetenzen zu stärken. Ebenso können die Generalsekretäre und -sekretärinnen vermehrt für Führungsaufgaben herangezogen werden, wobei deren Hauptfunktion (die Stabschef-Funktion) nicht aus den Augen verloren werden darf. NPM-geführte Ämter belasten die zuständigen Departementsvorsteher und -vorsteherinnen ebenfalls weniger mit operativen Fragestellungen. Im Rahmen des laufenden Projektes RR 93 mit der Neugestaltung von Aufgabenbereichen der Bundesverwaltung und der Neuordnung der Departemente sind die Arbeiten auf Verwaltungsebene bereits im Gang.</p><p></p><p>Mit dem neuen RVOG werden die Instrumente eingeführt, welche die Konzentration des Bundesrates auf das Strategische gewährleisten. Bei der Ausgestaltung des Ausführungsrechts zum RVOG (vgl. insbesondere die in Art. 24 vorgesehene Organisationsverordnung des Bundesrates) lassen sich die Forderungen des Gesetzes zusätzlich verstärken. Somit wird den Anliegen des Postulates mit dem vorgelegten neuen Gesetz Rechnung getragen.</p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der laufenden Revision des Verwaltungsorganisationsgesetzes - in Ergänzung zu den bereits als Postulate überwiesenen Motionen - auch eine konsequentere Trennung der strategischen Führungsebene (Bundesrat) von der operativen Führungsebene (Verwaltung) zu prüfen, um die strategische Führungskompetenz des Bundesrates zu stärken.</p>
  • Stärkung der strategischen Führungskompetenz des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Tätigkeit des Bundesrates als oberste politische Exekutive der Eidgenossenschaft ist heute stark operativ geprägt. Anstatt sich mit den grundsätzlichen politischen Leitlinien und der Führung unseres Landes beschäftigen zu können, bleibt die Tätigkeit der Mitglieder der Landesregierung vielfach auf die Behandlung von Detailpositionen und auf die Auseinandersetzung mit operativen Sachfragen fokussiert.</p><p>Der Vorschlag für die Stärkung der strategischen Führungskompetenz des Bundesrates kann im einzelnen wie folgt begründet werden:</p><p>- Der Hauptzweck der Regierungstätigkeit liegt in der Festlegung von strategischen Zielsetzungen, die lang-, mittel- und kurzfristig die Ausrichtung des staatlichen Handelns vorgeben.</p><p>- Wie bei der heutigen Organisation ist der Bundesrat Vorsteher einer Departements. Im Unterschied zur aktuellen Regelung soll die operative Führung der Departemente, d.h. das Management und die Geschäftsführung der Verwaltungstätigkeiten stärker in die Departemente selber delegiert werden. Damit kann sich der politisch vorgesetzte Bundesrat auf das Wesentliche, eben auf die Formulierung von Strategien konzentrieren.</p><p>- Die operative Entlastung des Bundesrates stärkt das Kollegialprinzip. Der einzelne Bundesrat findet wieder vermehrt Zeit, sich intensiv mit Fragestellungen anderer Departemente auseinanderzusetzen.</p><p>- Durch klare, transparente und eindeutige Ziel- und Globalbudgetvorgaben an die Departemente (mit dem Instrument des Leistungsauftrages) und durch die Messung der Zielerreichung mit entsprechenden Leistungsindikatoren kann die Verwaltungstätigkeit effizienter, effektiver, wirtschaftlicher und bürgerfreundlicher strukturiert werden.</p>
    • <p>Grundlage für das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG), sowohl in seiner Fassung vom 6. Oktober 1995 als auch in derjenigen gemäss Botschaft vom 16. Oktober 1996, bilden Überlegungen und Studien von Regierungsmodellen, die danach trachten, dass sich der Bundesrat auf der politisch-strategischen Ebene auf die Regierungstätigkeit und Staatsführung konzentriert und dass auf der operativen Ebene Gruppen- und Amtsdirektoren mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben und - führung betraut sind.</p><p></p><p>Von einer eigentlichen Trennung von strategischer und operativer Ebene sieht der Bundesrat bewusst ab. Er favorisiert eine Lösung, bei der die Mitglieder des Bundesrates weiterhin - wie es die Bundesverfassung vorschreibt - den Departementen direkt vorstehen. Vor diesem Hintergrund sind allerdings alle Massnahmen zu treffen, welche sicherstellen, dass sich die Departementsvorsteher und -vorsteherinnen in der Verwaltungsführung auf das Wesentliche konzentrieren können.</p><p></p><p>In diesem Sinne bietet die mit dem RVOG angestrebte Reform den Mitgliedern des Bundesrates verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsmittel an, damit sich diese verstärkt und in erster Linie dem Kollegium zuwenden können. Vorrangig ist die Konzentration des Bundesrates als Kollegium auf die Staatsleitung. Die Mitglieder des Bundesrates sollen sich von einem Teil der Aufgaben in der Leitung der Departemente, im Verkehr mit dem Ausland, der Öffentlichkeit oder parlamentarischen Gremien entlasten können.</p><p></p><p>Zu diesem Zweck sollten flexiblere Führungs- und Verwaltungsstrukturen geschaffen werden. Der Schlüssel zu dieser erhöhten Beweglichkeit liegt in einer erweiterten Organisationskompetenz des Bundesrates. Damit können Führungsorganisation und Verwaltungsstruktur durch den Bundesrat periodisch den Bedürfnissen angepasst und innovativ weiterentwickelt werden. Dazu gehören auch die neuen Methoden wirkungsorientierter Verwaltungsführung (New Public Management, NPM). Erste Pilotprojekte (Schweizerische Meteorologische Anstalt, SMA und Bundesamt für Landestopographie, L+T) starten bereits am 1. Januar 1997. Weitere Verwaltungseinheiten sollen in einem oder zwei Jahren hinzukommen. Ein anderes Element erweiterter Organisationskompetenz des Bundesrates bildet die Gestaltung der departementalen Führung. Die Departementsvorsteher und -vorsteherinnen sollen, im Einverständnis mit dem Bundesrat, die Führungsstrukturen ihrer Departemente nach den eigenen Bedürfnissen ordnen können.</p><p></p><p>Nachdem nun für die Übertragung von Führungs- und Vertretungsfunktionen keine neue Staatssekretären-Institution zur Verfügung steht, wird es darum gehen, die Gruppen- und Amtsdirektoren in geeigneter Weise einzusetzen und ihre Kompetenzen zu stärken. Ebenso können die Generalsekretäre und -sekretärinnen vermehrt für Führungsaufgaben herangezogen werden, wobei deren Hauptfunktion (die Stabschef-Funktion) nicht aus den Augen verloren werden darf. NPM-geführte Ämter belasten die zuständigen Departementsvorsteher und -vorsteherinnen ebenfalls weniger mit operativen Fragestellungen. Im Rahmen des laufenden Projektes RR 93 mit der Neugestaltung von Aufgabenbereichen der Bundesverwaltung und der Neuordnung der Departemente sind die Arbeiten auf Verwaltungsebene bereits im Gang.</p><p></p><p>Mit dem neuen RVOG werden die Instrumente eingeführt, welche die Konzentration des Bundesrates auf das Strategische gewährleisten. Bei der Ausgestaltung des Ausführungsrechts zum RVOG (vgl. insbesondere die in Art. 24 vorgesehene Organisationsverordnung des Bundesrates) lassen sich die Forderungen des Gesetzes zusätzlich verstärken. Somit wird den Anliegen des Postulates mit dem vorgelegten neuen Gesetz Rechnung getragen.</p><p></p><p>Erklärung des Bundesrates</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der laufenden Revision des Verwaltungsorganisationsgesetzes - in Ergänzung zu den bereits als Postulate überwiesenen Motionen - auch eine konsequentere Trennung der strategischen Führungsebene (Bundesrat) von der operativen Führungsebene (Verwaltung) zu prüfen, um die strategische Führungskompetenz des Bundesrates zu stärken.</p>
    • Stärkung der strategischen Führungskompetenz des Bundesrates

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