Gehörschäden durch "Walkman"

ShortId
96.3471
Id
19963471
Updated
10.04.2024 12:09
Language
de
Title
Gehörschäden durch "Walkman"
AdditionalIndexing
Abspielgerät;Musik;Gesundheitspolitik;Lärm;Lärmschutz
1
  • L04K06020105, Lärm
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L04K01060407, Musik
  • L04K12020101, Abspielgerät
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Walkmen haben erst vor knapp 20 Jahren bei uns Einzug gehalten und bieten insbesondere den Jugenlichen einen neuen Freiraum, der hier nicht etwa in Frage gestellt werden soll.</p><p>Doch der unsachgemässe Einsatz dieser Geräte, das heisst anhaltendes Walkman-Hören bei voller Lautstärke, kann irreversible Gehörschäden verursachen.</p><p>Der Bund blieb nicht untätig, was den Schutz vor Gehörschäden anbelangt: Am 24. Januar dieses Jahres erliess der Bundesrat die Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen (Schall- und Laserverordnung).</p><p>Diese Verordnung, wie schon ihr Name sagt, gilt allerdings nicht für Walkmen. Daher halten wir es für notwendig, dass sich der Bundesrat auch diesem Aspekt der Problematik widmet. </p><p>Es würde sich dabei nicht einmal um eine Premiere handeln, denn das französische Parlament hat bereits im März dieses Jahres beschlossen, für Walkmen, die in Frankreich hergestellt oder nach Frankreich importiert werden, die maximale Lautstärke auf 100 Dezibel zu begrenzen.</p>
  • <p>1. Die Entwicklung der wissenschaftlichen Arbeiten über Gehörschäden im Zusammenhang mit lautem Musikhören wird durch die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung aufmerksam verfolgt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Schweizerische Unfallversicherungsgesellschaft (SUVA) haben kürzlich in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), zwei Studien zu diesem Thema publiziert. Aus diesen geht klar hervor, (wie übrigens auch aus einer ähnlichen, französischen Studie), dass der Besuch von Veranstaltungen wie Technoparties, Konzerte oder Discos, ein erhöhteres Risiko für irreversible Gehörschäden darstellt als das Verwenden von Walkmen. Die im Oktober 1996 publizierten Resultate der durch die SUVA und der ETHZ durchgeführten Studie mit dem Titel "Gehörgefährdung durch Walkmen-Geräte" zeigen, dass das Lautstärken-Equivalent (Leq) unter Berücksichtigung der individuellen Hördauer im Mittel 72 Dezibel (dB(A)) beträgt, d.h. eindeutig unter der für das Gehör kritischen Lautstärke liegt. Nur bei 5 Prozent der befragten Jugendlichen betrug der Leq mehr als die von der SUVA empfohlenen 87 dB(A). Die Studie zeigt übrigens auch ein Informationsdefizit der Jugendlichen gegenüber den Risiken hoher Lautstärken auf. So musste beispielsweise festgestellt werden, dass sie nicht ausreichend über die Risiken von irreversiblen Schäden informiert waren, die ihr Gehör beim Hören von Lärm und verschiedenen Schallquellen mit grosser Lautstärke (inkl. Musik) davontragen könnte.</p><p></p><p>2. In der Schweiz gibt es bis jetzt keine gesetzliche Grundlage, welche ermöglichte, die Ausgangsleistung von Walkmen-Geräten zu beschränken. Demgegenüber hat Frankreich im März 1996 beschlossen, die Ausgangsleistung von Walkmen zu begrenzen. Die Anwendung dieser Vorschriften erweist sich jedoch als schwierig, da einerseits die Messmethode dieser Ausgangsleistung noch nicht bestimmt ist und andererseits diese Begrenzung durch das Auswechseln der Originalhörer durch ein leistungsstärkeres Modell wirkungslos wird. Die europäische Norm "Sicherheit von Spielzeug" 71-1;1988 ist in Revision; der Entwurf vom August 1996 sieht u.a. auch eine Begrenzung von Schallquellen bei Spielzeugen vor. Diese Massnahme ist indessen nur auf Geräte für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und nicht konsequenterweise auf das ganze Angebot von Walkmen-Geräten anwendbar.</p><p></p><p>3. Aus den erwähnten Gründen und weil bereits eine Schall- und Laserverordnung vom 24. Januar 1996 besteht, beabsichtigt der Bundesrat nicht, eine Vorschrift zur Begrenzung der Ausgangsleistung von Walkmen-Geräten zu erlassen. Demgegenüber sehen die zuständigen Dienststellen der Bundesverwaltung in naher Zukunft vor, gezielte Informationskampagnen durchzuführen, um die Jugendlichen auf die gesundheitlichen Risiken beim Hören von Musik in hoher Lautstärke über längere Dauer aufmerksam zu machen. Derartige Kampagnen haben die Förderung des Verantwortungsbewusstseins des Individuums gegenüber diesen Gefahren zum Ziel.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind ihm medizinische Studien bekannt, die nachweisen, dass anhaltendes Walkman-Hören bei voller Lautstärke zu Gehörschäden führen kann?</p><p>2. Bestehen Rechtsvorschriften, die es ermöglichen, die maximale Lautstärke des Walkmans zu begrenzen?</p><p>3. Wenn dies nicht der Fall ist: Beabsichtigt der Bundesrat, Massnahmen zur Begrenzung der maximalen Lautstärke des Walkmans zu treffen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen?</p>
  • Gehörschäden durch "Walkman"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Walkmen haben erst vor knapp 20 Jahren bei uns Einzug gehalten und bieten insbesondere den Jugenlichen einen neuen Freiraum, der hier nicht etwa in Frage gestellt werden soll.</p><p>Doch der unsachgemässe Einsatz dieser Geräte, das heisst anhaltendes Walkman-Hören bei voller Lautstärke, kann irreversible Gehörschäden verursachen.</p><p>Der Bund blieb nicht untätig, was den Schutz vor Gehörschäden anbelangt: Am 24. Januar dieses Jahres erliess der Bundesrat die Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen (Schall- und Laserverordnung).</p><p>Diese Verordnung, wie schon ihr Name sagt, gilt allerdings nicht für Walkmen. Daher halten wir es für notwendig, dass sich der Bundesrat auch diesem Aspekt der Problematik widmet. </p><p>Es würde sich dabei nicht einmal um eine Premiere handeln, denn das französische Parlament hat bereits im März dieses Jahres beschlossen, für Walkmen, die in Frankreich hergestellt oder nach Frankreich importiert werden, die maximale Lautstärke auf 100 Dezibel zu begrenzen.</p>
    • <p>1. Die Entwicklung der wissenschaftlichen Arbeiten über Gehörschäden im Zusammenhang mit lautem Musikhören wird durch die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung aufmerksam verfolgt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Schweizerische Unfallversicherungsgesellschaft (SUVA) haben kürzlich in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), zwei Studien zu diesem Thema publiziert. Aus diesen geht klar hervor, (wie übrigens auch aus einer ähnlichen, französischen Studie), dass der Besuch von Veranstaltungen wie Technoparties, Konzerte oder Discos, ein erhöhteres Risiko für irreversible Gehörschäden darstellt als das Verwenden von Walkmen. Die im Oktober 1996 publizierten Resultate der durch die SUVA und der ETHZ durchgeführten Studie mit dem Titel "Gehörgefährdung durch Walkmen-Geräte" zeigen, dass das Lautstärken-Equivalent (Leq) unter Berücksichtigung der individuellen Hördauer im Mittel 72 Dezibel (dB(A)) beträgt, d.h. eindeutig unter der für das Gehör kritischen Lautstärke liegt. Nur bei 5 Prozent der befragten Jugendlichen betrug der Leq mehr als die von der SUVA empfohlenen 87 dB(A). Die Studie zeigt übrigens auch ein Informationsdefizit der Jugendlichen gegenüber den Risiken hoher Lautstärken auf. So musste beispielsweise festgestellt werden, dass sie nicht ausreichend über die Risiken von irreversiblen Schäden informiert waren, die ihr Gehör beim Hören von Lärm und verschiedenen Schallquellen mit grosser Lautstärke (inkl. Musik) davontragen könnte.</p><p></p><p>2. In der Schweiz gibt es bis jetzt keine gesetzliche Grundlage, welche ermöglichte, die Ausgangsleistung von Walkmen-Geräten zu beschränken. Demgegenüber hat Frankreich im März 1996 beschlossen, die Ausgangsleistung von Walkmen zu begrenzen. Die Anwendung dieser Vorschriften erweist sich jedoch als schwierig, da einerseits die Messmethode dieser Ausgangsleistung noch nicht bestimmt ist und andererseits diese Begrenzung durch das Auswechseln der Originalhörer durch ein leistungsstärkeres Modell wirkungslos wird. Die europäische Norm "Sicherheit von Spielzeug" 71-1;1988 ist in Revision; der Entwurf vom August 1996 sieht u.a. auch eine Begrenzung von Schallquellen bei Spielzeugen vor. Diese Massnahme ist indessen nur auf Geräte für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und nicht konsequenterweise auf das ganze Angebot von Walkmen-Geräten anwendbar.</p><p></p><p>3. Aus den erwähnten Gründen und weil bereits eine Schall- und Laserverordnung vom 24. Januar 1996 besteht, beabsichtigt der Bundesrat nicht, eine Vorschrift zur Begrenzung der Ausgangsleistung von Walkmen-Geräten zu erlassen. Demgegenüber sehen die zuständigen Dienststellen der Bundesverwaltung in naher Zukunft vor, gezielte Informationskampagnen durchzuführen, um die Jugendlichen auf die gesundheitlichen Risiken beim Hören von Musik in hoher Lautstärke über längere Dauer aufmerksam zu machen. Derartige Kampagnen haben die Förderung des Verantwortungsbewusstseins des Individuums gegenüber diesen Gefahren zum Ziel.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind ihm medizinische Studien bekannt, die nachweisen, dass anhaltendes Walkman-Hören bei voller Lautstärke zu Gehörschäden führen kann?</p><p>2. Bestehen Rechtsvorschriften, die es ermöglichen, die maximale Lautstärke des Walkmans zu begrenzen?</p><p>3. Wenn dies nicht der Fall ist: Beabsichtigt der Bundesrat, Massnahmen zur Begrenzung der maximalen Lautstärke des Walkmans zu treffen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen?</p>
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