Werbebeschränkung für Mischgetränke mit geringem Alkoholgehalt

ShortId
96.3485
Id
19963485
Updated
10.04.2024 14:33
Language
de
Title
Werbebeschränkung für Mischgetränke mit geringem Alkoholgehalt
AdditionalIndexing
Alkoholkonsum;Prävention;alkoholisches Getränk;Jugendschutz;Werbung;Alkoholwerbung;alkoholfreies Getränk
1
  • L05K0701010302, Werbung
  • L05K1402010101, alkoholisches Getränk
  • L06K070101030201, Alkoholwerbung
  • L07K14020101010101, Alkoholkonsum
  • L05K1402010102, alkoholfreies Getränk
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0105050702, Prävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Getränkeindustrie lanciert eine neue Getränkegeneration: Mischgetränke aus Limonade oder Fruchtsaft und einer Spirituosenzugabe von maximal 8 Volumenprozent. Zielpublikum dieser sogenannten Softspirituosen oder "Coolers" sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, die auf den Spirituosengeschmack gebracht werden sollen.</p><p>Gesundheitspolitisch besonders brisant ist die Tatsache, dass die Softspirituosen, die weniger als 6 Volumenprozent aufweisen, frei beworben werden dürfen. Damit können die bestehenden Werbeeinschränkungen für Spirituosen umgangen werden. Mit der Werbung für "Coolers" kann eben indirekt auch Werbung für die Marken der beigemischten hochprozentigen Spirituosen gemacht werden, deren Namen auf den Büchsen dominant in Erscheinung treten.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die Verordnung zum Alkohol- und Hausbrennereigesetz in dem Sinne abgeändert werden kann, dass die sogenannten Softspirituosen in bezug auf die Handels- und Werberestriktion inskünftig gleich behandelt werden wie die übrigen gebrannten Wasser.</p>
  • Werbebeschränkung für Mischgetränke mit geringem Alkoholgehalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Getränkeindustrie lanciert eine neue Getränkegeneration: Mischgetränke aus Limonade oder Fruchtsaft und einer Spirituosenzugabe von maximal 8 Volumenprozent. Zielpublikum dieser sogenannten Softspirituosen oder "Coolers" sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, die auf den Spirituosengeschmack gebracht werden sollen.</p><p>Gesundheitspolitisch besonders brisant ist die Tatsache, dass die Softspirituosen, die weniger als 6 Volumenprozent aufweisen, frei beworben werden dürfen. Damit können die bestehenden Werbeeinschränkungen für Spirituosen umgangen werden. Mit der Werbung für "Coolers" kann eben indirekt auch Werbung für die Marken der beigemischten hochprozentigen Spirituosen gemacht werden, deren Namen auf den Büchsen dominant in Erscheinung treten.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die Verordnung zum Alkohol- und Hausbrennereigesetz in dem Sinne abgeändert werden kann, dass die sogenannten Softspirituosen in bezug auf die Handels- und Werberestriktion inskünftig gleich behandelt werden wie die übrigen gebrannten Wasser.</p>
    • Werbebeschränkung für Mischgetränke mit geringem Alkoholgehalt

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