Landwirtschafliche Produktion. Marktzutritt zur EU
- ShortId
-
96.3487
- Id
-
19963487
- Updated
-
10.04.2024 13:23
- Language
-
de
- Title
-
Landwirtschafliche Produktion. Marktzutritt zur EU
- AdditionalIndexing
-
Europäische Union;Beschäftigungssicherheit;Agrarmarkt der Gemeinschaft;landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung;Marktzugang;landwirtschaftliche Produkte
- 1
-
- L02K1402, landwirtschaftliche Produkte
- L05K0701030311, Marktzugang
- L02K0903, Europäische Union
- L06K140103020201, Agrarmarkt der Gemeinschaft
- L04K14010506, landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung
- L05K0702030307, Beschäftigungssicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Exporte der schweizerischen landwirtschaftlichen Produkte begegnen in letzter Zeit immer mehr Schwierigkeiten: Wenn die Schweiz exportieren will, muss sie die in der EU geltenden Bestimmungen - vor allem im Hygienebereich - einhalten. Es gibt vor allem bei den Milchprodukten, aber auch bei der Fleischverarbeitung Beispiele, bei denen die Schweiz wegen fehlender Übereinstimmung zwischen schweizerischem und EU-Recht Nachteile hinnehmen muss. Bei der BSE-Krise dürfte die Behandlung unseres Landes durch verschiedene EU-Mitgliedstaaten auch mit dem Status der Schweiz als Drittland zusammenhängen.</p><p>Um die Schwierigkeiten wenigstens teilweise zu beseitigen, wurden in jüngerer Zeit verschiedene Anpassungen an die EU-Bestimmungen vorgenommen. Dabei kann aber die Tatsache nicht befriedigen, dass EU-Regelungen als solche einfach übernommen werden mussten, ohne dass bei der materiellen Ausgestaltung Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der Schwierigkeiten bewusst, die der Interpellant anspricht. Als Drittland begegnet die Schweiz beim Export ihrer Produkte in die Europäische Union gewissen Problemen. Die Exporte sind durch die Entwicklung der Gesetzgebung der Europäischen Union im technischen Bereich und der Nichtanerkennung der durch die Schweiz durchgeführten Kontrollen schwieriger geworden. Dies betrifft vor allem Milchprodukte sowie den Vieh- und Fleischsektor.</p><p>2. Was die negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Sektoren anbelangt, existieren keine genauen Angaben, und es ist auch nicht möglich, diese zu beschaffen. Es ist jedoch zu befürchten, dass sich verschiedene Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie nach dem Vorbild anderer Wirtschaftszweige veranlasst sehen, ihre Produktionsstätten in Länder der Europäischen Union zu verlegen, falls die Probleme andauern - dies mit all den negativen Konsequenzen, die für die Arbeitsplätze in unserem Land sowie für die Marktanteile der schweizerischen Landwirtschaft entstehen könnten.</p><p>3. Mit der Zustimmung des Parlamentes zum Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51; AS 1996 1725) wurde - um den Handel zu fördern - entschieden, in systematischer Art und Weise die schweizerischen technischen Vorschriften an diejenigen unserer hauptsächlichen Handelspartner, in diesem Fall der Europäischen Union, anzupassen. Ausnahmen von diesem Prinzip sind jedoch zulässig, wenn öffentliche Interessen wie die Gesundheit, der Schutz der Umwelt oder der Konsumenten als überwiegend zu betrachten sind. Die Anpassungen der schweizerischen Vorschriften werden demnach aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen. Es trifft zu, dass die Schweiz als Drittland nicht an der Weiterentwicklung der europäischen Gesetzgebung mitwirken kann. Einzig der Beitritt zur Europäischen Union würde dies erlauben.</p><p>4. Es ist das Ziel des Bundesrates, die bilateralen Verhandlungen so rasch als möglich zu einem positiven Resultat zu führen. Auf Stufe Landwirtschaft und speziell im Bereich der technischen Handelshemmnisse (vor allem Veterinär- und Pflanzenbereich, Wein und Spirituosen) bemüht sich die Schweiz, ein Abkommen auf der Basis der gegenseitigen Anerkennung einer gleichwertigen Gesetzgebung zu erreichen. Ein solches Abkommen würde es erlauben, zahlreiche Probleme zu lösen, die sich heute beim Handel stellen. Es ist jedoch offensichtlich, dass eine vollständige Teilnahme der Schweiz an der Ausarbeitung und der Inkraftsetzung der europäischen Gesetzgebung im Zusammenhang mit den bilateralen Verhandlungen nicht angestrebt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In jüngerer Zeit hat die Schweiz bei verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten infolge fehlender Kongruenz des schweizerischen Rechts mit den in der EU geltenden Bedingungen Schwierigkeiten mit dem Marktzutritt. Ich bitte den Bundesrat, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welchen Gebieten sind in jüngerer Zeit vermehrte Schwierigkeiten aufgetreten?</p><p>2. Welches sind die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in den mit ihr verbundenen vor- und nachgelagerten Betrieben?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Schweiz u. a. im Hygienebereich immer mehr Vorschriften übernehmen muss, ohne dass sie bei der Ausgestaltung derselben mitreden kann?</p><p>4. Wie können diese Schwierigkeiten behoben werden?</p>
- Landwirtschafliche Produktion. Marktzutritt zur EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Exporte der schweizerischen landwirtschaftlichen Produkte begegnen in letzter Zeit immer mehr Schwierigkeiten: Wenn die Schweiz exportieren will, muss sie die in der EU geltenden Bestimmungen - vor allem im Hygienebereich - einhalten. Es gibt vor allem bei den Milchprodukten, aber auch bei der Fleischverarbeitung Beispiele, bei denen die Schweiz wegen fehlender Übereinstimmung zwischen schweizerischem und EU-Recht Nachteile hinnehmen muss. Bei der BSE-Krise dürfte die Behandlung unseres Landes durch verschiedene EU-Mitgliedstaaten auch mit dem Status der Schweiz als Drittland zusammenhängen.</p><p>Um die Schwierigkeiten wenigstens teilweise zu beseitigen, wurden in jüngerer Zeit verschiedene Anpassungen an die EU-Bestimmungen vorgenommen. Dabei kann aber die Tatsache nicht befriedigen, dass EU-Regelungen als solche einfach übernommen werden mussten, ohne dass bei der materiellen Ausgestaltung Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der Schwierigkeiten bewusst, die der Interpellant anspricht. Als Drittland begegnet die Schweiz beim Export ihrer Produkte in die Europäische Union gewissen Problemen. Die Exporte sind durch die Entwicklung der Gesetzgebung der Europäischen Union im technischen Bereich und der Nichtanerkennung der durch die Schweiz durchgeführten Kontrollen schwieriger geworden. Dies betrifft vor allem Milchprodukte sowie den Vieh- und Fleischsektor.</p><p>2. Was die negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Sektoren anbelangt, existieren keine genauen Angaben, und es ist auch nicht möglich, diese zu beschaffen. Es ist jedoch zu befürchten, dass sich verschiedene Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie nach dem Vorbild anderer Wirtschaftszweige veranlasst sehen, ihre Produktionsstätten in Länder der Europäischen Union zu verlegen, falls die Probleme andauern - dies mit all den negativen Konsequenzen, die für die Arbeitsplätze in unserem Land sowie für die Marktanteile der schweizerischen Landwirtschaft entstehen könnten.</p><p>3. Mit der Zustimmung des Parlamentes zum Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51; AS 1996 1725) wurde - um den Handel zu fördern - entschieden, in systematischer Art und Weise die schweizerischen technischen Vorschriften an diejenigen unserer hauptsächlichen Handelspartner, in diesem Fall der Europäischen Union, anzupassen. Ausnahmen von diesem Prinzip sind jedoch zulässig, wenn öffentliche Interessen wie die Gesundheit, der Schutz der Umwelt oder der Konsumenten als überwiegend zu betrachten sind. Die Anpassungen der schweizerischen Vorschriften werden demnach aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen. Es trifft zu, dass die Schweiz als Drittland nicht an der Weiterentwicklung der europäischen Gesetzgebung mitwirken kann. Einzig der Beitritt zur Europäischen Union würde dies erlauben.</p><p>4. Es ist das Ziel des Bundesrates, die bilateralen Verhandlungen so rasch als möglich zu einem positiven Resultat zu führen. Auf Stufe Landwirtschaft und speziell im Bereich der technischen Handelshemmnisse (vor allem Veterinär- und Pflanzenbereich, Wein und Spirituosen) bemüht sich die Schweiz, ein Abkommen auf der Basis der gegenseitigen Anerkennung einer gleichwertigen Gesetzgebung zu erreichen. Ein solches Abkommen würde es erlauben, zahlreiche Probleme zu lösen, die sich heute beim Handel stellen. Es ist jedoch offensichtlich, dass eine vollständige Teilnahme der Schweiz an der Ausarbeitung und der Inkraftsetzung der europäischen Gesetzgebung im Zusammenhang mit den bilateralen Verhandlungen nicht angestrebt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In jüngerer Zeit hat die Schweiz bei verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten infolge fehlender Kongruenz des schweizerischen Rechts mit den in der EU geltenden Bedingungen Schwierigkeiten mit dem Marktzutritt. Ich bitte den Bundesrat, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welchen Gebieten sind in jüngerer Zeit vermehrte Schwierigkeiten aufgetreten?</p><p>2. Welches sind die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in den mit ihr verbundenen vor- und nachgelagerten Betrieben?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Schweiz u. a. im Hygienebereich immer mehr Vorschriften übernehmen muss, ohne dass sie bei der Ausgestaltung derselben mitreden kann?</p><p>4. Wie können diese Schwierigkeiten behoben werden?</p>
- Landwirtschafliche Produktion. Marktzutritt zur EU
Back to List