Verbesserung der Benzinqualität
- ShortId
-
96.3501
- Id
-
19963501
- Updated
-
10.04.2024 10:30
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserung der Benzinqualität
- AdditionalIndexing
-
Warenqualität;Sommersmog;Luftreinhaltung;Benzin
- 1
-
- L06K170401010101, Benzin
- L05K0706010305, Warenqualität
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- L05K0602030901, Sommersmog
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Verbesserung der Benzinqualität drängt sich aus lufthygienischen Gründen auf. In den USA hat ein reformuliertes Benzin bereits einen Drittel des Marktes erobert. Das EU-Mitglied Finnland hat den neuen Treibstoff in Europa im Alleingang eingeführt. Das verbesserte Benzin kann die Abgasschwaden sofort lichten und bedingt keine technischen Änderungen bei den Fahrzeugen. Reformuliertes Benzin enthält weniger giftige Aromate. Bei der Verbrennung entsteht weniger Kohlenwasserstoff, Kohlenmonoxid und Benzol. Experten vom deutschen Bundesumweltministerium haben errechnet, dass mit dem reformulierten Benzin der krebserregende Benzolausstoss rasch um 40 Prozent verringert werden könnte. Die Oktanzahl bleibt gleich, der neue, veränderte Treibstoff kann für Fahrzeuge mit oder ohne Katalysator gebraucht werden. Bei Wagen ohne Katalysator sinkt der Stickoxidausstoss. Weil mit diesem neuen Treibstoff weniger ozonbildende Substanzen entstehen, wird dieser auch als eine Massnahme gegen den Sommersmog bezeichnet.</p>
- <p>1. Eine breit angelegte Untersuchung im Auftrag der Kommission der Europäischen Union ("Auto-Öl-Programm") hat ergeben, dass zu einem kosteneffizienten Bündel technischer Massnahmen zur Reduktion der Luftverschmutzung auch verbesserte Standards für die Treibstoffqualität (Benzin und Diesel) gehören. Dieser Befund darf auch auf die Verhältnisse in der Schweiz übertragen werden.</p><p>Weil es keine verbindlichen Normen für die Unterscheidung zwischen "normalem" und "verbessertem" Benzin gibt, lässt sich der lufthygienische Nutzen reformulierter Benzine nicht allgemeingültig quantifizieren. Unterstellt man die Spezifikationen für verbessertes Benzin im kürzlich publizierten Kommissionsentwurf für eine neue EU-Richtlinie über die Treibstoffqualität, so sind (ab 2000) bei den damit betriebenen Fahrzeugen folgende prozentualen Emissionsverminderungen zu erwarten: je etwa 8 Prozent bei NOx, VOC und CO - sowie ungefähr 20 Prozent beim Benzol.</p><p>2./3. Der Bundesrat will die schweizerischen Qualitätsvorschriften für Benzin im Gleichschritt mit der EU verschärfen.</p><p>Zum Hinweis der Interpellantin, dass das EU-Mitglied Finnland im Alleingang reformuliertes Benzin "eingeführt" habe, ist folgendes zu bemerken:</p><p>- Finnland hat (wie Schweden und Griechenland) von der im Gemeinschaftsrecht ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, verbesserte Treibstoffe fiskalisch zu begünstigen;</p><p>- Finnland hatte sich (wie Schweden und Österreich) bei seinem Eintritt in die EU ausbedungen, am bereits vorbestehenden Verbot bleihaltigen Benzins festhalten zu dürfen; davon abgesehen stimmen die finnischen Vorschriften über die Benzinqualität mit dem Gemeinschaftsrecht überein.</p><p>Ein Vorgehen analog zu jenem Finnlands wäre auch für den Bundesrat denkbar; vergleiche Antwort zu Frage 4.</p><p>4. In seiner Antwort vom 28. Februar 1996 auf die Interpellation Strahm "Schwefelarmer Treibstoff. Handlungsbedarf beim Bund" (95.3625), hatte der Bundesrat erklärt, unter welchen Voraussetzungen er verbesserte Dieseltreibstoffe fiskalisch begünstigen würde; ob diese Bedingungen erfüllt bzw. erfüllbar seien, müsse die Verwaltung erst klären.</p><p>Die dafür nötige interdepartementale Arbeitsgruppe hat sich inzwischen konstituiert. Sie wird neben dem reformulierten Diesel eine ganze Reihe weiterer Treibstoffe in ihre Prüfung einbeziehen, darunter auch verschiedene Qualitäten von verbesserten Benzinen. Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 4 der Interpellation hängt vom Ergebnis dieser Abklärungen ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Einführung des reformulierten Benzins eine wirkungsvolle Massnahme zur Verbesserung der Luftqualität und zur Bekämpfung des Sommersmogs bedeutet? Kann er diese Verbesserung quantifizieren?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die Einführung des reformulierten Benzins aufgrund der Abklärungen aufdrängt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das reformulierte Benzin - dem Beispiel des EU-Staates Finnland folgend - auch im Alleingang einzuführen?</p><p>4. Ist der Bundesrat gewillt, das reformulierte Benzin mit einer für die Bundeskasse einkommensneutralen Anpassung der fiskalischen Rahmenbedingungen zu fördern?</p>
- Verbesserung der Benzinqualität
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine Verbesserung der Benzinqualität drängt sich aus lufthygienischen Gründen auf. In den USA hat ein reformuliertes Benzin bereits einen Drittel des Marktes erobert. Das EU-Mitglied Finnland hat den neuen Treibstoff in Europa im Alleingang eingeführt. Das verbesserte Benzin kann die Abgasschwaden sofort lichten und bedingt keine technischen Änderungen bei den Fahrzeugen. Reformuliertes Benzin enthält weniger giftige Aromate. Bei der Verbrennung entsteht weniger Kohlenwasserstoff, Kohlenmonoxid und Benzol. Experten vom deutschen Bundesumweltministerium haben errechnet, dass mit dem reformulierten Benzin der krebserregende Benzolausstoss rasch um 40 Prozent verringert werden könnte. Die Oktanzahl bleibt gleich, der neue, veränderte Treibstoff kann für Fahrzeuge mit oder ohne Katalysator gebraucht werden. Bei Wagen ohne Katalysator sinkt der Stickoxidausstoss. Weil mit diesem neuen Treibstoff weniger ozonbildende Substanzen entstehen, wird dieser auch als eine Massnahme gegen den Sommersmog bezeichnet.</p>
- <p>1. Eine breit angelegte Untersuchung im Auftrag der Kommission der Europäischen Union ("Auto-Öl-Programm") hat ergeben, dass zu einem kosteneffizienten Bündel technischer Massnahmen zur Reduktion der Luftverschmutzung auch verbesserte Standards für die Treibstoffqualität (Benzin und Diesel) gehören. Dieser Befund darf auch auf die Verhältnisse in der Schweiz übertragen werden.</p><p>Weil es keine verbindlichen Normen für die Unterscheidung zwischen "normalem" und "verbessertem" Benzin gibt, lässt sich der lufthygienische Nutzen reformulierter Benzine nicht allgemeingültig quantifizieren. Unterstellt man die Spezifikationen für verbessertes Benzin im kürzlich publizierten Kommissionsentwurf für eine neue EU-Richtlinie über die Treibstoffqualität, so sind (ab 2000) bei den damit betriebenen Fahrzeugen folgende prozentualen Emissionsverminderungen zu erwarten: je etwa 8 Prozent bei NOx, VOC und CO - sowie ungefähr 20 Prozent beim Benzol.</p><p>2./3. Der Bundesrat will die schweizerischen Qualitätsvorschriften für Benzin im Gleichschritt mit der EU verschärfen.</p><p>Zum Hinweis der Interpellantin, dass das EU-Mitglied Finnland im Alleingang reformuliertes Benzin "eingeführt" habe, ist folgendes zu bemerken:</p><p>- Finnland hat (wie Schweden und Griechenland) von der im Gemeinschaftsrecht ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, verbesserte Treibstoffe fiskalisch zu begünstigen;</p><p>- Finnland hatte sich (wie Schweden und Österreich) bei seinem Eintritt in die EU ausbedungen, am bereits vorbestehenden Verbot bleihaltigen Benzins festhalten zu dürfen; davon abgesehen stimmen die finnischen Vorschriften über die Benzinqualität mit dem Gemeinschaftsrecht überein.</p><p>Ein Vorgehen analog zu jenem Finnlands wäre auch für den Bundesrat denkbar; vergleiche Antwort zu Frage 4.</p><p>4. In seiner Antwort vom 28. Februar 1996 auf die Interpellation Strahm "Schwefelarmer Treibstoff. Handlungsbedarf beim Bund" (95.3625), hatte der Bundesrat erklärt, unter welchen Voraussetzungen er verbesserte Dieseltreibstoffe fiskalisch begünstigen würde; ob diese Bedingungen erfüllt bzw. erfüllbar seien, müsse die Verwaltung erst klären.</p><p>Die dafür nötige interdepartementale Arbeitsgruppe hat sich inzwischen konstituiert. Sie wird neben dem reformulierten Diesel eine ganze Reihe weiterer Treibstoffe in ihre Prüfung einbeziehen, darunter auch verschiedene Qualitäten von verbesserten Benzinen. Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 4 der Interpellation hängt vom Ergebnis dieser Abklärungen ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Einführung des reformulierten Benzins eine wirkungsvolle Massnahme zur Verbesserung der Luftqualität und zur Bekämpfung des Sommersmogs bedeutet? Kann er diese Verbesserung quantifizieren?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die Einführung des reformulierten Benzins aufgrund der Abklärungen aufdrängt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das reformulierte Benzin - dem Beispiel des EU-Staates Finnland folgend - auch im Alleingang einzuführen?</p><p>4. Ist der Bundesrat gewillt, das reformulierte Benzin mit einer für die Bundeskasse einkommensneutralen Anpassung der fiskalischen Rahmenbedingungen zu fördern?</p>
- Verbesserung der Benzinqualität
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