Kreditsteuerung beim Nationalstrassenbau

ShortId
96.3511
Id
19963511
Updated
14.11.2025 06:52
Language
de
Title
Kreditsteuerung beim Nationalstrassenbau
AdditionalIndexing
Nationalstrassenbau;Controlling;Strassenunterhalt;Kredit;Rahmenkredit
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L03K110403, Kredit
  • L04K11020305, Rahmenkredit
  • L05K0703050102, Controlling
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Beim Nationalstrassenbau sind durch die GPK respektive die PVK riesige Kostenüberschreitungen sowie völlig ungenügende Kostentransparenz festgestellt worden.</p><p>Von Departementsseite wird untersucht, wie ein (bis jetzt offenbar kaum existierendes) Projektcontrolling aufgebaut werden kann. Für das Parlament sind insbesondere auch die Fragen nach der Verbesserung der Transparenz und der finanziellen Steuerungsinstrumente von Bedeutung. Die heutige Regelung der Kreditsprechung - jährliche Zahlungskredite in Milliardenhöhe im Voranschlag - ist in diesen Beziehungen absolut ungenügend; für Neubauabschnitte und grössere Unterhaltsprojekte sind Objektkredite (oder allermindestens Rahmenkredite) dringend notwendig. Die betroffenen Kantone (als Bauherrschaft, auch nach der geplanten neuen Aufgabenteilung) müssten ebenfalls ein Interesse an grösserer Transparenz und an der Verhinderung von Kostenüberschreitungen haben und sollten demzufolge eingebunden werden können.</p>
  • <p>Die Nationalstrassen sind ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kantonen. Die Kompetenzen dieser beiden Partner ergeben sich aus Verfassung und Gesetz. Grob gesagt geht es um folgendes: Der Kanton ist Bauherr, Betreiber und Eigentümer der Nationalstrassen. Der Bund übt indessen die Oberaufsicht aus und finanziert den Grossteil der Aufwendungen. Diese Besonderheiten der Aufgaben- und Zuständigkeitsteilung sind bei der Beantwortung der Fragen zu berücksichtigen.</p><p>1. In der Phase der Detailprojektierung gibt es geringe Kostensteigerungen. Das Erfahrungswissen des Fachamtes des Bundes und die ständigen Quervergleiche ermöglichen laufend optimale Lösungen. In der Phase der Arbeitsvergabe und Bauausführung sind die Kosten ebenfalls beherrschbar. Die grössten Kostensteigerungen wurden in der Phase der Planung und Projektierung festgestellt. Sie beruhen meistens auf Zusatzforderungen interessierter Kreise und den Vorgaben der Umweltgesetzgebung.</p><p>Aufgrund dieser Sachlage hat der Bundesrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die u. a. abklärt, wie das Projektcontrolling in der Planungs- und Projektierungsphase ausgestaltet werden soll. Der Schlussbericht ist auf Ende 1997 zu erwarten. Es ist nicht tunlich, den Ergebnissen der Arbeitsgruppe vorzugreifen. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit die notwendigen Schritte veranlassen.</p><p>2. Der Bundesrat ist fest entschlossen, die Kostensteigerung im Nationalstrassenbau in den Griff zu bekommen. Es besteht schon heute eine hohe Kostentransparenz, die aber sicher noch verbesserungsfähig ist. Ob die in der Interpellation genannten Steuerungsinstrumente, nämlich Objekt- und Rahmenkredit, geeignet sind, das hier behandelte Thema zu entschärfen, erscheint fraglich, zumal sie wohl kaum einen Einfluss auf die im Bereich der Standards festgestellten Kostensteigerungen haben. Das Problem braucht hier jedoch nicht vertieft zu werden, denn die Interpellation verweist selber auf den Zeitpunkt nach der geplanten neuen Aufgabenteilung. In der Tat bildet die Finanzierung der Nationalstrassen ein wichtiges Element des Projektes "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen". Die bisherigen Abklärungen zeigen, dass für die Aufgabenerfüllung verschiedene Modelle denkbar sind. Erst wenn konkrete Entscheide gefallen sind, kann auch das zweckmässige finanzielle Steuerungsinstrument geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie wird gegenwärtig beim Nationalstrassenbau und -unterhalt ein Projektcontrolling von genügendem Ausmass sichergestellt (Planungs- und Projektierungsphase; Ausführungsphase)? Wie soll dieses Controlling bei der zukünftigen Aufgabenverteilung ausgestaltet werden?</p><p>2. Welche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen sind vorzunehmen, um die Kredite für den Nationalstrassenbau und -unterhalt als Objekt- oder Rahmenkredite zu behandeln, und ist der Bundesrat bereit, diese Änderungen einzuleiten?</p>
  • Kreditsteuerung beim Nationalstrassenbau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim Nationalstrassenbau sind durch die GPK respektive die PVK riesige Kostenüberschreitungen sowie völlig ungenügende Kostentransparenz festgestellt worden.</p><p>Von Departementsseite wird untersucht, wie ein (bis jetzt offenbar kaum existierendes) Projektcontrolling aufgebaut werden kann. Für das Parlament sind insbesondere auch die Fragen nach der Verbesserung der Transparenz und der finanziellen Steuerungsinstrumente von Bedeutung. Die heutige Regelung der Kreditsprechung - jährliche Zahlungskredite in Milliardenhöhe im Voranschlag - ist in diesen Beziehungen absolut ungenügend; für Neubauabschnitte und grössere Unterhaltsprojekte sind Objektkredite (oder allermindestens Rahmenkredite) dringend notwendig. Die betroffenen Kantone (als Bauherrschaft, auch nach der geplanten neuen Aufgabenteilung) müssten ebenfalls ein Interesse an grösserer Transparenz und an der Verhinderung von Kostenüberschreitungen haben und sollten demzufolge eingebunden werden können.</p>
    • <p>Die Nationalstrassen sind ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kantonen. Die Kompetenzen dieser beiden Partner ergeben sich aus Verfassung und Gesetz. Grob gesagt geht es um folgendes: Der Kanton ist Bauherr, Betreiber und Eigentümer der Nationalstrassen. Der Bund übt indessen die Oberaufsicht aus und finanziert den Grossteil der Aufwendungen. Diese Besonderheiten der Aufgaben- und Zuständigkeitsteilung sind bei der Beantwortung der Fragen zu berücksichtigen.</p><p>1. In der Phase der Detailprojektierung gibt es geringe Kostensteigerungen. Das Erfahrungswissen des Fachamtes des Bundes und die ständigen Quervergleiche ermöglichen laufend optimale Lösungen. In der Phase der Arbeitsvergabe und Bauausführung sind die Kosten ebenfalls beherrschbar. Die grössten Kostensteigerungen wurden in der Phase der Planung und Projektierung festgestellt. Sie beruhen meistens auf Zusatzforderungen interessierter Kreise und den Vorgaben der Umweltgesetzgebung.</p><p>Aufgrund dieser Sachlage hat der Bundesrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die u. a. abklärt, wie das Projektcontrolling in der Planungs- und Projektierungsphase ausgestaltet werden soll. Der Schlussbericht ist auf Ende 1997 zu erwarten. Es ist nicht tunlich, den Ergebnissen der Arbeitsgruppe vorzugreifen. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit die notwendigen Schritte veranlassen.</p><p>2. Der Bundesrat ist fest entschlossen, die Kostensteigerung im Nationalstrassenbau in den Griff zu bekommen. Es besteht schon heute eine hohe Kostentransparenz, die aber sicher noch verbesserungsfähig ist. Ob die in der Interpellation genannten Steuerungsinstrumente, nämlich Objekt- und Rahmenkredit, geeignet sind, das hier behandelte Thema zu entschärfen, erscheint fraglich, zumal sie wohl kaum einen Einfluss auf die im Bereich der Standards festgestellten Kostensteigerungen haben. Das Problem braucht hier jedoch nicht vertieft zu werden, denn die Interpellation verweist selber auf den Zeitpunkt nach der geplanten neuen Aufgabenteilung. In der Tat bildet die Finanzierung der Nationalstrassen ein wichtiges Element des Projektes "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen". Die bisherigen Abklärungen zeigen, dass für die Aufgabenerfüllung verschiedene Modelle denkbar sind. Erst wenn konkrete Entscheide gefallen sind, kann auch das zweckmässige finanzielle Steuerungsinstrument geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie wird gegenwärtig beim Nationalstrassenbau und -unterhalt ein Projektcontrolling von genügendem Ausmass sichergestellt (Planungs- und Projektierungsphase; Ausführungsphase)? Wie soll dieses Controlling bei der zukünftigen Aufgabenverteilung ausgestaltet werden?</p><p>2. Welche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen sind vorzunehmen, um die Kredite für den Nationalstrassenbau und -unterhalt als Objekt- oder Rahmenkredite zu behandeln, und ist der Bundesrat bereit, diese Änderungen einzuleiten?</p>
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