Liberalisierung der Eisenbahninfrastrukturen ab 01.01.1998. Gewährleistung der Qualität

ShortId
96.3512
Id
19963512
Updated
10.04.2024 13:57
Language
de
Title
Liberalisierung der Eisenbahninfrastrukturen ab 01.01.1998. Gewährleistung der Qualität
AdditionalIndexing
Durchgangsverkehr;Beförderungskapazität;Verkehrsinfrastruktur;Fahrplan;Schienenverkehr;Qualitätssicherung;Liberalisierung
1
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K08020315, Liberalisierung
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L04K18010204, Beförderungskapazität
  • L04K18010207, Fahrplan
  • L04K18010101, Durchgangsverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Motionär aufgeworfenen Fragen werden im Rahmen der Bahnreform behandelt, welche vom Bundesrat zu Handen der Eidgenössischen Räte verabschiedet wurde. Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die Gewährung des Netzzuganges den sogenannten Systemverkehr und damit den "Service public" im Schienenverkehr nicht gefährden darf. Im Entwurf zur Revision des Eisenbahngesetzes ist denn auch eine entsprechende Prioritätenliste bei der Zuteilung der Trassen vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit er sich ab dem 1. Januar 1998 ausreichende Rechte auf den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sichern kann. Sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr im Inland sollen die Leistungen hinsichtlich Fahrplandichte und Qualität mindestens im heutigen Umfang erhalten werden. Das Bahnverkehrssystem darf insbesondere nicht durch Zugangsrechte für den Transitverkehr, die auf einigen wenigen Achsen gewährt werden, in seiner Kohärenz und Effizienz beeinträchtigt werden.</p>
  • Liberalisierung der Eisenbahninfrastrukturen ab 01.01.1998. Gewährleistung der Qualität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Motionär aufgeworfenen Fragen werden im Rahmen der Bahnreform behandelt, welche vom Bundesrat zu Handen der Eidgenössischen Räte verabschiedet wurde. Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die Gewährung des Netzzuganges den sogenannten Systemverkehr und damit den "Service public" im Schienenverkehr nicht gefährden darf. Im Entwurf zur Revision des Eisenbahngesetzes ist denn auch eine entsprechende Prioritätenliste bei der Zuteilung der Trassen vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit er sich ab dem 1. Januar 1998 ausreichende Rechte auf den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sichern kann. Sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr im Inland sollen die Leistungen hinsichtlich Fahrplandichte und Qualität mindestens im heutigen Umfang erhalten werden. Das Bahnverkehrssystem darf insbesondere nicht durch Zugangsrechte für den Transitverkehr, die auf einigen wenigen Achsen gewährt werden, in seiner Kohärenz und Effizienz beeinträchtigt werden.</p>
    • Liberalisierung der Eisenbahninfrastrukturen ab 01.01.1998. Gewährleistung der Qualität

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