Um ein Jahr vorgezogene Entschuldung der SBB
- ShortId
-
96.3513
- Id
-
19963513
- Updated
-
14.11.2025 06:26
- Language
-
de
- Title
-
Um ein Jahr vorgezogene Entschuldung der SBB
- AdditionalIndexing
-
Wettbewerb;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;Schuldennachlass;SBB;Schienennetz;Finanzhilfe
- 1
-
- L05K1801021103, SBB
- L05K1101010201, Schuldennachlass
- L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
- L04K18030207, Schienennetz
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L03K070301, Wettbewerb
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Entschuldung der SBB für den Infrastrukturbereich ist im Rahmen der Bahnreform vorgesehen. Sie geht einher mit einem breiten Massnahmenpaket; es wäre aus Sicht des Bundesrates falsch, einzelne Elemente aus einer Gesamtvorlage herauszubrechen, zumal eine definitive Entschuldung solange nicht möglich ist, als nicht eine stete Neuverschuldung verhindert werden kann. Eine vorgezogene Entschuldung müsste auf Dringlichkeitsrecht zurückgreifen. Dieses sollte allerdings nur eingesetzt werden, wenn andernfalls eine unmittelbare Gefahr droht. Dies ist bei den SBB nicht der Fall, da die Abdeckung des Schuldendienstes - und dies im Gegensatz zu vielen ausländischen Beispielen - in Artikel 3a des SBB-Gesetzes (SR 742.31) verbindlich geregelt ist. Danach trägt der Bund den Infrastrukturaufwand inklusive Verzinsung (Rubrik 802.3600.003). Die Verzinsung der Darlehen für Infrastrukturbauten belastet demnach das SBB-Defizit nicht.</p><p></p><p>Der Bundesrat hält es jedoch für richtig, die Entschuldung so rasch als möglich vorzunehmen. Das Parlament kann seinen Teil dazu beitragen, indem es für eine beförderliche Behandlung der Vorlage zur Bahnreform sorgt.</p><p></p><p>Etwas anders präsentiert sich die Situation beim aufkumulierten Verlustvortrag, d.h. bei der Summe der vergangenen, jährlich aufgetretenen Verlusten aus dem Betrieb. Die Verzinsung der notwendigen Mittel vergrössert das Defizit. In der Rechnung 1997 der SBB würde er mit ca. 1,2 Mia Franken erscheinen. Da der Abbau dieses aufkumulierten Verlustvortrags ohne Dringlichkeitsrecht machbar ist, hat der Bundesrat dem Parlament diesen Teil der Entschuldung im Rahmen der Botschaft zum Voranschlag 1997 der SBB unterbreitet. Mit dessen Annahme durch das Parlament ist somit ein Teil des Anliegens der vorliegenden Motion erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Entschuldung der SBB um ein Jahr vorzuziehen. Diese Massnahme muss auf jeden Fall ab dem 1. Januar 1998 durchgeführt werden, da dann durch die allgemeine Einführung der EU-Richtlinie 91/440 die kontinentalen Eisenbahnnetze dem Wettbewerb geöffnet werden. Zudem wurde die Deutsche Bundesbahn bereits finanziell saniert, die französische Staatsbahn wird es ab 1. Januar 1997 werden. Warten die SBB zu lange ab, so werden sie neben ihren Konkurrenten, die sich bereits jetzt auf die einträglichsten Achsen konzentrieren, nicht bestehen können.</p>
- Um ein Jahr vorgezogene Entschuldung der SBB
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Entschuldung der SBB für den Infrastrukturbereich ist im Rahmen der Bahnreform vorgesehen. Sie geht einher mit einem breiten Massnahmenpaket; es wäre aus Sicht des Bundesrates falsch, einzelne Elemente aus einer Gesamtvorlage herauszubrechen, zumal eine definitive Entschuldung solange nicht möglich ist, als nicht eine stete Neuverschuldung verhindert werden kann. Eine vorgezogene Entschuldung müsste auf Dringlichkeitsrecht zurückgreifen. Dieses sollte allerdings nur eingesetzt werden, wenn andernfalls eine unmittelbare Gefahr droht. Dies ist bei den SBB nicht der Fall, da die Abdeckung des Schuldendienstes - und dies im Gegensatz zu vielen ausländischen Beispielen - in Artikel 3a des SBB-Gesetzes (SR 742.31) verbindlich geregelt ist. Danach trägt der Bund den Infrastrukturaufwand inklusive Verzinsung (Rubrik 802.3600.003). Die Verzinsung der Darlehen für Infrastrukturbauten belastet demnach das SBB-Defizit nicht.</p><p></p><p>Der Bundesrat hält es jedoch für richtig, die Entschuldung so rasch als möglich vorzunehmen. Das Parlament kann seinen Teil dazu beitragen, indem es für eine beförderliche Behandlung der Vorlage zur Bahnreform sorgt.</p><p></p><p>Etwas anders präsentiert sich die Situation beim aufkumulierten Verlustvortrag, d.h. bei der Summe der vergangenen, jährlich aufgetretenen Verlusten aus dem Betrieb. Die Verzinsung der notwendigen Mittel vergrössert das Defizit. In der Rechnung 1997 der SBB würde er mit ca. 1,2 Mia Franken erscheinen. Da der Abbau dieses aufkumulierten Verlustvortrags ohne Dringlichkeitsrecht machbar ist, hat der Bundesrat dem Parlament diesen Teil der Entschuldung im Rahmen der Botschaft zum Voranschlag 1997 der SBB unterbreitet. Mit dessen Annahme durch das Parlament ist somit ein Teil des Anliegens der vorliegenden Motion erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Entschuldung der SBB um ein Jahr vorzuziehen. Diese Massnahme muss auf jeden Fall ab dem 1. Januar 1998 durchgeführt werden, da dann durch die allgemeine Einführung der EU-Richtlinie 91/440 die kontinentalen Eisenbahnnetze dem Wettbewerb geöffnet werden. Zudem wurde die Deutsche Bundesbahn bereits finanziell saniert, die französische Staatsbahn wird es ab 1. Januar 1997 werden. Warten die SBB zu lange ab, so werden sie neben ihren Konkurrenten, die sich bereits jetzt auf die einträglichsten Achsen konzentrieren, nicht bestehen können.</p>
- Um ein Jahr vorgezogene Entschuldung der SBB
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