Bericht über die Berufsbildung
- ShortId
-
96.3517
- Id
-
19963517
- Updated
-
10.04.2024 07:51
- Language
-
de
- Title
-
Bericht über die Berufsbildung
- AdditionalIndexing
-
Bericht;öffentliche Investition;Lehre;Innovation;erwachsener Mensch;Haushaltsausgabe;berufliche Bildung
- 1
-
- L03K130202, berufliche Bildung
- L03K020206, Bericht
- L04K08020309, Innovation
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L04K11090107, öffentliche Investition
- L04K13020204, Lehre
- L05K0107010202, erwachsener Mensch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat nimmt an, dass aufgrund der Sparbemühungen der Kantone im Bereich der Schulorganisation und anderer effizienzsteigernder Massnahmen künftig Bundessubventionen in der Höhe von etwa 10 Millionen Franken weniger beansprucht werden. Diese dadurch freiwerdenden Mittel sollen Innovationen zugute kommen. Die Frage einer weitergehenden Finanzierung von Innovationen wird auch Gegenstand von Überlegungen zur Finanzierung der Berufsbildung (Massnahme 32) sein und aufgrund der Erkenntnisse mit ersten Projekten weiterverfolgt.</p><p>Die Erfahrungen aus der Weiterbildungsoffensive haben gezeigt, dass Massnahmen, die zur Weiterentwicklung der Berufsbildung beitragen sollen, einer intensiven Begleitung und Evaluation bedürfen. Würden Pilotprojekte in grösserer Anzahl in die Wege geleitet, wäre deren Betreuung nicht sichergestellt.</p><p>2. Unmittelbar nach Genehmigung des Berichtes durch den Bundesrat sind die Massnahmen, die keiner Änderung des Berufsbildungsgesetzes bedürfen, eingeleitet worden. Wenn diesbezügliche wichtige Entscheide anstehen, werden diese - wie im Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben - in die Vernehmlassung gegeben; damit erhält jeweils auch die interessierte Öffentlichkeit Kenntnis über den Stand der Verwirklichung der einzelnen Massnahmen. Den Abschluss einzelner Massnahmen werden der Bundesrat in seinem jährlichen Geschäftsbericht und das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit in seinen Pressemitteilungen bekanntgeben.</p><p>3. Die Einführung individualisierter, erwachsenenspezifischer Lehrgänge ist unmittelbar verknüpft mit der Schaffung von Instrumenten zur Einstufung und zum Nachweis von Qualifikationen, die im beruflichen und ausserberuflichen Bereich erworben wurden (Massnahme 14 des Berichtes). Erwachsene können demnach ein Fähigkeitszeugnis erwerben, wenn sie eine bestimmte Qualifikation nachweisen können und einen ergänzenden Lehrgang erfolgreich absolviert haben. Diese nachgewiesene Qualifikation und der ergänzende Lehrgang ergeben zusammen ein Ausbildungsniveau, das dem Prüfungsreglement des entsprechenden Berufes entspricht.</p><p>Selbstverständlich werden individualisierte, erwachsenenspezifische Lehrgänge in enger Zusammenarbeit mit den an der Berufsbildung beteiligten Partnern erarbeitet und den Interessierten zur Vernehmlassung unterbreitet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Im Bericht über die Berufsbildung sieht der Bundesrat vor, ab 1997 2 Prozent des Berufsbildungsbudgets, d. h. etwa 10 Millionen Franken, für Innovationen in der Berufsbildung einzusetzen. Ist angesichts der schnell wechselnden Bedingungen in der Wirtschaft (Informatik, neue Technologien) nicht ein grösserer Anteil des gesamten Berufsbildungsbudgets (500 Millionen Franken) erforderlich, um die notwendigen Innovationen in der beruflichen Ausbildung aller Stufen zu entwickeln, zu testen und einzuführen?</p><p>2. In seinem Bericht über die Berufsbildung stellt der Bundesrat 37 mögliche Massnahmen zur Diskussion. Wann werden die Öffentlichkeit und die eidgenössischen Räte darüber informiert, welche Massnahmen, die keiner Änderung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung bedürfen, tatsächlich ergriffen werden?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass bei der vorgeschlagenen Einführung von individualisierten Lehrgängen für Erwachsene (Bericht über die Berufsbildung, Massnahme 13) einheitliche Qualifikationen erworben werden?</p>
- Bericht über die Berufsbildung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat nimmt an, dass aufgrund der Sparbemühungen der Kantone im Bereich der Schulorganisation und anderer effizienzsteigernder Massnahmen künftig Bundessubventionen in der Höhe von etwa 10 Millionen Franken weniger beansprucht werden. Diese dadurch freiwerdenden Mittel sollen Innovationen zugute kommen. Die Frage einer weitergehenden Finanzierung von Innovationen wird auch Gegenstand von Überlegungen zur Finanzierung der Berufsbildung (Massnahme 32) sein und aufgrund der Erkenntnisse mit ersten Projekten weiterverfolgt.</p><p>Die Erfahrungen aus der Weiterbildungsoffensive haben gezeigt, dass Massnahmen, die zur Weiterentwicklung der Berufsbildung beitragen sollen, einer intensiven Begleitung und Evaluation bedürfen. Würden Pilotprojekte in grösserer Anzahl in die Wege geleitet, wäre deren Betreuung nicht sichergestellt.</p><p>2. Unmittelbar nach Genehmigung des Berichtes durch den Bundesrat sind die Massnahmen, die keiner Änderung des Berufsbildungsgesetzes bedürfen, eingeleitet worden. Wenn diesbezügliche wichtige Entscheide anstehen, werden diese - wie im Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben - in die Vernehmlassung gegeben; damit erhält jeweils auch die interessierte Öffentlichkeit Kenntnis über den Stand der Verwirklichung der einzelnen Massnahmen. Den Abschluss einzelner Massnahmen werden der Bundesrat in seinem jährlichen Geschäftsbericht und das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit in seinen Pressemitteilungen bekanntgeben.</p><p>3. Die Einführung individualisierter, erwachsenenspezifischer Lehrgänge ist unmittelbar verknüpft mit der Schaffung von Instrumenten zur Einstufung und zum Nachweis von Qualifikationen, die im beruflichen und ausserberuflichen Bereich erworben wurden (Massnahme 14 des Berichtes). Erwachsene können demnach ein Fähigkeitszeugnis erwerben, wenn sie eine bestimmte Qualifikation nachweisen können und einen ergänzenden Lehrgang erfolgreich absolviert haben. Diese nachgewiesene Qualifikation und der ergänzende Lehrgang ergeben zusammen ein Ausbildungsniveau, das dem Prüfungsreglement des entsprechenden Berufes entspricht.</p><p>Selbstverständlich werden individualisierte, erwachsenenspezifische Lehrgänge in enger Zusammenarbeit mit den an der Berufsbildung beteiligten Partnern erarbeitet und den Interessierten zur Vernehmlassung unterbreitet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Im Bericht über die Berufsbildung sieht der Bundesrat vor, ab 1997 2 Prozent des Berufsbildungsbudgets, d. h. etwa 10 Millionen Franken, für Innovationen in der Berufsbildung einzusetzen. Ist angesichts der schnell wechselnden Bedingungen in der Wirtschaft (Informatik, neue Technologien) nicht ein grösserer Anteil des gesamten Berufsbildungsbudgets (500 Millionen Franken) erforderlich, um die notwendigen Innovationen in der beruflichen Ausbildung aller Stufen zu entwickeln, zu testen und einzuführen?</p><p>2. In seinem Bericht über die Berufsbildung stellt der Bundesrat 37 mögliche Massnahmen zur Diskussion. Wann werden die Öffentlichkeit und die eidgenössischen Räte darüber informiert, welche Massnahmen, die keiner Änderung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung bedürfen, tatsächlich ergriffen werden?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass bei der vorgeschlagenen Einführung von individualisierten Lehrgängen für Erwachsene (Bericht über die Berufsbildung, Massnahme 13) einheitliche Qualifikationen erworben werden?</p>
- Bericht über die Berufsbildung
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