Sicherstellung der Zukunft von Schweiz 4
- ShortId
-
96.3527
- Id
-
19963527
- Updated
-
14.11.2025 06:47
- Language
-
de
- Title
-
Sicherstellung der Zukunft von Schweiz 4
- AdditionalIndexing
-
Fernsehen;Politik im audiovisuellen Bereich;audiovisuelles Programm;SRG
- 1
-
- L05K1202050108, SRG
- L05K1202050101, Fernsehen
- L04K12020401, Politik im audiovisuellen Bereich
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aufgabe der SRG ist es, im Respekt vor der kulturellen und sprachlichen Vielfalt des Landes attraktive Radio- und Fernsehprogramme anzubieten. Die SRG erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag und versteht sich selbst als Service Public, der auf programmlichen Erfolg und insgesamt nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet ist. Aufgabe und Struktur der SRG entsprechen den besonderen Gegebenheiten des Landes. Mit ihren Angeboten leistet sie einen wesentlichen kommunikativen Beitrag zur Entfaltung und zu den gegenseitigen Beziehungen der verschiedenen Kulturen und Gemeinschaften unseres Landes. Um diese Aufgabe noch besser zu erfüllen und ein Alternativprogramm zu SF DRS, TSR und TSI zu realisieren wurde Schweiz 4 (vormals S Plus) ins Leben gerufen. Der neue Sender konnte sich schrittweise etablieren und seine Marktanteile kontinuierlich erhöhen. Das anvisierte Ziel von 4 Prozent Marktanteilen wurde früher als geplant erreicht.</p><p>Nun ist es den Sendeverantwortlichen von SF DRS gelungen das allmählich stabilisierte und erfolgreiche Alternativprogramm in Frage zu stellen. Das neue Konzept für Schweiz 4 bzw. den Nachfolgesender, wurde der Oeffentlichkeit vorgestellt. Das neue Programm soll als Ergänzung des ersten Programmes dienen und vor allem ein jüngeres Publikum ansprechen. Dazu wird dieses zweite Programm organisatorisch den Direktionen der Regionen unterstellt. Das Konzept bezweckt eine Ergänzung zum bestehenden Programm und soll Konkurrenz vermeiden. Gemäss den Programmvorstellungen erhält die Unterhaltung einen enorm hohen Stellenwert auf Kosten der Information. Sollte das vorliegende Konzept realisiert werden, käme dies einer Infragestellung gleich. Der Bundesrat, der einer entsprechenden Konzessionsänderung zustimmen muss, hat es in der Hand, hier ein entsprechendes Zeichen zu setzen. Versäumt er dies, so lässt er seine früheren Entscheide unglaubwürdig erscheinen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat erachtet den 4. TV-Kanal als wichtiges Element der SRG bei der Erfüllung ihres umfangreichen Leistungsauftrages. Dank dem 4. TV-Kanal kann sie auf ihre frühere "Sportkette" verzichten, die während den jeweiligen Uebertragungen die Abschaltung eines Programmes einer andern Sprachregion zur Folge gehabt hatte. Die Landesregierung hat der SRG deshalb in der Konzession vom 18. November 1992 das entsprechende Nutzungsrecht an diesem Kanal eingeräumt, allerdings mit der Verpflichtung, konzessionierten privaten</p><p>Veranstaltern Sendeplätze anzubieten. Dieses Recht hat sie nun bis Ende des Jahres 2002 verlängert. Die neuformulierten Konzessionsbestimmungen gehen von drei sprachregionalen Ergänzungsprogrammen aus. Die Auflage der autonomen Programmdirektion wurde mit der Regionalisierung der S4-Programme hinfällig. Der Bundesrat trägt damit dem Umstand Rechnung, dass S4 in der bisherigen Form die Erwartungen an ein eigenständiges Programm nicht zu erfüllen vermochte und vom Publikum nicht akzeptiert wurde. Der 1996 erzielte Marktanteil von 5,5 Prozent (Januar - Oktober) ist zum grössten Teil auf Sportübertragungen zurückzuführen.</p><p></p><p>2. Die SRG ihrerseits erachtet die Behauptung, S4 habe einen wesentlichen kommunikativen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt geleistet, als falsch. Schon heute werde ein Grossteil des Programmes in der Prime time von den sprachregionalen Sendern SF DRS und TSR bestritten. Dreisprachige und von der S4-Direktion veranlasste Sendungen seien vom Publikum leider kaum beachtet worden (Marktanteil von 0,3 Prozent im Jahr 1996). Die SRG wehrt sich dagegen, die "Idee Suisse" auf diese wenig effiziente Weise abzuhandeln. Für den Bundesrat ist der kommunikative Beitrag von S4 wichtig. Er legt dabei aber Wert auf die Feststellung, dass die SRG die nationale Klammer- beziehungsweise die Integrationsfunktion mit der Gesamtheit ihrer Programme und nicht nur mit S4 wahrzunehmen hat. Gesetz und Konzession verlangen von ihr - in allgemeiner Form und ohne Bezug auf konkrete Programme - die Förderung der gegenseitigen Verständigung und den Austausch zwischen den Landesteilen. Bei der Beurteilung von S4 ist sodann auch zu berücksichtigen, dass der Marktanteil von 5,5 Prozent (Januar bis Oktober 1996) in erster Linie auf die Sportübertragungen</p><p>zurückzuführen ist und nicht auf jene Sendungen, die geeignet waren, einen kommunikativen Beitrag zu leisten (dreisprachige Beiträge).</p><p></p><p>3. Der Bundesrat betont erneut, dass die SRG die nationale Klammer- beziehungsweise Integrationsfunktion mit der Gesamtheit ihrer Programme wahrnehmen muss. Die vorgenommene Konzessionsänderung betrifft nur die Nutzung des 4. TV-Kanals. Sie erlaubt der SRG, die Programme auf dem 4. TV-Kanal im Sinne einer Ergänzung optimaler auf die ersten Programme und die Bedürfnisse des betreffenden Publikums auszurichten; dies wird insbesondere in der deutschen Schweiz eine stärkere Ausrichtung des Programmes auf die Sprachregion und damit eine stärkere Regionalisierung zur Folge haben als dies heute der Fall ist. In der Romandie ist S4 schon heute sehr stark auf die französischsprachige Schweiz ausgerichtet. Die geplante Neuausrichtung von S4 beinhaltet auch ein medien- und publikumsgerechtes Konzept zur Verstärkung der Integrationsleistung. Dieses Konzept geht über S4 hinaus und bezieht sich auf sämtliche Programme in allen Sprachregionen. Zusätzlich will die SRG die Berichterstattung über die andern Sprachregionen systematisch ausbauen und damit auch vermehrt zum nationalen Zusammenhalt beitragen. Der Bundesrat anerkennt und würdigt diese Anstrengungen der SRG; er hat ihr deshalb die konzessionsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung ihres Konzeptes geschaffen. Angesichts der sehr geringen Beachtung, welche die kulturell und staatspolitisch wertvollen Sendungen auf S4 hatten, kann das Neukonzept mit der Verstärkung der Integrationsfunktion dem nationalen Zusammenhalt nur förderlich sein.</p><p></p><p>4. Die SRG muss die Möglichkeiten und die Chance haben, aufgrund der gemachten Erfahrungen mit Splus und S4 ihr Konzept zu ändern und den veränderten Bedingungen Rechnung zu tragen. S4 kann nur dann einen sinnvollen Beitrag zum Leistungsauftrag der SRG leisten, wenn das Programm vom Publikum beachtet wird. Das war bisher nicht der Fall. Es ist deshalb notwendig und sachgerecht, neue Lösungen anzustreben, die nicht mehr von einer publizistischen Alternative zu den TV-Programmen SF DRS, TSR und TSI ausgehen, sondern von einer klar definierten Ergänzung. Die S4-Programme können in dieser Funktion einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Leistungsauftrages leisten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In Anbetracht der laufenden Diskussion über die Umstrukturierung des Fernsehprogrammes Schweiz 4 stellen sich dringend die folgenden Fragen:</p><p>1. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat dem Sender Schweiz 4 bei?</p><p>2. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Schweiz 4 einen wesentlichen kommunikativen Beitrag zum Zusammenhalt unseres Landes geleistet hat. Wie wertet der Bundesrat diesen Beitrag?</p><p>3. Wird dieser wichtige Beitrag zum nationalen Zusammenhalt durch eine Änderung der Konzession nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt?</p><p>4. Die heutige Konzession sollte unverändert weiterlaufen. Ist der Bundesrat in der Lage, sämtliche Garantien abzugeben, damit der Sender Schweiz 4 bzw. der Nachfolgesender seinen Auftrag auch in Zukunft vollkommen unabhängig von den Sendeverantwortlichen von SF DRS bzw. TSR und TSI erfüllen kann?</p>
- Sicherstellung der Zukunft von Schweiz 4
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aufgabe der SRG ist es, im Respekt vor der kulturellen und sprachlichen Vielfalt des Landes attraktive Radio- und Fernsehprogramme anzubieten. Die SRG erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag und versteht sich selbst als Service Public, der auf programmlichen Erfolg und insgesamt nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet ist. Aufgabe und Struktur der SRG entsprechen den besonderen Gegebenheiten des Landes. Mit ihren Angeboten leistet sie einen wesentlichen kommunikativen Beitrag zur Entfaltung und zu den gegenseitigen Beziehungen der verschiedenen Kulturen und Gemeinschaften unseres Landes. Um diese Aufgabe noch besser zu erfüllen und ein Alternativprogramm zu SF DRS, TSR und TSI zu realisieren wurde Schweiz 4 (vormals S Plus) ins Leben gerufen. Der neue Sender konnte sich schrittweise etablieren und seine Marktanteile kontinuierlich erhöhen. Das anvisierte Ziel von 4 Prozent Marktanteilen wurde früher als geplant erreicht.</p><p>Nun ist es den Sendeverantwortlichen von SF DRS gelungen das allmählich stabilisierte und erfolgreiche Alternativprogramm in Frage zu stellen. Das neue Konzept für Schweiz 4 bzw. den Nachfolgesender, wurde der Oeffentlichkeit vorgestellt. Das neue Programm soll als Ergänzung des ersten Programmes dienen und vor allem ein jüngeres Publikum ansprechen. Dazu wird dieses zweite Programm organisatorisch den Direktionen der Regionen unterstellt. Das Konzept bezweckt eine Ergänzung zum bestehenden Programm und soll Konkurrenz vermeiden. Gemäss den Programmvorstellungen erhält die Unterhaltung einen enorm hohen Stellenwert auf Kosten der Information. Sollte das vorliegende Konzept realisiert werden, käme dies einer Infragestellung gleich. Der Bundesrat, der einer entsprechenden Konzessionsänderung zustimmen muss, hat es in der Hand, hier ein entsprechendes Zeichen zu setzen. Versäumt er dies, so lässt er seine früheren Entscheide unglaubwürdig erscheinen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat erachtet den 4. TV-Kanal als wichtiges Element der SRG bei der Erfüllung ihres umfangreichen Leistungsauftrages. Dank dem 4. TV-Kanal kann sie auf ihre frühere "Sportkette" verzichten, die während den jeweiligen Uebertragungen die Abschaltung eines Programmes einer andern Sprachregion zur Folge gehabt hatte. Die Landesregierung hat der SRG deshalb in der Konzession vom 18. November 1992 das entsprechende Nutzungsrecht an diesem Kanal eingeräumt, allerdings mit der Verpflichtung, konzessionierten privaten</p><p>Veranstaltern Sendeplätze anzubieten. Dieses Recht hat sie nun bis Ende des Jahres 2002 verlängert. Die neuformulierten Konzessionsbestimmungen gehen von drei sprachregionalen Ergänzungsprogrammen aus. Die Auflage der autonomen Programmdirektion wurde mit der Regionalisierung der S4-Programme hinfällig. Der Bundesrat trägt damit dem Umstand Rechnung, dass S4 in der bisherigen Form die Erwartungen an ein eigenständiges Programm nicht zu erfüllen vermochte und vom Publikum nicht akzeptiert wurde. Der 1996 erzielte Marktanteil von 5,5 Prozent (Januar - Oktober) ist zum grössten Teil auf Sportübertragungen zurückzuführen.</p><p></p><p>2. Die SRG ihrerseits erachtet die Behauptung, S4 habe einen wesentlichen kommunikativen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt geleistet, als falsch. Schon heute werde ein Grossteil des Programmes in der Prime time von den sprachregionalen Sendern SF DRS und TSR bestritten. Dreisprachige und von der S4-Direktion veranlasste Sendungen seien vom Publikum leider kaum beachtet worden (Marktanteil von 0,3 Prozent im Jahr 1996). Die SRG wehrt sich dagegen, die "Idee Suisse" auf diese wenig effiziente Weise abzuhandeln. Für den Bundesrat ist der kommunikative Beitrag von S4 wichtig. Er legt dabei aber Wert auf die Feststellung, dass die SRG die nationale Klammer- beziehungsweise die Integrationsfunktion mit der Gesamtheit ihrer Programme und nicht nur mit S4 wahrzunehmen hat. Gesetz und Konzession verlangen von ihr - in allgemeiner Form und ohne Bezug auf konkrete Programme - die Förderung der gegenseitigen Verständigung und den Austausch zwischen den Landesteilen. Bei der Beurteilung von S4 ist sodann auch zu berücksichtigen, dass der Marktanteil von 5,5 Prozent (Januar bis Oktober 1996) in erster Linie auf die Sportübertragungen</p><p>zurückzuführen ist und nicht auf jene Sendungen, die geeignet waren, einen kommunikativen Beitrag zu leisten (dreisprachige Beiträge).</p><p></p><p>3. Der Bundesrat betont erneut, dass die SRG die nationale Klammer- beziehungsweise Integrationsfunktion mit der Gesamtheit ihrer Programme wahrnehmen muss. Die vorgenommene Konzessionsänderung betrifft nur die Nutzung des 4. TV-Kanals. Sie erlaubt der SRG, die Programme auf dem 4. TV-Kanal im Sinne einer Ergänzung optimaler auf die ersten Programme und die Bedürfnisse des betreffenden Publikums auszurichten; dies wird insbesondere in der deutschen Schweiz eine stärkere Ausrichtung des Programmes auf die Sprachregion und damit eine stärkere Regionalisierung zur Folge haben als dies heute der Fall ist. In der Romandie ist S4 schon heute sehr stark auf die französischsprachige Schweiz ausgerichtet. Die geplante Neuausrichtung von S4 beinhaltet auch ein medien- und publikumsgerechtes Konzept zur Verstärkung der Integrationsleistung. Dieses Konzept geht über S4 hinaus und bezieht sich auf sämtliche Programme in allen Sprachregionen. Zusätzlich will die SRG die Berichterstattung über die andern Sprachregionen systematisch ausbauen und damit auch vermehrt zum nationalen Zusammenhalt beitragen. Der Bundesrat anerkennt und würdigt diese Anstrengungen der SRG; er hat ihr deshalb die konzessionsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung ihres Konzeptes geschaffen. Angesichts der sehr geringen Beachtung, welche die kulturell und staatspolitisch wertvollen Sendungen auf S4 hatten, kann das Neukonzept mit der Verstärkung der Integrationsfunktion dem nationalen Zusammenhalt nur förderlich sein.</p><p></p><p>4. Die SRG muss die Möglichkeiten und die Chance haben, aufgrund der gemachten Erfahrungen mit Splus und S4 ihr Konzept zu ändern und den veränderten Bedingungen Rechnung zu tragen. S4 kann nur dann einen sinnvollen Beitrag zum Leistungsauftrag der SRG leisten, wenn das Programm vom Publikum beachtet wird. Das war bisher nicht der Fall. Es ist deshalb notwendig und sachgerecht, neue Lösungen anzustreben, die nicht mehr von einer publizistischen Alternative zu den TV-Programmen SF DRS, TSR und TSI ausgehen, sondern von einer klar definierten Ergänzung. Die S4-Programme können in dieser Funktion einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Leistungsauftrages leisten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In Anbetracht der laufenden Diskussion über die Umstrukturierung des Fernsehprogrammes Schweiz 4 stellen sich dringend die folgenden Fragen:</p><p>1. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat dem Sender Schweiz 4 bei?</p><p>2. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Schweiz 4 einen wesentlichen kommunikativen Beitrag zum Zusammenhalt unseres Landes geleistet hat. Wie wertet der Bundesrat diesen Beitrag?</p><p>3. Wird dieser wichtige Beitrag zum nationalen Zusammenhalt durch eine Änderung der Konzession nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt?</p><p>4. Die heutige Konzession sollte unverändert weiterlaufen. Ist der Bundesrat in der Lage, sämtliche Garantien abzugeben, damit der Sender Schweiz 4 bzw. der Nachfolgesender seinen Auftrag auch in Zukunft vollkommen unabhängig von den Sendeverantwortlichen von SF DRS bzw. TSR und TSI erfüllen kann?</p>
- Sicherstellung der Zukunft von Schweiz 4
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