Krankenversicherung. Jahresfranchise
- ShortId
-
96.3528
- Id
-
19963528
- Updated
-
25.06.2025 02:13
- Language
-
de
- Title
-
Krankenversicherung. Jahresfranchise
- AdditionalIndexing
-
Krankenversicherung;Kosten des Gesundheitswesens;Selbstbehalt
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011303, Selbstbehalt
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den letzten zehn Jahren erhöhten sich in der Schweiz die Ausgaben für das Gesundheitswesen um rund 100 Prozent auf schätzungsweise 36 Milliarden Franken. Die Ausgabensteigerungen sind enorm und liegen seit Jahrzehnten ungebremst und hartnäckig über der jährlichen Teuerungsrate. Die Prämien steigen und steigen.</p><p>Die Gründe sind an sich weitgehend bekannt. Nur einige Stichworte seien hierzu in Erinnerung gerufen: zu viele Spitäler, zu viele Ärzte, die demographische Entwicklung, viel zu teure Medikamente usw.</p><p>Über einen ebenfalls wichtigen Grund der immer problematischer werdenden Kostensteigerungen wird unserer Ansicht nach zu wenig diskutiert, nämlich über die Anspruchsinflation der Versicherten, also von uns Bürgerinnen und Bürgern.</p><p>Sowohl unter dem alten als auch unter dem neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die Mengenausweitung das wohl zentrale Problem. Das neue KVG hat wegen der Verabschiedung vom "Giesskannensystem" bei der Prämienverbilligung und den rasch wirksam gewordenen Leistungserweiterungen in der Grundversicherung zu weiteren Prämienschüben geführt, und die Erhöhung ist noch nicht abgeschlossen (Zusatzversicherung). Die im Gesetz vorgesehenen Instrumente zum Abbau von Überkapazitäten und der vermehrte Wettbewerb der Leistungserbringer untereinander werden verschiedene Leistungserbringer (Ärzte, Apotheken, Spitäler usw.) ziemlich unter Druck setzen. Die Auswirkungen (Kosteneindämmungen) lassen sich aber wohl erst in zwei oder drei Jahren wirklich beurteilen.</p><p>Das Gesetz sieht zwar eine ganze Reihe von Anreizen zu vermehrter Wahrnehmung der Eigenverantwortung durch die Versicherten vor. Ich nenne nur einige Beispiele: die Wahl der Höhe der jährlichen Franchise mit der entsprechenden Prämienreduktion, eine Mitgliedschaft bei einer HMO, also einer Gemeinschaftspraxis mit beschränkter Arztwahl, oder das Hausarztmodell. Die bisherigen Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass ganz offensichtlich verhältnismässig wenige Versicherte diese Modelle der erhöhten Eigenverantwortung nutzen (wollen). Deshalb ergibt sich hier ein dringender Handlungsbedarf. Dazu ist aber keine Gesetzesänderung nötig, denn der Gesetzgeber hat dem Bundesrat bewusst und ausdrücklich die Kompetenz gegeben, die obligatorische Jahresfranchise zu erhöhen. Diese Kompetenz soll und muss der Bundesrat nur ausschöpfen.</p><p>Die Eigenverantwortung des Versicherten muss gestärkt werden, indem dessen Kostenbeteiligung eine Höhe erreicht, welche ihm Anreize zum Sparen gibt. Es ist erwiesen, dass sehr viele Bagatellfälle unnötigerweise einer ärztlichen Behandlung unterzogen werden.</p><p>Man staune: Berechnungen haben gezeigt, dass sich schon mit einer Erhöhung der Jahresfranchise auf 600 Franken die Prämie um rund 15 Prozent senken liesse. Wenn die Franchise auf jährlich 900 Franken steigen würde, so ergäben sich Prämiensenkungen von rund 25 Prozent. Warum? Die Bagatellfälle und die relativ einfachen Erkrankungsfälle sind wegen ihrer recht grossen Menge finanziell bedeutsam.</p><p>Auch hierzu einige Zahlenbeispiele aus der Statistik: 20 Prozent aller Erkrankungsfälle kosten pro Fall weniger als 250 Franken, 30 Prozent aller Fälle etwas weniger als 400 Franken und 40 Prozent aller Fälle etwa 550 Franken. Etwas über 50 Prozent aller Fälle kosten weniger als 900 Franken.</p><p>Durch die Erhöhung der Jahresfranchise soll der Anreiz geschaffen werden, bei Bagatellfällen den Arzt nicht aufzusuchen, da der Patient vorerst selber bezahlen muss und somit ein eigenes Interesse hat, diese Kosten zu sparen. Dies könnte ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Mengenausweitung sein.</p><p>Die Erhöhung der Jahresfranchise auf 600 Franken ist sozialpolitisch verantwortbar, wenn man bedenkt, dass die Kinder (Familien!) davon nicht betroffen sind und der Bundesrat die Langzeitkranken von der Franchise befreien kann.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen seiner Kompetenzen (Art. 64 KVG) die obligatorische Jahresfranchise für die Grundversicherung der Krankenkasse von heute 150 Franken auf mindestens 600 Franken zu erhöhen, und zwar per 1. Januar 1998.</p>
- Krankenversicherung. Jahresfranchise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den letzten zehn Jahren erhöhten sich in der Schweiz die Ausgaben für das Gesundheitswesen um rund 100 Prozent auf schätzungsweise 36 Milliarden Franken. Die Ausgabensteigerungen sind enorm und liegen seit Jahrzehnten ungebremst und hartnäckig über der jährlichen Teuerungsrate. Die Prämien steigen und steigen.</p><p>Die Gründe sind an sich weitgehend bekannt. Nur einige Stichworte seien hierzu in Erinnerung gerufen: zu viele Spitäler, zu viele Ärzte, die demographische Entwicklung, viel zu teure Medikamente usw.</p><p>Über einen ebenfalls wichtigen Grund der immer problematischer werdenden Kostensteigerungen wird unserer Ansicht nach zu wenig diskutiert, nämlich über die Anspruchsinflation der Versicherten, also von uns Bürgerinnen und Bürgern.</p><p>Sowohl unter dem alten als auch unter dem neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die Mengenausweitung das wohl zentrale Problem. Das neue KVG hat wegen der Verabschiedung vom "Giesskannensystem" bei der Prämienverbilligung und den rasch wirksam gewordenen Leistungserweiterungen in der Grundversicherung zu weiteren Prämienschüben geführt, und die Erhöhung ist noch nicht abgeschlossen (Zusatzversicherung). Die im Gesetz vorgesehenen Instrumente zum Abbau von Überkapazitäten und der vermehrte Wettbewerb der Leistungserbringer untereinander werden verschiedene Leistungserbringer (Ärzte, Apotheken, Spitäler usw.) ziemlich unter Druck setzen. Die Auswirkungen (Kosteneindämmungen) lassen sich aber wohl erst in zwei oder drei Jahren wirklich beurteilen.</p><p>Das Gesetz sieht zwar eine ganze Reihe von Anreizen zu vermehrter Wahrnehmung der Eigenverantwortung durch die Versicherten vor. Ich nenne nur einige Beispiele: die Wahl der Höhe der jährlichen Franchise mit der entsprechenden Prämienreduktion, eine Mitgliedschaft bei einer HMO, also einer Gemeinschaftspraxis mit beschränkter Arztwahl, oder das Hausarztmodell. Die bisherigen Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass ganz offensichtlich verhältnismässig wenige Versicherte diese Modelle der erhöhten Eigenverantwortung nutzen (wollen). Deshalb ergibt sich hier ein dringender Handlungsbedarf. Dazu ist aber keine Gesetzesänderung nötig, denn der Gesetzgeber hat dem Bundesrat bewusst und ausdrücklich die Kompetenz gegeben, die obligatorische Jahresfranchise zu erhöhen. Diese Kompetenz soll und muss der Bundesrat nur ausschöpfen.</p><p>Die Eigenverantwortung des Versicherten muss gestärkt werden, indem dessen Kostenbeteiligung eine Höhe erreicht, welche ihm Anreize zum Sparen gibt. Es ist erwiesen, dass sehr viele Bagatellfälle unnötigerweise einer ärztlichen Behandlung unterzogen werden.</p><p>Man staune: Berechnungen haben gezeigt, dass sich schon mit einer Erhöhung der Jahresfranchise auf 600 Franken die Prämie um rund 15 Prozent senken liesse. Wenn die Franchise auf jährlich 900 Franken steigen würde, so ergäben sich Prämiensenkungen von rund 25 Prozent. Warum? Die Bagatellfälle und die relativ einfachen Erkrankungsfälle sind wegen ihrer recht grossen Menge finanziell bedeutsam.</p><p>Auch hierzu einige Zahlenbeispiele aus der Statistik: 20 Prozent aller Erkrankungsfälle kosten pro Fall weniger als 250 Franken, 30 Prozent aller Fälle etwas weniger als 400 Franken und 40 Prozent aller Fälle etwa 550 Franken. Etwas über 50 Prozent aller Fälle kosten weniger als 900 Franken.</p><p>Durch die Erhöhung der Jahresfranchise soll der Anreiz geschaffen werden, bei Bagatellfällen den Arzt nicht aufzusuchen, da der Patient vorerst selber bezahlen muss und somit ein eigenes Interesse hat, diese Kosten zu sparen. Dies könnte ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Mengenausweitung sein.</p><p>Die Erhöhung der Jahresfranchise auf 600 Franken ist sozialpolitisch verantwortbar, wenn man bedenkt, dass die Kinder (Familien!) davon nicht betroffen sind und der Bundesrat die Langzeitkranken von der Franchise befreien kann.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen seiner Kompetenzen (Art. 64 KVG) die obligatorische Jahresfranchise für die Grundversicherung der Krankenkasse von heute 150 Franken auf mindestens 600 Franken zu erhöhen, und zwar per 1. Januar 1998.</p>
- Krankenversicherung. Jahresfranchise
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