Umstrukturierung Schweiz 4

ShortId
96.3529
Id
19963529
Updated
10.04.2024 13:54
Language
de
Title
Umstrukturierung Schweiz 4
AdditionalIndexing
Fernsehen;Mehrsprachigkeit;audiovisuelles Programm;SRG;Kulturvielfalt
1
  • L05K1202050101, Fernsehen
  • L05K1202050108, SRG
  • L05K1202030103, audiovisuelles Programm
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L04K01060106, Kulturvielfalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kultur-, Sprachen- und Mentalitätsvielfalt unseres Landes, einer sogenannten Willensnation, führen immer wieder zu Spannungsfeldern, die beim Volk ein überdurchschnittliches Demokratieverständnis voraussetzen und die von Politik und Wirtschaft angemessene Rücksichtnahmen erfordern. Gerade in den letzten Jahren bemühte man sich, das Verständnis über die Sprachgrenzen hinweg mit gezielten Massnahmen zu fördern. Auch Schweiz 4 erhielt mit den sogenannten "best of"-Sendungen in den Bereichen Schweiz/Politik, Wirtschaft, Kultur, Ausland und Gesellschaft, die jeweilen dreisprachig gesendet wurden, einen Auftrag von einer im weitesten Sinne staatspolitischen Dimension. Die in unserem Staat bedeutungsvolle Brückenfunktion eines Mediums, das faktisch Monopolcharakter besitzt, darf keinesfalls unterschätzt werden. Man darf feststellen, dass die rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schweiz 4 - diese entsprechen in etwa 2 Prozent der gesamten Beschäftigtenzahl der drei Fernsehregionen - mit ihren Sendungen recht rasch eine verhältnismässig hohe Einschaltquote erreichten: Das geforderte Ziel, im März 1997 eine Quote von 4 bis 5 Prozent zu erreichen, wurde nach etwas mehr als einem Jahr seit Aufnahme des Betriebes erreicht. Dass diese Einschaltquote gemäss Aussage von Herrn Bundesrat Leuenberger bei der Behandlung der Interpellation Uhlmann im Ständerat (96.3334; AB 1996 S 672) erst in "allerletzter Zeit erreicht wurde", lässt darauf schliessen, dass sich Schweiz 4 gerade in letzter Zeit relativ stark steigender Akzeptanz erfreuen konnte. Die angekündigte Neustrukturierung des Schweizer Fernsehens will die Autonomie der Programmdirektion, wie sie in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c stipuliert ist, aufheben und auch den Grundsatz der Dreisprachigkeit ("sprachregional aufteilbare" Programmangebote) im gleichen Artikel 2 nicht mehr aufrechterhalten. Diese Absicht ist nicht zuletzt aus staatspolitischer Sicht unverständlich.</p>
  • <p>1. Die SRG geht davon aus, dass S4 lange genug auf Sendung ist, um die Resultate und das Erfolgspotential zuverlässig beurteilen zu können. Nach Meinung des Zentralratsausschusses der SRG (ZRA) und der beteiligten Veranstalter sind Profil und Organisation des Senders nicht überzeugend.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates liegt es grundsätzlich in der Kompetenz und der Verantwortung der SRG, eineinhalb Jahre nach Sendebeginn von S4 die Erfahrungen auszuwerten und die notwendigen Massnahmen in die Wege zu leiten. Die Verantwortlichen sind im Rahmen einer umfangreichen Bestandesaufnahme zum Ergebnis gelangt, dass das Programm nur Erfolg haben kann, wenn es sich klar auf die jeweilige Sprachregion ausrichtet und als Ergänzungsprogramm zu SF DRS, TSR und TSI angeboten wird. Der Bundesrat hat der SRG nun die konzessionsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses neuen Programmkonzeptes geschaffen. Das Konzept beinhaltet auch die Verstärkung der Integrationsfunktion in allen Programmen und in allen Sprachregionen.</p><p>2. Der Bundesrat hat eine Neuformulierung von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der SRG-Konzession beschlossen. Danach kann die SRG in der deutschen, in der französischen und in der italienischen Sprachregion je ein ergänzendes Fernsehprogramm zu SF DRS, TSR und TSI anbieten. Diese Regionalisierung ist indessen nur dann sinnvoll zu verwirklichen, wenn die Programmverantwortung den regionalen TV-Direktionen übertragen wird. Der Bundesrat hat deshalb in der geänderten Konzession auf die frühere Auflage der autonomen Programmdirektion verzichtet. Er legt gleichzeitig Wert auf die Feststellung, dass die SRG ihren Leistungsauftrag mit der Gesamtheit ihrer Programme und nicht nur mit S4 wahrzunehmen hat. Es ist auch wichtig, dass mit dem neuen Konzept das sprachregionale Gleichgewicht im Bereich Fernsehen nicht beeinträchtigt wird. Der Bundesrat verpflichtet deshalb die Generaldirektion der SRG in der Konzession (Art. 8 Abs. 2bis), auch bei S4 für den Austausch zwischen den Sprachregionen zu sorgen und deren Interessen Rechnung zu tragen. Was die Einschaltquoten anbetrifft, so wird auch in Zukunft der Grundsatz gelten, dass die SRG-Programme ihr Zielpublikum finden und über die nötige Akzeptanz verfügen müssen.</p><p>3. Nach den Angaben der SRG waren im vergangenen Jahr für S4 Ausgaben von insgesamt 51 Millionen Franken budgetiert. Die Aufwendungen für den Sport sind dabei nicht inbegriffen und belaufen sich auf rund 30 Millionen Franken. Der Betriebsaufwand gliedert sich wie folgt:</p><p>- Overhead/Direktion: 7,8 Millionen Franken;</p><p>- Eigenproduzierte S4-Sendungen: 14,5 Millionen Franken;</p><p>- Sendungen von SF DRS/TSR/TSI: 18,7 Millionen Franken;</p><p>- Beiträge an Presse/TV: 10,0 Millionen Franken.</p><p>4. Die SRG ist verpflichtet, ihren Finanzhaushalt nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Betriebsführung auszurichten (Art. 56 Abs. 3 RTVG). Von diesen Grundsätzen geht auch der Bundesrat aus, wenn er den Finanzaufwand der SRG für die Erfüllung des Leistungsauftrages beurteilt und die Empfangsgebühren entsprechend festsetzt. Sollte sich zeigen, dass die Mittel nicht wirtschaftlich eingesetzt sind, so wird das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement im Rahmen seiner Finanzaufsicht die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p><p>Das Neukonzept der SRG für S4 wird Kosteneinsparungen bei den Budgetposten Overhead/Direktion sowie bei den bisherigen Eigenproduktionen von S4 mit sich bringen. Andererseits ist vorgesehen, den Regionen mehr Mittel für die S4-Programme zuzuweisen. Die Aufteilung der Gelder erfolgt nach dem Verteilschlüssel des SRG-internen Finanzausgleichs; SF DRS wird zusätzlich eine Sonderzuweisung erhalten, welche mittelfristig durch Werbung und Sponsoring wieder refinanziert werden soll.</p><p>Vorrangiges Ziel der SRG beim Neukonzept von S4 sind nicht Kosteneinsparungen, sondern die Verbesserung der Programme bei gleichzeitiger Verstärkung der Integrationsleistungen. Die SRG ist überzeugt, mit diesem Konzept mittelfristig die Werbeeinnahmen - insbesondere in der deutschen Schweiz - steigern und dadurch den Eigenfinanzierungsgrad erhöhen zu können. Die zusätzlichen Werbe- und Sponsoring-Gelder sollen wiederum in Sendungen investiert werden, die auf eine Verbesserung der Integrationsleistungen abzielen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Erachtet der Bundesrat eine abschliessende Beurteilung des Fernsehprogrammes Schweiz 4 und eine entsprechende Umstrukturierung nach einer so kurzen "Einlauf- oder Versuchsphase" von rund anderthalb Jahren sinnvoll und gerechtfertigt?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c aufgeführten Konzessionsbestimmungen auch bei einem Nachfolgesender aufrechtzuerhalten und damit die bedeutsame und nicht an Einschaltquoten messbare Brücken- und Integrationsfunktion des bisherigen Konzessionärs sicherzustellen?</p><p>3. Sind in den von Herrn Bundesrat Leuenberger bei der Behandlung der Interpellation Uhlmann (96.3334) geltend gemachten grossen Kosten von 48 Millionen Franken (AB 1996 S 672) auch die Aufwendungen für bestimmt nicht billige Sportübertragungen auf Schweiz 4 inbegriffen? Wenn ja, wie verteilen sich diese 48 Millionen Franken auf die drei Bereiche Sport, dreisprachige "best of"-Sendungen und alle anderen durch Schweiz 4 selbständig durchgeführten Sendegefässe?</p><p>4. Nachdem sich Moderatoren von Sendungen des grosszügigen Aufenthalts der TV-Crew in verschiedenen ausländischen Aufnahme- und Sendeorten rühmen, scheinen noch andere Sparpotentiale zu bestehen. Welche Einsparungen (an denen auch jeder Konsument, der eine TV-Gebühr zu bezahlen hat, interessiert ist) sind bei den anderen drei Fernsehprogrammen bzw. -direktionen vorgenommen worden oder vorgesehen, und wie verteilen sich die gesamten Kosten auf die vier Sender SF DRS, TSR, TSI und Schweiz 4?</p>
  • Umstrukturierung Schweiz 4
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kultur-, Sprachen- und Mentalitätsvielfalt unseres Landes, einer sogenannten Willensnation, führen immer wieder zu Spannungsfeldern, die beim Volk ein überdurchschnittliches Demokratieverständnis voraussetzen und die von Politik und Wirtschaft angemessene Rücksichtnahmen erfordern. Gerade in den letzten Jahren bemühte man sich, das Verständnis über die Sprachgrenzen hinweg mit gezielten Massnahmen zu fördern. Auch Schweiz 4 erhielt mit den sogenannten "best of"-Sendungen in den Bereichen Schweiz/Politik, Wirtschaft, Kultur, Ausland und Gesellschaft, die jeweilen dreisprachig gesendet wurden, einen Auftrag von einer im weitesten Sinne staatspolitischen Dimension. Die in unserem Staat bedeutungsvolle Brückenfunktion eines Mediums, das faktisch Monopolcharakter besitzt, darf keinesfalls unterschätzt werden. Man darf feststellen, dass die rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schweiz 4 - diese entsprechen in etwa 2 Prozent der gesamten Beschäftigtenzahl der drei Fernsehregionen - mit ihren Sendungen recht rasch eine verhältnismässig hohe Einschaltquote erreichten: Das geforderte Ziel, im März 1997 eine Quote von 4 bis 5 Prozent zu erreichen, wurde nach etwas mehr als einem Jahr seit Aufnahme des Betriebes erreicht. Dass diese Einschaltquote gemäss Aussage von Herrn Bundesrat Leuenberger bei der Behandlung der Interpellation Uhlmann im Ständerat (96.3334; AB 1996 S 672) erst in "allerletzter Zeit erreicht wurde", lässt darauf schliessen, dass sich Schweiz 4 gerade in letzter Zeit relativ stark steigender Akzeptanz erfreuen konnte. Die angekündigte Neustrukturierung des Schweizer Fernsehens will die Autonomie der Programmdirektion, wie sie in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c stipuliert ist, aufheben und auch den Grundsatz der Dreisprachigkeit ("sprachregional aufteilbare" Programmangebote) im gleichen Artikel 2 nicht mehr aufrechterhalten. Diese Absicht ist nicht zuletzt aus staatspolitischer Sicht unverständlich.</p>
    • <p>1. Die SRG geht davon aus, dass S4 lange genug auf Sendung ist, um die Resultate und das Erfolgspotential zuverlässig beurteilen zu können. Nach Meinung des Zentralratsausschusses der SRG (ZRA) und der beteiligten Veranstalter sind Profil und Organisation des Senders nicht überzeugend.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates liegt es grundsätzlich in der Kompetenz und der Verantwortung der SRG, eineinhalb Jahre nach Sendebeginn von S4 die Erfahrungen auszuwerten und die notwendigen Massnahmen in die Wege zu leiten. Die Verantwortlichen sind im Rahmen einer umfangreichen Bestandesaufnahme zum Ergebnis gelangt, dass das Programm nur Erfolg haben kann, wenn es sich klar auf die jeweilige Sprachregion ausrichtet und als Ergänzungsprogramm zu SF DRS, TSR und TSI angeboten wird. Der Bundesrat hat der SRG nun die konzessionsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses neuen Programmkonzeptes geschaffen. Das Konzept beinhaltet auch die Verstärkung der Integrationsfunktion in allen Programmen und in allen Sprachregionen.</p><p>2. Der Bundesrat hat eine Neuformulierung von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der SRG-Konzession beschlossen. Danach kann die SRG in der deutschen, in der französischen und in der italienischen Sprachregion je ein ergänzendes Fernsehprogramm zu SF DRS, TSR und TSI anbieten. Diese Regionalisierung ist indessen nur dann sinnvoll zu verwirklichen, wenn die Programmverantwortung den regionalen TV-Direktionen übertragen wird. Der Bundesrat hat deshalb in der geänderten Konzession auf die frühere Auflage der autonomen Programmdirektion verzichtet. Er legt gleichzeitig Wert auf die Feststellung, dass die SRG ihren Leistungsauftrag mit der Gesamtheit ihrer Programme und nicht nur mit S4 wahrzunehmen hat. Es ist auch wichtig, dass mit dem neuen Konzept das sprachregionale Gleichgewicht im Bereich Fernsehen nicht beeinträchtigt wird. Der Bundesrat verpflichtet deshalb die Generaldirektion der SRG in der Konzession (Art. 8 Abs. 2bis), auch bei S4 für den Austausch zwischen den Sprachregionen zu sorgen und deren Interessen Rechnung zu tragen. Was die Einschaltquoten anbetrifft, so wird auch in Zukunft der Grundsatz gelten, dass die SRG-Programme ihr Zielpublikum finden und über die nötige Akzeptanz verfügen müssen.</p><p>3. Nach den Angaben der SRG waren im vergangenen Jahr für S4 Ausgaben von insgesamt 51 Millionen Franken budgetiert. Die Aufwendungen für den Sport sind dabei nicht inbegriffen und belaufen sich auf rund 30 Millionen Franken. Der Betriebsaufwand gliedert sich wie folgt:</p><p>- Overhead/Direktion: 7,8 Millionen Franken;</p><p>- Eigenproduzierte S4-Sendungen: 14,5 Millionen Franken;</p><p>- Sendungen von SF DRS/TSR/TSI: 18,7 Millionen Franken;</p><p>- Beiträge an Presse/TV: 10,0 Millionen Franken.</p><p>4. Die SRG ist verpflichtet, ihren Finanzhaushalt nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Betriebsführung auszurichten (Art. 56 Abs. 3 RTVG). Von diesen Grundsätzen geht auch der Bundesrat aus, wenn er den Finanzaufwand der SRG für die Erfüllung des Leistungsauftrages beurteilt und die Empfangsgebühren entsprechend festsetzt. Sollte sich zeigen, dass die Mittel nicht wirtschaftlich eingesetzt sind, so wird das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement im Rahmen seiner Finanzaufsicht die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p><p>Das Neukonzept der SRG für S4 wird Kosteneinsparungen bei den Budgetposten Overhead/Direktion sowie bei den bisherigen Eigenproduktionen von S4 mit sich bringen. Andererseits ist vorgesehen, den Regionen mehr Mittel für die S4-Programme zuzuweisen. Die Aufteilung der Gelder erfolgt nach dem Verteilschlüssel des SRG-internen Finanzausgleichs; SF DRS wird zusätzlich eine Sonderzuweisung erhalten, welche mittelfristig durch Werbung und Sponsoring wieder refinanziert werden soll.</p><p>Vorrangiges Ziel der SRG beim Neukonzept von S4 sind nicht Kosteneinsparungen, sondern die Verbesserung der Programme bei gleichzeitiger Verstärkung der Integrationsleistungen. Die SRG ist überzeugt, mit diesem Konzept mittelfristig die Werbeeinnahmen - insbesondere in der deutschen Schweiz - steigern und dadurch den Eigenfinanzierungsgrad erhöhen zu können. Die zusätzlichen Werbe- und Sponsoring-Gelder sollen wiederum in Sendungen investiert werden, die auf eine Verbesserung der Integrationsleistungen abzielen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Erachtet der Bundesrat eine abschliessende Beurteilung des Fernsehprogrammes Schweiz 4 und eine entsprechende Umstrukturierung nach einer so kurzen "Einlauf- oder Versuchsphase" von rund anderthalb Jahren sinnvoll und gerechtfertigt?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c aufgeführten Konzessionsbestimmungen auch bei einem Nachfolgesender aufrechtzuerhalten und damit die bedeutsame und nicht an Einschaltquoten messbare Brücken- und Integrationsfunktion des bisherigen Konzessionärs sicherzustellen?</p><p>3. Sind in den von Herrn Bundesrat Leuenberger bei der Behandlung der Interpellation Uhlmann (96.3334) geltend gemachten grossen Kosten von 48 Millionen Franken (AB 1996 S 672) auch die Aufwendungen für bestimmt nicht billige Sportübertragungen auf Schweiz 4 inbegriffen? Wenn ja, wie verteilen sich diese 48 Millionen Franken auf die drei Bereiche Sport, dreisprachige "best of"-Sendungen und alle anderen durch Schweiz 4 selbständig durchgeführten Sendegefässe?</p><p>4. Nachdem sich Moderatoren von Sendungen des grosszügigen Aufenthalts der TV-Crew in verschiedenen ausländischen Aufnahme- und Sendeorten rühmen, scheinen noch andere Sparpotentiale zu bestehen. Welche Einsparungen (an denen auch jeder Konsument, der eine TV-Gebühr zu bezahlen hat, interessiert ist) sind bei den anderen drei Fernsehprogrammen bzw. -direktionen vorgenommen worden oder vorgesehen, und wie verteilen sich die gesamten Kosten auf die vier Sender SF DRS, TSR, TSI und Schweiz 4?</p>
    • Umstrukturierung Schweiz 4

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