Asylrekurskommission (ARK). Präsident im Zwielicht?

ShortId
96.3530
Id
19963530
Updated
10.04.2024 13:45
Language
de
Title
Asylrekurskommission (ARK). Präsident im Zwielicht?
AdditionalIndexing
Asylrekurskommission;richterliche Gewalt;berufliche Eignung;Richter/in
1
  • L06K010801020101, Asylrekurskommission
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K05050201, Richter/in
  • L03K050405, richterliche Gewalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Zur Abklärung der kürzlich in Medienberichten erhobenen Vorwürfe gegen den Präsidenten der Asylrekurskommission (ARK) hat der Vorsteher des EJPD - auch auf Wunsch von Herrn Flubacher, der diese Vorwürfe vollumfänglich zurückweist - eine Administrativuntersuchung angeordnet. Mit deren Durchführung hat er Herrn Dr. René Bacher, den ehemaligen Präsidenten des Obergerichtes Basel-Landschaft und seinerzeitigen Sonderbeauftragten für Staatsschutzakten, betraut. Der Bericht soll bis zum 18. Dezember dieses Jahres vorliegen.</p><p>Herr Flubacher hat im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht. Die Bundesanwaltschaft soll untersuchen, wie und durch wen amtliche Unterlagen in den Besitz von mindestens zwei Zeitungen gelangen konnten.</p><p>2. Der Präsident der ARK ist nie durch politisch motivierte Äusserungen oder Handlungen in Erscheinung getreten, die seine Eignung für die von ihm ausgeübte Funktion in Frage gestellt hätten.</p><p>3. In seiner Sitzung vom 16. September 1996 hat der Bundesrat auf Antrag des EJPD, welchem die ARK administrativ zugeordnet ist (Art. 17 Abs. 4 VOARK), die Nichtwiederwahlmassnahmen betreffend sechs Mitglieder der ARK beschlossen. Die Kompetenz des Kommissionspräsidenten, dem EJPD Personalmassnahmen zuhanden des Bundesrates als Wahlbehörde vorzuschlagen, ergibt sich aus der hierarchischen Unterstellung der Kommissionsmitglieder im Administrativbereich unter das Präsidium und aus dessen Führungsaufgabe.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Dem Magazin "Facts" vom 3. Oktober 1996 ist zu entnehmen, der Präsident der Asylrekurskommission (ARK), Flubacher, mache "blau", sei Mitglied der Auns, erweise sich als nicht sehr arbeitsam und qualifiziere seine Richterkollegen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Treffen die Vorwürfe von wegen fehlender Leistungsfähigkeit des ARK-Präsidenten zu?</p><p>2. Erachtet der Bundesrat die Mitgliedschaft des ARK-Präsidenten in der Auns, die im Rufe einer Politsekte steht und in Asylfragen rechtsextreme Positionen vertritt, für das Ansehen des Gerichtes nicht als äusserst problematisch, ja fragwürdig? Ist die Unabhängigkeit noch gegeben?</p><p>3. Trifft es zu, dass der Bundesrat auf Antrag desselben ARK-Präsidenten die Nichtwiederwahl von acht Mitgliedern der ARK verfügt hat? War es nicht äusserst fragwürdig, dem ARK-Präsidenten solche Vollmachten zu geben und ihn gleichsam in eigener Sache entscheiden zu lassen?</p>
  • Asylrekurskommission (ARK). Präsident im Zwielicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Zur Abklärung der kürzlich in Medienberichten erhobenen Vorwürfe gegen den Präsidenten der Asylrekurskommission (ARK) hat der Vorsteher des EJPD - auch auf Wunsch von Herrn Flubacher, der diese Vorwürfe vollumfänglich zurückweist - eine Administrativuntersuchung angeordnet. Mit deren Durchführung hat er Herrn Dr. René Bacher, den ehemaligen Präsidenten des Obergerichtes Basel-Landschaft und seinerzeitigen Sonderbeauftragten für Staatsschutzakten, betraut. Der Bericht soll bis zum 18. Dezember dieses Jahres vorliegen.</p><p>Herr Flubacher hat im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht. Die Bundesanwaltschaft soll untersuchen, wie und durch wen amtliche Unterlagen in den Besitz von mindestens zwei Zeitungen gelangen konnten.</p><p>2. Der Präsident der ARK ist nie durch politisch motivierte Äusserungen oder Handlungen in Erscheinung getreten, die seine Eignung für die von ihm ausgeübte Funktion in Frage gestellt hätten.</p><p>3. In seiner Sitzung vom 16. September 1996 hat der Bundesrat auf Antrag des EJPD, welchem die ARK administrativ zugeordnet ist (Art. 17 Abs. 4 VOARK), die Nichtwiederwahlmassnahmen betreffend sechs Mitglieder der ARK beschlossen. Die Kompetenz des Kommissionspräsidenten, dem EJPD Personalmassnahmen zuhanden des Bundesrates als Wahlbehörde vorzuschlagen, ergibt sich aus der hierarchischen Unterstellung der Kommissionsmitglieder im Administrativbereich unter das Präsidium und aus dessen Führungsaufgabe.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Dem Magazin "Facts" vom 3. Oktober 1996 ist zu entnehmen, der Präsident der Asylrekurskommission (ARK), Flubacher, mache "blau", sei Mitglied der Auns, erweise sich als nicht sehr arbeitsam und qualifiziere seine Richterkollegen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Treffen die Vorwürfe von wegen fehlender Leistungsfähigkeit des ARK-Präsidenten zu?</p><p>2. Erachtet der Bundesrat die Mitgliedschaft des ARK-Präsidenten in der Auns, die im Rufe einer Politsekte steht und in Asylfragen rechtsextreme Positionen vertritt, für das Ansehen des Gerichtes nicht als äusserst problematisch, ja fragwürdig? Ist die Unabhängigkeit noch gegeben?</p><p>3. Trifft es zu, dass der Bundesrat auf Antrag desselben ARK-Präsidenten die Nichtwiederwahl von acht Mitgliedern der ARK verfügt hat? War es nicht äusserst fragwürdig, dem ARK-Präsidenten solche Vollmachten zu geben und ihn gleichsam in eigener Sache entscheiden zu lassen?</p>
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