Unternehmerische Flexibilität beim Vollzug des Postgesetzes

ShortId
96.3531
Id
19963531
Updated
25.06.2025 02:13
Language
de
Title
Unternehmerische Flexibilität beim Vollzug des Postgesetzes
AdditionalIndexing
Post;Unternehmensführung;Wettbewerbsfähigkeit;Gesetz
1
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0703050103, Unternehmensführung
  • L04K12020202, Post
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch die Revision des Postgesetzes soll die Post richtigerweise vermehrt auf ihren unternehmerischen Auftrag zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung verpflichtet werden.</p><p>Wahre unternehmerische Freiheit ist aber nur gewährleistet, wenn sich jede Poststelle, auf örtliche und regionale Bedürfnisse eingehend, möglichst selbständig - und basierend auf dem eigenen Kostenrahmen im Zusammenhang mit Angeboten im Wettbewerbsbereich auch tarifarisch selbständig - am Markt orientieren kann. Wenn die PTT bloss als Gesamtkonzern dem Wettbewerb ausgesetzt werden, innerhalb der PTT aber das Vorschriftenkonzept weiterhin starr auf Einheitlichkeit ausgerichtet ist, so wird das Ziel von mehr Wettbewerb und Marktnähe nicht erreicht.</p><p>Ziel muss es sein, dass es auch der unteren Stufe ermöglicht wird, mit speziellen Dienstleistungen besondere Bedürfnisse der Regionen und Gemeinden abzudecken. So soll es beispielsweise ermöglicht werden, das regionale Tageszeitungen kunden- und zeitgerecht (am Morgen oder auf Wunsch auch am späten Nachmittag) und zu wettbewerbsfähigen Taxen zugestellt werden.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit dem Vollzug des Postgesetzes die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Grundsatz "mehr Marktnähe, Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität" auch auf unterster Betriebsstufe (Poststelle) ermöglicht und gefördert wird. In diesem Sinn ist u. a. sicherzustellen, dass die Zustellung von Zeitungen und anderen Presseerzeugnissen kostengünstig, kunden- und zeitgerecht erfolgen kann.</p>
  • Unternehmerische Flexibilität beim Vollzug des Postgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch die Revision des Postgesetzes soll die Post richtigerweise vermehrt auf ihren unternehmerischen Auftrag zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung verpflichtet werden.</p><p>Wahre unternehmerische Freiheit ist aber nur gewährleistet, wenn sich jede Poststelle, auf örtliche und regionale Bedürfnisse eingehend, möglichst selbständig - und basierend auf dem eigenen Kostenrahmen im Zusammenhang mit Angeboten im Wettbewerbsbereich auch tarifarisch selbständig - am Markt orientieren kann. Wenn die PTT bloss als Gesamtkonzern dem Wettbewerb ausgesetzt werden, innerhalb der PTT aber das Vorschriftenkonzept weiterhin starr auf Einheitlichkeit ausgerichtet ist, so wird das Ziel von mehr Wettbewerb und Marktnähe nicht erreicht.</p><p>Ziel muss es sein, dass es auch der unteren Stufe ermöglicht wird, mit speziellen Dienstleistungen besondere Bedürfnisse der Regionen und Gemeinden abzudecken. So soll es beispielsweise ermöglicht werden, das regionale Tageszeitungen kunden- und zeitgerecht (am Morgen oder auf Wunsch auch am späten Nachmittag) und zu wettbewerbsfähigen Taxen zugestellt werden.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit dem Vollzug des Postgesetzes die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Grundsatz "mehr Marktnähe, Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität" auch auf unterster Betriebsstufe (Poststelle) ermöglicht und gefördert wird. In diesem Sinn ist u. a. sicherzustellen, dass die Zustellung von Zeitungen und anderen Presseerzeugnissen kostengünstig, kunden- und zeitgerecht erfolgen kann.</p>
    • Unternehmerische Flexibilität beim Vollzug des Postgesetzes

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