Unternehmerische Flexibilität beim Vollzug des Postgesetzes
- ShortId
-
96.3531
- Id
-
19963531
- Updated
-
25.06.2025 02:13
- Language
-
de
- Title
-
Unternehmerische Flexibilität beim Vollzug des Postgesetzes
- AdditionalIndexing
-
Post;Unternehmensführung;Wettbewerbsfähigkeit;Gesetz
- 1
-
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0703050103, Unternehmensführung
- L04K12020202, Post
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Durch die Revision des Postgesetzes soll die Post richtigerweise vermehrt auf ihren unternehmerischen Auftrag zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung verpflichtet werden.</p><p>Wahre unternehmerische Freiheit ist aber nur gewährleistet, wenn sich jede Poststelle, auf örtliche und regionale Bedürfnisse eingehend, möglichst selbständig - und basierend auf dem eigenen Kostenrahmen im Zusammenhang mit Angeboten im Wettbewerbsbereich auch tarifarisch selbständig - am Markt orientieren kann. Wenn die PTT bloss als Gesamtkonzern dem Wettbewerb ausgesetzt werden, innerhalb der PTT aber das Vorschriftenkonzept weiterhin starr auf Einheitlichkeit ausgerichtet ist, so wird das Ziel von mehr Wettbewerb und Marktnähe nicht erreicht.</p><p>Ziel muss es sein, dass es auch der unteren Stufe ermöglicht wird, mit speziellen Dienstleistungen besondere Bedürfnisse der Regionen und Gemeinden abzudecken. So soll es beispielsweise ermöglicht werden, das regionale Tageszeitungen kunden- und zeitgerecht (am Morgen oder auf Wunsch auch am späten Nachmittag) und zu wettbewerbsfähigen Taxen zugestellt werden.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit dem Vollzug des Postgesetzes die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Grundsatz "mehr Marktnähe, Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität" auch auf unterster Betriebsstufe (Poststelle) ermöglicht und gefördert wird. In diesem Sinn ist u. a. sicherzustellen, dass die Zustellung von Zeitungen und anderen Presseerzeugnissen kostengünstig, kunden- und zeitgerecht erfolgen kann.</p>
- Unternehmerische Flexibilität beim Vollzug des Postgesetzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Durch die Revision des Postgesetzes soll die Post richtigerweise vermehrt auf ihren unternehmerischen Auftrag zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung verpflichtet werden.</p><p>Wahre unternehmerische Freiheit ist aber nur gewährleistet, wenn sich jede Poststelle, auf örtliche und regionale Bedürfnisse eingehend, möglichst selbständig - und basierend auf dem eigenen Kostenrahmen im Zusammenhang mit Angeboten im Wettbewerbsbereich auch tarifarisch selbständig - am Markt orientieren kann. Wenn die PTT bloss als Gesamtkonzern dem Wettbewerb ausgesetzt werden, innerhalb der PTT aber das Vorschriftenkonzept weiterhin starr auf Einheitlichkeit ausgerichtet ist, so wird das Ziel von mehr Wettbewerb und Marktnähe nicht erreicht.</p><p>Ziel muss es sein, dass es auch der unteren Stufe ermöglicht wird, mit speziellen Dienstleistungen besondere Bedürfnisse der Regionen und Gemeinden abzudecken. So soll es beispielsweise ermöglicht werden, das regionale Tageszeitungen kunden- und zeitgerecht (am Morgen oder auf Wunsch auch am späten Nachmittag) und zu wettbewerbsfähigen Taxen zugestellt werden.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit dem Vollzug des Postgesetzes die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Grundsatz "mehr Marktnähe, Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität" auch auf unterster Betriebsstufe (Poststelle) ermöglicht und gefördert wird. In diesem Sinn ist u. a. sicherzustellen, dass die Zustellung von Zeitungen und anderen Presseerzeugnissen kostengünstig, kunden- und zeitgerecht erfolgen kann.</p>
- Unternehmerische Flexibilität beim Vollzug des Postgesetzes
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