Anerkennung von Fachhochschulen und Bundesbeiträge

ShortId
96.3534
Id
19963534
Updated
10.04.2024 08:46
Language
de
Title
Anerkennung von Fachhochschulen und Bundesbeiträge
AdditionalIndexing
technischer Unterricht;Subvention;Fachhochschule;Qualitätssicherung;interkantonale Zusammenarbeit;Managementausbildung
1
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L05K1102030202, Subvention
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L04K13020307, technischer Unterricht
  • L04K13020305, Managementausbildung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Interpellanten und hat dies entsprechend im Pressecommuniqué auch festgehalten. In den Zielvorgaben für die Aufbauphase (Anhang zur Fachhochschulverordnung) hat er unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass bestehende Ausbildungsangebote regional und überregional zusammenzufassen sind (Zielvorgabe Nr. 3). Der Bundesrat strebt ausserdem eine echte, qualitative Aufwertung der bisherigen Schulen an, indem er ausdrücklich eine Anpassung eidgenössisch anerkannter Höherer Fachschulen an die neuen Anforderungen verlangt (Zielvorgabe Nr. 2). Der Bundesrat stellt fest, dass zwei Schulen diese neuen Anforderungen bereits weitgehend erfüllen. Andere Schulen sind noch weit davon entfernt, namentlich eine Mehrheit der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen sowie der Höheren Fachschulen für Gestaltung.</p><p>Eine wichtige Aufgabe der Eidgenössischen Fachhochschulkommission wird darin bestehen, die einzelnen Fachhochschulprojekte hinsichtlich Qualität, Aufgabenteilung und Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene, Schwerpunktsetzung, Errichtung von Forschungskapazitäten und Technologietransfer im Rahmen von Kompetenzzentren zu beurteilen. Gestützt auf diese Beurteilung wird der Bundesrat im kommenden Frühjahr entscheiden müssen, an welchen Standorten welche Ausbildungsgänge und Forschungseinrichtungen auf Fachhochschulstufe aufgebaut werden können.</p><p>Zu den fünf Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat ist gewillt, die Genehmigung zur Errichtung und Führung von Fachhochschulen restriktiv zu erteilen. Dabei wird er - aufbauend auf der Beurteilung der oben genannten Kriterien durch die Eidgenössische Fachhochschulkommission - den Anliegen der Bildungspolitik (namentlich der Hochschulpolitik), der Wirtschafts- und Technologiepolitik, der Regional- und Raumordnungspolitik sowie der Finanzpolitik Rechnung tragen müssen.</p><p>Er wird gegebenenfalls die Anträge, welche die Grunderfordernisse nicht erfüllen, mit Hinweis auf die zu erfüllenden Bedingungen zurückweisen.</p><p>2. Nach Artikel 14 der Fachhochschulverordnung legt der Bundesrat mit der Genehmigung zur Errichtung und Führung einer Fachhochschule fest, für welche Studiengänge und Forschungsbereiche die Fachhochschule Bundesbeiträge erhält. Somit wird er gegebenenfalls die Genehmigung nur einzelnen Studiengängen erteilen.</p><p>3. Aufgabenteilung und Zusammenarbeit unter den Fachhochschulen und universitären Hochschulen ist laut Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e des Fachhochschulgesetzes eine der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Genehmigung zur Errichtung und Führung einer Fachhochschule überhaupt erteilt werden kann. Daraus folgt zwingend, dass keine Abgeltungen an Schulen entrichtet werden können, die diesem Erfordernis nicht entsprechen.</p><p>4. Wichtiges Ziel der Einführung der Fachhochschulen ist die Schaffung von Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten. Aus bildungs-, wirtschafts- und finanzpolitischen Erwägungen sehen die Zielvorgaben des Bundes deshalb vor, die Anzahl der Fachhochschulen auf ungefähr zehn zu begrenzen.</p><p>Dies darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass sämtliche bisherigen Schulen mit ihrem gesamten gegenwärtigen Ausbildungsangebot unter acht bis neun Verbunddächern zusammengefasst werden. Die bis heute verfügbaren Planungsunterlagen deuten aber darauf hin, dass entsprechende Absichten bestehen. Wird diese Entwicklung nicht unterbunden, müsste schliesslich ein beträchtlicher Anteil der Mittel für die Reform für "Überstrukturen" aufgewendet werden.</p><p>Der Bundesrat wird bei der Anerkennung der Fachhochschulen sein Augenmerk besonders auf diese Problematik richten. "Überstrukturen", welche trotz Strukturbereinigung nachträglich entstehen, wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement begegnen, indem es die ihm mittels Fachhochschulverordnung erteilte Kompetenz zur Begrenzung der Verwaltungskosten auf einen bestimmten Anteil an den gesamten Betriebskosten bei Bedarf wahrnimmt.</p><p>5. Bevor der Bundesrat eine Genehmigung zur Errichtung und Führung von Fachhochschulen erteilt und beschliesst, welche Fachhochschule für welche Studiengänge und Forschungsbereiche Bundesbeiträge erhält, können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, welche Region bzw. welcher Kanton wie viele Bundesmittel für die Fachhochschulen erhalten wird. Immerhin sei darauf hingewiesen, dass der Bundesrat im Budget 1997 dem Parlament für Betriebsbeiträge an Fachhochschulen 40 Millionen Franken beantragt und dass in den Finanzplänen 1998 bis 2000 diese Beiträge von 100 (1998) über 140 (1999) auf 185 (2000) Millionen Franken gesteigert werden sollen.</p><p>Eine Verschiebung gegenüber der Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen (Ziff. 314 und 315) ergibt sich demnach nur bezogen auf die Jahre 1996 und 1997, bedingt durch den verzögerten Start der Fachhochschulen. Am Gesamtrahmen von 600 Millionen Franken Mehraufwand für den Bund ändert sich nichts. Die Beträge unterliegen der jährlichen Budgetgenehmigung durch das Parlament.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der bundesrätlichen Pressemitteilung zur Inkraftsetzung des Fachhochschulgesetzes und der einschlägigen Verordnung vom 11. September 1996 liest man den ominösen Satz, dass "der von Bundesrat und Parlament zum Ausdruck gebrachte politische Wille zur Schaffung von Kompetenzzentren bisher von den Kantonen und Regionen noch zu wenig berücksichtigt worden ist" und dass diesem Umstand "bei den weiteren Arbeiten zur Errichtung und Führung der Fachhochschulen besondere Beachtung zu schenken" sei. Wer die gewunden-diplomatische Sprache solcher Verlautbarungen kennt, sieht damit im Klartext die wiederholt geäusserten Befürchtungen auf alarmierende Weise bestätigt, sofern nicht tatsächlich noch entschieden Gegensteuer gegeben wird.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er fest entschlossen, Anerkennungsgesuche von Kantonen und Regionen abzulehnen oder zumindest mit bindenden Auflagen zurückzuweisen, wenn sie den gesetzlichen Forderungen und dem breit abgestützten parlamentarischen Willen nach Konzentration, Arbeitsteilung, Schwerpunktbildung, Errichtung wirklich leistungsfähiger Forschungskapazitäten und Transferstrukturen sowie internationaler Zusammenarbeit im Rahmen echter Kompetenzzentren nicht entsprechen?</p><p>2. Ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat gegebenenfalls auch nur einzelnen Ausbildungsgängen den Fachhochschulstatus verleiht?</p><p>3. Ist er gewillt, seine finanziellen Leistungen an Fachhochschulen mit zwingenden Koordinations- und Kooperationsforderungen zu verbinden, um die angestrebte Schwerpunktsetzung und qualitative Aufwertung sicherzustellen?</p><p>4. Ist der Eindruck zutreffend, dass durch mehr oder - meistens! - weniger überzeugende Verbundkonstruktionen und "Holdingstrukturen" sämtliche bisherigen HTL und HWV zu Fachhochschulen aufgewertet werden sollen, ohne dass damit die geforderte Strukturbereinigung einhergeht? Was wären die finanziellen Konsequenzen für den Bund und/oder für die beabsichtigte Qualitätssteigerung der neuen Hochschulen, sofern die ohnehin beschränkten Mittel einfach noch breiter gestreut werden müssten?</p><p>5. Mit welchen Bundesmitteln können die zurzeit planenden Fachhochschulträger aller Voraussicht nach überhaupt noch rechnen? Sind die in der Botschaft gemachten Angaben noch in allen Teilen zutreffend? Wenn nicht: Wie sieht - auch vor dem Hintergrund des massiv defizitären Bundeshaushalts - die revidierte Finanzplanung aus?</p>
  • Anerkennung von Fachhochschulen und Bundesbeiträge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Interpellanten und hat dies entsprechend im Pressecommuniqué auch festgehalten. In den Zielvorgaben für die Aufbauphase (Anhang zur Fachhochschulverordnung) hat er unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass bestehende Ausbildungsangebote regional und überregional zusammenzufassen sind (Zielvorgabe Nr. 3). Der Bundesrat strebt ausserdem eine echte, qualitative Aufwertung der bisherigen Schulen an, indem er ausdrücklich eine Anpassung eidgenössisch anerkannter Höherer Fachschulen an die neuen Anforderungen verlangt (Zielvorgabe Nr. 2). Der Bundesrat stellt fest, dass zwei Schulen diese neuen Anforderungen bereits weitgehend erfüllen. Andere Schulen sind noch weit davon entfernt, namentlich eine Mehrheit der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen sowie der Höheren Fachschulen für Gestaltung.</p><p>Eine wichtige Aufgabe der Eidgenössischen Fachhochschulkommission wird darin bestehen, die einzelnen Fachhochschulprojekte hinsichtlich Qualität, Aufgabenteilung und Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene, Schwerpunktsetzung, Errichtung von Forschungskapazitäten und Technologietransfer im Rahmen von Kompetenzzentren zu beurteilen. Gestützt auf diese Beurteilung wird der Bundesrat im kommenden Frühjahr entscheiden müssen, an welchen Standorten welche Ausbildungsgänge und Forschungseinrichtungen auf Fachhochschulstufe aufgebaut werden können.</p><p>Zu den fünf Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat ist gewillt, die Genehmigung zur Errichtung und Führung von Fachhochschulen restriktiv zu erteilen. Dabei wird er - aufbauend auf der Beurteilung der oben genannten Kriterien durch die Eidgenössische Fachhochschulkommission - den Anliegen der Bildungspolitik (namentlich der Hochschulpolitik), der Wirtschafts- und Technologiepolitik, der Regional- und Raumordnungspolitik sowie der Finanzpolitik Rechnung tragen müssen.</p><p>Er wird gegebenenfalls die Anträge, welche die Grunderfordernisse nicht erfüllen, mit Hinweis auf die zu erfüllenden Bedingungen zurückweisen.</p><p>2. Nach Artikel 14 der Fachhochschulverordnung legt der Bundesrat mit der Genehmigung zur Errichtung und Führung einer Fachhochschule fest, für welche Studiengänge und Forschungsbereiche die Fachhochschule Bundesbeiträge erhält. Somit wird er gegebenenfalls die Genehmigung nur einzelnen Studiengängen erteilen.</p><p>3. Aufgabenteilung und Zusammenarbeit unter den Fachhochschulen und universitären Hochschulen ist laut Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e des Fachhochschulgesetzes eine der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Genehmigung zur Errichtung und Führung einer Fachhochschule überhaupt erteilt werden kann. Daraus folgt zwingend, dass keine Abgeltungen an Schulen entrichtet werden können, die diesem Erfordernis nicht entsprechen.</p><p>4. Wichtiges Ziel der Einführung der Fachhochschulen ist die Schaffung von Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten. Aus bildungs-, wirtschafts- und finanzpolitischen Erwägungen sehen die Zielvorgaben des Bundes deshalb vor, die Anzahl der Fachhochschulen auf ungefähr zehn zu begrenzen.</p><p>Dies darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass sämtliche bisherigen Schulen mit ihrem gesamten gegenwärtigen Ausbildungsangebot unter acht bis neun Verbunddächern zusammengefasst werden. Die bis heute verfügbaren Planungsunterlagen deuten aber darauf hin, dass entsprechende Absichten bestehen. Wird diese Entwicklung nicht unterbunden, müsste schliesslich ein beträchtlicher Anteil der Mittel für die Reform für "Überstrukturen" aufgewendet werden.</p><p>Der Bundesrat wird bei der Anerkennung der Fachhochschulen sein Augenmerk besonders auf diese Problematik richten. "Überstrukturen", welche trotz Strukturbereinigung nachträglich entstehen, wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement begegnen, indem es die ihm mittels Fachhochschulverordnung erteilte Kompetenz zur Begrenzung der Verwaltungskosten auf einen bestimmten Anteil an den gesamten Betriebskosten bei Bedarf wahrnimmt.</p><p>5. Bevor der Bundesrat eine Genehmigung zur Errichtung und Führung von Fachhochschulen erteilt und beschliesst, welche Fachhochschule für welche Studiengänge und Forschungsbereiche Bundesbeiträge erhält, können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, welche Region bzw. welcher Kanton wie viele Bundesmittel für die Fachhochschulen erhalten wird. Immerhin sei darauf hingewiesen, dass der Bundesrat im Budget 1997 dem Parlament für Betriebsbeiträge an Fachhochschulen 40 Millionen Franken beantragt und dass in den Finanzplänen 1998 bis 2000 diese Beiträge von 100 (1998) über 140 (1999) auf 185 (2000) Millionen Franken gesteigert werden sollen.</p><p>Eine Verschiebung gegenüber der Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen (Ziff. 314 und 315) ergibt sich demnach nur bezogen auf die Jahre 1996 und 1997, bedingt durch den verzögerten Start der Fachhochschulen. Am Gesamtrahmen von 600 Millionen Franken Mehraufwand für den Bund ändert sich nichts. Die Beträge unterliegen der jährlichen Budgetgenehmigung durch das Parlament.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der bundesrätlichen Pressemitteilung zur Inkraftsetzung des Fachhochschulgesetzes und der einschlägigen Verordnung vom 11. September 1996 liest man den ominösen Satz, dass "der von Bundesrat und Parlament zum Ausdruck gebrachte politische Wille zur Schaffung von Kompetenzzentren bisher von den Kantonen und Regionen noch zu wenig berücksichtigt worden ist" und dass diesem Umstand "bei den weiteren Arbeiten zur Errichtung und Führung der Fachhochschulen besondere Beachtung zu schenken" sei. Wer die gewunden-diplomatische Sprache solcher Verlautbarungen kennt, sieht damit im Klartext die wiederholt geäusserten Befürchtungen auf alarmierende Weise bestätigt, sofern nicht tatsächlich noch entschieden Gegensteuer gegeben wird.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er fest entschlossen, Anerkennungsgesuche von Kantonen und Regionen abzulehnen oder zumindest mit bindenden Auflagen zurückzuweisen, wenn sie den gesetzlichen Forderungen und dem breit abgestützten parlamentarischen Willen nach Konzentration, Arbeitsteilung, Schwerpunktbildung, Errichtung wirklich leistungsfähiger Forschungskapazitäten und Transferstrukturen sowie internationaler Zusammenarbeit im Rahmen echter Kompetenzzentren nicht entsprechen?</p><p>2. Ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat gegebenenfalls auch nur einzelnen Ausbildungsgängen den Fachhochschulstatus verleiht?</p><p>3. Ist er gewillt, seine finanziellen Leistungen an Fachhochschulen mit zwingenden Koordinations- und Kooperationsforderungen zu verbinden, um die angestrebte Schwerpunktsetzung und qualitative Aufwertung sicherzustellen?</p><p>4. Ist der Eindruck zutreffend, dass durch mehr oder - meistens! - weniger überzeugende Verbundkonstruktionen und "Holdingstrukturen" sämtliche bisherigen HTL und HWV zu Fachhochschulen aufgewertet werden sollen, ohne dass damit die geforderte Strukturbereinigung einhergeht? Was wären die finanziellen Konsequenzen für den Bund und/oder für die beabsichtigte Qualitätssteigerung der neuen Hochschulen, sofern die ohnehin beschränkten Mittel einfach noch breiter gestreut werden müssten?</p><p>5. Mit welchen Bundesmitteln können die zurzeit planenden Fachhochschulträger aller Voraussicht nach überhaupt noch rechnen? Sind die in der Botschaft gemachten Angaben noch in allen Teilen zutreffend? Wenn nicht: Wie sieht - auch vor dem Hintergrund des massiv defizitären Bundeshaushalts - die revidierte Finanzplanung aus?</p>
    • Anerkennung von Fachhochschulen und Bundesbeiträge

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