Internationale Arbeitsorganisation (IAO). Uebereinkommen Nr. 174
- ShortId
-
96.3537
- Id
-
19963537
- Updated
-
25.06.2025 02:13
- Language
-
de
- Title
-
Internationale Arbeitsorganisation (IAO). Uebereinkommen Nr. 174
- AdditionalIndexing
-
Industriegefahren;Verordnung;IAO;Arbeitsrecht;Arbeitssicherheit;Ratifizierung eines Abkommens
- 1
-
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- L04K15040303, IAO
- L05K0702050202, Arbeitssicherheit
- L05K0503010103, Verordnung
- L05K0601030201, Industriegefahren
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird im Hinblick auf die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 174 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) beauftragt:</p><p>- die VUV (Verordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten) dahingehend zu ändern, dass darin der Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor Störfällen ausdrücklich geregelt wird;</p><p>- in der StFV (Verordnung vom 27. Februar 1991 über den Schutz vor Störfällen) und in der VUV den Begriff des "Beinahe-Störfalles" zu umschreiben;</p><p>- die Verordnungen zum Arbeitsgesetz (ArGV 1 bis 4) gemäss den Artikeln 10 bis 13 des IAO-Übereinkommens Nr. 174 zu ergänzen, indem darin festgelegt wird, dass eine Analyse über die Sicherheit des Personals störfallgefährdeter Unternehmen auszuarbeiten ist und dass diese Sicherheitsanalyse zu überprüfen und auf den neusten Stand zu bringen ist;</p><p>- Artikel 5 VUV gemäss Artikel 11 des IAO-Übereinkommens Nr. 174 zu ergänzen, indem darin erwähnt wird, dass die Sicherheitsanalyse zu überprüfen und auf den neusten Stand zu bringen ist;</p><p>- über eine Änderung der VUV eine bei Störfällen zuständige Behörde und eine entsprechende Alarmstelle zu bezeichnen;</p><p>- die StFV und die VUV gemäss Artikel 14 des IAO-Übereinkommens Nr. 174 zu ergänzen, indem darin die Pflicht des Betriebsinhabers festgelegt wird, nach einem Störfall innerhalb von drei Monaten einen Bericht vorzulegen, der eine Analyse der Ursachen des Unfalls enthält, seine unmittelbaren Folgen am Anlagenstandort sowie alle zur Abschwächung seiner Auswirkungen ergriffenen Massnahmen beschreibt und Empfehlungen über Massnahmen anführt, welche zu treffen sind, damit sich der Störfall nicht wiederholt.</p>
- Internationale Arbeitsorganisation (IAO). Uebereinkommen Nr. 174
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird im Hinblick auf die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 174 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) beauftragt:</p><p>- die VUV (Verordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten) dahingehend zu ändern, dass darin der Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor Störfällen ausdrücklich geregelt wird;</p><p>- in der StFV (Verordnung vom 27. Februar 1991 über den Schutz vor Störfällen) und in der VUV den Begriff des "Beinahe-Störfalles" zu umschreiben;</p><p>- die Verordnungen zum Arbeitsgesetz (ArGV 1 bis 4) gemäss den Artikeln 10 bis 13 des IAO-Übereinkommens Nr. 174 zu ergänzen, indem darin festgelegt wird, dass eine Analyse über die Sicherheit des Personals störfallgefährdeter Unternehmen auszuarbeiten ist und dass diese Sicherheitsanalyse zu überprüfen und auf den neusten Stand zu bringen ist;</p><p>- Artikel 5 VUV gemäss Artikel 11 des IAO-Übereinkommens Nr. 174 zu ergänzen, indem darin erwähnt wird, dass die Sicherheitsanalyse zu überprüfen und auf den neusten Stand zu bringen ist;</p><p>- über eine Änderung der VUV eine bei Störfällen zuständige Behörde und eine entsprechende Alarmstelle zu bezeichnen;</p><p>- die StFV und die VUV gemäss Artikel 14 des IAO-Übereinkommens Nr. 174 zu ergänzen, indem darin die Pflicht des Betriebsinhabers festgelegt wird, nach einem Störfall innerhalb von drei Monaten einen Bericht vorzulegen, der eine Analyse der Ursachen des Unfalls enthält, seine unmittelbaren Folgen am Anlagenstandort sowie alle zur Abschwächung seiner Auswirkungen ergriffenen Massnahmen beschreibt und Empfehlungen über Massnahmen anführt, welche zu treffen sind, damit sich der Störfall nicht wiederholt.</p>
- Internationale Arbeitsorganisation (IAO). Uebereinkommen Nr. 174
Back to List