Stop den steigenden Krankenkassenprämien

ShortId
96.3566
Id
19963566
Updated
10.04.2024 08:27
Language
de
Title
Stop den steigenden Krankenkassenprämien
AdditionalIndexing
Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Spitex;Versicherungsprämie;Gesetz
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0105051105, Spitex
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine marktorientierte Krankenversicherungsordnung gesetzt: Die Versicherten geniessen die volle Freizügigkeit, jeder Versicherer legt die Prämien selber fest, er kann im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung alternative Versicherungsangebote mit Prämienreduktionen anbieten (höhere Franchisen, eingeschränkte Wahl von Leistungserbringern wie Hausarztmodelle, HMO, beschränkte Spitallisten usw.). Der einheitliche Leistungskatalog erlaubt einen Preiswettbewerb zwischen den Versicherern. Der Abschluss von speziellen Tarifverträgen darf nicht durch Kartellabsprachen verhindert werden. Diese Elemente des Marktes und des Wettbewerbes unter den Beteiligten haben sich im ersten Jahr nach Inkrafttreten des KVG noch nicht in der gewünschten Breite durchgesetzt. Es ist deshalb zu wünschen, dass dies noch vermehrt geschieht. Dies ist aber die Aufgabe der Beteiligten (Krankenversicherer, Versicherte, Leistungserbringer). Es hat sich indessen gezeigt, dass es auch Anstösse des Bundes braucht, damit dieser Prozess in Gang gesetzt wird. Aus diesem Grund hat das Eidgenössische Departement des Innern die wichtigsten Partner im Gesundheitswesen auf den 20. Februar 1997 zu einer Arbeitstagung zur Umsetzung des KVG eingeladen. Diese konzentriert sich auf drei wichtige Themenbereiche, nämlich die Spitäler (Spitalplanung, Spitalabkommen zwischen den Kantonen usw.), die Abgrenzung der Kostentragung zwischen Gesundheitsdiensten der Kantone (z. B. Spitexorganisationen) und der Krankenversicherung sowie den Bereich der Prämien und der Prämienkontrolle.</p><p>2. Dort, wo der Gesetzgeber dem Bundesrat bzw. dem Eidgenössischen Departement des Innern aufgetragen hat, die im Gesetz dem Grundsatz nach bereits festgelegten Leistungen noch näher zu umschreiben, müssen sämtliche im Gesetz festgelegten Kriterien beachtet werden. Die Leistungen müssen also nicht nur wirksam und zweckmässig, sondern auch wirtschaftlich sein. Angesichts der Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der damit verbundenen Finanzierungsprobleme in der Krankenversicherung ist bei neuen Leistungen das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ohne Zweifel stärker in den Vordergrund zu rücken. Das Eidgenössische Departement des Innern hat bei den Ergänzungen der Leistungsverordnung auf den 1. Januar 1997 nur Leistungen aufgenommen, für welche gestützt auf Kostenschätzungen das Kriterium der Wirtschaftlichkeit beurteilt werden konnte. Bei den bereits durch das Gesetz garantierten Leistungen, also insbesondere bei sämtlichen ärztlichen Leistungen, die aus medizinischer Sicht nicht als umstritten gelten können, hat der Bundesrat höchstens im Rahmen von Tarifbeschwerden die Möglichkeit, auf den Preis der Leistungen Einfluss zu nehmen. Einen Einfluss auf die Menge der erbrachten Leistungen hat er nicht.</p><p>3. Trotz der Kostenprobleme in der Krankenversicherung müssen bei der Definition der Leistungen und bei der Zulassung von neuen Leistungserbringern auch der medizinische Fortschritt und die Spezialisierung in der Medizin beachtet werden. Andernfalls würde eine Entwicklung hin zu einer Zweiklassenmedizin eingeleitet. Wenn deshalb die Entwicklung dahin geht, dass bestimmte medizinische Leistungen von Personen mit einer speziellen Ausbildung erbracht werden, muss dies bei der Umschreibung der Leistungen beachtet werden. Der Bundesrat hat deshalb kürzlich Ernährungsberaterinnen und -berater als Leistungserbringer anerkannt, weil diese aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage sind, optimal zum Behandlungserfolg bei bestimmten schweren Erkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Nierenerkrankungen) beizutragen. Die Leistungspflicht der Krankenversicherung ist denn auch auf derartige Fälle beschränkt, und die Anzahl der zu vergütenden Beratungen wird auf das Notwendige begrenzt.</p><p>Der Bundesrat teilt aber die Ansicht, dass die Anerkennung von neuen Leistungserbringern jeweils auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit genau zu prüfen ist und eine Zulassung nur in Frage kommt, wenn es sich um notwendige Leistungen handelt, deren Vergütung durch die soziale Krankenversicherung sich aufdrängt und die nicht bereits von anerkannten Leistungserbringern in qualitativ und quantitativ genügender Art und Weise zu Lasten der Krankenversicherung erbracht werden können.</p><p>4. Die Kostenentwicklung im Spitex- und Pflegeheimbereich, insbesondere die Kostenverlagerung von der öffentlichen Hand auf die Krankenversicherung, und die Zunahme von Leistungsanbietern in diesem Bereich könnten tatsächlich die Kosten und damit die Prämien der Krankenversicherung stärker als ursprünglich angenommen in die Höhe treiben. Es trifft zu, dass die Pflege zu Hause nur dann kostengünstiger ist, wenn der Ausbau der spitalexternen Krankenpflege mit einem Abbau von Akutbetten einhergeht. Gegenwärtig besteht aber die Gefahr, dass wegen des Leistungsausbaues im KVG die Spitexdienste zwar rasch ausgebaut werden, die faktische Umsetzung der Spitalplanungen und der Abbau von Akutbetten aber verzögert werden. An sich können diese Entwicklungen auf kantonaler Ebene beeinflusst und abgebremst werden. Wird dies nicht getan, zeigen sich die Auswirkungen bei den Prämien ebenfalls auf kantonaler Ebene, weshalb Massnahmen der Kostendämpfung zunächst auf dieser Ebene zu prüfen sind.</p><p>Der Bundesrat schliesst aber nicht aus, dass es im Interesse einer Stabilisierung der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung als Ganzes notwendig werden könnte, die Leistungspflicht der Krankenversicherung in diesem Bereich einzuschränken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Prämienbelastung im Krankenversicherungsbereich hat für die einzelne Bürgerin und den einzelnen Bürger untragbare Ausmasse angenommen.</p><p>Die SVP ist der Meinung, dass die Prämien nicht weiter steigen dürfen. Es sind umgehend wirksame Schritte einzuleiten.</p><p>Wir fragen deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Welche zusätzlichen Marktelemente können im bestehenden Krankenversicherungsgesetz durchgesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen?</p><p>2. Was hat der Bundesrat bis jetzt unternommen, um die Wirtschaftlichkeit der Leistungen zu verbessern?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, keine neuen Leistungserbringer in der Grundversicherung zuzulassen?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass aufgrund der Entwicklung im Spitex- und Pflegeheimbereich ein diesbezüglicher Weiterausbau zu stoppen ist, bis der Überhang an Akutbetten abgebaut ist?</p>
  • Stop den steigenden Krankenkassenprämien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine marktorientierte Krankenversicherungsordnung gesetzt: Die Versicherten geniessen die volle Freizügigkeit, jeder Versicherer legt die Prämien selber fest, er kann im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung alternative Versicherungsangebote mit Prämienreduktionen anbieten (höhere Franchisen, eingeschränkte Wahl von Leistungserbringern wie Hausarztmodelle, HMO, beschränkte Spitallisten usw.). Der einheitliche Leistungskatalog erlaubt einen Preiswettbewerb zwischen den Versicherern. Der Abschluss von speziellen Tarifverträgen darf nicht durch Kartellabsprachen verhindert werden. Diese Elemente des Marktes und des Wettbewerbes unter den Beteiligten haben sich im ersten Jahr nach Inkrafttreten des KVG noch nicht in der gewünschten Breite durchgesetzt. Es ist deshalb zu wünschen, dass dies noch vermehrt geschieht. Dies ist aber die Aufgabe der Beteiligten (Krankenversicherer, Versicherte, Leistungserbringer). Es hat sich indessen gezeigt, dass es auch Anstösse des Bundes braucht, damit dieser Prozess in Gang gesetzt wird. Aus diesem Grund hat das Eidgenössische Departement des Innern die wichtigsten Partner im Gesundheitswesen auf den 20. Februar 1997 zu einer Arbeitstagung zur Umsetzung des KVG eingeladen. Diese konzentriert sich auf drei wichtige Themenbereiche, nämlich die Spitäler (Spitalplanung, Spitalabkommen zwischen den Kantonen usw.), die Abgrenzung der Kostentragung zwischen Gesundheitsdiensten der Kantone (z. B. Spitexorganisationen) und der Krankenversicherung sowie den Bereich der Prämien und der Prämienkontrolle.</p><p>2. Dort, wo der Gesetzgeber dem Bundesrat bzw. dem Eidgenössischen Departement des Innern aufgetragen hat, die im Gesetz dem Grundsatz nach bereits festgelegten Leistungen noch näher zu umschreiben, müssen sämtliche im Gesetz festgelegten Kriterien beachtet werden. Die Leistungen müssen also nicht nur wirksam und zweckmässig, sondern auch wirtschaftlich sein. Angesichts der Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der damit verbundenen Finanzierungsprobleme in der Krankenversicherung ist bei neuen Leistungen das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ohne Zweifel stärker in den Vordergrund zu rücken. Das Eidgenössische Departement des Innern hat bei den Ergänzungen der Leistungsverordnung auf den 1. Januar 1997 nur Leistungen aufgenommen, für welche gestützt auf Kostenschätzungen das Kriterium der Wirtschaftlichkeit beurteilt werden konnte. Bei den bereits durch das Gesetz garantierten Leistungen, also insbesondere bei sämtlichen ärztlichen Leistungen, die aus medizinischer Sicht nicht als umstritten gelten können, hat der Bundesrat höchstens im Rahmen von Tarifbeschwerden die Möglichkeit, auf den Preis der Leistungen Einfluss zu nehmen. Einen Einfluss auf die Menge der erbrachten Leistungen hat er nicht.</p><p>3. Trotz der Kostenprobleme in der Krankenversicherung müssen bei der Definition der Leistungen und bei der Zulassung von neuen Leistungserbringern auch der medizinische Fortschritt und die Spezialisierung in der Medizin beachtet werden. Andernfalls würde eine Entwicklung hin zu einer Zweiklassenmedizin eingeleitet. Wenn deshalb die Entwicklung dahin geht, dass bestimmte medizinische Leistungen von Personen mit einer speziellen Ausbildung erbracht werden, muss dies bei der Umschreibung der Leistungen beachtet werden. Der Bundesrat hat deshalb kürzlich Ernährungsberaterinnen und -berater als Leistungserbringer anerkannt, weil diese aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage sind, optimal zum Behandlungserfolg bei bestimmten schweren Erkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Nierenerkrankungen) beizutragen. Die Leistungspflicht der Krankenversicherung ist denn auch auf derartige Fälle beschränkt, und die Anzahl der zu vergütenden Beratungen wird auf das Notwendige begrenzt.</p><p>Der Bundesrat teilt aber die Ansicht, dass die Anerkennung von neuen Leistungserbringern jeweils auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit genau zu prüfen ist und eine Zulassung nur in Frage kommt, wenn es sich um notwendige Leistungen handelt, deren Vergütung durch die soziale Krankenversicherung sich aufdrängt und die nicht bereits von anerkannten Leistungserbringern in qualitativ und quantitativ genügender Art und Weise zu Lasten der Krankenversicherung erbracht werden können.</p><p>4. Die Kostenentwicklung im Spitex- und Pflegeheimbereich, insbesondere die Kostenverlagerung von der öffentlichen Hand auf die Krankenversicherung, und die Zunahme von Leistungsanbietern in diesem Bereich könnten tatsächlich die Kosten und damit die Prämien der Krankenversicherung stärker als ursprünglich angenommen in die Höhe treiben. Es trifft zu, dass die Pflege zu Hause nur dann kostengünstiger ist, wenn der Ausbau der spitalexternen Krankenpflege mit einem Abbau von Akutbetten einhergeht. Gegenwärtig besteht aber die Gefahr, dass wegen des Leistungsausbaues im KVG die Spitexdienste zwar rasch ausgebaut werden, die faktische Umsetzung der Spitalplanungen und der Abbau von Akutbetten aber verzögert werden. An sich können diese Entwicklungen auf kantonaler Ebene beeinflusst und abgebremst werden. Wird dies nicht getan, zeigen sich die Auswirkungen bei den Prämien ebenfalls auf kantonaler Ebene, weshalb Massnahmen der Kostendämpfung zunächst auf dieser Ebene zu prüfen sind.</p><p>Der Bundesrat schliesst aber nicht aus, dass es im Interesse einer Stabilisierung der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung als Ganzes notwendig werden könnte, die Leistungspflicht der Krankenversicherung in diesem Bereich einzuschränken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Prämienbelastung im Krankenversicherungsbereich hat für die einzelne Bürgerin und den einzelnen Bürger untragbare Ausmasse angenommen.</p><p>Die SVP ist der Meinung, dass die Prämien nicht weiter steigen dürfen. Es sind umgehend wirksame Schritte einzuleiten.</p><p>Wir fragen deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Welche zusätzlichen Marktelemente können im bestehenden Krankenversicherungsgesetz durchgesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen?</p><p>2. Was hat der Bundesrat bis jetzt unternommen, um die Wirtschaftlichkeit der Leistungen zu verbessern?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, keine neuen Leistungserbringer in der Grundversicherung zuzulassen?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass aufgrund der Entwicklung im Spitex- und Pflegeheimbereich ein diesbezüglicher Weiterausbau zu stoppen ist, bis der Überhang an Akutbetten abgebaut ist?</p>
    • Stop den steigenden Krankenkassenprämien

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