EMD und der heilige Martin

ShortId
96.3572
Id
19963572
Updated
10.04.2024 13:52
Language
de
Title
EMD und der heilige Martin
AdditionalIndexing
Manöver;Gesamtverteidigungsübung;VBS;Jura
1
  • L05K0402010401, Gesamtverteidigungsübung
  • L05K0402030702, Manöver
  • L03K080403, VBS
  • L05K0603010202, Jura
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem Inkrafttreten des neuen Militärgesetzes auf 1. Januar 1996 hat die Armee u.a. auch den Auftrag, subsidiäre Sicherungseinsätze zu leisten. Die Umsetzung dieses neuen Auftrags bedingt eine differenzierte Ausbildung der dafür vorgesehenen Stäbe und Truppen, die der Sensitivität der Aufträge in diesem Bereich Rechnung trägt.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich der Problematik von Szenarien für militärische Übungen in diesen mitunter sensiblen Bereichen bewusst. EMD und Armeeführung haben aus den unliebsamen Vorkommnissen in militärischen Übungen für subsidiäre Sicherungseinsätze in den letzten Monaten des Jahres 1996 die sich aufdrängenden Lehren gezogen und die erforderlichen Massnahmen getroffen. Dabei gilt es zu bedenken, dass für Übungen auf unterschiedlichen militärischen Stufen auch differenzierte Szenarien vorbereitet werden müssen; Truppenübungen auf unterer taktischer Stufe müssen bezüglich Szenarien anderen Anforderungen genügen als Übungen, die der Ausbildung von höheren Stäben dienen. Bei der Vorbereitung von Übungen muss aber bei aller Flexibilität stets mit der gebotenen Sensitivität vorgegangen werden.</p><p></p><p>Die Übung St. Martin war eine Gesamtverteidigungsübung. In ihrem Verlauf mussten einerseits Entschlüsse auf Stufe Kantonsregierung gefasst werden, und andererseits galt es, für die teilnehmenden Truppen der Territorialdivision 1 zweckmässige Zielvorgaben und realistische Aufträge zu formulieren. Für beide teilnehmenden Bereiche war die Ausarbeitung einer realen Lage unerlässliche Voraussetzung.</p><p></p><p>Die für die Übung gewählte Lage war realistisch. Sie entsprach im wesentlichen einer möglichen Bedrohung, wie sie im Armeeleitbild 95 geschildert wird und dem neuen Militärgesetz zugrundeliegt. Das Szenario hat seinen Zweck, die Zusammenarbeit von Territorialformationen der Armee und den Behörden und Organen eines Kantons zu schulen, vollauf erfüllt. Von einer Verletzung der politischen Neutralität der Armee kann keine Rede sein. Es ist auch nicht einzusehen, wie und warum die Übung der internationalen Glaubwürdigkeit unseres Landes hätte schaden können.</p><p></p><p>Für die Vorbereitung der Übung zeichnete nicht der Kommandant der Territorialdivision 1 allein verantwortlich. Die Übung wurde vielmehr - wie jede kombinierte zivil-militärische Übung - von einem aus zivilen Fachleuten und Angehörigen der Armee gemischt zusammengesetzten Stab vorbereitet. Die zivilen Übungsteilnehmer wurden einem zivilen Übungsleiter aus dem teilnehmenden Kanton Jura unterstellt; die Regierung des Kantons Jura hatte dafür Ständerat Pierre Paupe bezeichnet. Die Gesamtverantwortung für die Übung lag beim Kommandanten der Territorialdivision 1.</p><p>Die Vorbereitung der Übung dauerte rund eineinhalb Jahre. Sie erfolgte unter der gemeinsamen Leitung des militärischen und des zivilen Übungsleiters.</p><p>Unter dem Eindruck verschiedener publik gewordener vorschriftswidriger Übungs-Szenarien hatte der Generalstabschef im Herbst 1996 ergänzende Weisungen für das Anlegen von militärischen Übungen für subsidiäre Sicherungseinsätze erlassen. Um diesen Weisungen gerecht zu werden, unterzogen die beiden Übungsleiter kurz vor Beginn der Übung das gesamte Szenario einer minutiösen Kontrolle und entfernten daraus alle politisch oder anderweitig sensiblen Angaben.</p><p></p><p>Gleichzeitig wurden alle vor dieser Nachkontrolle erlassenen Lage- und Nachrichtenblätter ausser Kraft gesetzt. Die in der Übung abgegebenen Dokumente enthielten keinerlei sensible, bzw. vorschriftswidrige Angaben.</p><p></p><p>Was die Frage der direkten Kontrolle von militärischen Übungen und deren Szenarien betrifft, ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass es Sache des EMD oder anderer Verwaltungsstellen des Bundes sein kann, solche Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Bei der grossen Zahl der Übungen, die jahraus jahrein auf den verschiedenen Kommandostufen der Armee durchgeführt werden, wäre dies allein vom Aufwand her kaum zu bewerkstelligen. Es besteht dafür aber auch keine Notwendigkeit. Die Verantwortung für militärische Übungen hat bei den Kommandostellen der Armee zu liegen, die dafür auch die erforderlichen Vorschriften erlassen und die nötigen Kontrollmassnahmen getroffen haben. ,</p><p></p><p>Anlässlich der Übungsbesprechung hat der Regierungspräsident des Kantons Jura, Staatsrat Claude Hêche, die in der Übung St. Martin gestellten Aufgaben ausdrücklich als angemessen und deren Formulierung als zweckmässig bezeichnet. Er hat im übrigen festgestellt, dass die Übung in einem guten Geist der gegenseitigen Zusammenarbeit verlief, auf beiden Seiten erfreulich gute Leistungen brachte und für beide Seiten sehr lehrreich war.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 11. Oktober 1996 nahmen knapp 800 Soldaten an der Übung "St. Martin" im Jura teil. Ziel der Übung war es, die Zusammenarbeit zwischen Armee und Zivilisten zu testen. Die Gruppe der 200 Zivilisten setzte sich aus Fachkräften zusammen, die in den verschiedensten Bereichen eingesetzt wurden (Aufspüren von Sprengstoff im Transjurane-Tunnel, Unfall eines Güterzuges, der Giftstoffe transportierte usw.).</p><p>Solche Übungen haben zweifellos ihren Sinn. Das Szenario, das für die Übung "St. Martin" ausgearbeitet wurde, ist allerdings äusserst fragwürdig: Korruption, Zunahme fundamentalistischer Bewegungen in Europa, Flüchtlingswelle, 10 Prozent Arbeitslosigkeit in der Schweiz, Tendenz einer Vormachtstellung Deutschlands in Europa, serbische Expansionsabsichten usw.). Ausserdem bezeichnete das Szenario das Polizeiwesen als überholt und enthielt Meldungen, wonach der Stadtpräsident von Freiburg verprügelt und der Gemeindepräsident von Courrendlin (Wohnort des Interpellanten!) entführt worden sei.</p><p>Aus diesen Gründen bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Inwieweit kann ein solches Szenario dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Armee und Zivilisten, die einen Sicherheitsauftrag erfüllen, zu testen?</p><p>- Hat der Übungsleiter, Divisionär André Liaudat, dieses Szenario allein ausgearbeitet, und wenn ja, weshalb?</p><p>- Wieso hat man bei der Ausarbeitung des endgültigen Szenarios den Bemerkungen und Einwänden der Regierung der Republik und des Kantons Jura nicht Rechnung getragen?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass solche Szenarien der Kontrolle der politischen Behörde unterliegen sollten?</p><p>- Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass die Armee mit solchen Szenarien in pflichtwidriger Weise ihre politische Neutralität verletzt?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass Übungen wie diese der internationalen Glaubwürdigkeit der Schweiz schaden?</p><p>- Die Regierung des Kantons Jura hat die Übung in Anlehnung an das Fest, das im Jura während dieser Zeit stattfindet, "St. Martin" genannt. Gemäss "L'Hebdo" vom 21. November 1996 misst Divisionär Liaudat dieser Wahl eine symbolische Bedeutung bei: "Der heilige Martin hat seinen Mantel geteilt - wir haben die Übung mit den Zivilisten geteilt." Denkt der Bundesrat nicht auch, dass Divisionär André Liaudat besser daran getan hätte, mit seinen Männern und den beteiligten Zivilisten eine richtige "St.-Martins-Mahlzeit" zu teilen, als dieses groteske Szenario auszuarbeiten?</p>
  • EMD und der heilige Martin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Inkrafttreten des neuen Militärgesetzes auf 1. Januar 1996 hat die Armee u.a. auch den Auftrag, subsidiäre Sicherungseinsätze zu leisten. Die Umsetzung dieses neuen Auftrags bedingt eine differenzierte Ausbildung der dafür vorgesehenen Stäbe und Truppen, die der Sensitivität der Aufträge in diesem Bereich Rechnung trägt.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich der Problematik von Szenarien für militärische Übungen in diesen mitunter sensiblen Bereichen bewusst. EMD und Armeeführung haben aus den unliebsamen Vorkommnissen in militärischen Übungen für subsidiäre Sicherungseinsätze in den letzten Monaten des Jahres 1996 die sich aufdrängenden Lehren gezogen und die erforderlichen Massnahmen getroffen. Dabei gilt es zu bedenken, dass für Übungen auf unterschiedlichen militärischen Stufen auch differenzierte Szenarien vorbereitet werden müssen; Truppenübungen auf unterer taktischer Stufe müssen bezüglich Szenarien anderen Anforderungen genügen als Übungen, die der Ausbildung von höheren Stäben dienen. Bei der Vorbereitung von Übungen muss aber bei aller Flexibilität stets mit der gebotenen Sensitivität vorgegangen werden.</p><p></p><p>Die Übung St. Martin war eine Gesamtverteidigungsübung. In ihrem Verlauf mussten einerseits Entschlüsse auf Stufe Kantonsregierung gefasst werden, und andererseits galt es, für die teilnehmenden Truppen der Territorialdivision 1 zweckmässige Zielvorgaben und realistische Aufträge zu formulieren. Für beide teilnehmenden Bereiche war die Ausarbeitung einer realen Lage unerlässliche Voraussetzung.</p><p></p><p>Die für die Übung gewählte Lage war realistisch. Sie entsprach im wesentlichen einer möglichen Bedrohung, wie sie im Armeeleitbild 95 geschildert wird und dem neuen Militärgesetz zugrundeliegt. Das Szenario hat seinen Zweck, die Zusammenarbeit von Territorialformationen der Armee und den Behörden und Organen eines Kantons zu schulen, vollauf erfüllt. Von einer Verletzung der politischen Neutralität der Armee kann keine Rede sein. Es ist auch nicht einzusehen, wie und warum die Übung der internationalen Glaubwürdigkeit unseres Landes hätte schaden können.</p><p></p><p>Für die Vorbereitung der Übung zeichnete nicht der Kommandant der Territorialdivision 1 allein verantwortlich. Die Übung wurde vielmehr - wie jede kombinierte zivil-militärische Übung - von einem aus zivilen Fachleuten und Angehörigen der Armee gemischt zusammengesetzten Stab vorbereitet. Die zivilen Übungsteilnehmer wurden einem zivilen Übungsleiter aus dem teilnehmenden Kanton Jura unterstellt; die Regierung des Kantons Jura hatte dafür Ständerat Pierre Paupe bezeichnet. Die Gesamtverantwortung für die Übung lag beim Kommandanten der Territorialdivision 1.</p><p>Die Vorbereitung der Übung dauerte rund eineinhalb Jahre. Sie erfolgte unter der gemeinsamen Leitung des militärischen und des zivilen Übungsleiters.</p><p>Unter dem Eindruck verschiedener publik gewordener vorschriftswidriger Übungs-Szenarien hatte der Generalstabschef im Herbst 1996 ergänzende Weisungen für das Anlegen von militärischen Übungen für subsidiäre Sicherungseinsätze erlassen. Um diesen Weisungen gerecht zu werden, unterzogen die beiden Übungsleiter kurz vor Beginn der Übung das gesamte Szenario einer minutiösen Kontrolle und entfernten daraus alle politisch oder anderweitig sensiblen Angaben.</p><p></p><p>Gleichzeitig wurden alle vor dieser Nachkontrolle erlassenen Lage- und Nachrichtenblätter ausser Kraft gesetzt. Die in der Übung abgegebenen Dokumente enthielten keinerlei sensible, bzw. vorschriftswidrige Angaben.</p><p></p><p>Was die Frage der direkten Kontrolle von militärischen Übungen und deren Szenarien betrifft, ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass es Sache des EMD oder anderer Verwaltungsstellen des Bundes sein kann, solche Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Bei der grossen Zahl der Übungen, die jahraus jahrein auf den verschiedenen Kommandostufen der Armee durchgeführt werden, wäre dies allein vom Aufwand her kaum zu bewerkstelligen. Es besteht dafür aber auch keine Notwendigkeit. Die Verantwortung für militärische Übungen hat bei den Kommandostellen der Armee zu liegen, die dafür auch die erforderlichen Vorschriften erlassen und die nötigen Kontrollmassnahmen getroffen haben. ,</p><p></p><p>Anlässlich der Übungsbesprechung hat der Regierungspräsident des Kantons Jura, Staatsrat Claude Hêche, die in der Übung St. Martin gestellten Aufgaben ausdrücklich als angemessen und deren Formulierung als zweckmässig bezeichnet. Er hat im übrigen festgestellt, dass die Übung in einem guten Geist der gegenseitigen Zusammenarbeit verlief, auf beiden Seiten erfreulich gute Leistungen brachte und für beide Seiten sehr lehrreich war.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 11. Oktober 1996 nahmen knapp 800 Soldaten an der Übung "St. Martin" im Jura teil. Ziel der Übung war es, die Zusammenarbeit zwischen Armee und Zivilisten zu testen. Die Gruppe der 200 Zivilisten setzte sich aus Fachkräften zusammen, die in den verschiedensten Bereichen eingesetzt wurden (Aufspüren von Sprengstoff im Transjurane-Tunnel, Unfall eines Güterzuges, der Giftstoffe transportierte usw.).</p><p>Solche Übungen haben zweifellos ihren Sinn. Das Szenario, das für die Übung "St. Martin" ausgearbeitet wurde, ist allerdings äusserst fragwürdig: Korruption, Zunahme fundamentalistischer Bewegungen in Europa, Flüchtlingswelle, 10 Prozent Arbeitslosigkeit in der Schweiz, Tendenz einer Vormachtstellung Deutschlands in Europa, serbische Expansionsabsichten usw.). Ausserdem bezeichnete das Szenario das Polizeiwesen als überholt und enthielt Meldungen, wonach der Stadtpräsident von Freiburg verprügelt und der Gemeindepräsident von Courrendlin (Wohnort des Interpellanten!) entführt worden sei.</p><p>Aus diesen Gründen bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Inwieweit kann ein solches Szenario dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Armee und Zivilisten, die einen Sicherheitsauftrag erfüllen, zu testen?</p><p>- Hat der Übungsleiter, Divisionär André Liaudat, dieses Szenario allein ausgearbeitet, und wenn ja, weshalb?</p><p>- Wieso hat man bei der Ausarbeitung des endgültigen Szenarios den Bemerkungen und Einwänden der Regierung der Republik und des Kantons Jura nicht Rechnung getragen?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass solche Szenarien der Kontrolle der politischen Behörde unterliegen sollten?</p><p>- Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass die Armee mit solchen Szenarien in pflichtwidriger Weise ihre politische Neutralität verletzt?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass Übungen wie diese der internationalen Glaubwürdigkeit der Schweiz schaden?</p><p>- Die Regierung des Kantons Jura hat die Übung in Anlehnung an das Fest, das im Jura während dieser Zeit stattfindet, "St. Martin" genannt. Gemäss "L'Hebdo" vom 21. November 1996 misst Divisionär Liaudat dieser Wahl eine symbolische Bedeutung bei: "Der heilige Martin hat seinen Mantel geteilt - wir haben die Übung mit den Zivilisten geteilt." Denkt der Bundesrat nicht auch, dass Divisionär André Liaudat besser daran getan hätte, mit seinen Männern und den beteiligten Zivilisten eine richtige "St.-Martins-Mahlzeit" zu teilen, als dieses groteske Szenario auszuarbeiten?</p>
    • EMD und der heilige Martin

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