Nachrichtenlose Vermögen

ShortId
96.3574
Id
19963574
Updated
25.06.2025 02:16
Language
de
Title
Nachrichtenlose Vermögen
AdditionalIndexing
Eigentumsübertragung;Bund;Bankeinlage;Bank
1
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L04K11040101, Bank
  • L04K05070107, Eigentumsübertragung
  • L06K080701020104, Bund
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, gesetzgeberische Massnahmen zu prüfen, um inskünftig zu vermeiden, dass sich bei Banken während Jahrzehnten nachrichtenlos gebliebene Vermögen akkumulieren.</p><p>In Anlehnung an ausländische Modelle ist dabei in Erwägung zu ziehen, ob nicht nach Ablauf einer bestimmten Dauer der Nachrichtenlosigkeit die Banken diese Guthaben zusammen mit den massgebenden Akten dem Bund zu übertragen haben und die Banken dadurch ihrerseits von jeglicher Haftung befreit werden. Die berechtigten Eigentümer respektive ihre Rechtsnachfolger haben dann ihre Ansprüche gegenüber dem Bund geltend zu machen. Werden während einer weiteren gesetzlich festzulegenden Frist, während der mit geeigneten Massnahmen nach Berechtigten zu suchen ist, keine Ansprüche gestellt, verfällt das Eigentum an diesen Vermögenswerten dem Bund.</p>
  • Nachrichtenlose Vermögen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, gesetzgeberische Massnahmen zu prüfen, um inskünftig zu vermeiden, dass sich bei Banken während Jahrzehnten nachrichtenlos gebliebene Vermögen akkumulieren.</p><p>In Anlehnung an ausländische Modelle ist dabei in Erwägung zu ziehen, ob nicht nach Ablauf einer bestimmten Dauer der Nachrichtenlosigkeit die Banken diese Guthaben zusammen mit den massgebenden Akten dem Bund zu übertragen haben und die Banken dadurch ihrerseits von jeglicher Haftung befreit werden. Die berechtigten Eigentümer respektive ihre Rechtsnachfolger haben dann ihre Ansprüche gegenüber dem Bund geltend zu machen. Werden während einer weiteren gesetzlich festzulegenden Frist, während der mit geeigneten Massnahmen nach Berechtigten zu suchen ist, keine Ansprüche gestellt, verfällt das Eigentum an diesen Vermögenswerten dem Bund.</p>
    • Nachrichtenlose Vermögen

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