Einführung einer Kapitalgewinnsteuer

ShortId
96.3584
Id
19963584
Updated
10.04.2024 09:34
Language
de
Title
Einführung einer Kapitalgewinnsteuer
AdditionalIndexing
Kapitalgewinnsteuer;Gesetz
1
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es erweist sich zunehmend als stossend, dass die Schweiz zu den wenigen Staaten gehört, welche private Kapitalgewinne von Steuern befreien. Es ist nicht nur unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit unhaltbar, dass Arbeitseinkommen voll versteuert werden müssen, während Börsengewinne steuerfrei bleiben. Die Antwort des Bundesrates auf eine in der Folge der Novartis-Fusion eingereichte Einfachen Anfrage (96.1064), in der dieser es abgelehnt hat, die Besteuerung privater Kapitalgewinne auch nur zu prüfen, kann nicht hingenommen werden. Der Bundesrat ist vielmehr zu beauftragen, innert nützlicher Frist die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung privater Kapitalgewinne vorzulegen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Steuerfreiheit der Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen kontrovers ist. Es war dies mit ein Grund für den Entscheid des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD), das System der direkten Steuern auf Lücken zu überprüfen und zu diesem Zweck eine Expertenkommission "Steuerlücken" unter der Leitung von Herrn Dr. Urs Behnisch einzusetzen. Die Kommission ist beauftragt worden, ein Inventar der bestehenden Lücken zu erstellen und aufzuzeigen, wie diese beseitigt oder zumindest verringert werden können. Zu untersuchen sind insbesondere die steuerliche Freistellung von Kapitalgewinnen auf beweglichem Privatvermögen, die Steuerfreiheit gewisser Vermögenserträge sowie der unbeschränkte Schuldzinsenabzug. Die Kommission hat ihren Bericht dem EFD bis Ende April 1998 vorzulegen. Der Bundesrat wird den Bericht prüfen und über mögliche Vorgehensschritte entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung privater Kapitalgewinne zu unterbreiten.</p>
  • Einführung einer Kapitalgewinnsteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es erweist sich zunehmend als stossend, dass die Schweiz zu den wenigen Staaten gehört, welche private Kapitalgewinne von Steuern befreien. Es ist nicht nur unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit unhaltbar, dass Arbeitseinkommen voll versteuert werden müssen, während Börsengewinne steuerfrei bleiben. Die Antwort des Bundesrates auf eine in der Folge der Novartis-Fusion eingereichte Einfachen Anfrage (96.1064), in der dieser es abgelehnt hat, die Besteuerung privater Kapitalgewinne auch nur zu prüfen, kann nicht hingenommen werden. Der Bundesrat ist vielmehr zu beauftragen, innert nützlicher Frist die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung privater Kapitalgewinne vorzulegen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Steuerfreiheit der Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen kontrovers ist. Es war dies mit ein Grund für den Entscheid des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD), das System der direkten Steuern auf Lücken zu überprüfen und zu diesem Zweck eine Expertenkommission "Steuerlücken" unter der Leitung von Herrn Dr. Urs Behnisch einzusetzen. Die Kommission ist beauftragt worden, ein Inventar der bestehenden Lücken zu erstellen und aufzuzeigen, wie diese beseitigt oder zumindest verringert werden können. Zu untersuchen sind insbesondere die steuerliche Freistellung von Kapitalgewinnen auf beweglichem Privatvermögen, die Steuerfreiheit gewisser Vermögenserträge sowie der unbeschränkte Schuldzinsenabzug. Die Kommission hat ihren Bericht dem EFD bis Ende April 1998 vorzulegen. Der Bundesrat wird den Bericht prüfen und über mögliche Vorgehensschritte entscheiden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung privater Kapitalgewinne zu unterbreiten.</p>
    • Einführung einer Kapitalgewinnsteuer

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