Erwerbsausfallversicherung. Neuer Ansatz
- ShortId
-
96.3588
- Id
-
19963588
- Updated
-
25.06.2025 02:13
- Language
-
de
- Title
-
Erwerbsausfallversicherung. Neuer Ansatz
- AdditionalIndexing
-
Mutterschaftsversicherung;Sozialabgabe;Erwerbsersatzordnung;Invalidenversicherung;Finanzierung
- 1
-
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L03K110902, Finanzierung
- L04K01040117, Sozialabgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Grundsätzliches</p><p>1. Die Entwicklung der sozialen Sicherheit macht es notwendig, dass nicht nur über die langfristigen finanziellen Perspektiven unserer sozialen Sicherheit vertieft nachgedacht wird (was der Bericht IDA/FISO in befriedigender Weise getan hat), sondern auch über die steuerliche Grundlage, die zur Finanzierung der sozialen Sicherheit zu berücksichtigen ist. Dieses Thema wird im Bericht der IDA/FISO nur kurz gestreift. Die grundlegende Frage besteht darin, festzulegen, womit die Finanzierung der Sozialversicherungen sichergestellt werden soll: mit der Arbeit, mit den Einkommen oder mit dem Verbrauch, und zwar jedesmal entsprechend dem Zweck der betreffenden Sozialversicherung. Unbestritten ist, dass die drei Versicherungen, um deren Zusammenschluss es hier geht, insgesamt eher auf die Solidarität in der Gesellschaft ausgerichtet sind als auf eine enge wörtliche Interpretation des Erwerbsausfalls, mit dem die Arbeitskosten belastet werden sollen. Denn jemand, der Militärdienst leistet, tut dies zum Zwecke der Landesverteidigung, welche die ganze Bevölkerung angeht. Das gleiche gilt auch für die Mutterschaft, welche die Zukunft unseres Landes und damit uns alle betrifft, und nicht nur die Welt der Arbeit. Am deutlichsten jedoch wird die Ambiguität des Vorgehens im Bereich Erwerbsausfall bei der Invalidenversicherung, denn diese wird zu 50 Prozent aus dem Budget des Bundes und zu 50 Prozent mit Arbeit finanziert. Von diesem Standpunkt aus betrachtet wäre es nur bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung und allenfalls noch bei der Arbeitslosenversicherung gerechtfertigt, allein die Arbeitskosten zu belasten.</p><p>2. Die MWSt bietet zur Finanzierung der sozialen Sicherheit oder der Staatshaushaltes im weitesten Sinn einen gewissen Vorteil. Deswegen hat sie auf europäischer Ebene auch einen so wichtigen Platz. Denn gegenüber allen anderen Finanzierungsgrundlagen ist es der Verbrauch, der die grösste Stabilität aufweist. Das schiere Ausmass der die Löhne belastenden Sozialabgaben ist nicht nur ein Faktor für die Zunahme der Arbeitskosten und damit ein Nachteil für die Wettbewerbsfähigkeit einer Wirtschaft. Hohe Sozialabgaben bergen das ausserordentlich hohe Risiko in sich, dass bei einer wirtschaftlicher Krise Steuern verloren gehen. Es gibt noch einen weiteren Aspekt, der für eine neue Art der Finanzierung spricht. Gemeint ist die feststellbare Tendenz vom Arbeitnehmerstatus weg hin zum Status des Selbstständigerwerbenden. Die Einkommen der Selbstständigerwerbenden sind steuerlich schwerer erfassbar als jene der Arbeitnehmer, insbesondere im Kontext der Globalisierung der Wirtschaft.</p><p>3. Das vorgeschlagene System hätte zudem den Vorteil, dass wir uns an die europäischen Mechanismen der Finanzierung der sozialen Sicherheit annähern würden. Der Zeitpunkt für eine Neubesinnung scheint günstig, denn der Verbrauch könnte gefördert werden mit einer wesentlichen Herabsetzung der DBSt um rund 42 Prozent, mit einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft mittels Senkung der Arbeitskosten und mit den rund 350 Millionen, welche Unternehmen und Gemeinwesen als Erwerbsausfallentschädigungen bei Mutterschaft auszahlen, wenn Kollektivarbeitsverträge oder ein öffentlicher oder privater Vertrag dies vorsieht. Mit einer derartigen Reform könnten unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bezug auf die Zukunft unserer sozialen Sicherheit beruhigt werden zu einer Zeit, in der sich die Bevölkerung zu diesen Problemen grosse Sorgen macht.</p><p>Zu den Zahlen</p><p>1. Auf der Basis des Berichtes der IDA/FISO läge der Aufwand für die Einführung einer Erwerbsersatzversicherung für Mutterschaft bei 713 Millionen. Die Rechnung der Erwerbsersatzordnung weist für 1995 Ausgaben von 620 Millionen aus. Bei der IV sind auf der Basis von 1995 6,8 Milliarden vorzusehen, insgesamt also für die drei Erwerbsersatzversicherungen ein Betrag von 8,133 Milliarden.</p><p>2. Das Budget des Bundes für 1997 sieht Einnahmen aus der MWSt von 12,5 Milliarden vor, d.h. praktisch zwei Milliarden pro Prozent Mehrwertsteuer. Zur Finanzierung der ganzen Reform müsste der Mehrwertsteuersatz um 4,1 Punkte erhöht werden.</p><p></p><p>3. Der Bund und die Kantone geben zur Finanzierung der IV 3,4 Milliarden aus, davon 2,6 Milliarden allein der Bund. Die DBSt für natürliche Personen erbringt 6,1 Milliarden. Eine Steuererleichterung von 2, 6 Milliarden entspricht einer Senkung der DBSt für die natürlichen Personen von 42 Prozent. Die Steuern können auf verschiedene Weise gesenkt werden: zu prüfen wären eine lineare Steuerkürzung, die vollständige Abschaffung der DBSt für niedrige Einkommen oder grössere Erleichterungen für die Mittelschicht, die vom neuen KVG besonders betroffen ist. </p><p>4. Die im Ausgleichfonds der Erwerbsersatzordnung angehäuften Reserven werden Ende 1996 fast 4,6 Milliarden betragen. Mit diesen Reserven kann die Invalidenversicherung saniert (1,15 Milliarden Defizit Ende 1995) und mit dem Saldo der neue Fonds mit 3,5 Milliarden gespeist werden, was praktisch dem heute nach Gesetz erforderlichen Betrag von 4 Milliarden entspricht.</p><p>Im ausserordentlich schwierigen Umfeld, in dem sich unser Land heute bewegt, gilt es unbedingt Lösungen zu finden, welche unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern wieder Vertrauen in den Fortbestand unserer sozialen Sicherheit geben, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft durch die Senkung der Arbeitskosten stärken und den Verbrauch mit dem Abbau direkter Steuern fördern. Die dafür erforderlichen Verfassungsänderungen würden es ermöglichen, eine breite Diskussion darüber in Gang zu bringen, über welche Mittel und Fähigkeiten unser Land verfügt, um die Herausforderungen des anbrechenden 21. Jahrhunderts zu bestehen.</p>
- Der BR beantragt, Punkt 1 und 2 des Po abzulehnen und Punkt 2 und 3 entgegenzunehmen
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der Schritte, die nach dem IDA-Fiso-Bericht eingeleitet werden sollen, ein neues Konzept für die Erwerbsersatzversicherung zu prüfen, namentlich:</p><p>1.a. die Einführung einer Erwerbsersatzversicherung für Mutterschaft;</p><p>1.b. die Zusammenfassung folgender Versicherungen zu einer einzigen Versicherung unter dem Namen "Erwerbsersatzversicherung": Erwerbsersatzversicherung für Mutterschaft, Erwerbsersatzordnung und Invalidenversicherung;</p><p>2. die Finanzierung dieser neuen Sozialversicherung mittels einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um rund 4 Prozent; dies entspricht:</p><p>2.a. einer Verminderung der Sozialabgaben auf Löhnen für IV und EO, also rund 2 Prozent;</p><p>2.b. einer Herabsetzung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen um 42 Prozent (eventuell abgestuft nach der Höhe des steuerbaren Einkommens), was den Bund (um 2,6 Milliarden Franken) und die Kantone (um 800 Millionen Franken) bei der IV entlastet;</p><p>3. die Auswirkung dieses neuen Konzepts und dieser neuen Art der Finanzierung auf:</p><p>3a. die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft;</p><p>3b. den Verbrauch der Haushalte;</p><p>3c. die Inflation;</p><p>3d. die Finanzhaushalte der Kantone;</p><p>4. die Auswirkungen dieser neuen Art der Finanzierung, und zwar wenn sie in Etappen oder zusammen mit dem neuen Finanzausgleich eingeführt wird.</p>
- Erwerbsausfallversicherung. Neuer Ansatz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Grundsätzliches</p><p>1. Die Entwicklung der sozialen Sicherheit macht es notwendig, dass nicht nur über die langfristigen finanziellen Perspektiven unserer sozialen Sicherheit vertieft nachgedacht wird (was der Bericht IDA/FISO in befriedigender Weise getan hat), sondern auch über die steuerliche Grundlage, die zur Finanzierung der sozialen Sicherheit zu berücksichtigen ist. Dieses Thema wird im Bericht der IDA/FISO nur kurz gestreift. Die grundlegende Frage besteht darin, festzulegen, womit die Finanzierung der Sozialversicherungen sichergestellt werden soll: mit der Arbeit, mit den Einkommen oder mit dem Verbrauch, und zwar jedesmal entsprechend dem Zweck der betreffenden Sozialversicherung. Unbestritten ist, dass die drei Versicherungen, um deren Zusammenschluss es hier geht, insgesamt eher auf die Solidarität in der Gesellschaft ausgerichtet sind als auf eine enge wörtliche Interpretation des Erwerbsausfalls, mit dem die Arbeitskosten belastet werden sollen. Denn jemand, der Militärdienst leistet, tut dies zum Zwecke der Landesverteidigung, welche die ganze Bevölkerung angeht. Das gleiche gilt auch für die Mutterschaft, welche die Zukunft unseres Landes und damit uns alle betrifft, und nicht nur die Welt der Arbeit. Am deutlichsten jedoch wird die Ambiguität des Vorgehens im Bereich Erwerbsausfall bei der Invalidenversicherung, denn diese wird zu 50 Prozent aus dem Budget des Bundes und zu 50 Prozent mit Arbeit finanziert. Von diesem Standpunkt aus betrachtet wäre es nur bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung und allenfalls noch bei der Arbeitslosenversicherung gerechtfertigt, allein die Arbeitskosten zu belasten.</p><p>2. Die MWSt bietet zur Finanzierung der sozialen Sicherheit oder der Staatshaushaltes im weitesten Sinn einen gewissen Vorteil. Deswegen hat sie auf europäischer Ebene auch einen so wichtigen Platz. Denn gegenüber allen anderen Finanzierungsgrundlagen ist es der Verbrauch, der die grösste Stabilität aufweist. Das schiere Ausmass der die Löhne belastenden Sozialabgaben ist nicht nur ein Faktor für die Zunahme der Arbeitskosten und damit ein Nachteil für die Wettbewerbsfähigkeit einer Wirtschaft. Hohe Sozialabgaben bergen das ausserordentlich hohe Risiko in sich, dass bei einer wirtschaftlicher Krise Steuern verloren gehen. Es gibt noch einen weiteren Aspekt, der für eine neue Art der Finanzierung spricht. Gemeint ist die feststellbare Tendenz vom Arbeitnehmerstatus weg hin zum Status des Selbstständigerwerbenden. Die Einkommen der Selbstständigerwerbenden sind steuerlich schwerer erfassbar als jene der Arbeitnehmer, insbesondere im Kontext der Globalisierung der Wirtschaft.</p><p>3. Das vorgeschlagene System hätte zudem den Vorteil, dass wir uns an die europäischen Mechanismen der Finanzierung der sozialen Sicherheit annähern würden. Der Zeitpunkt für eine Neubesinnung scheint günstig, denn der Verbrauch könnte gefördert werden mit einer wesentlichen Herabsetzung der DBSt um rund 42 Prozent, mit einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft mittels Senkung der Arbeitskosten und mit den rund 350 Millionen, welche Unternehmen und Gemeinwesen als Erwerbsausfallentschädigungen bei Mutterschaft auszahlen, wenn Kollektivarbeitsverträge oder ein öffentlicher oder privater Vertrag dies vorsieht. Mit einer derartigen Reform könnten unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bezug auf die Zukunft unserer sozialen Sicherheit beruhigt werden zu einer Zeit, in der sich die Bevölkerung zu diesen Problemen grosse Sorgen macht.</p><p>Zu den Zahlen</p><p>1. Auf der Basis des Berichtes der IDA/FISO läge der Aufwand für die Einführung einer Erwerbsersatzversicherung für Mutterschaft bei 713 Millionen. Die Rechnung der Erwerbsersatzordnung weist für 1995 Ausgaben von 620 Millionen aus. Bei der IV sind auf der Basis von 1995 6,8 Milliarden vorzusehen, insgesamt also für die drei Erwerbsersatzversicherungen ein Betrag von 8,133 Milliarden.</p><p>2. Das Budget des Bundes für 1997 sieht Einnahmen aus der MWSt von 12,5 Milliarden vor, d.h. praktisch zwei Milliarden pro Prozent Mehrwertsteuer. Zur Finanzierung der ganzen Reform müsste der Mehrwertsteuersatz um 4,1 Punkte erhöht werden.</p><p></p><p>3. Der Bund und die Kantone geben zur Finanzierung der IV 3,4 Milliarden aus, davon 2,6 Milliarden allein der Bund. Die DBSt für natürliche Personen erbringt 6,1 Milliarden. Eine Steuererleichterung von 2, 6 Milliarden entspricht einer Senkung der DBSt für die natürlichen Personen von 42 Prozent. Die Steuern können auf verschiedene Weise gesenkt werden: zu prüfen wären eine lineare Steuerkürzung, die vollständige Abschaffung der DBSt für niedrige Einkommen oder grössere Erleichterungen für die Mittelschicht, die vom neuen KVG besonders betroffen ist. </p><p>4. Die im Ausgleichfonds der Erwerbsersatzordnung angehäuften Reserven werden Ende 1996 fast 4,6 Milliarden betragen. Mit diesen Reserven kann die Invalidenversicherung saniert (1,15 Milliarden Defizit Ende 1995) und mit dem Saldo der neue Fonds mit 3,5 Milliarden gespeist werden, was praktisch dem heute nach Gesetz erforderlichen Betrag von 4 Milliarden entspricht.</p><p>Im ausserordentlich schwierigen Umfeld, in dem sich unser Land heute bewegt, gilt es unbedingt Lösungen zu finden, welche unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern wieder Vertrauen in den Fortbestand unserer sozialen Sicherheit geben, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft durch die Senkung der Arbeitskosten stärken und den Verbrauch mit dem Abbau direkter Steuern fördern. Die dafür erforderlichen Verfassungsänderungen würden es ermöglichen, eine breite Diskussion darüber in Gang zu bringen, über welche Mittel und Fähigkeiten unser Land verfügt, um die Herausforderungen des anbrechenden 21. Jahrhunderts zu bestehen.</p>
- Der BR beantragt, Punkt 1 und 2 des Po abzulehnen und Punkt 2 und 3 entgegenzunehmen
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der Schritte, die nach dem IDA-Fiso-Bericht eingeleitet werden sollen, ein neues Konzept für die Erwerbsersatzversicherung zu prüfen, namentlich:</p><p>1.a. die Einführung einer Erwerbsersatzversicherung für Mutterschaft;</p><p>1.b. die Zusammenfassung folgender Versicherungen zu einer einzigen Versicherung unter dem Namen "Erwerbsersatzversicherung": Erwerbsersatzversicherung für Mutterschaft, Erwerbsersatzordnung und Invalidenversicherung;</p><p>2. die Finanzierung dieser neuen Sozialversicherung mittels einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um rund 4 Prozent; dies entspricht:</p><p>2.a. einer Verminderung der Sozialabgaben auf Löhnen für IV und EO, also rund 2 Prozent;</p><p>2.b. einer Herabsetzung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen um 42 Prozent (eventuell abgestuft nach der Höhe des steuerbaren Einkommens), was den Bund (um 2,6 Milliarden Franken) und die Kantone (um 800 Millionen Franken) bei der IV entlastet;</p><p>3. die Auswirkung dieses neuen Konzepts und dieser neuen Art der Finanzierung auf:</p><p>3a. die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft;</p><p>3b. den Verbrauch der Haushalte;</p><p>3c. die Inflation;</p><p>3d. die Finanzhaushalte der Kantone;</p><p>4. die Auswirkungen dieser neuen Art der Finanzierung, und zwar wenn sie in Etappen oder zusammen mit dem neuen Finanzausgleich eingeführt wird.</p>
- Erwerbsausfallversicherung. Neuer Ansatz
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