Steuererfassungspraxis

ShortId
96.3595
Id
19963595
Updated
25.06.2025 02:14
Language
de
Title
Steuererfassungspraxis
AdditionalIndexing
Steuererhebung;Steuerausweichung;direkte Bundessteuer;Steuerveranlagung;Steuerhinterziehung;Steueraufsicht;Steuerrecht
1
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K11070306, Steueraufsicht
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K11070301, Steuerveranlagung
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Steuern zu zahlen, aufgrund des Einkommens und Vermögens, ist die gerechteste Art und Weise, den Staat und seine Leistungen, von der alle profitieren, zu alimentieren.</p><p>Von einer Steuergerechtigkeit scheinen wir weit entfernt zu sein wie folgende Beispiele zeigen: das Ehepaar Kopp z. B. versteuert null Franken Einkommen, obwohl alt Bundesrätin Kopp fast 200 000 Franken Pension bezieht. Der "Beobachter" berichtete am 9. Juni 1995, wie der Zürcher Gastrounternehmer und Liegenschaftenhändler Bindella mit einem Vermögen von rund 600 Millionen Franken 1994 wie schon 1993 kein Reineinkommen erzielte. Eine Rentnerin mit einer AHV-Rente von 1623 Franken hingegen zahlte 1995 im Kanton Fr. 350.65 Steuern und dem Bund Fr. 38.50. Auch viele weitere Millionäre und Multimillionäre zahlen keinen Rappen Einkommenssteuern. "Cash" stellte am 25. August 1995 die These auf, dass durch schärfere Kontrollen bei den Steuerzahlenden und durch einen Kahlschlag aller Sondervorschriften auf einen Schlag doppelt so viele Steuern eingenommen werden könnten bzw. die Steuern halbiert werden könnten. Die Ursache für die Steuerungerechtigkeit ortet "Cash" in vier Fehlleistungen des politischen Systems: die lückenhaften Steuerkontrollen, die zum Missbrauch einladen; die bescheidenen strafrechtlichen Möglichkeiten, gegen Steuersünder vorzugehen; die Konkurrenz zwischen den Kantonen und die Steuergesetzgebung an sich, die Steuerlücken geschaffen hat.</p><p>Einkommen und Vermögen sind in der Schweiz sehr ungleich verteilt. Dies wird verdeutlicht durch den Umstand, dass die Schweiz punkto Ungleichheit (wie ein Entwicklungsland) an der Spitze der Industrieländer liegt: fast 70 Prozent des steuerbaren Vermögens befindet sich im Besitz der reichsten 10 Prozent!</p><p>Seit zwanzig Jahren hat die Umverteilung von unten nach oben rasant zugenommen. Im Kanton Zürich verdienen heute die obersten 10 Prozent der Bevölkerung 48mal mehr als die untersten 10 Prozent. Die unteren 70 Prozent der Bevölkerung verfügen gesamtschweizerisch über 40 Prozent der Einkommen und 8 Prozent der steuerbaren Vermögen. In der "Bilanz" vom Dezember 1996, die die 200 reichsten Schweizer vorstellt, wird ausgeführt wie viele Reiche im letzten Jahr ihr Milliardenvermögen noch mehr vergrössern, teilweise sogar verdoppeln konnten. Viele von ihnen bezahlen praktisch keine Steuern.</p><p>Ständig wird beim Staat gespart: bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, bei den Krankenkassenprämienzuschüssen, bei der AHV, bei den Löhnen. Es trifft die Lohnabhängigen, die Arbeitslosen, die Familien in bescheidenen Verhältnissen, nicht die Reichen. (Dabei würde ein bescheidener Beitrag aller Millionäre, Multimillionäre und Milliardäre unser 90-Milliarden-Defizit auf einen Schlag beseitigen!)</p><p>Wenigstens beim Steuerzahlen sollte die Verteilung gerecht und fair erfolgen, damit nicht der Eindruck entsteht, nur die Lohnabhängigen würden Steuern zahlen, und die Reichen wären davon befreit. Wenn nötig kann die Jagd auf Steuerschlupflöcher mit Hilfe jener Berater aus der Privatwirtschaft umgesetzt werden, die in grossen Inseraten dafür Werbung machen, ihrer Kundschaft zu mehr Vermögen zu verhelfen und die Steuern zu drücken! Aufgrund der Aussage von "Cash" vom 25. August 1995 gibt es in der Schweiz dank erfolgreicher Lobbyarbeit der Parlamentarier und Parlamentarierinnen mit Verwaltungsrats- oder Verbandsinteressen wenig politisches Interesse, Steuerdelikte reicher Firmen und Einzelpersonen ernsthaft zu verfolgen. Dies muss sich ändern. Aufgrund einer GfS-Umfrage über Zukunftsängste, die die "SonntagsZeitung" vom 1. Dezember 1996 veröffentlicht, ist die überraschende Spitzenangst der Bevölkerung der Egoismus, die Wut über gewisse reiche Leute, die keine oder wenig Steuern zahlen. Es wird von der Bevölkerung nicht länger toleriert und kann auch von Parlament und Bundesrat nicht mehr länger geduldet werden, dass sich findige Privilegierte ums Steuerzahlen drücken können. Deshalb sind im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlenden - ob arm oder reich - die Steuerlücken so schnell wie möglich zu erkennen und mit der nötigen politischen Entschiedenheit zu schliessen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht systematisch die heutige Praxis der Steuererfassung bei der direkten Bundessteuer für natürliche und juristische Personen darzustellen und auf ihr Verbesserungspotential punkto Schliessung allfälliger Steuerlücken zu beurteilen. Dabei sind insbesondere die illegalen Praktiken der Steuerhinterziehung und die legalen Praktiken der Steuervermeidung und Steuerumgehung (Steuerschlupflöcher) und die Möglichkeiten deren Bekämpfung durch geeignete Massnahmen aufzuzeigen (z. B. Vereinfachung der Steuergesetzgebung, häufigere und stärkere Kontrollen, eine schärfere strafrechtliche Missbrauchsbekämpfung, vermehrter Einbezug der Aufwandbesteuerung usw.).</p>
  • Steuererfassungspraxis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Steuern zu zahlen, aufgrund des Einkommens und Vermögens, ist die gerechteste Art und Weise, den Staat und seine Leistungen, von der alle profitieren, zu alimentieren.</p><p>Von einer Steuergerechtigkeit scheinen wir weit entfernt zu sein wie folgende Beispiele zeigen: das Ehepaar Kopp z. B. versteuert null Franken Einkommen, obwohl alt Bundesrätin Kopp fast 200 000 Franken Pension bezieht. Der "Beobachter" berichtete am 9. Juni 1995, wie der Zürcher Gastrounternehmer und Liegenschaftenhändler Bindella mit einem Vermögen von rund 600 Millionen Franken 1994 wie schon 1993 kein Reineinkommen erzielte. Eine Rentnerin mit einer AHV-Rente von 1623 Franken hingegen zahlte 1995 im Kanton Fr. 350.65 Steuern und dem Bund Fr. 38.50. Auch viele weitere Millionäre und Multimillionäre zahlen keinen Rappen Einkommenssteuern. "Cash" stellte am 25. August 1995 die These auf, dass durch schärfere Kontrollen bei den Steuerzahlenden und durch einen Kahlschlag aller Sondervorschriften auf einen Schlag doppelt so viele Steuern eingenommen werden könnten bzw. die Steuern halbiert werden könnten. Die Ursache für die Steuerungerechtigkeit ortet "Cash" in vier Fehlleistungen des politischen Systems: die lückenhaften Steuerkontrollen, die zum Missbrauch einladen; die bescheidenen strafrechtlichen Möglichkeiten, gegen Steuersünder vorzugehen; die Konkurrenz zwischen den Kantonen und die Steuergesetzgebung an sich, die Steuerlücken geschaffen hat.</p><p>Einkommen und Vermögen sind in der Schweiz sehr ungleich verteilt. Dies wird verdeutlicht durch den Umstand, dass die Schweiz punkto Ungleichheit (wie ein Entwicklungsland) an der Spitze der Industrieländer liegt: fast 70 Prozent des steuerbaren Vermögens befindet sich im Besitz der reichsten 10 Prozent!</p><p>Seit zwanzig Jahren hat die Umverteilung von unten nach oben rasant zugenommen. Im Kanton Zürich verdienen heute die obersten 10 Prozent der Bevölkerung 48mal mehr als die untersten 10 Prozent. Die unteren 70 Prozent der Bevölkerung verfügen gesamtschweizerisch über 40 Prozent der Einkommen und 8 Prozent der steuerbaren Vermögen. In der "Bilanz" vom Dezember 1996, die die 200 reichsten Schweizer vorstellt, wird ausgeführt wie viele Reiche im letzten Jahr ihr Milliardenvermögen noch mehr vergrössern, teilweise sogar verdoppeln konnten. Viele von ihnen bezahlen praktisch keine Steuern.</p><p>Ständig wird beim Staat gespart: bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, bei den Krankenkassenprämienzuschüssen, bei der AHV, bei den Löhnen. Es trifft die Lohnabhängigen, die Arbeitslosen, die Familien in bescheidenen Verhältnissen, nicht die Reichen. (Dabei würde ein bescheidener Beitrag aller Millionäre, Multimillionäre und Milliardäre unser 90-Milliarden-Defizit auf einen Schlag beseitigen!)</p><p>Wenigstens beim Steuerzahlen sollte die Verteilung gerecht und fair erfolgen, damit nicht der Eindruck entsteht, nur die Lohnabhängigen würden Steuern zahlen, und die Reichen wären davon befreit. Wenn nötig kann die Jagd auf Steuerschlupflöcher mit Hilfe jener Berater aus der Privatwirtschaft umgesetzt werden, die in grossen Inseraten dafür Werbung machen, ihrer Kundschaft zu mehr Vermögen zu verhelfen und die Steuern zu drücken! Aufgrund der Aussage von "Cash" vom 25. August 1995 gibt es in der Schweiz dank erfolgreicher Lobbyarbeit der Parlamentarier und Parlamentarierinnen mit Verwaltungsrats- oder Verbandsinteressen wenig politisches Interesse, Steuerdelikte reicher Firmen und Einzelpersonen ernsthaft zu verfolgen. Dies muss sich ändern. Aufgrund einer GfS-Umfrage über Zukunftsängste, die die "SonntagsZeitung" vom 1. Dezember 1996 veröffentlicht, ist die überraschende Spitzenangst der Bevölkerung der Egoismus, die Wut über gewisse reiche Leute, die keine oder wenig Steuern zahlen. Es wird von der Bevölkerung nicht länger toleriert und kann auch von Parlament und Bundesrat nicht mehr länger geduldet werden, dass sich findige Privilegierte ums Steuerzahlen drücken können. Deshalb sind im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlenden - ob arm oder reich - die Steuerlücken so schnell wie möglich zu erkennen und mit der nötigen politischen Entschiedenheit zu schliessen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht systematisch die heutige Praxis der Steuererfassung bei der direkten Bundessteuer für natürliche und juristische Personen darzustellen und auf ihr Verbesserungspotential punkto Schliessung allfälliger Steuerlücken zu beurteilen. Dabei sind insbesondere die illegalen Praktiken der Steuerhinterziehung und die legalen Praktiken der Steuervermeidung und Steuerumgehung (Steuerschlupflöcher) und die Möglichkeiten deren Bekämpfung durch geeignete Massnahmen aufzuzeigen (z. B. Vereinfachung der Steuergesetzgebung, häufigere und stärkere Kontrollen, eine schärfere strafrechtliche Missbrauchsbekämpfung, vermehrter Einbezug der Aufwandbesteuerung usw.).</p>
    • Steuererfassungspraxis

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