Eidgenössische Bankenkommission und Risikokapital
- ShortId
-
96.3601
- Id
-
19963601
- Updated
-
10.04.2024 08:55
- Language
-
de
- Title
-
Eidgenössische Bankenkommission und Risikokapital
- AdditionalIndexing
-
Klein- und mittleres Unternehmen;Eidgenössische Banken- und Börsenkommission;Risikokapital;Deregulierung;Bank
- 1
-
- L04K11040101, Bank
- L04K08040504, Eidgenössische Banken- und Börsenkommission
- L05K1106020109, Risikokapital
- L05K0704010205, Deregulierung
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Von der heutigen Wirtschaftskrise werden Gewerbe, Klein- und Mittelbetriebe sehr stark betroffen. In der Erhaltung von Arbeitsplätzen nimmt diese Gruppe von Unternehmen jedoch eine wichtige Stellung ein. Es muss aber festgestellt werden, dass das Gewerbe und die KMU in ihrem Bestreben nur noch ungenügend unterstützt werden können.</p><p>Auch die Banken wurden von der aktuellen Wirtschaftskrise stark getroffen. Zusätzlich führten Managementfehler zur Liquidation oder zur Übernahme der betroffenen Institute durch stärkere Banken. Dass in diesem Zeitpunkt Handlungsbedarf seitens der Aufsichtsbehörden insbesondere bezüglich Risikomanagement bei den Banken bestand, ist nicht zu bestreiten. Die EBK als Aufsichtsbehörde verfügt gemäss dem Bankengesetz über umfangreiche Kompetenzen und hat sich in den vergangenen Jahren beinahe als "Staat im Staate" etabliert. Um so bedeutungsvoller sind die von dieser Behörde erlassenen Weisungen und Beschlüsse für die Banken, aber auch für das Gewerbe und die KMU als Bankkunden.</p>
- <p>1. Tatsächlich fanden im Finanzbereich in der letzten Zeit eine Vielzahl regulatorischer Änderungen statt. Verschiedene Gründe führten zu dieser Entwicklung. Einerseits mussten nationale Normen durch eine Harmonisierung mit den Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und den Richtlinien der Europäischen Union angepasst werden. Die schweizerischen Regelungen sollen den Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz gleiche Möglichkeiten bieten, wie sie ihre ausländischen Konkurrenten haben. Andererseits entstanden mit der Internationalisierung der Märkte neue Risiken, welche die Überprüfung von aufsichtsrechtlichen Überwachugnsgrundsätzen bedingten. Zudem erhöhen die gegenseitige Verflechtung der in- und ausländischen Märkte und die Vervielfachung der Transaktionen die potentiellen Systemrisiken. Dadurch ist die bedeutsame Regulierungswelle die logische Konsequenz in einem besonders dynamischen Sektor.</p><p>In der Interpellation wird angetönt, für die Banken werde es schwieriger, neue Risiken einzugehen, da sie von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) bezüglich der bestehenden Risiken immer strenger beurteilt würden. Bei den Kreditrisiken ist gesamthaft jedoch gerade das Gegenteil der Fall. Durch die neuen Eigenmittelvorschriften ist die zur Absicherung der Kreditrisiken notwendige Eigenmittelunterlegung sogar gesunken (vgl. Statistisches Jahrbuch der Schweizerischen Nationalbank). Allerdings wurden die Vorschriften näher an die effektiven Risiken herangeführt, weshalb z. B. die heutzutage risikoreicheren Grundpfandkredite eher stärker mit Eigenmittel unterlegt werden müssen.</p><p>Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gehört es zu den wichtigen Aufgaben einer Bank, Risiken abzuwägen und unter Wahrung angemessener Konditionen (Kredit-)Geschäfte abzuschliessen. Auf die geschäftspolitische Haltung der einzelnen Banken nimmt die EBK keinen Einfluss.</p><p>2. Wie schon oben angetönt, ist die steigende Regulierungsdichte auch ein Spiegelbild der Komplexität im Finanzbereich und der Harmonisierung im internationalen Wettbewerb. Dies bringt naturgemäss für kleine und mittlere Banken einen am Geschäftsvolumen anteilmässig grösseren Aufwand mit sich. Es versteht sich jedoch von selber, dass vor allem aus wettbewerbspolitischen Gründen für in gleichen Tätigkeitsbereichen engagierte Banken keine Unterscheidung nach verschiedenen Grössen der Banken gemacht werden kann.</p><p>3. Die Aufgabe der EBK besteht grundsätzlich darin, die Gesamtheit der Bankgläubiger zu schützen, im Rahmen des Funktionsschutzes die Stabilität des Bankensystems zu fördern und allgemein das Vertrauen der in- und ausländischen Öffentlichkeit in die Schweizer Banken zu stärken. Sie betreibt jedoch keine Strukturpolitik. Im Vordergrund steht also für die Bankenaufsicht die finanzielle Solvenz der Banken. Wie wichtig dieser Bereich ist, haben die verschiedenen Bankkrisen der letzten Jahre deutlich gezeigt. Gerade bei der SLT Thun wurde ersichtlich, was passieren kann, wenn eine Bank durch eine unvorsichtige Kreditpolitik in einer schwierigen Lage nicht mehr über genügend finanzielle Reserven verfügt. Ein daraus resultierender Zusammenbruch mit den einhergehenden finanziellen Verlusten kann negative Auswirkungen auf eine ganze Region und damit vor allem auf die Gewerbebetriebe und die KMU haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Die Banken haben als wichtigste volkswirtschaftliche Aufgabe die Vermittlung von Krediten. Können die Banken in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit im Rahmen des immer enger werdenden Regulierungswerkes der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) ihrer Aufgabe, neue gesunde Risiken einzugehen, überhaupt noch nachkommen, nachdem sie von den Aufsichtsbehörden bezüglich bestehender Risiken immer strenger beurteilt werden?</p><p>2. Die von der EBK erlassenen Auflagen und Anforderungen sind für kleine und mittlere Banken nur mit sehr grossem Aufwand und entsprechenden Kosten zu erfüllen. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass dies der Deregulierungsstrategie entspricht?</p><p>3. Verfolgt die EBK mit ihren sehr restriktiven finanziellen Auflagen bewusst eine gezielte Dezimierung von kleineren und mittleren Banken? Ist sie sich bewusst, dass sie in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die Überlebensfähigkeit der Gewerbebetriebe und der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) wesentlich Einfluss nimmt, da diese Betriebe insbesondere Kunden von kleineren und mittleren Banken sind?</p>
- Eidgenössische Bankenkommission und Risikokapital
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Von der heutigen Wirtschaftskrise werden Gewerbe, Klein- und Mittelbetriebe sehr stark betroffen. In der Erhaltung von Arbeitsplätzen nimmt diese Gruppe von Unternehmen jedoch eine wichtige Stellung ein. Es muss aber festgestellt werden, dass das Gewerbe und die KMU in ihrem Bestreben nur noch ungenügend unterstützt werden können.</p><p>Auch die Banken wurden von der aktuellen Wirtschaftskrise stark getroffen. Zusätzlich führten Managementfehler zur Liquidation oder zur Übernahme der betroffenen Institute durch stärkere Banken. Dass in diesem Zeitpunkt Handlungsbedarf seitens der Aufsichtsbehörden insbesondere bezüglich Risikomanagement bei den Banken bestand, ist nicht zu bestreiten. Die EBK als Aufsichtsbehörde verfügt gemäss dem Bankengesetz über umfangreiche Kompetenzen und hat sich in den vergangenen Jahren beinahe als "Staat im Staate" etabliert. Um so bedeutungsvoller sind die von dieser Behörde erlassenen Weisungen und Beschlüsse für die Banken, aber auch für das Gewerbe und die KMU als Bankkunden.</p>
- <p>1. Tatsächlich fanden im Finanzbereich in der letzten Zeit eine Vielzahl regulatorischer Änderungen statt. Verschiedene Gründe führten zu dieser Entwicklung. Einerseits mussten nationale Normen durch eine Harmonisierung mit den Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und den Richtlinien der Europäischen Union angepasst werden. Die schweizerischen Regelungen sollen den Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz gleiche Möglichkeiten bieten, wie sie ihre ausländischen Konkurrenten haben. Andererseits entstanden mit der Internationalisierung der Märkte neue Risiken, welche die Überprüfung von aufsichtsrechtlichen Überwachugnsgrundsätzen bedingten. Zudem erhöhen die gegenseitige Verflechtung der in- und ausländischen Märkte und die Vervielfachung der Transaktionen die potentiellen Systemrisiken. Dadurch ist die bedeutsame Regulierungswelle die logische Konsequenz in einem besonders dynamischen Sektor.</p><p>In der Interpellation wird angetönt, für die Banken werde es schwieriger, neue Risiken einzugehen, da sie von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) bezüglich der bestehenden Risiken immer strenger beurteilt würden. Bei den Kreditrisiken ist gesamthaft jedoch gerade das Gegenteil der Fall. Durch die neuen Eigenmittelvorschriften ist die zur Absicherung der Kreditrisiken notwendige Eigenmittelunterlegung sogar gesunken (vgl. Statistisches Jahrbuch der Schweizerischen Nationalbank). Allerdings wurden die Vorschriften näher an die effektiven Risiken herangeführt, weshalb z. B. die heutzutage risikoreicheren Grundpfandkredite eher stärker mit Eigenmittel unterlegt werden müssen.</p><p>Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gehört es zu den wichtigen Aufgaben einer Bank, Risiken abzuwägen und unter Wahrung angemessener Konditionen (Kredit-)Geschäfte abzuschliessen. Auf die geschäftspolitische Haltung der einzelnen Banken nimmt die EBK keinen Einfluss.</p><p>2. Wie schon oben angetönt, ist die steigende Regulierungsdichte auch ein Spiegelbild der Komplexität im Finanzbereich und der Harmonisierung im internationalen Wettbewerb. Dies bringt naturgemäss für kleine und mittlere Banken einen am Geschäftsvolumen anteilmässig grösseren Aufwand mit sich. Es versteht sich jedoch von selber, dass vor allem aus wettbewerbspolitischen Gründen für in gleichen Tätigkeitsbereichen engagierte Banken keine Unterscheidung nach verschiedenen Grössen der Banken gemacht werden kann.</p><p>3. Die Aufgabe der EBK besteht grundsätzlich darin, die Gesamtheit der Bankgläubiger zu schützen, im Rahmen des Funktionsschutzes die Stabilität des Bankensystems zu fördern und allgemein das Vertrauen der in- und ausländischen Öffentlichkeit in die Schweizer Banken zu stärken. Sie betreibt jedoch keine Strukturpolitik. Im Vordergrund steht also für die Bankenaufsicht die finanzielle Solvenz der Banken. Wie wichtig dieser Bereich ist, haben die verschiedenen Bankkrisen der letzten Jahre deutlich gezeigt. Gerade bei der SLT Thun wurde ersichtlich, was passieren kann, wenn eine Bank durch eine unvorsichtige Kreditpolitik in einer schwierigen Lage nicht mehr über genügend finanzielle Reserven verfügt. Ein daraus resultierender Zusammenbruch mit den einhergehenden finanziellen Verlusten kann negative Auswirkungen auf eine ganze Region und damit vor allem auf die Gewerbebetriebe und die KMU haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Die Banken haben als wichtigste volkswirtschaftliche Aufgabe die Vermittlung von Krediten. Können die Banken in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit im Rahmen des immer enger werdenden Regulierungswerkes der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) ihrer Aufgabe, neue gesunde Risiken einzugehen, überhaupt noch nachkommen, nachdem sie von den Aufsichtsbehörden bezüglich bestehender Risiken immer strenger beurteilt werden?</p><p>2. Die von der EBK erlassenen Auflagen und Anforderungen sind für kleine und mittlere Banken nur mit sehr grossem Aufwand und entsprechenden Kosten zu erfüllen. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass dies der Deregulierungsstrategie entspricht?</p><p>3. Verfolgt die EBK mit ihren sehr restriktiven finanziellen Auflagen bewusst eine gezielte Dezimierung von kleineren und mittleren Banken? Ist sie sich bewusst, dass sie in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die Überlebensfähigkeit der Gewerbebetriebe und der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) wesentlich Einfluss nimmt, da diese Betriebe insbesondere Kunden von kleineren und mittleren Banken sind?</p>
- Eidgenössische Bankenkommission und Risikokapital
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