Bundesversammlung und Verwaltungsreform. Bestellung einer Spezialkommission

ShortId
96.3602
Id
19963602
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Bundesversammlung und Verwaltungsreform. Bestellung einer Spezialkommission
AdditionalIndexing
1
  • L04K08030503, nationales Parlament
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L05K0803030108, Spezialkommission
  • L05K0806010801, New Public Management
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K11080105, Globalbudget
  • L04K11020105, Haushaltsbefugnis
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
  • L04K08040505, Eidgenössische Finanzkontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem neuen RVOG erhält der Bundesrat die Kompetenz zur Einführung von Leistungsaufträgen und Globalbudgets in einzelnen Verwaltungsbereichen. Mit den Methoden der neuen Verwaltungsführung werden die parlamentarischen Mitwirkungsrechte im politischen Entscheidungsprozess grundlegend verändert. Die wichtigsten Steuerinstrumente, die Budgethohheit und die Gesetzgebungskompetenz, werden erheblich eingeschränkt. Demgegenüber erhalten Verwaltung und Exekutive einen beträchtlichen Kompetenzzuwachs.</p><p>Die Methoden der neuen Verwaltungsführung beschränken sich nicht auf betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte. Sie werfen grundlegende staatspolitische Fragen auf:</p><p>- Wird das Prinzip der Gewaltenteilung aufgegeben?</p><p>- Wie weit soll das Legalitätsprinzip durchbrochen werden?</p><p>- Kann die Leistungserbringung durch die Kantone (Vollzug von Bundesrecht) mit den föderalistischen Strukturen wirksam kontrolliert werden?</p><p>- Wie lassen sich die Mitwirkungsrechte des Volkes mit der Kompetenzverteilung gemäss NPM-Theorie in Übereinstimmung bringen?</p><p>Für das Parlament stellen sich hinsichtlich seiner Mitwirkung eine Reihe von Fragen, die der Entwurf des Bundesrates zum neuen RVOG unbeantwortet lässt. Will das Parlament nicht passiv seiner Entmachtung zuschauen, ist es gehalten, ein Konzept zu entwickeln, das sich dazu äussert, mit welchen Steuerungsinstrumenten es seine politischen Aufgaben wahrnehmen will, wenn es dem Bundesrat im RVOG die Kompetenz zur Erteilung von Leistungsaufträgen und Globalbudgets und weitere, bisher dem Parlament vorbehaltene Kompetenzen (z. B. Entlassung von Ämtern aus der Stellenplafonierung) überträgt. Gleichzeitig wird sich für das Parlament die Frage stellen, ob die neuen Modelle der Verwaltungsführung eine Anpassung der Parlamentsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit und die Überprüfung der Wirksamkeit staatlichen Handelns, notwendig macht. Die Zusprechung von Globalbudgets durch den Bundesrat wirft grundsätzliche Probleme der Finanzaufsicht auf. Mit der Beschränkung der bisherigen Eingriffskompetenzen des Parlamentes wird es auch aus staatspolitischen Gründen notwendig, die Finanzkontrolle der administrativen Aufsicht des Bundesrates zu entziehen. Auch die zunehmende Autonomie der Regiebetriebe spricht dafür, den Bereich der Finanzaufsicht gesamthaft zu überprüfen und neu zu organisieren (wie dies auch von der PUK PKB vorgeschlagen wird). Soll die Modernisierung der Verwaltungsführung gelingen, bedingt dies ein hohes Mass an Transparenz und Koordination. Der Weg ist sozusagen das Ziel. Es ist deshalb unerlässlich, eine Kommunikationsstruktur zu schaffen, die gewährleistet, dass alle an diesem Prozess Beteiligten auf dem Weg und nicht auf der Strecke bleiben. Die aufgeworfenen Fragen betreffen den Tätigkeitsbereich mehrerer Kommissionen. Für die staatspolitische Dimension sind grundsätzlich die Staatspolitischen Kommissionen zuständig. Für den Bereich der Kontrolltätigkeit die Finanz- und die Geschäftsprüfungskommissionen. Um den Einbezug aller Betroffenen und eine einheitliche Führung des Reformprozesses zu erreichen, erscheint es als notwendig, eine Spezialkommission einzusetzen. Aus den gleichen Gründen wäre es wünschenswert, wenn sich auch der Ständerat zu diesem Vorgehen entschliessen könnte. Die Schaffung einer Reformkommission erscheint als geeigneter erster Schritt in diese Richtung.</p>
  • <p>Die Einführung von Methoden des New Public Managements (NPM) in der öffentlichen Verwaltung ist seit einigen Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen in der Wissenschaft und in den Behörden. Während neue Methoden der Verwaltungsführung in den Kantonen und Gemeinden bereits getestet werden, steht der Prozess auf Bundesebene noch in den Anfängen. Kommissionen von National- und Ständerat haben sich jedoch der Frage angenommen: die Staatspolitischen Kommissionen im Zusammenhang mit der Regierungs- und Verwaltungsreform (insbesondere Art. 44 RVOG, Entwurf des Bundesrates vom 16.10.1996) und der Parlamentsreform (Zusatzbericht vom 25.9.1996 zur Verfassungsrevision), die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen im Zusammenhang mit der Überprüfung der Oberaufsichts- und Kontrollfunktionen des Parlamentes. Zu diesen Fragen sind auch parlamentarische Vorstösse hängig, insbesondere in Bezug auf die Neuregelung der Finanzkontrolle und Oberaufsicht (Motionen Raggenbass 96.3151 und 96.3152, Zusammenführung, allenfalls intensivere Koordination der Finanzkommissionen und Geschäftsprüfungskommissionen) sowie der übrigen Kontrollorgane. Schliesslich hat sich auch die PUK PKB mit neuen Instrumenten des Parlamentes im Bereich der Mitwirkung und der Kontrolle des Parlamentes befasst und entsprechende Vorstösse eingereicht.</p><p>Obwohl die Diskussionen innerhalb und ausserhalb des Parlamentes breit geführt wurden und werden, besteht keine Klarheit über die Rolle des Parlamentes und die Auswirkungen der neuen Methoden der Verwaltungsführung auf die Gesetzgebungsfunktion und Budgethohheit des Parlamentes sowie die Aufgabenteilung zwischen Legislative und Exekutive. Das Anliegen, sich dieser Frage innerhalb des Parlamentes konzentriert, koordiniert und intensiv anzunehmen, ist sehr berechtigt. Die Frage stellt sich jedoch, ob dazu eine Spezialkommission eingesetzt werden soll.</p><p>Das Büro ist als Leitungsorgan des Rates damit beauftragt, ratseigene Angelegenheiten vorzubereiten. Dazu gehören vor allem Verfahrensfragen und Koordinationsaufgaben sowie die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat. Angesichts der Bedeutung und Auswirkungen von NPM auf das Parlament und das Verhältnis von Parlament und Bundesrat sollten sich die Ratsbüros der Frage annehmen. Denkbar wäre die Schaffung einer kleinen Studiengruppe bestehend aus Mitgliedern beider Ratsbüros. Sie soll in enger Zusammenarbeit mit den Staatspolitischen und den Kontrollkommissionen, aber auch mit dem Bundesrat, Vorschläge für eine seiner staatspolitischen Funktion angemessene Mitwirkung des Parlamentes ausarbeiten. In diese Prüfung sind auch die bereits überwiesenen Vorstösse miteinzubeziehen.</p>
  • <p>Das Büro wird beauftragt, unverzüglich eine parlamentarische Spezialkommission gemäss Artikel 15a des Geschäftsreglementes einzusetzen, die sich mit den Fragen und Konsequenzen befasst, die das neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) respektive die Einführung der Verwaltungsführung nach den Methoden des New Public Management (NPM), insbesondere das Projekt "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag)", auf die Stellung und die Kompetenzen der Bundesversammlung, unter anderem auf die Budgethohheit, zur Folge haben wird.</p><p>Die Kommission ist zu beauftragen, die Reformen vorzubereiten, die aufgrund des neuen Führungsmodells für die Legislative notwendig werden, um deren Kompetenzen im politischen Entscheidungsprozess und die Kontrolle über die Verwaltung sicherzustellen. Sie hat dem Parlament darüber Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Sie soll auch die Frage prüfen, ob die Eidgenössische. Finanzkontrolle nicht mehr dem Bundesrat zu unterstellen bzw. ob ein unabhängiger Rechnungshof zu schaffen ist. Über eine allenfalls notwendig werdende Verfassungsänderung erstattet die Kommission der Verfassungskommission Bericht. Die Reformkommission soll die bisherigen Arbeiten zu diesem Themenkreis koordinieren, den Dialog mit dem Bundesrat gewährleisten und in verfassungsrechtlichen Fragen mit der Verfassungskommission zusammenarbeiten. Sie hat die Mitglieder der Bundesversammlung in regelmässigen Abständen über den Stand ihrer Arbeiten zu informieren. Bei der Bestellung der Kommission ist darauf zu achten, dass Mitglieder der Staatspolitischen Kommission, der Finanz- und der Geschäftsprüfungskommission darin Einsitz nehmen.</p>
  • Bundesversammlung und Verwaltungsreform. Bestellung einer Spezialkommission
State
Überwiesen an das Ratsbüro
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem neuen RVOG erhält der Bundesrat die Kompetenz zur Einführung von Leistungsaufträgen und Globalbudgets in einzelnen Verwaltungsbereichen. Mit den Methoden der neuen Verwaltungsführung werden die parlamentarischen Mitwirkungsrechte im politischen Entscheidungsprozess grundlegend verändert. Die wichtigsten Steuerinstrumente, die Budgethohheit und die Gesetzgebungskompetenz, werden erheblich eingeschränkt. Demgegenüber erhalten Verwaltung und Exekutive einen beträchtlichen Kompetenzzuwachs.</p><p>Die Methoden der neuen Verwaltungsführung beschränken sich nicht auf betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte. Sie werfen grundlegende staatspolitische Fragen auf:</p><p>- Wird das Prinzip der Gewaltenteilung aufgegeben?</p><p>- Wie weit soll das Legalitätsprinzip durchbrochen werden?</p><p>- Kann die Leistungserbringung durch die Kantone (Vollzug von Bundesrecht) mit den föderalistischen Strukturen wirksam kontrolliert werden?</p><p>- Wie lassen sich die Mitwirkungsrechte des Volkes mit der Kompetenzverteilung gemäss NPM-Theorie in Übereinstimmung bringen?</p><p>Für das Parlament stellen sich hinsichtlich seiner Mitwirkung eine Reihe von Fragen, die der Entwurf des Bundesrates zum neuen RVOG unbeantwortet lässt. Will das Parlament nicht passiv seiner Entmachtung zuschauen, ist es gehalten, ein Konzept zu entwickeln, das sich dazu äussert, mit welchen Steuerungsinstrumenten es seine politischen Aufgaben wahrnehmen will, wenn es dem Bundesrat im RVOG die Kompetenz zur Erteilung von Leistungsaufträgen und Globalbudgets und weitere, bisher dem Parlament vorbehaltene Kompetenzen (z. B. Entlassung von Ämtern aus der Stellenplafonierung) überträgt. Gleichzeitig wird sich für das Parlament die Frage stellen, ob die neuen Modelle der Verwaltungsführung eine Anpassung der Parlamentsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit und die Überprüfung der Wirksamkeit staatlichen Handelns, notwendig macht. Die Zusprechung von Globalbudgets durch den Bundesrat wirft grundsätzliche Probleme der Finanzaufsicht auf. Mit der Beschränkung der bisherigen Eingriffskompetenzen des Parlamentes wird es auch aus staatspolitischen Gründen notwendig, die Finanzkontrolle der administrativen Aufsicht des Bundesrates zu entziehen. Auch die zunehmende Autonomie der Regiebetriebe spricht dafür, den Bereich der Finanzaufsicht gesamthaft zu überprüfen und neu zu organisieren (wie dies auch von der PUK PKB vorgeschlagen wird). Soll die Modernisierung der Verwaltungsführung gelingen, bedingt dies ein hohes Mass an Transparenz und Koordination. Der Weg ist sozusagen das Ziel. Es ist deshalb unerlässlich, eine Kommunikationsstruktur zu schaffen, die gewährleistet, dass alle an diesem Prozess Beteiligten auf dem Weg und nicht auf der Strecke bleiben. Die aufgeworfenen Fragen betreffen den Tätigkeitsbereich mehrerer Kommissionen. Für die staatspolitische Dimension sind grundsätzlich die Staatspolitischen Kommissionen zuständig. Für den Bereich der Kontrolltätigkeit die Finanz- und die Geschäftsprüfungskommissionen. Um den Einbezug aller Betroffenen und eine einheitliche Führung des Reformprozesses zu erreichen, erscheint es als notwendig, eine Spezialkommission einzusetzen. Aus den gleichen Gründen wäre es wünschenswert, wenn sich auch der Ständerat zu diesem Vorgehen entschliessen könnte. Die Schaffung einer Reformkommission erscheint als geeigneter erster Schritt in diese Richtung.</p>
    • <p>Die Einführung von Methoden des New Public Managements (NPM) in der öffentlichen Verwaltung ist seit einigen Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen in der Wissenschaft und in den Behörden. Während neue Methoden der Verwaltungsführung in den Kantonen und Gemeinden bereits getestet werden, steht der Prozess auf Bundesebene noch in den Anfängen. Kommissionen von National- und Ständerat haben sich jedoch der Frage angenommen: die Staatspolitischen Kommissionen im Zusammenhang mit der Regierungs- und Verwaltungsreform (insbesondere Art. 44 RVOG, Entwurf des Bundesrates vom 16.10.1996) und der Parlamentsreform (Zusatzbericht vom 25.9.1996 zur Verfassungsrevision), die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen im Zusammenhang mit der Überprüfung der Oberaufsichts- und Kontrollfunktionen des Parlamentes. Zu diesen Fragen sind auch parlamentarische Vorstösse hängig, insbesondere in Bezug auf die Neuregelung der Finanzkontrolle und Oberaufsicht (Motionen Raggenbass 96.3151 und 96.3152, Zusammenführung, allenfalls intensivere Koordination der Finanzkommissionen und Geschäftsprüfungskommissionen) sowie der übrigen Kontrollorgane. Schliesslich hat sich auch die PUK PKB mit neuen Instrumenten des Parlamentes im Bereich der Mitwirkung und der Kontrolle des Parlamentes befasst und entsprechende Vorstösse eingereicht.</p><p>Obwohl die Diskussionen innerhalb und ausserhalb des Parlamentes breit geführt wurden und werden, besteht keine Klarheit über die Rolle des Parlamentes und die Auswirkungen der neuen Methoden der Verwaltungsführung auf die Gesetzgebungsfunktion und Budgethohheit des Parlamentes sowie die Aufgabenteilung zwischen Legislative und Exekutive. Das Anliegen, sich dieser Frage innerhalb des Parlamentes konzentriert, koordiniert und intensiv anzunehmen, ist sehr berechtigt. Die Frage stellt sich jedoch, ob dazu eine Spezialkommission eingesetzt werden soll.</p><p>Das Büro ist als Leitungsorgan des Rates damit beauftragt, ratseigene Angelegenheiten vorzubereiten. Dazu gehören vor allem Verfahrensfragen und Koordinationsaufgaben sowie die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat. Angesichts der Bedeutung und Auswirkungen von NPM auf das Parlament und das Verhältnis von Parlament und Bundesrat sollten sich die Ratsbüros der Frage annehmen. Denkbar wäre die Schaffung einer kleinen Studiengruppe bestehend aus Mitgliedern beider Ratsbüros. Sie soll in enger Zusammenarbeit mit den Staatspolitischen und den Kontrollkommissionen, aber auch mit dem Bundesrat, Vorschläge für eine seiner staatspolitischen Funktion angemessene Mitwirkung des Parlamentes ausarbeiten. In diese Prüfung sind auch die bereits überwiesenen Vorstösse miteinzubeziehen.</p>
    • <p>Das Büro wird beauftragt, unverzüglich eine parlamentarische Spezialkommission gemäss Artikel 15a des Geschäftsreglementes einzusetzen, die sich mit den Fragen und Konsequenzen befasst, die das neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) respektive die Einführung der Verwaltungsführung nach den Methoden des New Public Management (NPM), insbesondere das Projekt "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag)", auf die Stellung und die Kompetenzen der Bundesversammlung, unter anderem auf die Budgethohheit, zur Folge haben wird.</p><p>Die Kommission ist zu beauftragen, die Reformen vorzubereiten, die aufgrund des neuen Führungsmodells für die Legislative notwendig werden, um deren Kompetenzen im politischen Entscheidungsprozess und die Kontrolle über die Verwaltung sicherzustellen. Sie hat dem Parlament darüber Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Sie soll auch die Frage prüfen, ob die Eidgenössische. Finanzkontrolle nicht mehr dem Bundesrat zu unterstellen bzw. ob ein unabhängiger Rechnungshof zu schaffen ist. Über eine allenfalls notwendig werdende Verfassungsänderung erstattet die Kommission der Verfassungskommission Bericht. Die Reformkommission soll die bisherigen Arbeiten zu diesem Themenkreis koordinieren, den Dialog mit dem Bundesrat gewährleisten und in verfassungsrechtlichen Fragen mit der Verfassungskommission zusammenarbeiten. Sie hat die Mitglieder der Bundesversammlung in regelmässigen Abständen über den Stand ihrer Arbeiten zu informieren. Bei der Bestellung der Kommission ist darauf zu achten, dass Mitglieder der Staatspolitischen Kommission, der Finanz- und der Geschäftsprüfungskommission darin Einsitz nehmen.</p>
    • Bundesversammlung und Verwaltungsreform. Bestellung einer Spezialkommission

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